Sehr nervig für die Betroffenen (da sie wegen der Tüv-Plaketten zur Zulassung müssen): mit Spraydose die Nummernschilder versauen. Geht nicht ab (zumindest nicht ohne die Plaketten zu ruinieren) und fällt evt. nicht gleich auf und führt evt. zu einer Ordungswidrigkeit für den Halter.Sooo .. was haben wir bisher an strafbaren Handlungen?
Anstiftung zu einer Straftat Ordnungswiedrigkeit.