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Autor Thema: Warum "Geistiges Eigentum" ein schlechter Begriff ist  (Gelesen 12242 mal)

tombs

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Warum "Geistiges Eigentum" ein schlechter Begriff ist
« am: 22. August 2012, 17:02:57 »
http://www.nzz.ch/meinung/debatte/urheberrecht-statt-geistiges-eigentum-1.17503146

Zitat
Urheberrecht statt «geistiges Eigentum»


Die Debatte um die Zukunft des Urheberrechts in einer zunehmend digitalisierten Welt ist keineswegs neu. Neu und bemerkenswert sind allerdings die zunehmende Politisierung, die mediale Aufmerksamkeit und die wachsende Skepsis, mit der eine überwiegend jugendliche Öffentlichkeit dem geltenden Urheberrecht gegenübersteht. Dabei wird hier nur deutlich, was interessierte Kreise längst wissen: dass das heutige System den Bedürfnissen und Herausforderungen der Informationsgesellschaft nicht gewachsen ist und überdacht werden muss. Angemessene Lösungen lassen sich allerdings nur finden, wenn die Beteiligten bereit sind, in analogen Zeiten bezogene Positionen zu überdenken und längst überholte Dogmen fallenzulassen. Zu Letzteren gehört – allen voran – die Lehre vom «geistigen Eigentum».
«Verkörperte Gedanken»

Historisch lässt sich die Idee des geistigen Eigentums auf die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts zurückführen. Anknüpfend am weiten Eigentumsbegriff des Naturrechts und ausgehend vom Eigentum am Manuskript wurde damals argumentiert, dass sich das Eigentumsrecht nicht nur auf das Manuskript, als körperlichen Gegenstand, sondern auch auf die in diesem verkörperten Gedanken des Autors erstrecken müsse. Hintergrund dieser Argumentation war das Aufkommen des Büchernachdrucks, der die Verleger zunehmend um ihre Einkünfte brachte. Inhaltlich zielt die Lehre vom geistigen Eigentum damals wie heute darauf ab, die Vervielfältigung von Werken – durch aufwendigen Nachdruck ebenso wie durch einfache elektronische Kopie – mithilfe der Analogie von körperlichem und geistigem Eigentum als Diebstahl zu qualifizieren. Die intuitive Überzeugungskraft des Begriffs hat dem geistigen Eigentum wirkungsgeschichtlich einen geradezu überwältigenden Erfolg beschert. Einer näheren Prüfung hält die Lehre allerdings nicht stand.

Ein gültiger Analogieschluss setzt stets voraus, dass die diesem Schluss unterstellten Objekte auch analoge Eigenschaften aufweisen. Auf körperliche und geistige Güter trifft dies aber gerade nicht zu. Während körperliche Güter (etwa ein Fahrrad) zu einem bestimmten Zeitpunkt immer nur von einer bestimmten Person genutzt werden können, zeichnen sich geistige Güter (etwa ein Musikstück) dadurch aus, dass sie gleichzeitig von einer unbeschränkten Zahl von Personen genutzt werden können. In der Ökonomie wird diese Eigenschaft von geistigen Gütern als nicht-rivalisierende Nutzung bezeichnet und von der rivalisierenden Nutzung körperlicher Güter unterschieden. Dies schliesst einen Analogieschluss vom Eigentum an körperlichen Gegenständen auf ein Eigentum an geistigen Gütern aus. Der Blick auf diesen fundamentalen Fehler in der Lehre vom geistigen Eigentum mag zwar lange Zeit verstellt gewesen sein, weil geistige Werke in einer analogen Welt meist als körperliche Werkexemplare verwertet wurden. Spätestens mit der Digitalisierung und der unkörperlichen Verwertung über das Internet wurde der Fehlschluss erkennbar – und die Lehre vom geistige Eigentum als Propaganda entlarvt.

Die Frage nach der Zuweisung von Ausschliesslichkeitsrechten an geistigen Gütern ist mit der Abkehr von der Lehre vom geistigen Eigentum allerdings nicht beantwortet, sondern neu gestellt. Beginnen muss die Suche nach einer Lösung mit der Erkenntnis, dass geistige Güter die Merkmale sogenannt öffentlicher Güter aufweisen. Diese zeichnen sich neben der Nicht-Rivalität durch die Nicht-Ausschliessbarkeit ihrer Nutzung aus, also dadurch, dass niemand ihre Nutzung verhindern kann. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht besteht bei öffentlichen Gütern damit ein Dilemma: Aufgrund der Nicht-Rivalität werden öffentliche Güter optimal genutzt, wenn die Nutzung durch jedermann frei erfolgen kann. Umgekehrt ist aber wegen der Nicht-Ausschliessbarkeit zu erwarten, dass öffentliche Güter auf dem Markt nicht in ausreichendem Umfang produziert werden, weil die Nutzung durch Dritte nicht verhindert oder von einem Entgelt abhängig gemacht werden kann.

