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Autor Thema: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...  (Gelesen 30650 mal)

Moribal

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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #75 am: 12. April 2008, 23:05:57 »
Suchst du hier etwa nach niveauvollen Flames?

Da bist du hier falsch du Pupukackakopf  :duckie:
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Hurz

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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #76 am: 12. April 2008, 23:39:45 »
der Begriff des Eigentum im Grundrecht schließt materielle und nicht materielle Dinge mit ein.

Artikel 14 Grundgesetz schützt grundsätzlich das Recht am Eigentum und am Erbe, zusätzlich untersagt er entschädigungslose Enteignungen. Zum Eigentum im Sinne dieses Grundrechtes zählen z.B. das Sacheigentum an beweglichen Sachen und Grundstücken, das Nutzungsrecht eines Mieters oder Pächters, Patente oder Urheberrechte oder dingliche Rechte wie die Hypothek oder das Pfandrecht. Mir viele derzeit kein Verfassungsrechts-Kommentar ein, der das Gegenteil behaupten würde.

das Urherberrechtsgesetz (kurz UrhG)

"Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" auch kurz genannt UrhG (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html)

die Gleichberechtigung von Mann und Frau (erst 1994 in Art. 3 Abs 2 GG aufgenommen)

27.10.1994, Art. 3 Abs 2 Satz 2 wird dem Grundgesetz hinzugefügt. Damit wird erstmals die Verpflichtung des Staates festgeschrieben aktiv auf die Gleichberechtigung hinzuwirken.

Zu den gleichen Grundrechten und gleichgestellt gehören aber auch alle anderen Grundrechte der Art. 1 bis Art. 19 des Grundgesetzes.

Seit wann umfassen die Grundrechte im GG nicht mehr die Art. 1 bis 19? Hat sich da was seit .. äh .. gestern geändert?

solltest du vielleicht wissen, das juristische und natürlicher Personen in den Grundrechten absolut gleich gestellt sind

Art. 19 Abs 3GG: Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

Menschenrechte sind subjektiven die Rechte die sich aus der Existenz eines Menschen selber ergeben aber es sind "nur" Grundrechte

"Diese Rechte sind dem Menschen - aus christlicher Sicht von Gott, aus humanistischer und aufgeklärter Sicht von Natur aus - von Beginn seiner Existenz an mitgegeben." <- Definition der Menschenrechte. Grundrechte sind im Verhältnis zu den Menschenrechten demnach nichts anderes oder gar Gegenteiliges; vielmehr sind sie die in eine Verfassung übersetzten, das heißt in einer neuen Rechtsform verankerten und konkretisierten Menschenrechte. Sie werden so zum ethischen und rechtlichen Grund eines Staates, der die Rechte der einzelnen, der Gruppen und ganzer Lebensbereiche zu gewähren hat.

wobei klar ist, dass es nur gilt sofern das Recht ausübbar ist, da sich eine juristische Person nicht die Versammlungsfreiheit oder Religionsfreiheit ausüben kann, da eine juristische Person sich schlecht versammeln oder eine Religion ausüben kann).

Eine juristische Person kann in Deutschland keine Religion ausüben oder einer Religion angehören (wäre mir neu, dass bei einer Firmengründung die Konfession der Firma angegeben werden muss) und muss (anders als in Österreich oder der Schweiz) auch keine Kirchensteuer zahlen. Und wie sich ein Unternehmen versammeln kann wäre auch mal nett zu sehen ... treffen sich dann die Firmensitze/Gebäude oder die Handelsregisterauzüge zum Kaffeetrinken?

Absolute Rechte gibt es keine (selbst die Würde des Menschen hat Schranken), denn jedes Recht des einen kann und wird eine Einschränkung eines Rechts beim anderen sein

Alle Grundrechte treten in Konkurrenz gegeneinander und bilden gegenseitig die verfassungsimmanenten Schranken der jeweils anderen Grundrechte. Was korrekt ist, dass die Menschenwürdegarantie eigentlich keiner Schranke unterliegt, d.h. keinen Menschen das Recht auf Würde abgestritten werden kann, aber es dennoch Schranken für die (nennen wir es so) Entfalung der Würde gibt (z.B. ist es menschenwürdig jemanden einzusperren - sicher nicht, aber dennoch ist es möglich).

