Danke an alle für die weisen Worte.
Hmmh ich könnte ja gegenüber relevanten Anderen behaupten, ich bräuchte es zum spanisch üben.
Hab mir noch überlegt, ob sich das dann als Lernmittelausgabe von der Steuer absetzen liesse, aber das gelieferte Produkt stimmt ja nicht mit dem auf dem Lieferschein überein (wo das bestellte draufsteht). Der Schein würde also nicht als Beleg fürs Finanzamt taugen...
Naja, erstmal schauen, was bei der Lieferbeanstandung rauskommt.
Und mit den über 16 Stunden Unterhaltung wäre ich so rein von der Länge her im Vergleich mit den ca. 60 Minuten, die ich sonst bekommen hätte, evtl doch gut bedient.
Es besteht zudem eine 10%ige Wahrscheinlichkeit, dass ich ein qualitativ hochwertiges Kunstwerk aus Lateinamerika erwischt habe (im Umkehrschluss von
Sturgeon's Law).