Natürlich kann man das umgehen und natürlich gibt es auch dagegen Möglichkeiten, es geht ja auch nicht um den 100% Schutz sondern darum die große Masse zu hindern. Es schwerer zu machen und damit die Zahl der möglichen bösen Nutzer (99,8% der User werden nicht fähig sein das was du meinst zu tun) zu minimieren.
Die Frage ist halt weiterhin: Stellt man filesharing Dienstleister auch unter den Schutz wie Provider (Haftungsauschluss gibt es für die ja (noch?))
nur weil über einen guten service illegale handlungen begangen werden, steht dafür ja nicht der anbieter in der haftung. das ist überall so.
sonst müsste boing ja auch dicht machen, weil ja plötzlich einer der kunden ein flugzeu kapern und in ein hochhaus fliegen kann. die flugzeughersteller und fluglinien wissen ja auch um das problem und betreiben ihr geschäft trozdem weiter... du siehst also wie albern es wäre den betreiber für sowas in die verantwortung zu nehmen.
Zitat von: Baumstumpf am 05. Mai 2010, 00:41:41nur weil über einen guten service illegale handlungen begangen werden, steht dafür ja nicht der anbieter in der haftung. das ist überall so.Natürlich kann das zu einer Haftung führen, wenn fahrlässig oder gar vorsätzlich (oder eben bedingt vorsätzlich) vom Dienstleister gehandelt wurde
Zitat von: Baumstumpf am 05. Mai 2010, 00:41:41sonst müsste boing ja auch dicht machen, weil ja plötzlich einer der kunden ein flugzeu kapern und in ein hochhaus fliegen kann. die flugzeughersteller und fluglinien wissen ja auch um das problem und betreiben ihr geschäft trozdem weiter... du siehst also wie albern es wäre den betreiber für sowas in die verantwortung zu nehmen.Natürlich haften die dafür, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie alles zumutbare getan haben um das zu verhindern (allerdings hinkt das Beispiel ein wenig, da für die Sicherheitskontrollen nicht Hersteller oder Fluggesellschaft sondern Dritte zuständig sind). Das nennt man Gefährdungshaftung und die entsteht alleine daraus, dass man etwas betreibt, herstellt oder anbietet das potentiell gefährlich ist oder Rechte Dritter verletzen kann.
nachzuweise das fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde ist aber, wie ja schon an zig beispielen zuvor erläutert, unmöglich nachzuweisen und daher muß der anbieter selbstverständlich nicht dafür haften.
völliger quatsch. erstes bezieht sich die gefährdungshaftung nicht auf die ausübung einer straftat durch dritte und zweitens liegt so eine nachweisplficht in dem fall sicher nicht bei boing
also bei digitalen Dingen überhaupt von einer Gefährdungshaftung zu sprechen finde ich reichlich überdehnt. Welches Leib und Leben wird denn genau gefährdet? Die Gefährdungshaftung ist die Ausnahme von der Verschuldungshaftung und muss gesetzlich festgeschrieben sein. Welchem §§ kann ich also die Ausnahme entnehmen für den vorliegenden Sachverhalt?
also ist deine Argumentation nichts weiteres als Vermengung von Straf und Zivilrecht.
Einzig von Interesse wäre für mich der Streitwertfestsetzungsbeschluss Hätte ja gern mal gewusst um welche Dimensionen es da geht.
Und da denke ich jetzt spontan an den heißen Kaffeebecher bei MC-Donalds dessen Entscheidung darüber den Bogen für mich doch reichlich überspannt sieht.
ich wollte nur darauf hinweisen, dass Produkthaftung auch immer die Gefahr für Leib und Leben berücksichtigt.
wer ist denn der Endabnehmer eines Downloads? doch der Downloadende ... na wo der beschwert sein könnte sehe ich nicht.