sorry fuer offtopic. Aber würde das nicht auch erlauben, das man die GEZ verklagen kann? Immerhin verlangen die fürs 'bereitstellen' des mediums Internet eine Gebühr. Dann sollten die doch auch für die 'sicherheit' (sic) im Netz sorgen
Jo hurz, du bist mein Held, Wolfgang Held.
Du hast auf meine Frage die auf keinen fall ernst gemeint war, mit einem Textblock der gefühlten grösse des Kaukasus geantwortet und verstehst den Witz nicht?Ab in die ecke und den namen ändern, den hast du dir heute nicht verdient
meinungsfreiheit hat hier nur begrenzt anwendung
Und -das ist jetzt eine reine Verständnisfrage- warum ermittelt man nicht den Verfasser des umstrittenen Kommentars und packt den an den Eiern?
Vereinfacht geht es um die Frage: Wer ist für was im Internet verantwortlich.
WEr trägt die Verantwortung für den Kommentar? Der Blogbetreiber oder doch eher derjenige der die "Software" geschrieben hat? Oder derjenige, der die URL zur Verfügung stellt? Aber eigentlich ist es doch der Provider, schließlich könnte ohne den niemand das alles lesen. und der Netzwerkkartenhersteller... ach das nimmt einfach kein Ende.
Bei der Frage nach der Verantwortung kann es nur eine Antwort geben und die ist unabhängig vom Medium:Derjenige der was auch immer verfasst, derjenige trägt auch die Verantwortung dafür.Niemand sonst und erst recht kein dritter.
Wenn Du selber Zweifel an der herangehensweise der Richter hast, weil Du erkennst das das Internet eben ganz andere Möglichkeiten bietet, als beispielsweise die Zeitung, warum versuchst Du sie dann trotzdem juristisch in dieses Konstrukt zu wursten?
Möglicherweise muss man sich bei der Bewertung auch mal neue Gedanken machen, anstatt zu versuchen alte juristische Gegebenheiten auf neue Medien zu übertragen. Dabei gilt es, auch wenn das dem gemeinen Juristen zuwider ist, den gesunden Menschenverstand zu gebrauchen. Wie kann man denn in Gottes Namen auf die Idee kommen eine neue Technik des Daten-, Meinungs- und Informationsaustausches die dabei ist die real existierende Welt zu revolutionieren muss sich an Paragraphen halten die entstanden sind als Telefone das neue Medium der Zukunft waren?
Wie verhält es sich juristisch denn mit Pinwänden und schwarzen Brettern? Auch Litfaßsäulen könnten mißbräuchlich verwendet werden, nämlich nicht im Sinne des Aufstellers und Betreibers. Hab ich dann das Recht den Aufsteller zu verklagen
Wo zieht man da die Grenze? Ab 100 potentiellen Zuhörern ist also auch ein dritter eventuell für eine Meinung verantwortlich, die er weder teilt noch befürwortet oder herausgefordert hat?
Und du sagst es ja selber: "denjenigen der diese Aussage getätigt hat für seine tat zur rechenschaft ziehen." Genau das wird ja hier nicht gemacht.
wenn ich also ein pamphlet ans rathaus klebe mit irgendnem dummen spruch der jemand stört, wer ist dann verantwortlich? die stadt weil der spruch ja am rathaus war?
persönlich sträube ich mich davor blogs mit redaktionellen inhalt a la printmedien gleichzusetzen. printmedien sind in den meisten fällen nicht von privaten betrieben und "ein geschäft", mit dem ziel gewinn zu machen - allein da muss man die verhältnismäßigkeit sehen.
kann man kommentare moderieren? sicher. aber sie leisten der verletzung von persönlichkeitsrechten keinen vorschub.
letztendlich ist die aussage, wie immer sie auch getroffen wird, eine meinung. so gesehen kann ich ÜBERALL meine meinung äußern, sei es in der straßenbahn, call-in show oder ich drucke flyer.
die bisherige regelung nach bekanntwerden besagt inhalte zu löschen reicht vollkommen (auch wenn das eine grauzone ist, wenn man sich 3 monate auf "wusst ich nicht beruft" sollte das durchaus belangbar sein).