das ist die grundidee und nun erkläre mir mal einer, was daran nicht in ordnung ist.
Wenn es um Unterlagen geht, kann es schnell passieren, dass die ermittelnden Beamten in Ihren Papieren herumwühlen. Gemäß § 110 Abs. 1 StPO ist die Durchsicht von Papieren nur dem Staatsanwalt selbst erlaubt.Andere Beamte (Polizeibeamte) sind zur Durchsicht der aufgefundenen Papiere nur dann befugt, wenn Sie die Durchsicht genehmigen. Sie können daher der Durchsicht von Papieren widersprechen. Dies hat jedoch zur Folge, dass die Beamten gemäß § 110 Abs. 2 Satz 2 StPO die Papiere einpacken und mitnehmen. Die Papiere sind in einem Umschlag in Gegenwart des Wohnungsinhabers mit einem Amtssiegel zu verschließen und an die Staatsanwaltschaft abzuliefern.
Gemäß § 108 StPO können Zufallsfunde ebenfalls beschlagnahmt werden. Hieraus können sich dann weitere strafrechtliche Ermittlungen ergeben, die mitunter erheblich schwerschwiegender sein können, als der ursprüngliche Vorwurf.
a) Es stimmt zwar das Telefon- und Postkontrolle unter bestimmtenVorraussetzungen überwacht sprich gelesen und abgehört werden dürfenohne daß der Betroffene es weiß, sei es im Rahmen von Ermittlungen,nur gibt es hier einen kleine Unterschiede, nämlich den ersten, daßes sich um die aktuelle Kommunikation handelt und zumk zweiten daßdie Abhörer laut Budnesverfassungsgericht sich aus den Kernbereichender Privatspähre rauszuhalten haben, wenn z.B. das Telefon abgehörtwird.Da nun aber Computer die blöde Angewohnheit haben sich wie einTagebuch, ein Kasetten- oder Videorekorder zu verhalten und dortmeist auch Schriften und Medien gespeichert sind die eben auch dieKernbereiche des sozialen Lebens der bürger betreffen ist eine solcheÜberwachung (das unbemerkte Endringen in einen Computer) eben nichtmit der Überwachung der Kommunikation (Post- und Telefon)gleichzusetzen. Übertragen auf diese beiden Kommunikationswege wäreIhr Vorhaben ungefähr so, als würden von allen Briefen undTelefongesprächen Kopien gezogen und diese in Sinne einerVorratsspeicherung für den Abruf von der Polizei vorgehalten.b) [...]Das sei formal das gleiche wie eine Hausdurchsuchung.[...]Als Bundesinnenminister sollten gerade Sie wissen, daß bei einerHausdurchsuchung (HD) meist auch die Festplatten zu den wegenBeweissicherung beschlagnahmten Gütern gehören, ebenso wie sich dieBeschlagnahme dann auch auf augefundene Dokumente (ließ Briefe)beziehen darf.Daher frage ich mich was Sie eigentlich wollen...bei einer HD könnenComputer u.a. beschlagnahmt (und ausgewertet) werden, und eineKommunikationsüberwachung kann und darf sich meiner Meinung nach nureben auf die Kommunikation beziehen und nicht auf die Festplatte desComputers. Desweiteren sind die neuen Kommunikationsformen über eineVerfügung beim Provider ohne weiteres erreichbar, dieser kann denInternettraffic, die Mails usw. auch mitloggen und aufzeichnen, wobeiauch Verschlüsselung geknackt werden kann. Sollte das nicht gelingengibt es ja immer noch den Antrag auf eine HD....daher nochmals dieFrage was wollen Sie überhaupt....c) mich dünkt, daß es Ihnen um die Möglichkeit geht ohne großeKontrolle in die Kernbereiche der Privatspähre auf Festplatteneinzubrechen, so wie im Sinne der präventiven Telefonüberwachung (diein mehreren Polizeigesetzen verankert wurde, aber teilweise vom BVGgescheitert ist). Praktisch ein Belauschen, ein Aufzeichnen und auchein Scannen (z.B. auf best. Suchbegriffe), nebst dem Kopieren vonInhalten der Festplatte ohne das es der Betroffene mitbekommt. Kurzgesagt, Sie versuchen das gleiche was forensische Software wie"Encase" bei beschlagnahmten Festplatten macht online auszuführen unddazu noch mehr z.B. die Möglichkeit Passwörter ausspähen, Keyloggerzu intallieren usw. Fehlt nur noch, daß bei Bedarf ein Image derFestplatte gezogen wird umd gelöschte Dateien wiederherzustellen.d) [...]unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund richterlicherEntscheidungen[...] mit Verlaub diese Aussage ist der blankeHohn....wie war das noch mit der Erfassung der Mautdaten nur zuAbrechungszwecke oder die Äußerung von Ihrem Kollegen HerrnWiefelspütz: [...]"Wenn die Gesundheitskarte ein Schlüsselinstrumentwäre, um terroristische Straftaten abzuwenden, würde ich einenZugriff auf diese Daten nicht problematisieren wollen..."[...] (aus http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/58003); So schaut also die Beständigkeit der best. Vorraussetzugenaus....ebenso wie kleinen Änderungen bei derTelekommunikationsüberwachungsverordnung, wo aus den schwerenStraftaten per Computer aufeinmal Vergehen die per Computer begangenwerden wurde....ein Schelm wer böses dabei denkt.....
Was heisst denn es existiert kein Gesetzesentwurf? Das mit Schäuble ist vielleicht so, aber in NRW ist das Gesetz durch das der Verfassungsschutz bzw. der BGS jetzt bei Verdacht private PCs hacken darf...
@zz: ich bin keineswegs der meinung, dass du nur ein halber linksradikaler bist was genervt hat, war die qualität der argumentation, das hatte stellenweise einfach nur noch pamphlet charakter auf bild-niveau.