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Autor Thema: Müssen jetzt alle Blogs Ihre Kommentarfunktion schliessen?  (Gelesen 27326 mal)

Hurz

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Re: Müssen jetzt alle Blogs Ihre Kommentarfunktion schliessen?
« Antwort #15 am: 20. Dezember 2007, 00:17:33 »
@LeGray: Was spricht gegen die Moderation von Kommentaren bei einem Blog? Technisch und praktisch ist das ohne weiteres gar kein Problem (Einschränkung: die Kommentarzahl übersteigt nicht eine gewissen Anzahl pro Tag). Was du mit "seltsamen Beigeschmack" meinst ist mir schon klar: das bisher gewohnte (direkt, sofort und ohne Filter) eines Kommentars und damit etwas das dem Medium Internet auf grund seiner Technik und Beschaffenheit eigen ist geht verloren.

Aber heisst das nur weil es bisher so gemacht wird muss es richtig sein? Darf, nur weil es technisch möglich ist (im gegensatz zum Beispiel Leserbrief) und bisher so gehandhabt wurde (weil es einfach dem "Geist" des Internets entspricht), dies sich deshalb schon von vergleichbaren Fällen (Leserbrief) unterscheiden?

Vom Gefühl her gebe ich dir völlig recht, dass es sicher ungewohnt (aber eben "nur" ungewohnt) und erst einmal komisch und "wider" der Internetnatur erscheint, aber auf der anderen Seite weigere ich mich zu vertreten, dass das Internet - nur weil es geht - eine Rechtsbeugung erfährt oder gar ein rechtsfreier Raum wird.

Fraglich ist also wie weit das geltende Recht - dem sich auch Blogs und Webseiten (also natürlich deren Betreiber) unzweifelthaft zu unterwerfen haben - durch die Eigenart des Internets bzw. dem "Geist" des Internets (direkt, ungefilter, schnell, ohne umwege - ihr versteht was ich meine) einen Ermessensspielraum bekommt bzw. eröffnet.

Falls man hier ein Ermessen einräumt, dann würde das z.B. erlauben, dass Kommentare wie bisher ungefiltert erscheinen, aber der Blogger/Betreiber sich alle Kommentare innerhalb einer gewissen Zeit ansehen muss und gegebenenfalls löschen/editieren muss. Tut er das nicht und gibt es Ärger, dann hat er seine Pflichten vernachlässigt und ist dafür straf- und haftbar. Die Frage ist halt: sieht man in der Eigenart des Medium Internets genug (juristisch relevante) Gründe für eine solche Abweichung oder bietet das Medium Internet (bzw. die Technik dahinter) zumutbare und im Aufwand vertretbare Möglichkeiten die dann eine Gleichbehandlung zwischen dem Fall "Kommentar" und "Leserbrief" erlaubt? Gibt es evt. sogar Gründe die für einen juristischen Zwang sprechen, dass ein Kommentar wie ein Leserbrief gehandhabt werden muss?

Für die letzte Frage (im Absatz oben) muss man sich ganz tief in die Grundrechte graben und kurz gesagt gibt es am Ende zwei Grundrechte die sich gegenüberstehen:

Das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf die Unantastbarkeit der menschlichen Würde (Stichwort Persönlichkeitsrechte) und da kommen ganz viele Faktoren mit ins Spiel. Z.B. dass ein Kommentar nicht von dem ursprünglichen Betreiber/Verfasser des Blogs kommt (das schwächt dessen Recht dass ein Kommentar eine freie Meinungsäußerung sei, denn es ist ja nicht seine Äußerung), dann gilt die Unantastbarkeit der menschlichen Würde als oberstes und im Zweifel vor allen anderen Dingen als höchst schützenswertes Grundrecht (was auch richtig ist!) (d.h. es muss bereits möglicher Schaden davon fern gehalten werden, nicht schon entstandener Schaden begrenzt oder "entfernt" werden). Das aber nur um ein paar Beispiel zu nennen, das ganze führt in ein ziemlich fiese und für jeden durschnittlichen Juristen (also auch ganz eindeutig mich) kaum im Detail zu verstehende Diskussion über die Wertung von Grundrechten.


sorry fuer offtopic. Aber würde das nicht auch erlauben, das man die GEZ verklagen kann? Immerhin verlangen die fürs 'bereitstellen' des mediums Internet eine Gebühr. Dann sollten die doch auch für die 'sicherheit' (sic) im Netz sorgen :P

