1) Das Ganze ist eine Scheindiskussion. Wer glaubt, Spielebetreiber würden willkürlich unbescholtene Spieler bannen, hat keine Ahnung von Wirtschaft.
2) Du darfst Verträge (es handelt sich hierbei in der Regel NICHT um AGBs) sehr wohl ändern, sofern sich die vertragsändernde Seite das Recht dazu im Vertrag eingeräumt hat, die Änderungen verhältnismäßig sind (d.h. der Verbraucher wird nicht unverhältnismäßig benachteiligt), nicht sittenwidrig sind, eine angemessene Frist eingeräumt wird und dem Verbraucher die entsprechenden Rechte wie Sonderkündigungsrecht samt Erstattung der im Voraus entrichteten Beträge eingeräumt werden.
3) Ich bin mir nicht sicher, welches "Grundrecht" Du da verletzt siehst, ich vermute aber "In dubio pro reo". Das trifft aber nicht. Ein Gericht kann nämlich einem Zeugen auch einfach glauben. Beispiel aus dem Verkehrsrecht: wenn ein Polizist vor Gericht aussagt, dass Du bei Rot über die Ampel gefahren bist, es ansonsten keine Zeugen gibt und Du behauptest "Nö, stimmt gar nicht, war noch grün", dann wird sehr wahrscheinlich dem Polizisten geglaubt werden, auch ohne dass er ein Video vorlegen kann. Wenn der Polizist dagegen Dein Ex-Partner/in ist und möglicherweise einen Groll gegen Dich hegt, dann könnte der Richter Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen haben und Dich nach dem Grundsatz freisprechen.