Ein Rechtsverstoß definiert sich nicht aus Tat und wer das Opfer war, sondern rein aus der Tat an sich

Diebstahl eines Kaugummis eines von einer Privatperson ist also etwas anderes als der Diebstahl an einem Gewerbetreibenden ... wäre ja ganz neu, dass das ein Unterschied ist. Patentrechtsverletzungen an einem Patentrecht einer privaten Person ist ganz anders strafbar oder nicht als die an einem Patentrecht einer juristischen Person? Wohl eher nicht. In einigen Fällen gibt es strafrechtliche Normen die unterscheiden (Betrug z.B.) und es gibt Normen die aus ihrem Sinn nur auf eine der beiden Gruppen zutreffen (Mord an einer Firma geht normativ schon mal gar nicht).

@Moribal: stimmt eigentlich, aber es ist irgendwie unterhaltsam
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Tabulator

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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #77 am: 13. April 2008, 18:23:43 »
Moribal, solltest du nicht für deinen Schulabschluss lernen?

Und an den Rechtsanwalt: Es ist ja nett, dass du meine von dir stammenden Zitate zum zweiten mal kommentierst, aber gehe nochmal in dich und schau, warum ich die zitiert habe...  :auslach:


Moribal

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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #78 am: 13. April 2008, 18:29:00 »
Moribal, solltest du nicht für deinen Schulabschluss lernen?

Da ich dumm wie ein Stockbrot bin,wie ich dir ja bereits gestern anschaulich vor Augen geführt habe, brauch ich das nicht. Klappt ja auch so.
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Hurz

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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #79 am: 13. April 2008, 18:46:59 »
@Tabulator: Ich ging auf Grund deines, von mir per Ferndiagnose vermutlich korrekt ermittelten IQ von <** (Wert "geschwärzt", will dich ja nicht in deiner Menschwürde verletzen) davon aus, dass du irriger Weise meinen würdest es besser zu wissen und glaubtest ich läge mit meinem "Anfängergeschwäzt" falsch. Was halt so bei Leuten mit einem chronischen und krankhaften Dachscahden und Mitteilungsdran so passiert.
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Moribal

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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #80 am: 13. April 2008, 18:48:51 »
@Tabulator: Ich ging auf Grund deines, von mir per Ferndiagnose vermutlich korrekt ermittelten IQ von <** (Wert "geschwärzt"

Die zwei Sternchen implizieren einen zweistelligen Betrag? Willst du nett sein oder ist das ein Versehen?
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Baumstumpf

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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #81 am: 13. April 2008, 20:29:08 »
grade im radio gehört:

nach dem 11. september wurde ein gesetz verabschiedet, um bei verdächtigen terroristen informationen über deren konto abzufragen. heutzutage wird das gesetz dafür genutzt, um die höhe von bußgelder festzulegen, was eigentlich gegen das datenschutz recht verstößt.


in gutes beispiel dafür, was weiter mit dem neuen "freiraum" für industrie und staat passiert, wenn er erstmal geschaffen wurde...

Hurz

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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #82 am: 13. April 2008, 21:02:50 »
in gutes beispiel dafür, was weiter mit dem neuen "freiraum" für industrie und staat passiert, wenn er erstmal geschaffen wurde...

Die meinten sicher das "Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit" welches am 1. April 2005 in Kraft getreten ist. Bei der Festsetzung von Geldstrafen (werden gerichtlich verhängt) wurde bisher eine Ermittlung der Vermögenslage des Betroffenen vorgenommen und im Zweifel geschätzt (die Tagessätze sind im Rahmen des Strafmaßes abhängig vom Einkommen und dem Vermögen des Betroffenen - was ja eigentlich ganz fair ist). Die Einsicht war also auch vorher schon möglich um die Höhe einer Geldstrafe zu bestimmen.