Die GEZ selber verlangt keinte Gebühren und stellt auch kein Medium zur Verfügung und ist vor allem nicht redaktionell tätig (darum sind z.B. Hoster für die Inhalte die deren Kunden auf den Servern / Seiten haben nur bedingt haft- und strafbar). Sie ist nur das vollziehende zentrale Organ, dass die im Rundfunkstaatsvertrag durch die Ministerpräsidenten der Bundesländer festgelegten Gebühren für die Bereitstellung der Infrastruktur und der Herstellung und Verbreitung von Informations- und Unterhaltungssendungen durch die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten einzieht. Die Gebühren sind also dafür da, dass eine Grundversorgung mit Informationen und Unterhaltung gesichert ist. Im Staatsvertrag wird unabhängig vom Medium jedes Gerät gebührenpflichtig, welches technisch geeignet ist Sendungen zu empfangen - also auch PCs (sind es bereits seit Anfang der 90er Jahre, nur wurde die Gebührenpflicht damals bis 2000 und dann 2007 für nur PC-Haushalte/-Besitzer ausgesetzt).
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Re: Müssen jetzt alle Blogs Ihre Kommentarfunktion schliessen?
« Antwort #16 am: 20. Dezember 2007, 01:02:43 »
Jo hurz, du bist mein Held, Wolfgang Held.

Hurz

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Re: Müssen jetzt alle Blogs Ihre Kommentarfunktion schliessen?
« Antwort #17 am: 20. Dezember 2007, 01:14:39 »
Jo hurz, du bist mein Held, Wolfgang Held.

Ich verstehe den Witz dahinter zwar nicht - außer du würdest dich auf den Herren beziehen http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/institut/das_institut/mkops.php.
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Re: Müssen jetzt alle Blogs Ihre Kommentarfunktion schliessen?
« Antwort #18 am: 20. Dezember 2007, 01:16:55 »
Du hast auf meine Frage die auf keinen fall ernst gemeint war, mit einem Textblock der gefühlten grösse des Kaukasus geantwortet und verstehst den Witz nicht?
Ab in die ecke und den namen ändern, den hast du dir heute nicht verdient ;)

Hurz

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Re: Müssen jetzt alle Blogs Ihre Kommentarfunktion schliessen?
« Antwort #19 am: 20. Dezember 2007, 01:24:05 »
Du hast auf meine Frage die auf keinen fall ernst gemeint war, mit einem Textblock der gefühlten grösse des Kaukasus geantwortet und verstehst den Witz nicht?
Ab in die ecke und den namen ändern, den hast du dir heute nicht verdient ;)

Ok, das kann ich gelten lassen. Allerdings muss ich zu meiner Verteidigung sagen, dass es so viele verdrehte Ansichten über die GEZ und Rundfunkgebühren gibt, dass ich deine "Frage" einfach aus Gewohnheit ernst genommen habe. (An dieser Stelle möchte ich sagen, dass ich gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten gut finde - jedoch a) nicht in der Massen an Anstalten, b) nicht in der Art der Gebührenberechnung/-erhebung und c) nicht mit diesem doch teils einseitigen Programm).
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Loki

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Re: Müssen jetzt alle Blogs Ihre Kommentarfunktion schliessen?
« Antwort #20 am: 20. Dezember 2007, 02:35:54 »
Ich kann zwar die Haltung bzw. Argumentation von dir Hurz nachvollziehen, doch macht sie meiner Meinung nach einen Fehler.

Vereinfacht geht es um die Frage: Wer ist für was im Internet verantwortlich. Sei es nun hier im Fall um einen Kommentar über einen Bericht über eine TV Sendung oder wie vor kurzem der VErsuch youporn sperren zu lassen.

WEr trägt die Verantwortung für den Kommentar? Der Blogbetreiber oder doch eher derjenige der die "Software" geschrieben hat? Oder derjenige, der die URL zur Verfügung stellt? Aber eigentlich ist es doch der Provider, schließlich könnte ohne den niemand das alles lesen. und der Netzwerkkartenhersteller... ach das nimmt einfach kein Ende.

Tja ich bin ja mal gespannt wer als erstes eine Stadt dafür verklagt, weil jemand auf deren Straße etwas unpassendes gesagt hat. Schließlich hat die Stadt den Raum, den Ort und die Zeit für diese unpassende Meinung zur Verfügung gestellt. Oder wenn du es nicht ganz so öffentlich haben willst, nimm eine Bürgerhalle, oder ein Kongresszimmer in einem Hotel.


