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Autor Thema: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...  (Gelesen 30651 mal)

Ronnie Drew

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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #60 am: 11. April 2008, 14:39:30 »
Mir isses egal, hatte mich zwar vor Urzeiten mal bei E-donkey angemeldet aber nie was getauscht.

Trotzdem sind das hier zwei Diskussionen, die ihr wild vermischt
1. Tauschbörsen vs. Copyright und
2. Datenschutz vs. gläserner Bürger

Also ich hab lieber ordentlichen Datenschutz, wenn erstmal die Musikindustrie frei nach Belieben schnüffeln darf, kann es bald Hinz und Kunz, auf Online-Tauschbörsen, die ich ohnehin nicht nutze, kann ich verzichten.

Hurz

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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #61 am: 11. April 2008, 15:27:57 »
@Ronnie Drew:

Das Problem ist, dass du diese Diskussion nicht trennen kannst, da hier viele Rechte und Ansprüch sich gegenüberstehen. Was man eigentlich nicht diskutieren muss ist "Tauschbörsen vs. Copyright", denn da ist die Sachlage ganz klar: die Erlangung von Dingen ohne Erlaubnis ist ein Rechtsverstoß und genau das geschieht bei der Tauschbörse.
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Baumstumpf

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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #62 am: 11. April 2008, 15:32:16 »
was im fall eines privatanwenders aber wiederum nur eine bagatelle ist  :P

Hurz

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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #63 am: 11. April 2008, 16:19:11 »
was im fall eines privatanwenders aber wiederum nur eine bagatelle ist  :P

Nichts desto weniger ist und bleibt es ein Rechtsverstoß. Bagatelle bedeutet nur, dass er zu gering ist um verfolgt zu werden (auf der strafrechtlichen Seite) oder der Streitwert zu gering ist (für einen zivilrechtlichen Prozess), aber eine Mehrzahl von Bagatellen sind in der Summe dann keine mehr. Man kann natürlich darüber reden und streiten wo diese Grenze ist ab der eine Vielzahl von Einzelfällen zu einer strafrechtlichen Relevanz führen (zivilrechtlich ist es ganz klar: sofort).

Außerdem gibt es noch andere Klagen die auch beim oft genannten "Privatanwender" auch im Einzelfall zulässig sind: Unterlassungsklage, Klage auf Herausgabe (Löschung), usw. alles Dinge bei denen der Beklagte neben der Verurteilung auch die Kosten des Verfahrens zu tragen hätte.
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Baumstumpf

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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #64 am: 11. April 2008, 16:27:50 »
nicht alles was vor gericht durchsetzbar ist, ist auch wirklich rechtens. darum geht es hier ja auch. ist doch klar das die industrie gerne die datenschutzrechte aufgehoben haben möchte und auch wenn unsere korrupten dreckspolitiker das zulassen würden, wäre es dennoch nicht "rechtens". genauso wenig wie zb die einschränkung der pressefreiheit in china rechtens ist, obwohl sie durch die partei rechtlich abgesichert ist.

das solche nazis wie du sowas nicht verstehen ist mir natürlich klar.

Hurz

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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #65 am: 11. April 2008, 16:45:34 »
Lass mich überlegen ... Du hast etwas das du nicht haben darfst und verletzt dadurch die Rechte von jemandem anders. Dann darf der nicht verlangen, dass du die Sache heraus gibst oder dich verpflichtest sie nicht mehr zu nutzen oder ihm dafür den gerechten Lohn zahlst und das evt. vor Gericht durchsetzen, weil es nicht "rechtens" sei?

Warum, weil du eine Privatperson und er ein Profimusiker ist? Oder weil der Wert der Sache unter ... 100 Euro (oder wo man die Grenze zieht?) liegt? Oder weil du die Sache nur für dich und nicht gewerblich wie du immer sagst nutzt? Das Baumstumpf ist die dümmste Rechtsauffassung die mir je untergekommen ist ... Ein Rechtsverstoß definiert sich nicht aus Tat und wer das Opfer war, sondern rein aus der Tat an sich. Ein Diebstahl eines Kaugummis ist ein Diebstahl. Ob du dem einem Kaufhaus klaust oder einem Bekannten ist dabei völlig unerheblich und es ist die gleiche Tat und wird gleich geahndet.

