was im fall eines privatanwenders aber wiederum nur eine bagatelle ist
Lass mich überlegen ... Du hast etwas das du nicht haben darfst und verletzt dadurch die Rechte von jemandem anders. Dann darf der nicht verlangen, dass du die Sache heraus gibst oder dich verpflichtest sie nicht mehr zu nutzen oder ihm dafür den gerechten Lohn zahlst und das evt. vor Gericht durchsetzen, weil es nicht "rechtens" sei?
Ein Diebstahl eines Kaugummis ist ein Diebstahl. Ob du dem einem Kaufhaus klaust oder einem Bekannten ist dabei völlig unerheblich und es ist die gleiche Tat und wird gleich geahndet.
Lass mich überlegen ... Du hast etwas das du nicht haben darfst und verletzt dadurch die Rechte von jemandem anders.
Und was den Vergleich mit China angeht, so gibt es in jedem Rechtssystem Ansprüche oder Rechte die in anderen Rechtssystemen nicht existieren oder anders ausgearbeitet sind. Sind die daher dann nur "rechtens" wenn sie in jedem Land der Welt gleich sind?
Aber du gehst ja wieder auf die ursprüngliche Frage zurück: Lockerung (nicht Aufhebung) des Datenschutzes zwecks der Ermittlung der Identität einer Person (über IP/Verkehrsdaten) für die Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche? Du sagst niemals, ich sagen unter Auflagen und Kontrolle ja (so wie es der fragliche Entwurf im Ansatz vorsieht).
Du versuchst ständig alle Arten von "Schaden" in einen Topf zu werfen. Sicher, jemand der illegal Musik runterlädt und danach hört, verletzt die Rechte des Rechteinhabers. Aber geistiger Schaden ist nicht automatisch auch gleich finanzieller Schaden.
Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, jemand der nie vor hatte das Lied zu kaufen und es dennoch runterlädt, der verursacht keinen finanziellen Schaden.
Unsere liebe Musikindustrie (und Du auch) versucht es aber ständig derart hinzustellen und das ist falsch.
Stimmt, aber bei Musikdownloads und Ladendiebstahl geht es ja nicht um die gleiche Tat. Das ist ja der springende Punkt.
Genauso wie der Begriff "Raubkopie" vollkommen falsch ist, da "Raub" das tatsächliche Entwenden eines Sachgegenstandes unter Gewaltanwendung bedeutet. Selbst wenn man die Gewaltanwendung weglässt und den Sachgegenstand auf virtuelle Gegenstände ausdeht, bleibt immer noch die Tatsache, dass in Wirklichkeit nichts entwendet wird. Die MI verwendet diesen Begriff aus rein populistischen Gründen und populistische Gründe waren schon immer ein guter Grund, kategorisch dagegen zu sein.
wie ich schon eindeutig bewiesen habe, werden keine rechte verletzt
das ist richtig. aber wo kein diebstahl ist, kann auch keine tat geahndet werden. von einem diebstahl spricht man nur bei körperlichen gegenständen.
Zitat von: Hurz am 11. April 2008, 16:45:34Und was den Vergleich mit China angeht, so gibt es in jedem Rechtssystem Ansprüche oder Rechte die in anderen Rechtssystemen nicht existieren oder anders ausgearbeitet sind. Sind die daher dann nur "rechtens" wenn sie in jedem Land der Welt gleich sind?nein.
jedem schritt mit dem man sich von diesen gesetzen entfernt, werden weitere folgen. es wird nie genug sein; die grenze wird nie genug ausgeweitet sein, bis alle die es sich leisten können auf alles zugriff haben, was sie sich wünschen. warum auch, wenn sie erfolg mit der ausweitung ihres zugriffs haben?
warum sollte man überhaupt von anfänglich unumstößlichen menschenrechten abweichen? warum sollte ein bürger mit einem funken von verstand sich in seinen rechten einschränken lassen wollen?
Zitat von: Baumstumpf am 11. April 2008, 17:20:37wie ich schon eindeutig bewiesen habe, werden keine rechte verletztIch schaffe ein Werk.Ich habe als einziger das Recht zu bestimmt wer das Werk haben darf und wer nicht.Du hast das Werk, aber ich habe es dir nicht erlaubt.=> mein Grundrecht auf freie Bestimmung über mein Eigentum ist durch dich verletzt da du mein Werk ohne meine Erlaubnis besitzt
Zitat von: Baumstumpf am 11. April 2008, 17:20:37das ist richtig. aber wo kein diebstahl ist, kann auch keine tat geahndet werden. von einem diebstahl spricht man nur bei körperlichen gegenständen.Es ging dabei nicht um den Vergleich Download = Ladendiebstahl, sondern um die klarstellung, das eine Tat (Diebstahl eines Kaugummi) ein Diebstahl bleibt, egal ob du den im Laden oder von einem Freund klaust. Beide Diebstähle müssen gleich behandelt werden, sonst wäre der Gleichheitsgrundsatz (eine Säule des Rechtsstaats) verletzt.
