Du meinst im Sinne von §86 StGB? Wahrscheinlich kann man dir streng juristisch deswegen durchaus ans Bein pissen, aber ich denke mal die Folgen dürften eher mäßig sein, da spätestens Abs. 4 greifen würde:
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.