Ebendieses Dilemma bildet den Hintergrund und die eigentliche Raison d'Etre des Urheberrechts – auch und gerade in einer digitalisierten Welt. Ausgangspunkt bei der Suche nach einem angemessenen urheberrechtlichen Schutz muss damit die Erkenntnis sein, dass der Ausschluss von der Nutzung öffentlicher Güter gesamtwirtschaftliche Nachteile zur Folge hat und deshalb stets der Begründung bedarf. Im Urheberrecht kann diese Begründung namentlich darin liegen, dass ein öffentliches Interesse an einer ausreichenden Produktion von Werken der Literatur und der Kunst besteht und diese nicht (oder nicht im erwünschten Mass) geschaffen würden, wenn die Urheber und Verwerter dieser Werke nicht in der Lage wären, die Werknutzung zu kontrollieren und auf diese Weise einen angemessenen Ertrag zu erzielen.
Optimales Gleichgewicht

Welche Rechte Urhebern und Verwertern in einer digitalisierten Welt gewährt werden müssen, um ein gesamtwirtschaftlich optimales Gleichgewicht zwischen einer möglichst weitgehenden Nutzung von Werken und ausreichenden Anreizen für deren Produktion und Verbreitung sicherzustellen, ist ein höchst komplexer Entscheid, den der Gesetzgeber auf der Grundlage umfassender soziologischer, ökonomischer und rechtlicher Untersuchungen zu treffen hat. Der Begriff des geistigen Eigentums verstellt hier nur den Blick auf die wahre Komplexität, indem er mit propagandistischer Rhetorik versucht, die Gewährung von Ausschliesslichkeitsrechten an öffentlichen Gütern als vermeintlich zwingend hinzustellen. In der laufenden Debatte dürfte deshalb schon viel gewonnen sein, wenn dieses Dogma aufgegeben und durch den inhaltlich neutralen Begriff des Urheberrechts ersetzt würde.

Florent Thouvenin ist Assistenzprofessor für Immaterialgüter- und Informationsrecht und Direktor der Forschungsstelle für Informationsrecht an der Law School der Universität St. Gallen

Hurz

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Re: Warum "Geistiges Eigentum" ein schlechter Begriff ist
« Antwort #1 am: 22. August 2012, 17:33:12 »
Den Begriff geistiges Eigentum ist kein juristischer Terminus - zumindest nicht in Deutschland - sondern ein Sammelbegriff bzw. Oberbegriff außerhalb der gesetzlichen Texte für z.B. das Urheberrecht oder Patentrecht. Daher ist der Beitrag zwar nett, aber zumindest für die juristische Fachwelt völlig hinfällig da überhaupt nicht zutreffend.

Und die Begründung mit dem Unterschied zwischen körperlichen und nicht-körperlichen Dingen ist auch irgendwie mehr die Begründung dafür warum es eh schon (immer) Urheberrecht heißt und nicht geistiges Eigentum (das Urheberrecht ist keine Abart des Eigentumsrecht sondern ein Recht eigener Art). Steht so seit ewigen Zeiten in jedem Grundlehrbuch zum Zivilrecht ... Daher hätte man das ganze auch viel kürzer Schreiben können:

"Ein geistiges Eigentumsrecht gibt es nicht und das ist ein falscher Begriff, das heißt Urheberrecht."



Edit: Und für Nicht-Juristen ist der Text deutlich zu "juristisch" geschrieben ...
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tombs

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Re: Warum "Geistiges Eigentum" ein schlechter Begriff ist
« Antwort #2 am: 22. August 2012, 17:42:56 »
schätzcken, dein "es geht auch kürzer" hat der mann sich zu herzen genommen und in der überschrift verewigt.
ansonsten geht es ihm weniger um juristerei, als viel mehr um die dinge, die er im ersten absatz benennt.