Zitat von: Baumstumpf am 11. April 2008, 17:20:37Zitat von: Hurz am 11. April 2008, 16:45:34Und was den Vergleich mit China angeht, so gibt es in jedem Rechtssystem Ansprüche oder Rechte die in anderen Rechtssystemen nicht existieren oder anders ausgearbeitet sind. Sind die daher dann nur "rechtens" wenn sie in jedem Land der Welt gleich sind?nein.Dann sind wir also einige, dass dein Beispiel an der Stelle falsch war. Gut.
Zitat von: Baumstumpf am 11. April 2008, 17:20:37jedem schritt mit dem man sich von diesen gesetzen entfernt, werden weitere folgen. es wird nie genug sein; die grenze wird nie genug ausgeweitet sein, bis alle die es sich leisten können auf alles zugriff haben, was sie sich wünschen. warum auch, wenn sie erfolg mit der ausweitung ihres zugriffs haben?Das ist richtig, aber das Schwert hat zwei Schneiden. Wenn man eine kleinen Rechtsverstoß zulässt und die Täter schützt, dann werden die die es sich leisten können weiter gehen und die Grenzen erweitern und den Schutz für sich erstreben.
Zitat von: Baumstumpf am 11. April 2008, 17:20:37warum sollte man überhaupt von anfänglich unumstößlichen menschenrechten abweichen? warum sollte ein bürger mit einem funken von verstand sich in seinen rechten einschränken lassen wollen?Absolute Rechte gibt es keine (selbst die Würde des Menschen hat Schranken), denn jedes Recht des einen kann und wird eine Einschränkung eines Rechts beim anderen sein. Absolute Rechte gibt es nur dann, wenn eine Person alleine und ohne Kollisionsmöglichkeit mit anderen lebt - sprich wenn genau EIN Mensch im Universum leben würden. Dann und nur dann hättest du die absolute Gewährleistung aller deiner Rechte ohne Einschränkung.
das klingt eher nach nachbarschaftsstreit zwischen zwei rentern, als nach etwas ernsthaftem
das habe ich nicht gesagt. ich habe nur die frage "Sind die daher dann nur "rechtens" wenn sie in jedem Land der Welt gleich sind?" mit "Nein" beantwortet.
die menschenrechte stehen über fragwürdigen bagatelldelikten, die eher harmlosen kindergartenstreitereien gleichen.
ich habe ja auch nicht "absolut", sondern "unumstößlich" geschrieben. in dem fall das gegenteil von "so wie grade die politische lage ist".
Hallo Furz,
2 Semester Jurisprudenz und seit 1.4.2008 in der jungen Union?
Anhand des Levels deines Mitteilungsbedürfnisses zu urteilen, hast du doch einen kleinen Dachschaden, oder?
Zwei Folgen "Criminel Minds" und schon ein Profiler? Respekt!
der Begriff des Eigentum im Grundrecht schließt materielle und nicht materielle Dinge mit ein.das Urherberrechtsgesetz (kurz UrhG)die Gleichberechtigung von Mann und Frau (erst 1994 in Art. 3 Abs 2 GG aufgenommen)Zu den gleichen Grundrechten und gleichgestellt gehören aber auch alle anderen Grundrechte der Art. 1 bis Art. 19 des Grundgesetzes.solltest du vielleicht wissen, das juristische und natürlicher Personen in den Grundrechten absolut gleich gestellt sindMenschenrechte sind subjektiven die Rechte die sich aus der Existenz eines Menschen selber ergeben aber es sind "nur" Grundrechtewobei klar ist, dass es nur gilt sofern das Recht ausübbar ist, da sich eine juristische Person nicht die Versammlungsfreiheit oder Religionsfreiheit ausüben kann, da eine juristische Person sich schlecht versammeln oder eine Religion ausüben kann).Absolute Rechte gibt es keine (selbst die Würde des Menschen hat Schranken), denn jedes Recht des einen kann und wird eine Einschränkung eines Rechts beim anderen seinEin Rechtsverstoß definiert sich nicht aus Tat und wer das Opfer war, sondern rein aus der Tat an sichbla bla bla...