Bei der Frage nach der Verantwortung kann es nur eine Antwort geben und die ist unabhängig vom Medium:
Derjenige der was auch immer verfasst, derjenige trägt auch die Verantwortung dafür.
Niemand sonst und erst recht kein dritter.
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Joekanone

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Re: Müssen jetzt alle Blogs Ihre Kommentarfunktion schliessen?
« Antwort #21 am: 20. Dezember 2007, 02:40:00 »
Wenn Du selber Zweifel an der herangehensweise der Richter hast, weil Du erkennst das das Internet eben ganz andere Möglichkeiten bietet, als beispielsweise die Zeitung, warum versuchst Du sie dann trotzdem juristisch in dieses Konstrukt zu wursten?

Möglicherweise muss man sich bei der Bewertung auch mal neue Gedanken machen, anstatt zu versuchen alte juristische Gegebenheiten auf neue Medien zu übertragen. Dabei gilt es, auch wenn das dem gemeinen Juristen zuwider ist, den gesunden Menschenverstand zu gebrauchen. Wie kann man denn in Gottes Namen auf die Idee kommen eine neue Technik des Daten-, Meinungs- und Informationsaustausches die dabei ist die real existierende Welt zu revolutionieren muss sich an Paragraphen halten die entstanden sind als Telefone das neue Medium der Zukunft waren?
Wie verhält es sich juristisch denn mit Pinwänden und schwarzen Brettern? Auch Litfaßsäulen könnten mißbräuchlich verwendet werden, nämlich nicht im Sinne des Aufstellers und Betreibers. Hab ich dann das Recht den Aufsteller zu verklagen?

Und -das ist jetzt eine reine Verständnisfrage- warum ermittelt man nicht den Verfasser des umstrittenen Kommentars und packt den an den Eiern?



/edit ...da war Loki wohl schneller...egal, hauen wir beide in die gleiche Kerbe
Zitat
meinungsfreiheit hat hier nur begrenzt anwendung

Loki

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Re: Müssen jetzt alle Blogs Ihre Kommentarfunktion schliessen?
« Antwort #22 am: 20. Dezember 2007, 03:09:14 »


Und -das ist jetzt eine reine Verständnisfrage- warum ermittelt man nicht den Verfasser des umstrittenen Kommentars und packt den an den Eiern?


Vermutlich weil das überhaupt nicht geht. Freie Meinungsäußerung und so ;) deshalb reicht man ja auch die Klagen in Hamburg ein. Es gibt ja im Moment im Prinzip für solche Klagen kein Gesetz in denen entsprechendes geregelt wären. Also helfen sich die Richter aus indem sie irgendwo ein Gesetz suchen und dieses versuchen mit Biegen und Brechen anzuwenden.
Die Hamburger machen das Proindustrie und gegen das Internet. Nahezu alle anderen Richter haben die Gesetze anders ausgelegt.
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Re: Müssen jetzt alle Blogs Ihre Kommentarfunktion schliessen?
« Antwort #23 am: 20. Dezember 2007, 03:12:54 »
Der vergleich mit der Bürgerhalle funktioniert so nicht.
Wenn du dort etwas unangebrachtes sagst, höhren das nicht viele Menschen.
Schreibst du einen Kommentar zu einem hochfrequentierten Blog, lesen das mitunter Tausende. Die Kommentarfuntion ist dann soetwas wie eine frei nutzbare werbefläche für jederman.

Ich finde das user wie richter begreifen lernen müssen, das das Internet auch real ist und nicht nur annonym. Wozu gibt es die Datenspeicherung, sollen sie diese nutzen und denjenigen der diese Aussage getätigt hat für seine tat zur rechenschaft ziehen.

Loki

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Re: Müssen jetzt alle Blogs Ihre Kommentarfunktion schliessen?
« Antwort #24 am: 20. Dezember 2007, 03:28:21 »
also beim letzten CSU Parteitag waren 6000 Menschen in so einer "Bürgerhalle" und den unangebrachten Kommentar über Filzläuse hörte ganz Deutschland. Das dürfte die Besucherzahl eines typischen Blogs doch deutlich übersteigen. Oder wie wärs mit der Schalkearena oder Allianzarena in Münschen ?

Wo zieht man da die Grenze? Ab 100 potentiellen Zuhörern ist also auch ein dritter eventuell für eine Meinung verantwortlich, die er weder teilt noch befürwortet oder herausgefordert hat?

