Ist ja schön, Hurz, aber hier bestraft der Arbeitgeber ja mal eben alle MA, die diese Tätigkeiten gar nicht durchführen. Das kann man schon geschickter machen, z.B. Ein/Ausstempeln nach/vor den jeweiligen Tätigkeiten.
Ist bei uns aber auch so, jedem werden 17 min wege- / duschzeit abgezogen. Da wird kein unterschied gemacht, ob der MA in der verwaltung oder in der produktion arbeitet. Mir isses egal, da meine (trotzdem reichlichen) überstunden halbjährlich gelöscht werden.
Da graut's mir. Entweder habt ihr keinen BR oder der ist Scheisse.
Zitat von: Ronnie Drew am 11. Juli 2014, 17:52:04Da graut's mir. Entweder habt ihr keinen BR oder der ist Scheisse.Da kann auch der BR nix machen ... das ist gesetzlich so festgelegt und auch von der höchsten richterlichen Instanz für Arbeitsrecht bestätigt worden als wirksam.
Unfug, kein Arbeitsgericht hat festgelegt, dass Verwaltungsmitarbeiter zwangsweise Stunden für Duschen abgezogen kriegen und kein Arbeitsgericht hat höchstrichterlich blabla festgelegt, dass Überstunden regelmäßig unbezahlt gelöscht werden.Sorry echt, aber red keinen Schmarrn, Hurz...