Naja, was da an Argumentation im Artikel steht klingt mehr nach "mimimimi" als nach handfesten Argumenten, wobei das Gutachten womöglich da mehr harte juristische Fakten bringt. Wenn ich das so lese:
2002 - Atomausstiegsvertrag; darin Reststrommengen für jedes AKW + Übertragungsmöglichkeit dieser Reststrommengen auf andere
2003 - Abschaltung von Stade
2010 (Anfang) - Vertrag zwischen RWE und Eon, die Reststrommeng von Stade auf Biblis A zu übertragen
2010 (Ende) - Atomausstiegsvertrag wird geändert und es kommt eine Verlängerung der Restlaufzeiten für aktive AKWs
dann sehe ich da wenig "gesetzesfremde Zwecke" wie das Gutachten es meint. Natürlich wollen die Unternehmen "ihre gemeinsame Marktstellung" festigen damit (das ist immerhin der Job der Vorstände) und dass damit Biblis A in die Laufzeitverlängerung fällt ist nun einfach mal so. Einziges echtes Argument ist folgende Aussage:
"Zudem dürften Restrommengen nicht von einem bereits stillgelegten Kraftwerk wie Stade auf ein laufendes übertragen werden. Das sei laut Atomausstieg nur zwischen noch laufenden Meilern erlaubt, heißt es in dem Gutachten."
Wobei die Argumentation im Gutachten selber (
http://www.lichtblick.de/lib/download.php?file=12_29_1.pdf&filename=100604_gutachten_zur_reststrommengenuebertragung_stade_auf_biblis.pdf) schon ziemlich dünn ist. Vereinfacht gesagt argumentiert das Gutachten, dass Stade auf Grund seiner Stilllegung keine "Anlage" im Sinne des §7 Abs 1 S1 AtG mehr wäre und eine Übertragung nur von Anlage auf Anlage möglich wäre. Wobei es natürlich offen lässt was denn Stade dann sein soll, wenn es keine Anlage im Sinne des AtG ist (Vorstand #1: "Hey, Stade ist kein AKW im Sinne das AtG mehr!" Vorstand #2: "Super, dann müssen wir ja die Auflagen aus dem AtG nicht mehr beachten."
). So parteiische Gutachten sind doch immer wieder lustig zu lesen.