Und was den Vergleich mit China angeht, so gibt es in jedem Rechtssystem Ansprüche oder Rechte die in anderen Rechtssystemen nicht existieren oder anders ausgearbeitet sind. Sind die daher dann nur "rechtens" wenn sie in jedem Land der Welt gleich sind?


Aber du gehst ja wieder auf die ursprüngliche Frage zurück: Lockerung (nicht Aufhebung) des Datenschutzes zwecks der Ermittlung der Identität einer Person (über IP/Verkehrsdaten) für die Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche? Du sagst niemals, ich sagen unter Auflagen und Kontrolle ja (so wie es der fragliche Entwurf im Ansatz vorsieht).
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Mongrel

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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #66 am: 11. April 2008, 17:10:36 »
Lass mich überlegen ... Du hast etwas das du nicht haben darfst und verletzt dadurch die Rechte von jemandem anders. Dann darf der nicht verlangen, dass du die Sache heraus gibst oder dich verpflichtest sie nicht mehr zu nutzen oder ihm dafür den gerechten Lohn zahlst und das evt. vor Gericht durchsetzen, weil es nicht "rechtens" sei?

Du versuchst ständig alle Arten von "Schaden" in einen Topf zu werfen. Sicher, jemand der illegal Musik runterlädt und danach hört, verletzt die Rechte des Rechteinhabers. Aber geistiger Schaden ist nicht automatisch auch gleich finanzieller Schaden. Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, jemand der nie vor hatte das Lied zu kaufen und es dennoch runterlädt, der verursacht keinen finanziellen Schaden. Unsere liebe Musikindustrie (und Du auch) versucht es aber ständig derart hinzustellen und das ist falsch. Einfach nur falsch. Und aus solchen fadenscheinigen Gründen die Persönlichkeitsrechte aller Menschen mit Füßen zu treten ist ebenso falsch.

Ein Diebstahl eines Kaugummis ist ein Diebstahl. Ob du dem einem Kaufhaus klaust oder einem Bekannten ist dabei völlig unerheblich und es ist die gleiche Tat und wird gleich geahndet.

Stimmt, aber bei Musikdownloads und Ladendiebstahl geht es ja nicht um die gleiche Tat. Das ist ja der springende Punkt.

Genauso wie der Begriff "Raubkopie" vollkommen falsch ist, da "Raub" das tatsächliche Entwenden eines Sachgegenstandes unter Gewaltanwendung bedeutet. Selbst wenn man die Gewaltanwendung weglässt und den Sachgegenstand auf virtuelle Gegenstände ausdeht, bleibt immer noch die Tatsache, dass in Wirklichkeit nichts entwendet wird. Die MI verwendet diesen Begriff aus rein populistischen Gründen und populistische Gründe waren schon immer ein guter Grund, kategorisch dagegen zu sein.

Baumstumpf

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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #67 am: 11. April 2008, 17:20:37 »
Lass mich überlegen ... Du hast etwas das du nicht haben darfst und verletzt dadurch die Rechte von jemandem anders.
wie ich schon eindeutig bewiesen habe, werden keine rechte verletzt  :P

Ein Diebstahl eines Kaugummis ist ein Diebstahl. Ob du dem einem Kaufhaus klaust oder einem Bekannten ist dabei völlig unerheblich und es ist die gleiche Tat und wird gleich geahndet.
das ist richtig. aber wo kein diebstahl ist, kann auch keine tat geahndet werden. von einem diebstahl spricht man nur bei körperlichen gegenständen.

Und was den Vergleich mit China angeht, so gibt es in jedem Rechtssystem Ansprüche oder Rechte die in anderen Rechtssystemen nicht existieren oder anders ausgearbeitet sind. Sind die daher dann nur "rechtens" wenn sie in jedem Land der Welt gleich sind?
nein.