Und du sagst es ja selber: "denjenigen der diese Aussage getätigt hat für seine tat zur rechenschaft ziehen."

Genau das wird ja hier nicht gemacht.

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Hurz

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Re: Müssen jetzt alle Blogs Ihre Kommentarfunktion schliessen?
« Antwort #25 am: 20. Dezember 2007, 09:03:28 »
Vereinfacht geht es um die Frage: Wer ist für was im Internet verantwortlich.

Die Frage ist nicht richtig gestellt, denn der Kabelverleger wird nicht redaktionell und auch nicht speziell verbreitend tätig (sondern nur generell) und das ist etwas, dass eine Veröffentlichung ausmacht.

WEr trägt die Verantwortung für den Kommentar? Der Blogbetreiber oder doch eher derjenige der die "Software" geschrieben hat? Oder derjenige, der die URL zur Verfügung stellt? Aber eigentlich ist es doch der Provider, schließlich könnte ohne den niemand das alles lesen. und der Netzwerkkartenhersteller... ach das nimmt einfach kein Ende.

Der Verfasser auf alle Fälle, aber eben auch der Verbreiter bzw. der der eine Verbreitungsplattform im Medium zur Verfügung stellt und dabei veröffentlichend arbeitet. Das ist der Blogger. Die Frage der Provider ist schon hinreichend geklärt, hier gilt, dass ein Provider dann tätig werden muss, wenn er von etwas erfährt oder hätte erfahren müssen. Greift er dann nicht ein, so ist er dran.

Bei der Frage nach der Verantwortung kann es nur eine Antwort geben und die ist unabhängig vom Medium:
Derjenige der was auch immer verfasst, derjenige trägt auch die Verantwortung dafür.
Niemand sonst und erst recht kein dritter.

Und das ist eben der Fehler, denn sonst könnte ein Zeitung sagen: wir drucken nur etwas ab von einem freien Redakteur und für den Inhalt sind wir nicht verantwortlich. Wenn das falsch ist - Pech, nicht unser Problem. Es gilt bei allen bisherigen Medien so, dass der Verfasser und auch der Veröffentlicher für den Inhalt einer Veröffentlichung haft- und strafbar ist (hier gibt es dann Mittel und Gewichtungen wer wann und wie stark verantwortlich ist, das hat aber erstmal nicht zu interessieren) und es gibt keinen vernünftigen Grund - nur weil es technisch durch seine Art im Internet machbar ist - dass dieses Grundprinzip nicht auf beim Trägermedium Internet anwendbar bleibt.

Wenn Du selber Zweifel an der herangehensweise der Richter hast, weil Du erkennst das das Internet eben ganz andere Möglichkeiten bietet, als beispielsweise die Zeitung, warum versuchst Du sie dann trotzdem juristisch in dieses Konstrukt zu wursten?

Weil die Richter - und das mit einigem Recht - der Ansicht sind, dass die Unterschiede des Internets (direkt, schnell, überall verfügbar) und die bisherigen gewohnheitlich eingebürgerten Verhaltensweisen nicht ausreichend sind um ein höheres Recht zu schädigen oder zu schmälern (Würde des Menschen). Und weil sie der Ansicht sind, dass es für den Blogger zumutbare und einfache Mittel gibt der Verpflichtung eines Veröffentlichers nachzukommen (sprich: Kommentare erst sichtbar wenn durch Blogger freigeschaltet).

Möglicherweise muss man sich bei der Bewertung auch mal neue Gedanken machen, anstatt zu versuchen alte juristische Gegebenheiten auf neue Medien zu übertragen. Dabei gilt es, auch wenn das dem gemeinen Juristen zuwider ist, den gesunden Menschenverstand zu gebrauchen. Wie kann man denn in Gottes Namen auf die Idee kommen eine neue Technik des Daten-, Meinungs- und Informationsaustausches die dabei ist die real existierende Welt zu revolutionieren muss sich an Paragraphen halten die entstanden sind als Telefone das neue Medium der Zukunft waren?