Dieses Gesetz hat aber nichts mit dem Anti-Terror-Gesetz zu tun, welches unter dem Namen Terrorismusbekämpfungsgesetz (TBG) am 1. Januar 2002 in Kraft trat und mit dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) vom 10. Januar 2007 geändert wurde. Dabei geht es aber darum welche Daten das Bundesamt für Verfassungsschutz wann einsehen darf (neben einigen Dingen bei der Flugsicherheit und der Einführung biometischer Daten auf Personalausweisen z.B.) und bei welchen Gefahren.


Der Ausdruck "Bußgelder" ist in dem Zusammenhang außerdem falsch, denn Bußgelder werden für Ordnungswidrigkeiten verhängt und sind in einem Katalog fest vorgebenen. Die Höhe richtet sich regelmäßig nach Schwere der Ordnungswidrigkeit (z.B. wie viel km/h war ich zu schnell - je mehr desto höher das Bußgeld), aber nicht nach dem Vermögensstand des Betroffenen.
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Tabulator

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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #83 am: 13. April 2008, 21:41:12 »
@Tabulator: Ich ging auf Grund deines, von mir per Ferndiagnose vermutlich korrekt ermittelten IQ von <** (Wert "geschwärzt", will dich ja nicht in deiner Menschwürde verletzen) davon aus, dass du irriger Weise meinen würdest es besser zu wissen und glaubtest ich läge mit meinem "Anfängergeschwäzt" falsch. Was halt so bei Leuten mit einem chronischen und krankhaften Dachscahden und Mitteilungsdran so passiert.

Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung. Dann mal weiter mit deiner Aufklärung über das "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" auch kurz genannt UrhG (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html) und die pösen Verletzer dessen. Nacht.

Hurz

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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #84 am: 13. April 2008, 22:02:56 »
@Tabulator: Tja, ich hätte wissen müssen, dass dir das rethorische Prinzip der Ironie nicht geläufig ist, man hat halt doch noch Hoffnungen. Und Aufklärung tut ja scheinbar Not, aber dazu müsstest du das Gesetz ja mal gelesen haben und ich würde es dir ja raten, aber ob du so viele komplizierte Worte auch verstehst ... ich denke mal eher nicht. Aber super dass du den Link gefunden hast ... hätte ich nicht geglaubt dass deine kleine Schwester so gut mit google.de umgehen kann.
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Baumstumpf

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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #85 am: 13. April 2008, 22:32:28 »
in gutes beispiel dafür, was weiter mit dem neuen "freiraum" für industrie und staat passiert, wenn er erstmal geschaffen wurde...

Die meinten sicher das "Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit" welches am 1. April 2005 in Kraft getreten ist. Bei der Festsetzung von Geldstrafen (werden gerichtlich verhängt) wurde bisher eine Ermittlung der Vermögenslage des Betroffenen vorgenommen und im Zweifel geschätzt (die Tagessätze sind im Rahmen des Strafmaßes abhängig vom Einkommen und dem Vermögen des Betroffenen - was ja eigentlich ganz fair ist). Die Einsicht war also auch vorher schon möglich um die Höhe einer Geldstrafe zu bestimmen.

Dieses Gesetz hat aber nichts mit dem Anti-Terror-Gesetz zu tun, welches unter dem Namen Terrorismusbekämpfungsgesetz (TBG) am 1. Januar 2002 in Kraft trat und mit dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) vom 10. Januar 2007 geändert wurde. Dabei geht es aber darum welche Daten das Bundesamt für Verfassungsschutz wann einsehen darf (neben einigen Dingen bei der Flugsicherheit und der Einführung biometischer Daten auf Personalausweisen z.B.) und bei welchen Gefahren.