Hurz

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Re: Warum "Geistiges Eigentum" ein schlechter Begriff ist
« Antwort #3 am: 22. August 2012, 17:53:12 »
Er mag ja recht haben, dass die Diskussion in teilen auf Grund falscher Annahmen geführt wird von den Leuten die keine Ahnung haben. Aber z.B. spricht er von einem "Dogma der Lehre des geistigen Eigentums" und das ist einfach völliger Unsinn, denn es gibt so etwas nicht ... Juristen sprechen von Urheberrecht oder Patentrecht und das extra um den Unterschied dieser Rechte zum Eigentumsrecht klar zu machen. Und wenn er diesen Unterschied Nicht-Juristen klar machen will, dann ist sein Text deutlich zu "juristisch" geraten und damit für viele Leser sicher viel zu unverständlich. Außerdem zieht er eine Begründung heran warum man nicht vom geistigen Eigentum sprechen soll und man es Urheberrecht nennen sollte, aus deren Grund man es schon schon immer Urheberrecht nennt (er fordert also etwas was schon lange so ist mit der Begründung derentwegen es schon so ist).


Jeder der ein wenig juristisch gebildet ist, der liest das und denkt sich: "Ja und was ist da nun neu oder zu ändern?" ... Ich glaube die Intention des Autors war vielleicht ganz gut und fällt unter "Aufklärungsarbeit", aber ich fürchte dazu ist der Text in seiner Art etwas falsch geraten - zumindest für die Zielgruppe die aufgeklärt werden müsste (oder glaubst du ein durchschnittlicher Politiker oder Piratenwähler versteht davon auch nur die Hälfte ;) ).
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Baumstumpf

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Re: Warum "Geistiges Eigentum" ein schlechter Begriff ist
« Antwort #4 am: 22. August 2012, 18:02:48 »
geistiges eigentum gehört abgeschafft. letztendlich stehen wir alle nur auf den schultern von riesen.

EdHunter

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Re: Warum "Geistiges Eigentum" ein schlechter Begriff ist
« Antwort #5 am: 22. August 2012, 18:59:25 »
Er mag ja recht haben, dass die Diskussion in teilen auf Grund falscher Annahmen geführt wird von den Leuten die keine Ahnung haben. Aber z.B. spricht er von einem "Dogma der Lehre des geistigen Eigentums" und das ist einfach völliger Unsinn, denn es gibt so etwas nicht ... Juristen sprechen von Urheberrecht oder Patentrecht und das extra um den Unterschied dieser Rechte zum Eigentumsrecht klar zu machen.

Ähm, Hurz... nur... das ist kein juristischer Text. Wovon Juristen sprechen ist erstmal uninteressant. Es geht ihm ja nur darum, die Idee (also die Lehre) vom "geistigen Eigentum" zu erklären und er führt sie ja auch als Grund an, warum es ein Urheberrecht gibt. Er trennt die Begriffen also imo sehr deutlich.

Nur sieht er die Idee des geistigen Eigentums als Hintergrund hinter dem aktuellen Urherrecht an. Seiner Meinung ist diese Idee aber in einer digitalen Welt Blödsinn und sie sollte deswegen nichts mit einem (benötigten) Urheberrecht zu tun haben. Das lese ich zumindest da als Intention heraus und nicht die Trennung bzw. Verwendung von juristisch korrekten Termini.
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Hurz

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Re: Warum "Geistiges Eigentum" ein schlechter Begriff ist
« Antwort #6 am: 22. August 2012, 20:47:49 »
Ähm, Hurz... nur... das ist kein juristischer Text. Wovon Juristen sprechen ist erstmal uninteressant. Es geht ihm ja nur darum, die Idee (also die Lehre) vom "geistigen Eigentum" zu erklären und er führt sie ja auch als Grund an, warum es ein Urheberrecht gibt. Er trennt die Begriffen also imo sehr deutlich.

Er geht aber fälschlich davon aus, dass beide identisch sind ... wie gesagt versucht er etwas neu zu definieren was aber bereits genau so schon längst definiert ist.

Nur sieht er die Idee des geistigen Eigentums als Hintergrund hinter dem aktuellen Urherrecht an. Seiner Meinung ist diese Idee aber in einer digitalen Welt Blödsinn und sie sollte deswegen nichts mit einem (benötigten) Urheberrecht zu tun haben. Das lese ich zumindest da als Intention heraus und nicht die Trennung bzw. Verwendung von juristisch korrekten Termini.