Ganz einfach aus einem der höchsten juristischen Grundsätze: gleiches Recht für alle. Das heisst, jeder Fall der gleich ist muss auch am Ende das gleiche Ergebnis erhalten. Ohne dieses absolute und höchste Prinzip eines Rechtsstaates und der Juristerei gäbe es ein Chaos und keine Rechtssicherheit. Ohne dieses Prinzip würde es rein von der Laune des Richters abhängen ob jemand für Mord lebenslänglich oder nur ne Geldstrafe bekommt. Dieses Prinzip erlaubt es dem Blogger sich auf die Meinungsfreiheit zu berufen - sonst könnte die Richter auch sagen: Blogger sind Amateure und keine Profis und damit sind Blogs keine Veröffentlichungen und stehen nicht unter dem Schutz den die Presse im Grundgesetzt im besonderen genießt (und das wäre ja nun auch nicht gut - oder?).

Bei juristischen Betrachtungen zählt die abstrakte Betrachtung und die "Entkleidung" des Problems auf seinen Grundkern. Faktoren wie die "Eigenart" des Internets werden erst dann bei der abschließenden Bemessung herangezogen. Außerdem was ist beim Internet wirklich anders - was juristisch relevant ist - als bei einer Zeitung oder dem Radio? Die Reichweite - ja die ist höher, aber das bedeutet auch, dass Verfasser im Internet eine sogar noch höhere Pflicht zur Sorgfalt haben, da der Schaden der angerichtet werden könnte durch falsche Aussagen höhere ist! Die Schnelligkeit - ja die ist höher als bei der Zeitung, aber kaum höher als beim Radio, also müssen mindestens die Pflichten gelten die ein Radiosender auch hat. Wenn ein Radiosender ungesehen eine Kommentar senden würde der dann falsche Dinge enthält, dann ist der Radiosender dran.

Man sieht, das Internet mag das praktische Leben deutlich beeinflusst haben, aber diese Schnelligkeit ist eben kein Recht sondern evt. sogar Quelle höherer Pflichten!


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Wenn der Aufsteller beim Aufkleben der Aussage hilft oder von dieser hätten Kenntnis nehmen können oder müssen - ja, dann ist er belangbar. Allerdings musst du hier sagen - im Gegensatz zur Kommentarfunktion des Blogs - ist es einem Aufsteller nicht zumutbar und einfach möglich ein Bekleben des Objekts zu verhindern oder zu lenken. Er kann faktisch und praktisch nur nachträglich was tun. Das liegt in der Natur der Sache.

Ja ich weiss, nun wird gesagt werden, das ist die Natur des Internets, dass es ungefilter ist. Nein, ist es nicht, es ist nur bisher so gebraucht worden, die Frage ist, ob das auch so bleiben kann, darf und muss? Nein, muss es zumindest nicht, da es durchaus zumutbar ist, dass ein Blogger Xmal am Tag auf seine Seite schaut, neue Kommentare liest / überfliegt und dann per einem Klick diese online stellt. Das ist zumutbar - dass ein Aufsteller neben jede Plakatwand eine Wache aufstellt dagegen nicht.

Edit: Noch was: Eine Kommentarfunktion eines Blogs ist ja extra dazu gemacht, dass jeder der will seine Meinung äußern kann. Eine Plakatwand ist das explizit nicht. Das spielt zwar nur am Ende der Bewertung eine kleine Rolle, sollte man aber nicht unerwähnt lassen.
« Letzte Änderung: 20. Dezember 2007, 09:54:30 von Hurz »
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Hurz

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Re: Müssen jetzt alle Blogs Ihre Kommentarfunktion schliessen?
« Antwort #26 am: 20. Dezember 2007, 09:24:43 »
Wo zieht man da die Grenze? Ab 100 potentiellen Zuhörern ist also auch ein dritter eventuell für eine Meinung verantwortlich, die er weder teilt noch befürwortet oder herausgefordert hat?

Das ist unjuristisch gefragt, die Frage muss lauten, wann ist etwas öffentlich: "Eine Versammlung ist öffentlich, wenn sie jedermann zugänglich ist.". Die private Feier daheim zu denen du Freunde einlädst ist es nicht. Wenn du aber jeden ins Haus lässt der vorbei kommt und klingelt, dann ist das ein Grenzfall. Solltest du rumerzählt haben "Am Samstag Party bei mir, jeder kann kommen." dann ist es unzweifelhaft öffentlich.

Und du sagst es ja selber: "denjenigen der diese Aussage getätigt hat für seine tat zur rechenschaft ziehen."

Genau das wird ja hier nicht gemacht.