Aber du gehst ja wieder auf die ursprüngliche Frage zurück: Lockerung (nicht Aufhebung) des Datenschutzes zwecks der Ermittlung der Identität einer Person (über IP/Verkehrsdaten) für die Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche? Du sagst niemals, ich sagen unter Auflagen und Kontrolle ja (so wie es der fragliche Entwurf im Ansatz vorsieht).
jedem schritt mit dem man sich von diesen gesetzen entfernt, werden weitere folgen. es wird nie genug sein; die grenze wird nie genug ausgeweitet sein, bis alle die es sich leisten können auf alles zugriff haben, was sie sich wünschen. warum auch, wenn sie erfolg mit der ausweitung ihres zugriffs haben?

warum sollte man überhaupt von anfänglich unumstößlichen menschenrechten abweichen? warum sollte ein bürger mit einem funken von verstand sich in seinen rechten einschränken lassen wollen? weil ein konzern durch klagen gerne mehr gewinne einfahren möchte? weil ein musiker gerne seine 2. wochenendvilla auf borabora bauen möchte? weil der macht/geldhunger mancher politker keine grenzen kennt? weil der staat seine bürger so besser kontrollieren kann?

Hurz

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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #68 am: 11. April 2008, 17:57:29 »
Du versuchst ständig alle Arten von "Schaden" in einen Topf zu werfen. Sicher, jemand der illegal Musik runterlädt und danach hört, verletzt die Rechte des Rechteinhabers. Aber geistiger Schaden ist nicht automatisch auch gleich finanzieller Schaden.

Aber es gesteht dem Rechteinhaber einen entsprechenden Ersatz seines Schadens zu und das hat Stumpfilein bestritten und seine Ansicht ist halt nun einmal falsch. Wenn dich jemand beleidigt, dann hast du auch keinen direkten finanziellen Schaden (du fühlst dich nur mies), aber dennoch hast du Anspruch auf Schmerzensgeld.

Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, jemand der nie vor hatte das Lied zu kaufen und es dennoch runterlädt, der verursacht keinen finanziellen Schaden.

Zum einen ist es fraglich ob das so stimmt, denn auch eine Verminderung des Gewinns ist ein Schaden und der ist vermindert wenn jemand etwas von dir hat und es nutzt, du dafür es aber nicht erlaubt hast und dafür nichts bekommt. Es wird erst dann evt. relevant für die Frage wie hoch der Schadensersatz ausfällt. Und die Frage wie hoch dieser Schadensersatz ausfällt ist ganz ganz ganz schwer zu klären. Unzweifelhaft ist die Frage dass ein Schadensersatz dem Rechteinhaber zusteht, aber die Frage wie viel .. tja .. da darf man sich streiten.

Die Musikindustrie hätte gerne das normale Geld für das Lied plus das Geld für die verbreiteten Kopien (ja .. klar .. sonst noch was?) und die Gegenseite will natürlich gar nix zahlen und dazu noch weiter das Musikstück behalten und nutzen und verteilen dürfen (ja .. klar .. sonst noch was?). Beides sind absolut idiotische Forderungen und natürlich blanker Unsinn, aber das sind die Ausgangspositionen. Bei Softwarelizenzen gilt es als Richtlinie, dass die eigentlich zu zahlende Lizenzgebühr bezahlt werden muss, aber in schweren Fällen auch bis zur doppelten Gebühr. Auf was sich da bei Musikdownloads das einpendeln wird ... darüber wird man schätzungsweise in 10 Jahren was sagen können.

Unsere liebe Musikindustrie (und Du auch) versucht es aber ständig derart hinzustellen und das ist falsch.

Es ist falsch (und das habe ich schon die ganze Zeit gesagt) davon auszugehen, jedes heruntergeladene Lied wäre ein verkauftes Lied. Daher ist falsch wenn die Musikindustrie daran versucht festzumachen wie viel mehr sie verdienen würde ohne illegale Musikdownloads. Diese Rechnung ist natürlich falsch.

