Für Trident ist dies mehr oder weniger irrelevant, da der gesamte Inhalt hier "user generated content" ist. Damit bin ich als Betreiber erst dafür verantwortlich, wenn ich darauf aufmerksam gemacht werde, z.B. über die "Beitrag melden" Funktionalität. Wenn ich da nicht flugs drauf reagiere, dann bin ich dran, ansonsten gottseidank nicht.
mal back to topic, kann mir einer erklären, wo das problem für die blogger ist, ihre inhalte entsprechend einzustufen? teure/komplizierte software? betrifft doch eh nur betreiber von kommerziellen seiten mit kinderinhalten, oder müssen "mischseiten" auch den user generated content klassifizieren?
Setzen wir halt alle ein Ü 18 in die Signatur?
- Falls ein Beitrag Ü16 oder Ü18 ist, muss eine Alterserkennungssoftware installiert werden oder die Seite darf nur zu den vorgeschriebenen "Sendezeiten" online sein.
Ich akzeptiere es doch beim Fernsehen und beim Radio viel eher, dass da gesetze gemacht werden, was ausgestrahlt werden darf. Weil es eben einen passiven Empfänger gibt, uns, und den Anbieter. Das heißt, es macht Sinn, das Angebot durch (Jugendschutz)gesetze zur regeln.
Das dann alles pauschal aufs Internet zu überschreiben, wo doch jeder Nutzer ein Mit-Anbieter-Täter ist, macht einfach vom Prinzip her schon keinen Sinn.
Da liegt ein großer Irrtum, denn diese Software von der überall die Rede ist, soll Eltern zur Verfügung gestellt werden (von den ISPs), die dann eine entsprechende Kennzeichnung der Seite (in der Gesamtheit - nicht jeden einzelnen Beitrag) erkennen soll und dann Zugang gibt oder nicht. Selber auf der Seite muss keine Software installiert werden, nur eine Kennzeichnung erfolgen.
Für die Inhalte, die ab 16 oder ab 18 eingestuft sind (und das ist das Default-Label) müßte ich außerdem einen wirksamen Zugangsschutz mit Alterskontrolle implementieren.
Der JMStV geht davon aus, dass Anbieter selbst einschätzen müssen, ab welcher Altersstufe ihr Angebot freizugeben ist. Dies gilt auch nach der derzeit geltenden Rechtslage.
Neu kommt jetzt dieses System der Kennzeichnung hinzu, das von Filtern oder Jugenschutzprogrammen ausgelesen wird, für das es aber (Zitat) "noch gar keine Jugendschutzprogramme und keine Kennzeichnungsstandards" gibt.
Damit finde ich nicht mehr den neuen JMStV bescheuert, sondern auch schon den alten, weil dabei in keinster Weise auf die Besonderheiten des Internets eingegangen wird. Eine Zugangskontrolle oder eine Kennzeichnungspflicht für den normalen privaten Blogger halte ich für Blödsinn.
Ich weiß auch nicht so richtig, was mit Microblogs passieren soll... jeder Tweet wird gekennzeichnet? Also wenn man den Vertrag schon überarbeitet, dann hätte man das mal richtig machen sollen.
Übrigens gilt dabei wirklich:ZitatDer JMStV geht davon aus, dass Anbieter selbst einschätzen müssen, ab welcher Altersstufe ihr Angebot freizugeben ist. Dies gilt auch nach der derzeit geltenden Rechtslage.
natürlich gab es das auch schon vorher, doch ohne den rechtlichen zwang dahinter, weil eben genau die dafür nötige beurteilung der inhalte fehlte. nun ist der betreiber dazu verpflichtet sich seinen strick selbst zu drehen. fehlt die alterkennzeichnung kann nun einfacher abgemahnt werden.
FAQ der FSM (Freiwillige Selbskontrolle Multimedia-Diensteanbieter)http://www.fsm.de/de/jmstv-2011
Zitat von: Baumstumpf am 01. Dezember 2010, 10:24:10natürlich gab es das auch schon vorher, doch ohne den rechtlichen zwang dahinter, weil eben genau die dafür nötige beurteilung der inhalte fehlte. nun ist der betreiber dazu verpflichtet sich seinen strick selbst zu drehen. fehlt die alterkennzeichnung kann nun einfacher abgemahnt werden.....Primär neu ist nur diese Kennzeichnung die von Programmen ausgelesen werden kann (sofern es mal solche geben wird).
Danke für den Link. Wenn man das so liest, dann ist das also mal wieder ein Sturm im Wasserglas und die relevanten Teile sind schon seit 2003 gültig. Nur hat es bisher wohl einfach keinen interessiert ... irgendwie aber dennoch seltsam.
diese kennzeichnung ist somit ein neuer und für abmahnabwälte eine wesentlich einfachere möglichkeit webseitenbetreiber abzumahnen.
deine akzeptanz dieser entwicklung ist daher nichts anderes als deren befürwortung.
So... und warum liest Du seinen Link und meinen nicht, den ich vorher gepostet hatte und der genau auf die selbe Seite zeigt?