Aber eben nicht nur dieser, sofern die Aussage nur getätigt werden konnte wenn es von einem Dritten veröffentlicht wurde. Und dieser ist auch dran, da er für sein Veröffentlichen eben gewissen Sorgfaltspflichten zu leisten hat. Im Prinzip gibt es eine Kette oder Reihenfolge von Ansprüchen, die beim Verfasser endet, aber nicht nur direkt Geschädigter -> Verfasser verläuft sondern eben auch Geschädigter -> Veröffentlicher/Verbreiter -> Verfasser (wobei gewissen Ansprüche nur Geschädigter -> Veröffentlicher/Verbreiter und manche nur Geschädigter -> Verfasser verlaufen und gewisse entweder oder - das ist aber dann echte juristische Feinarbeit).


Allgemein noch etwas: Ein Richter kann kein Recht erschaffen oder kein Gesetz erschaffen, er muss einen Fall in den Grenzen des bisher vorhandenen bewerten. Der richtige Weg wäre, dass es ein Gesetz gibt, welches Veröffentlichungen im Internet eine Sonderstellung erlaubt, allerdings wäre ich hier vorsichtig dies zu fordern. Denn, siehe Beitrag am Ende oben, die Eigenart des Internets erlaubt nicht nur Freiheiten, sondern birgt durch seine Eigenart auch mehr Gefahren.

Man könnte sagen: Medien sind eine Waffe und jeder der eine Waffe führt (Zeitung, Webseite, Radiosendung, ...) muss damit verantwortlich umgehen, da der Schaden bei unschuldigen (Falschaussagen, Lügen, Verleumdungen, Beleidigungen, ...) enorm sein kann. Wenn der Waffenbesitzer die Waffen offen rumliegen lässt und jemand nimmt seine Waffe und drückt ab und schädigt damit eine andere Person, dann ist der Waffenbesitzer dafür auch verantwortlich (er hat die Waffen nicht ordentlich verwahrt). Er muss also auch prüfen wem er die Waffe leiht (Kommentar, Leserbrief, ...).

Wenn man nun den Waffenvergleich nimmt und überlegt woran man bei einem Medium seine Schädigungskraft (Schusskraft der Waffe) misst, dann muss man sagen: das Internet hat eine potentiell höhere Schusskraft als eine Zeitung oder eine Radiosendung! Es ist also die gefährlichere Waffe - heisst das nicht auch, dass diese Waffe dann besonders vorsichtig verwendet und sicher verwahrt werden muss? Mit einer Pistole kann man "nur" "wenige" Menschen töten, aber mit einem MG deutlich schneller deutlich mehr Menschen ... daher sollte man sich genau überlegen ob man Sondergesetze für das Internet verlangt.
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Gray

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Re: Müssen jetzt alle Blogs Ihre Kommentarfunktion schliessen?
« Antwort #27 am: 20. Dezember 2007, 11:05:39 »
wenn ich also ein pamphlet ans rathaus klebe mit irgendnem dummen spruch der jemand stört, wer ist dann verantwortlich? die stadt weil der spruch ja am rathaus war?

ich will jetzt nicht über persönlichkeitsrechte diskutieren (das ginge endlos), aber ich fürchte dass wir uns langsam an amerikanische verhältnisse annähern wo jeder nen "ich verklag dich" stempel im halfter trägt.

persönlich sträube ich mich davor blogs mit redaktionellen inhalt a la printmedien gleichzusetzen. printmedien sind in den meisten fällen nicht von privaten betrieben und "ein geschäft", mit dem ziel gewinn zu machen - allein da muss man die verhältnismäßigkeit sehen. kann man kommentare moderieren? sicher. aber sie leisten der verletzung von persönlichkeitsrechten keinen vorschub. letztendlich ist die aussage, wie immer sie auch getroffen wird, eine meinung. so gesehen kann ich ÜBERALL meine meinung äußern, sei es in der straßenbahn, call-in show oder ich drucke flyer. die bisherige regelung nach bekanntwerden besagt inhalte zu löschen reicht vollkommen (auch wenn das eine grauzone ist, wenn man sich 3 monate auf "wusst ich nicht beruft" sollte das durchaus belangbar sein).



MrPhoenix

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Re: Müssen jetzt alle Blogs Ihre Kommentarfunktion schliessen?
« Antwort #28 am: 20. Dezember 2007, 11:26:06 »
im grunde läuft es doch auf dasselbe spiel raus: wir haben ein blog mit 150 kommentaren. davon sind vier (oder so) rechtswidrig.
also nimmt man sämtlichen usern präventiv die freiheit sich ungefiltert und in echtzeit zu unterhalten, auszutauschen und seine meinung - so stumpfsinnig sie eventuell auch sein mag -, um die vier rechtsverbrecher daran zu hindern was gemeines über wen zu sagen.