Genauso falsch ist es aber auch, dass jeder der sich Musik herunterlädt bei keinem der Musikstücke je eine Kaufabsicht gehabt hätte, wenn er die Musik hätte kaufen müssen. Abgesehen davon spricht die Tat des Herunterladens für sich und das Motiv (Kaufabsicht oder nicht) ist bei der Frage ob ein Schaden entstanden ist oder nicht absolut irrelevant. Es zählt alleine die Bereicherungstatsache, also die Tatsache dass derjenige der sich was heruntergeladen hat um den Besitz/Genuss des Musikstücks.

Stimmt, aber bei Musikdownloads und Ladendiebstahl geht es ja nicht um die gleiche Tat. Das ist ja der springende Punkt.

Es ging dabei nicht um den Vergleich Download = Ladendiebstahl, sondern um die klarstellung, das eine Tat (Diebstahl eines Kaugummi) ein Diebstahl bleibt, egal ob du den im Laden oder von einem Freund klaust. Beide Diebstähle müssen gleich behandelt werden, sonst wäre der Gleichheitsgrundsatz (eine Säule des Rechtsstaats) verletzt.

Genauso wie der Begriff "Raubkopie" vollkommen falsch ist, da "Raub" das tatsächliche Entwenden eines Sachgegenstandes unter Gewaltanwendung bedeutet. Selbst wenn man die Gewaltanwendung weglässt und den Sachgegenstand auf virtuelle Gegenstände ausdeht, bleibt immer noch die Tatsache, dass in Wirklichkeit nichts entwendet wird. Die MI verwendet diesen Begriff aus rein populistischen Gründen und populistische Gründe waren schon immer ein guter Grund, kategorisch dagegen zu sein.

Der Begriff Raubkopie ist älter als die gesamte Debatte über Musikdownloads und einfach ein Begriff der sich eingebürgert hat. Wie so viele andere Begriff ist er rein technisch falsch, wie auch die "Schwarzkopie" usw. Um den Begriff geht es auch nicht, da er wie du richtig anmerkst etwas suggeriert was nicht der Fall ist (Gewaltkomponente). Aber die verwendete (falsche) Begrifflichkeit ändert nichts an der Tat und der Rechtsverletzung um die es geht. Daher ist das "kategorisch" dagegen zu sein eher ein Zeichen sich auf die gleiche kindische Ebene zu begeben wie die Verwender des Begriffs als ein Zeichen von geistiger Reife.
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Hurz

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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #69 am: 11. April 2008, 18:14:43 »
wie ich schon eindeutig bewiesen habe, werden keine rechte verletzt

Ich schaffe ein Werk.
Ich habe als einziger das Recht zu bestimmt wer das Werk haben darf und wer nicht.
Du hast das Werk, aber ich habe es dir nicht erlaubt.

=> mein Grundrecht auf freie Bestimmung über mein Eigentum ist durch dich verletzt da du mein Werk ohne meine Erlaubnis besitzt

das ist richtig. aber wo kein diebstahl ist, kann auch keine tat geahndet werden. von einem diebstahl spricht man nur bei körperlichen gegenständen.

Es ging dabei nicht um den Vergleich Download = Ladendiebstahl, sondern um die klarstellung, das eine Tat (Diebstahl eines Kaugummi) ein Diebstahl bleibt, egal ob du den im Laden oder von einem Freund klaust. Beide Diebstähle müssen gleich behandelt werden, sonst wäre der Gleichheitsgrundsatz (eine Säule des Rechtsstaats) verletzt.

Und was den Vergleich mit China angeht, so gibt es in jedem Rechtssystem Ansprüche oder Rechte die in anderen Rechtssystemen nicht existieren oder anders ausgearbeitet sind. Sind die daher dann nur "rechtens" wenn sie in jedem Land der Welt gleich sind?
nein.

Dann sind wir also einige, dass dein Beispiel an der Stelle falsch war. Gut.

jedem schritt mit dem man sich von diesen gesetzen entfernt, werden weitere folgen. es wird nie genug sein; die grenze wird nie genug ausgeweitet sein, bis alle die es sich leisten können auf alles zugriff haben, was sie sich wünschen. warum auch, wenn sie erfolg mit der ausweitung ihres zugriffs haben?