Natürlich ist die Idee eines Eigentum-ähnlichen Rechtes an Werken die Grundidee des Urheberrechts und das bestreitet er auch gar nicht oder sieht es gar als unsinnig an, denn ohne diese Idee gäbe es die Frage gar nicht. Was er wirklich will ist zu begründen warum man nicht von geistigen Eigentum sprechen sollte wenn man über dieses Thema redet sondern von Urheberrecht, da geistiges Eigentum einen falschen Eindruck vermittelt und einen sofort an Eigentum an dinglichen Gegenständen denken lässt und entsprechende Analogien (z.B. Kauf, Diebstahl, etc.).
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EdHunter

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Re: Warum "Geistiges Eigentum" ein schlechter Begriff ist
« Antwort #7 am: 22. August 2012, 21:08:08 »
Ich weiß nicht - ich glaube immer noch, Du liest da was in den Text rein. Für mich passieren hier drei Dinge:

1.) Er erklärt die Idee des "geistigen Eigentums". Wohlgemerkt: Erklärung. Ich sehe da keinen Versuch, irgendetwas zu definieren oder neu zu definieren.
2.) Er zeigt, dass diese Idee Grundlage unseres aktuellen Urheberrechts ist.
3.) Er will, dass 2.) nicht mehr der Fall ist, weil er die Idee als überholt und nicht mehr haltbar ansieht (und da würde ich ihm einfach mal zustimmen).

Ich glaube, die Begrifflichkeiten spielen keine primäre Rolle. Es geht schon darum, den Hintergrund des Urheberrechts (also quasi die Gesetzesgrundlage) zu kritisieren.
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Hurz

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Re: Warum "Geistiges Eigentum" ein schlechter Begriff ist
« Antwort #8 am: 22. August 2012, 21:39:25 »
Ich weiß nicht - ich glaube immer noch, Du liest da was in den Text rein. Für mich passieren hier drei Dinge:

1.) Er erklärt die Idee des "geistigen Eigentums". Wohlgemerkt: Erklärung. Ich sehe da keinen Versuch, irgendetwas zu definieren oder neu zu definieren.
2.) Er zeigt, dass diese Idee Grundlage unseres aktuellen Urheberrechts ist.
3.) Er will, dass 2.) nicht mehr der Fall ist, weil er die Idee als überholt und nicht mehr haltbar ansieht (und da würde ich ihm einfach mal zustimmen).

Sein Problem ist, dass es dieses Dogma von dem er sprich so gar nicht gibt, denn das Urheberrecht mag zwar auf der Idee basieren die dem Eigentum ähnelt, also dass jemand der etwas erschafft (genannt "Werk") auch die Rechte daran haben sollte. Ist es eine dingliche Sache, so ist er Eigentümer und es gilt das Sachenrecht. Ist es eine nicht-körperliche "Sache", so ist er Urheber. Das sind zwei eigenständige, nebeneinander stehende Rechte je eigener Art die auf zwei unterschiedlichen Gründen beruhen und auch unterschiedliche gehandhabt werden. Das genannte "Dogma" gibt es in der juristischen Welt einfach nicht - es gibt nur Eigentum hier und Urheberrecht (oder Patentrecht, etc.) dort (wobei der Begriff "geistiges Eigentum" als "nicht technischer" Oberbegriff für alle Rechte an nicht-körperlichen "Sachen" verwendet wird).

Seine "Idee" im vorletzten Abschnitt ist dabei recht krude, denn genau das ist der Grund warum es das Urheberrecht überhaupt gibt und er führt es als Grund an warum es genau dahin geändert werden soll wo es jetzt schon ist: Schutz der Rechte des Urhebers. Sein vorheriger "historischer" Ausflug ist nichts anderes als der Grund warum es kein Eigentumsrecht an einem Bild gibt sondern ein Urheberrecht. Seine Begründung warum es ein Problem gibt wenn man von geistigen Eigentum sprechen würde ist die, die dazu führte warum man es eben aktuell auch nicht tut und Urheberrecht nennt.