:wall: ist da mein typischer reflex.
Gethsemane, lvl78 Will o' the Wisp Voodoo Princess

Hurz

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Re: Müssen jetzt alle Blogs Ihre Kommentarfunktion schliessen?
« Antwort #29 am: 20. Dezember 2007, 12:02:10 »
wenn ich also ein pamphlet ans rathaus klebe mit irgendnem dummen spruch der jemand stört, wer ist dann verantwortlich? die stadt weil der spruch ja am rathaus war?

Wenn die Stadt den Spruch sieht, hätten sehen müssen oder sehen können und die Möglichkeit zur Entfernung hatte - ja. Allerdings ist ja ein Rathaus bzw. dessen Wand kein zur Veröffentlichung vorgesehenes Medium und wir stimmen sicher überein, dass gewöhnlich nicht die Stadt damit rechnen muss, dass Leute die Wand mit Sprüchen andauernd überziehen.

persönlich sträube ich mich davor blogs mit redaktionellen inhalt a la printmedien gleichzusetzen. printmedien sind in den meisten fällen nicht von privaten betrieben und "ein geschäft", mit dem ziel gewinn zu machen - allein da muss man die verhältnismäßigkeit sehen.

Ein Blog ist eine Veröffentlichung, wie jede Zeitung, Radiosendung etc. auch und unterliegt aus diesem Grunde den gleichen Vorgaben. Die Wirtschaftlichkeit oder der Erwerbzweck spielen in dieser Betrachtung absolut und überhaupt keine Rolle, das ist - so hart es klingt - in der Grundfrage überhaupt nicht relevant. Eine Schülerzeitung unterliegt den gleichen Pflichten wie eine Tageszeitung!

Wo die Unterscheidung Profi - Amateur relevant wird ist bei den Punkten in denen es um die Tiefe der Sorgfaltspflichten geht. Wie weit muss ein Blogger seine Quellen prüfen und wie weit muss ein Redakteur dies tun? Um wie viele Ecken muss ein Blogger Aussagen auf die er sich beruft auf Ihren Wahrheitsgehalt prüfen und wie stark muss ein Redakteur das tun. Hier wird die Unterscheidung relevant - also bei der Frage, wann ist eine Aussage für einen Blogger als falsch erkennbar und wann ist sie es für einen Redakteur.


kann man kommentare moderieren? sicher. aber sie leisten der verletzung von persönlichkeitsrechten keinen vorschub.

Es geht nicht darum ob eine Kommentarfunktion eine Verletzung begünstigt, es geht darum ob es für das Verbreiten ein geeignetes Mittel ist (und das ist es) und ob es dem Verbreiter (Blogger) zumutbar ist, dass vor der Verbreitung der Inhalt des Kommentars geprüft wird (und das ist es ebenso).

letztendlich ist die aussage, wie immer sie auch getroffen wird, eine meinung. so gesehen kann ich ÜBERALL meine meinung äußern, sei es in der straßenbahn, call-in show oder ich drucke flyer.

Da musst du jetzt genau unterscheiden: Eine reine Meinungsäußerung in verbaler Form in der Öffentlichkeit ist etwas ganz anderes als eine Äußerung in einer Show oder gar ein Flyer. Da gibt es juristisch extrem wichtige und ganz große Unterschiede. Einer ist z.B. die naturgemäße Reichweite (verbal auf der Straße gering, in der Show groß), der andere ist der Faktor der Außenwirkung (Show groß, Straße klein) und natürlich die "Nachhaltigkeit" (Flyer groß, Show und Straße klein). Dabei geht es hier also um die Frage wann ist eine Äußerung eine Veröffentlichung und wann eine Meinungsäußerung.

die bisherige regelung nach bekanntwerden besagt inhalte zu löschen reicht vollkommen (auch wenn das eine grauzone ist, wenn man sich 3 monate auf "wusst ich nicht beruft" sollte das durchaus belangbar sein).