Das ist richtig, aber das Schwert hat zwei Schneiden. Wenn man eine kleinen Rechtsverstoß zulässt und die Täter schützt, dann werden die die es sich leisten können weiter gehen und die Grenzen erweitern und den Schutz für sich erstreben.

warum sollte man überhaupt von anfänglich unumstößlichen menschenrechten abweichen? warum sollte ein bürger mit einem funken von verstand sich in seinen rechten einschränken lassen wollen?

Absolute Rechte gibt es keine (selbst die Würde des Menschen hat Schranken), denn jedes Recht des einen kann und wird eine Einschränkung eines Rechts beim anderen sein. Absolute Rechte gibt es nur dann, wenn eine Person alleine und ohne Kollisionsmöglichkeit mit anderen lebt - sprich wenn genau EIN Mensch im Universum leben würden. Dann und nur dann hättest du die absolute Gewährleistung aller deiner Rechte ohne Einschränkung.

Die Freiheit über Personen berichten zu können und sprechen zu können ist eine Verletzung des Rechts dieser Person auf informelle Selbstbestimmung. Jede Operation ist eine Verletzung des Rechts auf Unversehrtheit des eigenen Körpers und jede Haftstrafe für einen Straftäter ist eine Verletzung freie Entfaltung der Persönlichkeit. Jede Prüfung in der Schule oder Aufnahmeprüfung oder Abschluss verletzt die Berufsfreiheit.
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Baumstumpf

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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #70 am: 11. April 2008, 18:32:04 »
wie ich schon eindeutig bewiesen habe, werden keine rechte verletzt

Ich schaffe ein Werk.
Ich habe als einziger das Recht zu bestimmt wer das Werk haben darf und wer nicht.
Du hast das Werk, aber ich habe es dir nicht erlaubt.

=> mein Grundrecht auf freie Bestimmung über mein Eigentum ist durch dich verletzt da du mein Werk ohne meine Erlaubnis besitzt
das klingt eher nach nachbarschaftsstreit zwischen zwei rentern, als nach etwas ernsthaftem  :P

das ist richtig. aber wo kein diebstahl ist, kann auch keine tat geahndet werden. von einem diebstahl spricht man nur bei körperlichen gegenständen.

Es ging dabei nicht um den Vergleich Download = Ladendiebstahl, sondern um die klarstellung, das eine Tat (Diebstahl eines Kaugummi) ein Diebstahl bleibt, egal ob du den im Laden oder von einem Freund klaust. Beide Diebstähle müssen gleich behandelt werden, sonst wäre der Gleichheitsgrundsatz (eine Säule des Rechtsstaats) verletzt.
ein "diebstahl" kann sich niemals auf etwas immaterielles beziehen. wie mongrel schon sagte: du würfelst da was durcheinander ;)

Und was den Vergleich mit China angeht, so gibt es in jedem Rechtssystem Ansprüche oder Rechte die in anderen Rechtssystemen nicht existieren oder anders ausgearbeitet sind. Sind die daher dann nur "rechtens" wenn sie in jedem Land der Welt gleich sind?
nein.

Dann sind wir also einige, dass dein Beispiel an der Stelle falsch war. Gut.
das habe ich nicht gesagt. ich habe nur die frage "Sind die daher dann nur "rechtens" wenn sie in jedem Land der Welt gleich sind?" mit "Nein" beantwortet.

jedem schritt mit dem man sich von diesen gesetzen entfernt, werden weitere folgen. es wird nie genug sein; die grenze wird nie genug ausgeweitet sein, bis alle die es sich leisten können auf alles zugriff haben, was sie sich wünschen. warum auch, wenn sie erfolg mit der ausweitung ihres zugriffs haben?
Das ist richtig, aber das Schwert hat zwei Schneiden. Wenn man eine kleinen Rechtsverstoß zulässt und die Täter schützt, dann werden die die es sich leisten können weiter gehen und die Grenzen erweitern und den Schutz für sich erstreben.
die menschenrechte stehen über fragwürdigen bagatelldelikten, die eher harmlosen kindergartenstreitereien gleichen.

warum sollte man überhaupt von anfänglich unumstößlichen menschenrechten abweichen? warum sollte ein bürger mit einem funken von verstand sich in seinen rechten einschränken lassen wollen?

