der Begriff des Eigentum im Grundrecht schließt materielle und nicht materielle Dinge mit ein.
das Urherberrechtsgesetz (kurz UrhG)
die Gleichberechtigung von Mann und Frau (erst 1994 in Art. 3 Abs 2 GG aufgenommen)
Zu den gleichen Grundrechten und gleichgestellt gehören aber auch alle anderen Grundrechte der Art. 1 bis Art. 19 des Grundgesetzes.
solltest du vielleicht wissen, das juristische und natürlicher Personen in den Grundrechten absolut gleich gestellt sind
Menschenrechte sind subjektiven die Rechte die sich aus der Existenz eines Menschen selber ergeben aber es sind "nur" Grundrechte
wobei klar ist, dass es nur gilt sofern das Recht ausübbar ist, da sich eine juristische Person nicht die Versammlungsfreiheit oder Religionsfreiheit ausüben kann, da eine juristische Person sich schlecht versammeln oder eine Religion ausüben kann).
Absolute Rechte gibt es keine (selbst die Würde des Menschen hat Schranken), denn jedes Recht des einen kann und wird eine Einschränkung eines Rechts beim anderen sein
Ein Rechtsverstoß definiert sich nicht aus Tat und wer das Opfer war, sondern rein aus der Tat an sich
Moribal, solltest du nicht für deinen Schulabschluss lernen?
@Tabulator: Ich ging auf Grund deines, von mir per Ferndiagnose vermutlich korrekt ermittelten IQ von <** (Wert "geschwärzt"
in gutes beispiel dafür, was weiter mit dem neuen "freiraum" für industrie und staat passiert, wenn er erstmal geschaffen wurde...
@Tabulator: Ich ging auf Grund deines, von mir per Ferndiagnose vermutlich korrekt ermittelten IQ von <** (Wert "geschwärzt", will dich ja nicht in deiner Menschwürde verletzen) davon aus, dass du irriger Weise meinen würdest es besser zu wissen und glaubtest ich läge mit meinem "Anfängergeschwäzt" falsch. Was halt so bei Leuten mit einem chronischen und krankhaften Dachscahden und Mitteilungsdran so passiert.
Zitat von: Baumstumpf am 13. April 2008, 20:29:08in gutes beispiel dafür, was weiter mit dem neuen "freiraum" für industrie und staat passiert, wenn er erstmal geschaffen wurde...Die meinten sicher das "Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit" welches am 1. April 2005 in Kraft getreten ist. Bei der Festsetzung von Geldstrafen (werden gerichtlich verhängt) wurde bisher eine Ermittlung der Vermögenslage des Betroffenen vorgenommen und im Zweifel geschätzt (die Tagessätze sind im Rahmen des Strafmaßes abhängig vom Einkommen und dem Vermögen des Betroffenen - was ja eigentlich ganz fair ist). Die Einsicht war also auch vorher schon möglich um die Höhe einer Geldstrafe zu bestimmen.Dieses Gesetz hat aber nichts mit dem Anti-Terror-Gesetz zu tun, welches unter dem Namen Terrorismusbekämpfungsgesetz (TBG) am 1. Januar 2002 in Kraft trat und mit dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) vom 10. Januar 2007 geändert wurde. Dabei geht es aber darum welche Daten das Bundesamt für Verfassungsschutz wann einsehen darf (neben einigen Dingen bei der Flugsicherheit und der Einführung biometischer Daten auf Personalausweisen z.B.) und bei welchen Gefahren.Der Ausdruck "Bußgelder" ist in dem Zusammenhang außerdem falsch, denn Bußgelder werden für Ordnungswidrigkeiten verhängt und sind in einem Katalog fest vorgebenen. Die Höhe richtet sich regelmäßig nach Schwere der Ordnungswidrigkeit (z.B. wie viel km/h war ich zu schnell - je mehr desto höher das Bußgeld), aber nicht nach dem Vermögensstand des Betroffenen.
Wer hat das Gatter zur Trollhöhle wieder offen gelassen? Jemand? Jemand?Die Diskussion dreht sich mal wieder im Kreis. Ihr solltet, bevor ihr irgendwas etwas anderes diskutiert, euch nur mal schnell einige werden das die unerlaubte Vervielfältigung von rechtlich geschützten Werken (geistigem Eigentum) ein Rechtsverstoß ist. Ob man das jetzt Raub, Diebstahl oder "Verstoß gegen geltende Lizenzauflagen" nennt ist doch völlig Furz . Tatsache ist, es bleibt es Rechtsverstoß der sowohl von Seiten der Rechteinhaber, als auch von Seiten des Staates geahndet werden muss.