Im Übrigen ergebe sich eine Haftung bereits daraus, dass es sich bei einem Internetforum grundsätzlich um ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot im Sinne des neu geschaffenen Paragrafen 54 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) handele. Danach sind Nachrichten vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.
Anders werteten die Richter die Aussage im Forum: "... im Internet hab ich grad gelesen das die Firma auch schon wegen einigen dingen verklagt wurde (betrug etc.) ...". Dagegen stehe dem Beklagten ein Recht auf Unterlassung zu. Der Kläger, also der Forenbetreiber, "muss sich die Verbreitung dieser Äußerung auch zurechnen lassen, denn sie ist über ein von ihm unterhaltenes Internetforum verbreitet worden", so die Urteilsbegründung.Eigene und fremde Inhalte auf Webseiten werden damit vom Landgericht Hamburg also praktisch gleichgesetzt, auch wenn der Gesetzestext hier eine klare Unterscheidung vornimmt.
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ihr solltet es positiv sehen. wenn irgendwann einmal ein virus die gehirne aller menschen auffrisst, werden die richter von hamburg dennoch überleben.