Absolute Rechte gibt es keine (selbst die Würde des Menschen hat Schranken), denn jedes Recht des einen kann und wird eine Einschränkung eines Rechts beim anderen sein. Absolute Rechte gibt es nur dann, wenn eine Person alleine und ohne Kollisionsmöglichkeit mit anderen lebt - sprich wenn genau EIN Mensch im Universum leben würden. Dann und nur dann hättest du die absolute Gewährleistung aller deiner Rechte ohne Einschränkung.
ich habe ja auch nicht "absolut", sondern "unumstößlich" geschrieben. in dem fall das gegenteil von "so wie grade die politische lage ist".

Hurz

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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #71 am: 12. April 2008, 00:29:18 »
das klingt eher nach nachbarschaftsstreit zwischen zwei rentern, als nach etwas ernsthaftem

Ist ja aber nur eines der Grundprinzipien aus denen sich jedes Eigentumsrecht herleitet und wenn das ein Witz ist, dann sollte man evt. gleich alle Eigentumsdelitke als Bagatellen einstufen. Nicht vergessen: der Begriff des Eigentum im Grundrecht schließt materielle und nicht materielle Dinge mit ein.

das ist richtig. aber wo kein diebstahl ist, kann auch keine tat geahndet werden. von einem diebstahl spricht man nur bei körperlichen gegenständen.

Das ist korrekt, aber ich habe auch nie von Diebstahl im vergleichenden Zusammenhang mit dem Download gesprochen. Das Diebstahlsbeispiel war nur gewählt um zu zeigen, dass Diebstahl immer gleich ist, egal ob du etwas von einer natürlichen Person oder juristischen Person stiehlst. Wie ich die ganze Zeit sage ist illegaler Musikdownload ein Bruch des Grundrechts am (geistigen) Eigentum (Urheberrecht - für das es auf Grund seiner Komplexität dieser Materie ein eigenes Gesetz gibt, das Urherberrechtsgesetz (kurz UrhG)).

das habe ich nicht gesagt. ich habe nur die frage "Sind die daher dann nur "rechtens" wenn sie in jedem Land der Welt gleich sind?" mit "Nein" beantwortet.

Womit du also gleichzeitig dein Beispiel als prinzipiell unsinnig bewertest. Gut, dann sind wir uns da ja doch einig.

die menschenrechte stehen über fragwürdigen bagatelldelikten, die eher harmlosen kindergartenstreitereien gleichen.

Menschenrechte sind subjektiven die Rechte die sich aus der Existenz eines Menschen selber ergeben aber es sind "nur" Grundrechte. Zu den gleichen Grundrechten und gleichgestellt gehören aber auch alle anderen Grundrechte der Art. 1 bis Art. 19 des Grundgesetzes. Dazu gehört auch das Recht auf und am Eigentum. Damit stehen sich zwei gleich hohe Rechte gegenüber und es geht nicht um "großes Grundrecht" gegen "kleines Witzrecht".

Übrigends solltest du vielleicht wissen, das juristische und natürlicher Personen in den Grundrechten absolut gleich gestellt sind und gleich behandelt werden. Das gilt auch für den Teil der Grundrechte die als gemeinhin mit dem Begriff "Menschenrechten" verbunden werden (wobei klar ist, dass es nur gilt sofern das Recht ausübbar ist, da sich eine juristische Person nicht die Versammlungsfreiheit oder Religionsfreiheit ausüben kann, da eine juristische Person sich schlecht versammeln oder eine Religion ausüben kann).

ich habe ja auch nicht "absolut", sondern "unumstößlich" geschrieben. in dem fall das gegenteil von "so wie grade die politische lage ist".