Einzige "Neuerung" ist, dass er die "Erkenntnis" mit in die Argumentation auf nimmt, dass es ein öffentliches/gesellschaftliches Interesse daran gäbe, dass es ein Urheberrecht gibt, weil ohne dieses es weniger Werke geben würde und damit die Allgemeinheit ein Interesse daran haben muss, dass der Urheber sein Geld bekommt. Womit er ein sehr dubioses Fass aufmacht, denn damit würde sich ein persönlicher Anspruch des Einzelnen (Künstler) gegenüber einem Dritten (verwendet Bild ohne zu bezahlen) aus einem Anspruch der Gesellschaft ergeben. Dazu würde also der Allgemeinheit ein Anspruch/Recht in irgendeiner Form auch immer an jedem Kunstwerk anhaften, denn sonst bestünde ja kein Anspruch des Urhebers gegenüber möglichen Dritten. Am Ende ist als das Ergebnis genau wie bisher auch, nur die Begründung warum man für einen Film bezahlen muss ist eine andere (wobei die Idee auch bereits im Urheberrecht mit verankert ist).

Ich glaube, die Begrifflichkeiten spielen keine primäre Rolle. Es geht schon darum, den Hintergrund des Urheberrechts (also quasi die Gesetzesgrundlage) zu kritisieren.

Dann hast du den Text nicht verstanden ... Der letzte Satz sagt alles was er eigentlich wollte:

"In der laufenden Debatte dürfte deshalb schon viel gewonnen sein, wenn dieses Dogma aufgegeben und durch den inhaltlich neutralen Begriff des Urheberrechts ersetzt würde."

Es geht ihm also genau darum: Begriffe, denn das Urheberrecht selber kritisiert er ja gar nicht, sondern ein (nicht in der Juristerei existentes) Dogma, welches er aus einem ("nicht-technischen") Begriff ableitet.
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tombs

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Re: Warum "Geistiges Eigentum" ein schlechter Begriff ist
« Antwort #9 am: 22. August 2012, 21:45:01 »
es geht genau null um juristerei, sondern darum den polemischen kampfbegriff "geistiges eigentum" zu entzaubern. ähnliches wäre für "raubkopien", "contentmafia" und ähnlichem kram wünschenswert. bevor du mir nun erwiderst, dass diese begriffe juristisch alle genau dekliniert oder nicht-existent sind, das ist (obwohl fraglos richtig) absolut nicht das thema.
 

Hurz

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Re: Warum "Geistiges Eigentum" ein schlechter Begriff ist
« Antwort #10 am: 22. August 2012, 22:46:42 »
@tombs: Das habe ich schon ganz oben geschrieben:

Zitat
Daher hätte man das ganze auch viel kürzer Schreiben können:

"Ein geistiges Eigentumsrecht gibt es nicht und das ist ein falscher Begriff, das heißt Urheberrecht."

Und dem Teil seines Beitrages kann man ja durchaus zustimmen - nur ist der Weg dahin einfach meiner Meinung nach falsch oder zu umständlich erklärt.
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EdHunter

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Re: Warum "Geistiges Eigentum" ein schlechter Begriff ist
« Antwort #11 am: 22. August 2012, 23:28:30 »
nur ist der Weg dahin einfach meiner Meinung nach falsch oder zu umständlich erklärt.
Der Weg ist das Ziel, Hurz :)

Naa, ich hab aktuell zu viel Wein intus. Ich glaube auch, wir reden da teilweise aneinander vorbei.

Gut, den Begriff "geistiges Eigentum" gibt's nicht in Sachen Recht. Es gibt ein Urheberrecht. Aber bevor's so ein Recht gibt, braucht's doch eine Idee dazu. Wenn niemand irgendwann mal gesagt hätte: "Hey, wir brauchen ein Urheberrecht, weil... ", gäb's auch keins, richtig?

Nur diese Idee, dieses "weil"... das basiert (so lese ich ihn) auf diesem Dogma "geistiges Eigentum". Er kritisiert (zu Recht) quasi den Grundsatz, auf dem das aktuelle Urheberrecht basiert. Deswegen schreibt er in dem von Dir zitierten Satz auch, dass man das "Dogma aufgegeben" soll - nicht nur einfach den Begriff weglassen, sondern wirklich die Idee "geistiges Eigentum" aufgeben.

Ach ja... weil Du oben schreibst:
Zitat
Einzige "Neuerung" ist (...)
Ja... er ist sicher nicht der Erste mit der Erkenntnis. Neu ist das nicht. Aber ich finde, er leitet das Problem eigentlich gut her.
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Hurz

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Re: Warum "Geistiges Eigentum" ein schlechter Begriff ist
« Antwort #12 am: 22. August 2012, 23:54:23 »
Wenn niemand irgendwann mal gesagt hätte: "Hey, wir brauchen ein Urheberrecht, weil... ", gäb's auch keins, richtig?

