eben wollte ich mir cod: black ops in england vorbestellen
Zitat von: Baumstumpf am 28. Oktober 2010, 22:16:34eben wollte ich mir cod: black ops in england vorbestellenKomisch dass du irgendwie ständig alles kaufen willst oder würdest, am Ende dann aber doch so viel klaust, wie geht
1. kauf und versand sind zweierlei, hurz. als jemand der seine haltlosen ideen versucht mit weit hergeholten gesetzestexten zu untermauern, müsstest du sowas eigentlich wissen.
2. deine einteilung ist völliger blödsinn. es gilt wie immer nur eine aussage vom gesetzgeber dazu: verkauft und beworben werden dürfen in deutschland nur von der usk geprüfte und mit prüfsiegel versehene spiele.
daher fallen ALLE pegi versionen unter exakt das gleiche gesetz, egal was sie beinhalten. selbst pegi 0 versionen von disney games sind davon betroffen. wenn man auf der einen seite die österreichische version zuläßt, aber die UK version nicht erlaubt, hat das absolut gar nichts mit dem gesetz zu tun, sondern nur damit, das man den dummen deutschen mehr geld abknöpfen will.
1.) Die PEGI A/CH-Version enthält dann auch keine Nazi-Symbole?
2.) Wenn ich nach England fahre und mir das Spiel dort direkt beim Händler um die Ecke kaufe, dann darf ich das auch mit heim nach good old Germany nehmen? Oder wird mir das dann abgenommen?
§ 86aVerwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder 2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
Die Symbole sind eh eigentlich nur im Zombie-Spiel enthalten, aber nur in der US/UK PEGI und nicht der A/CH PEGI oder USK Version. Die A/CH PEGI Version unterscheidet sich von der USK Version nur in den Änderungen bei der Gewaltdarstellung und von der US/UK PEGI Version im Fehlen der Symbole.
Das wiederum ist der Knackpunkt, denn ein Händler bei dem du es gekauft hast und der dir das Spiel schickt (auch aus dem Ausland) tut genau das: verbreiten.
die pegi versionen sind alle in deutschland verboten, da hier nur von der usk geprüfte versionen erlaubt sind.
Und der Hersteller tut das Ding herstellen. Trotzdem habe ich noch nie davon gehört, dass irgendein Hersteller solcher Spiele im Ausland von deutscher Seite aus belangt worden wäre.
Außerdem bin ich immer noch der Meinung, dass §86 Abs. 3 auch auf Spiele ausdehnbar ist, für Filme dient er schließlich auch.
Zitat von: Hurz am 29. Oktober 2010, 10:19:51Die Symbole sind eh eigentlich nur im Zombie-Spiel enthalten, aber nur in der US/UK PEGI und nicht der A/CH PEGI oder USK Version. Die A/CH PEGI Version unterscheidet sich von der USK Version nur in den Änderungen bei der Gewaltdarstellung und von der US/UK PEGI Version im Fehlen der Symbole.was zu einer ebenso hohen warscheinlichkeit einer indizierung führt, wie bei den jetzt von activision per steam blockierten versionen. es gibt da also keinen relevanten unterschied.