Der Ausdruck "Bußgelder" ist in dem Zusammenhang außerdem falsch, denn Bußgelder werden für Ordnungswidrigkeiten verhängt und sind in einem Katalog fest vorgebenen. Die Höhe richtet sich regelmäßig nach Schwere der Ordnungswidrigkeit (z.B. wie viel km/h war ich zu schnell - je mehr desto höher das Bußgeld), aber nicht nach dem Vermögensstand des Betroffenen.
wie schön das du mehr als die dpa weißt. vieleicht solltest du dich mal dort bewerben, jemand mit deinem außerordentlichen wissensstand könnte dort sicher ein riesen gehalt beziehen....

Hurz

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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #86 am: 14. April 2008, 01:00:24 »
Ich kenne genug Kollegen die für die dpa oder ap arbeiten und da berichtet fast jeder über jedes Thema und dass da mal zwei Gesetze durcheinander kommen ist gut vorstellbar. Alleine die Tatsache des falschen Begriffs "Bußgeld" in dem Zusammenhang ist wohl Zeichen dafür, dass es evt. verfasst wurde von jemanden der nicht so nahe an der juristischen Materie ist. Der Unterschied zwischen Bußgeld und Geldstrafe ist nun mal ein ganz einfacher: Geldstrafe ist eine gerichtlich festzusetzende Strafe, während ein Bußgeld ein Ordnungsgeld im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit (z.B. Knöllchen, etc.) ist.

Ich hab mal ein wenig gesucht in der entsprechenden neueren Literatur und den aktuellen dpa Meldungen, aber eine Erwähnung dazu, dass auf Basis des TBEG so etwas versucht würde haben nicht finden können. Eigentlich finde ich in den Meldungen der letzten paar Tage gar keine Meldung die auch nur annähernd dazu passen würden was du im Radio gehört hast. Sag mal Sender und Uhrzeit ... würde mich schon interessieren was genau das gesagt wurde.
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Baumstumpf

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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #87 am: 14. April 2008, 01:22:14 »
radio hamburg - uhrzeit.. so gegen mittag.

Zidahya

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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #88 am: 14. April 2008, 06:44:10 »
Wer hat das Gatter zur Trollhöhle wieder offen gelassen? Jemand? Jemand?

Die Diskussion dreht sich mal wieder im Kreis. Ihr solltet, bevor ihr irgendwas etwas anderes diskutiert, euch nur mal schnell einige werden das die unerlaubte Vervielfältigung von rechtlich geschützten Werken (geistigem Eigentum) ein Rechtsverstoß ist. Ob man das jetzt Raub, Diebstahl oder "Verstoß gegen geltende Lizenzauflagen" nennt ist doch völlig Furz  :auslach:. Tatsache ist, es bleibt es Rechtsverstoß der sowohl von Seiten der Rechteinhaber, als auch von Seiten des Staates geahndet werden muss.

Was die Geschichte mit der Kaufabsicht angeht... Wenn ich ein Lied höre (Radio, Fernsehen, bei Bekannten oder anderen legalen Quellen) und mich dafür entscheide das ich es nicht kaufen möchte (vermutlich gefällt es mir nicht)... warum lade ich es dann runter?
Das Argument "Na ja für 20 € auf einem Album wäre es mir zu teuer, aber geschenkt, joar!" zählt nicht mehr, da jeder der einen Torrent bedienen kann, kann auch eine legale Downloadquelle bedienen und 0,99€ sollte eigentlich auch jeder übrig haben.

tombs

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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #89 am: 14. April 2008, 16:22:30 »
Wer hat das Gatter zur Trollhöhle wieder offen gelassen? Jemand? Jemand?

Die Diskussion dreht sich mal wieder im Kreis. Ihr solltet, bevor ihr irgendwas etwas anderes diskutiert, euch nur mal schnell einige werden das die unerlaubte Vervielfältigung von rechtlich geschützten Werken (geistigem Eigentum) ein Rechtsverstoß ist. Ob man das jetzt Raub, Diebstahl oder "Verstoß gegen geltende Lizenzauflagen" nennt ist doch völlig Furz  :auslach:. Tatsache ist, es bleibt es Rechtsverstoß der sowohl von Seiten der Rechteinhaber, als auch von Seiten des Staates geahndet werden muss.
tja, an der stelle steigt baumstumpf verständnis halt aus.

 

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