Das ist so entstanden wie das Eigentum, Besitz oder jedes andere Recht, durch die Notwendigkeit etwas zu schützen.

Nur diese Idee, dieses "weil"... das basiert (so lese ich ihn) auf diesem Dogma "geistiges Eigentum". Er kritisiert (zu Recht) quasi den Grundsatz, auf dem das aktuelle Urheberrecht basiert.

Das Problem ist nicht die Idee warum es ein Urheberrecht gibt, denn es kann keinen anderen Grund geben, außer dem einzigen Grund, dass jemand an dem was er erschaffen hat auch ein Recht haben bzw. geschützt werden sollte. Eine andere Idee/Motivation/Beweggrund als das gibt es schlicht und ergreifend nicht, auch nicht bei der Begründung des Autors (die Idee dahinter ist identisch, die Absicht auch) und wenn man diese verneint (also die Schutzwürdigkeit von nicht-körperlichen Dingen), dann wären das ein gigantischer rechtsfreier Raum (geht bei Kunst jeder Art los, über Patente, Markennamen, Design ... einfach alle Dinge die nicht dinglicher Natur sind - 100 Firmen die alle Bayer heißen, irgendetwas verkaufen was sie Aspirin nennen und die identisch aussehen ... finde da mal das heraus dass wirklich hilft).

Deswegen schreibt er in dem von Dir zitierten Satz auch, dass man das "Dogma aufgegeben" soll - nicht nur einfach den Begriff weglassen, sondern wirklich die Idee "geistiges Eigentum" aufgeben.

Nein, er meint nicht die Definition sondern den Begriff, denn sonst würde der Satz keinen Sinn ergeben, denn er sagt "Dogma" durch "Begriff" ersetzen  (abgesehen davon, dass die Grundidee seines Urheberrechts die identische ist wie die, die er der Definition für "geistiges Eigentum" unterstellt). Und abgesehen davon gibt es dieses von ihm behauptete Dogma gar nicht, daher kann man es auch nicht aufgeben.

Ja... er ist sicher nicht der Erste mit der Erkenntnis. Neu ist das nicht. Aber ich finde, er leitet das Problem eigentlich gut her.

Eben das tut er nicht. Entweder er glaubt wirklich es gäbe den Begriff "geistiges Eigentum" und ein solches Dogma, welches man durch einen "neuen" Begriff Urheberrecht ersetzen müsse, dann irrt er hier, denn denn da gibt es nichts zu ersetzen, das ist schon so. Oder aber er meint in der Diskussion solle man doch bitte nicht "geistiges Eigentum" sagen (so wie man nicht "Contentmafia" sagen sollte) sondern "Urheberrecht" sagen (so wie "Verwertungsrechtinhaber"), dann aber hat er sein Ziel (siehe bei dir) nicht erreicht, da viel zu kompliziert geschrieben.
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Re: Warum "Geistiges Eigentum" ein schlechter Begriff ist
« Antwort #13 am: 23. August 2012, 00:09:12 »
Wenn niemand irgendwann mal gesagt hätte: "Hey, wir brauchen ein Urheberrecht, weil... ", gäb's auch keins, richtig?

Das ist so entstanden wie das Eigentum, Besitz oder jedes andere Recht, durch die Notwendigkeit etwas zu schützen.

Nur diese Idee, dieses "weil"... das basiert (so lese ich ihn) auf diesem Dogma "geistiges Eigentum". Er kritisiert (zu Recht) quasi den Grundsatz, auf dem das aktuelle Urheberrecht basiert.

Das Problem ist nicht die Idee warum es ein Urheberrecht gibt, denn es kann keinen anderen Grund geben, außer dem einzigen Grund, dass jemand an dem was er erschaffen hat auch ein Recht haben bzw. geschützt werden sollte. Eine andere Idee/Motivation/Beweggrund als das gibt es schlicht und ergreifend nicht, auch nicht bei der Begründung des Autors (die Idee dahinter ist identisch, die Absicht auch) und wenn man diese verneint (also die Schutzwürdigkeit von nicht-körperlichen Dingen), dann wären das ein gigantischer rechtsfreier Raum (geht bei Kunst jeder Art los, über Patente, Markennamen, Design ... einfach alle Dinge die nicht dinglicher Natur sind - 100 Firmen die alle Bayer heißen, irgendetwas verkaufen was sie Aspirin nennen und die identisch aussehen ... finde da mal das heraus dass wirklich hilft).
man kauft nur beim apotheker seines vertrauens. der kauft nur beim "echten" (es gibt schon noch die eine oder andere möglichkeit firmen zu identifizieren) bayer oder kann es, ebenso wie du, selbst herstellen, weil jeder zugriff auf die rezepte hätte.
der gesamten welt würde es ohne das prinzip des geistigen eigentums deutlich besser gehen. dafür angeblich rechtsfreien raum bei kunst und kultur.. ich könnte damit leben.