Unumstößlich = fest stehend, nicht verrückbar, im Klartext also nicht änderbar. Nicht änderbar bedeutet aber auch, dass es nicht durch ein anderes Recht gebrochen werden kann und zwar in einem Falle. Also sind wir genau bei der von mir genannten Kollisionsproblemen zwischen Rechten.

Falls du mir "unumstößlich" meinst, dass die Gesetze exakt so wie sie derzeit gelten für immer und ewig gelten sollen, wirst du deiner Forderung untreu, dass Gesetze mit der Zeit gehen müssen. Solcher Art "unumstößliche" Gesetze will man nicht wirklich haben, denn dann wäre z.B. die Gleichberechtigung von Mann und Frau (erst 1994 in Art. 3 Abs 2 GG aufgenommen) nicht Teil des Grundgesetzes und wir hätten noch den Stand von 1947. Außerdem würde das Grundgesetz dann den Datenschutz für elektronische Daten gar nicht kennen, denn das wurde damals nicht geschützt (logisch, gab es in der Form gar nicht).
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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #72 am: 12. April 2008, 17:52:12 »
Hallo Furz,

2 Semester Jurisprudenz und seit 1.4.2008 in der jungen Union? Anhand des Levels deines Mitteilungsbedürfnisses zu urteilen, hast du doch einen kleinen Dachschaden, oder?

Hurz

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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #73 am: 12. April 2008, 20:59:57 »
Hallo Furz,

Wäre der Bart ein wenig kürzer dann könnte man sagen "alt". *gähn*

2 Semester Jurisprudenz und seit 1.4.2008 in der jungen Union?

Wer hat dir denn bei dem Fremdwort "Jurisprudenz" geholfen - Papa oder Mama?

Anhand des Levels deines Mitteilungsbedürfnisses zu urteilen, hast du doch einen kleinen Dachschaden, oder?

Zwei Folgen "Criminel Minds" und schon ein Profiler? Respekt!


Abschließend ein sachlich absolut umwerfender Beitrag ohne den wir alle diese Nacht nicht hätten schlafen können. Solltest du unbedingt sofort der Welt mitteilen, am besten auf einem großen Schild stehend, welches du mit verbundenen Augen auf der Autobahn gehend über deinem Kopf trägst.
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Re: Wenn die Daten schonmal erhoben sind...
« Antwort #74 am: 12. April 2008, 21:27:18 »
Zitat
Zwei Folgen "Criminel Minds" und schon ein Profiler? Respekt!
Zitat von: Hurz
der Begriff des Eigentum im Grundrecht schließt materielle und nicht materielle Dinge mit ein.

das Urherberrechtsgesetz (kurz UrhG)

die Gleichberechtigung von Mann und Frau (erst 1994 in Art. 3 Abs 2 GG aufgenommen)

Zu den gleichen Grundrechten und gleichgestellt gehören aber auch alle anderen Grundrechte der Art. 1 bis Art. 19 des Grundgesetzes.

solltest du vielleicht wissen, das juristische und natürlicher Personen in den Grundrechten absolut gleich gestellt sind

Menschenrechte sind subjektiven die Rechte die sich aus der Existenz eines Menschen selber ergeben aber es sind "nur" Grundrechte

wobei klar ist, dass es nur gilt sofern das Recht ausübbar ist, da sich eine juristische Person nicht die Versammlungsfreiheit oder Religionsfreiheit ausüben kann, da eine juristische Person sich schlecht versammeln oder eine Religion ausüben kann).

Absolute Rechte gibt es keine (selbst die Würde des Menschen hat Schranken), denn jedes Recht des einen kann und wird eine Einschränkung eines Rechts beim anderen sein

Ein Rechtsverstoß definiert sich nicht aus Tat und wer das Opfer war, sondern rein aus der Tat an sich

bla bla bla...

Soll ich noch mehr von deinem Anfängergeschwätz hier reinquoten?  :Zidahya:

 

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