Ist es wirklich ausreichend oder ist es nur bequem (und bisher so praktiziert worden)? das ist die Frage und ich tendiere dazu, dass man es gut sehen kann, dass es bei Kommentaren zu Blogs eben nicht ausreicht. Da kommt das was ich weiter oben mit dem Waffenvergleich meinte: das Internet ist mächtig und die Verbreitung von Informationen (und damit auch von falschen Informationen, Beleidigungen, etc.) ist schneller als sonst und die Reichweite ist höher als jede Zeitung. Daraus ergibt sie die Frage ob nicht gerade hier dann sogar strengere Richtlinien zu greifen haben (analog: je gefährlicher die Waffe, desto besser muss sie gesichert und verwahrt werden - damit meine ich nicht beschränkt oder überwacht!)?


Wir alle nutzen das Internet und lieben es und schätzen die Schnelligkeit, Freiheit und Einfachheit an Dinge zu kommen. Aber nur weil es das erlaubt und es bisher so gehandhabt wurde - bis vor ein paar Jahren gab es keine Blogs und daher gab es das Problem noch nicht - heisst das nicht, dass es richtig ist. Es heisst auch nicht, nur weil es gewohnt ist, dass daraus dann ein Rechtsanspruch erwächst.

Blogs, die Kommentare dazu und die Probleme sind erst jetzt aktuell geworden, da es erst jetzt entsprechende Resonanz gibt und damit das Thema relevant wird. So lange 10 Leute am Tag die 1000 Blogs die es gab besuchen ist eine Falschaussage nicht von wirklich schwerer Bedeutung in der Realität. Aber sobald 1 Mrd Leute die 1 Mio  Blogs am Tag besuchen und die Vernetzung von Blogs damit erheblich an Einfluss gewinnt, wird eine Falschaussage in ihrem Gewicht deutlich zulegen. Sie wird relevant und ist in der Verbreitung nicht mehr zu kontrollieren.

Es geht also um die potentielle Gefahr für Dritte die ein Blog bzw. ein Kommentar bedeuten kann. Ist diese Gefahr für die Würde des Menschen durch Kommentare so gegenwärtig und so unmittelbar drohend, dass es geboten ist der Gefahrentwicklung schon Einhalt zu gebieten bzw. eine Kontrollinstanz vorzuschalten in Form von einer Verantwortung des Veröffentlichers für den Inhalt? Ja, das kann man sehr gut so sehen, evt. muss man es sogar?

Wer weiss wie schnell sich Dinge im Internet rumsprechen und wer weiss welche Auswirkungen falsche Aussagen haben können und wer weiss wie schwer Aussagen aller Art aus den Köpfen (oder gar von Seiten/Foren/usw. - praktisch unmöglich die Rücknahme einer einmal im Internet verbreiteten Falschmeldung zu verwirklichen) zu bringen sind, der kann mit ein wenig Fantasie nachvollziehen welches Gefahrenpotential hier liegt.

Macht mal den Test und denkt euch was aus, was ihr nicht wollt was jemand über euch sagt und stellt euch vor, morgen wissen alle Freunde, Leute in der Stadt, Arbeitskollegen, Chef usw. davon? Evt. ging es um "Hans klaut Dinge aus dem Büro" und es hat dann Auswirkungen auf den Job. Selbst wenn es richtig gestellt wird - wer kann sagen ob das nicht im Hinterkopf des Chefs hängen bleibt und relevant wird, wenn es um Beförderungen geht und dieses ungute Gefühl beim Chef "evt. war doch was dran" den Ausschlag gibt? Evt. wird klar welches Potential das dann bei Aussagen über Firmen, Unternehmen, etc. hat.


@MrPhoenix :wall: <- diesen Reflex hab ich von dir auch erwartet. Allerdings bleibt bestehen: nur weil das Internet es kann (direkt, schnell und ungefiltert) heisst es nicht, dass es auch erlaubt und richtig ist. Nur weil es von 150 Waffenbesitzern vier Idioten gibt die ihre Waffe geladen rumliegen lassen und ein Kind mit der Waffen jemanden umlegt müssen nun alle ihre Waffen wegsperren. Ist das deshalb falsch oder ist evt. die Gefahr von offen rumliegenden Waffen so groß, dass eine Regelung für alle geboten ist? Ein Bestrafung des Iditoen hilft dem Toten wenig - ein Wegsperren der Waffen hilft dagegen schon (bitte jetzt nicht Anfangen mit: aber in der Praxis sieht das anders aus, bla bla - das hat damit nichts zu tun, spätestens die Frage: wie sähe es aus wenn es nicht die Vorschrift gäbe entkräftet das dann).
"Shooter mit Game-Pad spielen ist wie Suppe essen ohne Löffel. Geht auch irgendwie, aber danach ist man versaut." Hurz, 2014

 

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