Hurz

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Re: Warum "Geistiges Eigentum" ein schlechter Begriff ist
« Antwort #14 am: 23. August 2012, 00:38:20 »
man kauft nur beim apotheker seines vertrauens. der kauft nur beim "echten" (es gibt schon noch die eine oder andere möglichkeit firmen zu identifizieren) bayer oder kann es, ebenso wie du, selbst herstellen, weil jeder zugriff auf die rezepte hätte.

Wer sagt dir, dass der Apotheker dir auch das richtige verkauft? Oder ob er das richtige bekommen hat? Oder ob die Firma die ihm das liefert das richtige bekommen hat? Oder die Firma die das herstellt auch das rein tut was sonst drin ist? Das ist faktisch nicht mehr zu kontrollieren - alles andere ist eine Illusion. Auch die Idee solche Dinge selber herzustellen ist utopisch - vielleicht nicht für ein paar Menschen, nicht aber für die Masse.

der gesamten welt würde es ohne das prinzip des geistigen eigentums deutlich besser gehen. dafür angeblich rechtsfreien raum bei kunst und kultur.. ich könnte damit leben.

Unser gesamter Lebensstandard wäre ohne immaterielle Rechte nicht vorhanden und wir hier in Europa wären in dem Falle die großen Verlierer. Bereits jetzt wo man etwas dagegen tun kann bedrohen nachgemachte Produkte die teuer hier entwickelt wurden die Märkte - man stelle sich vor wie frei und unbekümmert jeder kopieren könnte wenn es keine Handhabe dagegen gäbe. Die Folge wäre, dass Firmen die noch Geld in die Entwicklung stecken noch viel viel stärker sich abschirmen und Produkttests würden weniger werden, denn das kostet Zeit in der die Konkurrenz ein (noch nicht mal auf dem Markt gebrachtes) Produkt kopiert und billiger verkauft, denn die Entwicklung müssen die nicht bezahlen.

Also muss noch viel billiger und schneller produziert werden und mal ehrlich, ist Mitteleuropa und gerade wir in Deutschland berühmt dafür, dass wir billige Arbeitskraft stellen? Das Gegenteil ist der Fall. Und die teuren Entwicklungen kann man sich dann auch als Unternehmen nicht mehr so leisten, also wird entweder weniger oder dann billiger entwickelt - für die Löhne und damit die Gesamtwirtschaft und damit die Steuern usw. ist das keine Entwicklung die man haben will.

Das System freien Wissens funktioniert, so lange es um das Wissen und die Wissensmehrung geht, aber sobald es daran geht das zu verwerten siegt der, der schneller, billiger und rücksichtsloser ist. Hier ist eine Analogie durchaus erlaubt: Würde es der Welt ohne der Idee von Eigentum besser gehen (und bitte komme nicht mit irgendwelchen Stämmen im Urwald oder der Wüste die schon ewig so leben - deren technischer Fortschritt ist nicht umsonst gleich 0) oder wenn man dies nun einfach aufheben würde?

Übrigens sollte man sich eines vor Augen führen: Auch heute schon würde auch das Urheberrecht jedem Künstler, Forscher, Erfinder, was auch immer es frei stellen auf jede Art von Vergütung oder sonst etwas an seinem Werk zu verzichten und die Nutzung jedem zu erlauben der es will. Aber es ist seine Entscheidung was er mit seinem Werk tut. Eine Abschaffung des Urheberrechts oder eine automatische Nutzungserlaubnis durch jedermann würde also die Rechte des Urhebers beschneiden und ihm dem Zwang unterstellen sein Werk jedem zugänglich zu machen. Das ist nichts anderes als Sozialismus auf der Ebene der immateriellen Güter und wie wir wissen hat der Sozialismus schon einmal wunderbar funktioniert (auch wenn er als Idee wunderbar ist, er scheitert einfach an der menschlichen Natur).
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