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Autor Thema: Urteil - Rapidshare ist nicht haftbar für illegale Inhalte  (Gelesen 9346 mal)

Blaukool

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Re: Urteil - Rapidshare ist nicht haftbar für illegale Inhalte
« Antwort #30 am: 05. Mai 2010, 17:27:14 »
Hm, RapidShare muss also für alle durch mit bei ihnen runtergeladene Dateien getötet Menschen haften.
Irgendwie seh ich die Analogie von der du da seit 170000 Wörtern redest nicht... :damnyou:

Heretikeen

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Re: Urteil - Rapidshare ist nicht haftbar für illegale Inhalte
« Antwort #31 am: 05. Mai 2010, 17:35:05 »
Wundert mich nicht, irgendwie war blöd stellen schon immer eine beliebte Waffe bei der Diskussion "Wie schlimm sind Raubkopien".

"Waruuuuum? Tut doch keinem weh wenn ich was kohpiere! LOL! Und ich klau ja auch niht wirklich was, stehen ja noch alle Spile im Regal! LOL!"

Disclaimer: Das soll jetzt nicht heißen, dass du raubkopierst, Gott bewahre. Mir kam nur diese aufgesetzte Begriffsstutzigkeit auf Anhieb so bekannt vor.

Hurz

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Re: Urteil - Rapidshare ist nicht haftbar für illegale Inhalte
« Antwort #32 am: 05. Mai 2010, 17:54:21 »
Hm, RapidShare muss also für alle durch mit bei ihnen runtergeladene Dateien getötet Menschen haften.
Irgendwie seh ich die Analogie von der du da seit 170000 Wörtern redest nicht... :damnyou:

Alle Dinge die da "beschädigt" (beeinträchtigt wäre korrekter formuliert) werden können sind Rechtsgüter (Gesundheit wie Sachen), wie es auch das Urheberrecht, Markenschutzrecht, etc sind. Diese werden durch das fehlerhafte Produkt eines Herstellers beeinträchtigt und dieser ist alleine daraus schon zum haftbar (geht hier um zivilrechtliche Ansprüche, nicht um Strafrecht) und Ersatz des Schadens beim Geschädigten verpflichtet, weil er das Produkt in den Umlauf gebracht hat.

Die analoge Anwendung besteht in zwei Punkten: erstens wird das Produkt durch eine Dienstleistung ersetzt (und der Hersteller durch den Dienstleister), das ist logisch, da hier kein Produkt im Sinne einer Sache besteht sondern eine Dienstleistung. Der zweite Teil ist, dass Verletzung auch nicht sachlicher Rechtsgüter (was unzweifelhaft vorliegt, da ja das nicht erlaubte Übertragen von urheberrechtlich geschützten Inhalten auf alle Fälle eine Verletzung der Rechte des Urhebers darstellt) einen Schaden darstellen kann (kann, nicht muss - ein explodierender fehlerhafter Toaster kann auch keinen Schaden verursachen - dann besteht auch kein Anspruch aus der Produkthaftung) im Sinne der Gefährdungshaftung.


Der Gedanke dahinter ist, dass digitale Sachen oder Gütern (Daten, etc.) immer mehr Bedeutung erlangen, das wissen wir hier alle nur zu gut. Ebenso steigt der Wert von digitalen Gütern an und über kurz oder lang kann es durchaus dazu kommen, dass die Produkthaftung sich vom materiellen Sachbegriff loslösen muss. Es widerspräche dem Gleichheitsprinzip, wenn - bei gleichem Schadenspotential (nein, Daten werden nicht töten, aber es kann dennoch ein materieller Schaden entstehen bei Verlust, etc.) - die Hersteller von materiellen und immateriellen Produkten unterschiedlich behandelt würden. Das wäre auch und vor allem am Ende für Verbraucher nachteilig.

Weiter ist es Realität, dass der Umgang mit Daten oft im Zuge einer Nutzung eines Produktes, also einer Dienstleistung einhergeht (Rapidshare ist ein Produkt (die Software dahinter), die Nutzung aber einer Dienstleistung). Der aktuelle Stand lässt solche Dienstleistungen unbeachtet, auch wenn sie das eigentliche Produkt darstellen. Wie gesagt wird die Bedeutung immer weiter steigen in unserer mehr und mehr digitalen Welt und die aktuelle Produkthaftung geht nun mal auf den Beginn des 20Jh. zurück und ist daher (noch?) am "klassischen" Produkt-(meine damit Sach-)Begriff verankert.


Ist etwas schwer das einem Nichtjuristen nahe zu bringen, aber vielleicht ist der Gedanke dahinter jetzt etwas verständlicher. Ich denke nicht, dass sich in den nächsten 10 Jahren hier massiv etwas tun wird - gerade jetzt wo es wirklich andere Probleme gibt. Aber da nun langsam aber sicher sich diese Probleme dem BGH und auch BVerfG nähern, dürfte es zumindest erste Impulse in die eine oder andere Richtung geben. Wie das Urteil über die Einstweilige Verfügung vom OLG Düsseldorf zeigt, ist sich die Rechtsprechung derzeit sehr uneins in diesem (und vielen anderen neuen) Themenbereichen.
"Shooter mit Game-Pad spielen ist wie Suppe essen ohne Löffel. Geht auch irgendwie, aber danach ist man versaut." Hurz, 2014

Blaukool

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Re: Urteil - Rapidshare ist nicht haftbar für illegale Inhalte
« Antwort #33 am: 06. Mai 2010, 00:28:06 »
Mir kam nur diese aufgesetzte Begriffsstutzigkeit auf Anhieb so bekannt vor.

Ich hätte auch sagen können: "Wen juckts ob die so nen Kopierermoloch zu machen?"
Aber so fand ich das unterhaltender :evil3:

@Hurz: Ob deine Ausführungen da Sinn machen oder nicht weis ich nicht, hab nie vorgehabt mich mit nem Jura Studium zu langweilen, aber egal wie der rechtliche Standpunkt aussieht: Wenn nen Kläger in sonem Verfahren nicht in der Lage ist dem Richter klar zu machen das die Seite in der Form wie sie heute ist weggeschloßen gehört, dann gehört dem Anwalt die Lizenz entzogen...

Hurz

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Re: Urteil - Rapidshare ist nicht haftbar für illegale Inhalte
« Antwort #34 am: 06. Mai 2010, 00:55:21 »
Wenn nen Kläger in sonem Verfahren nicht in der Lage ist dem Richter klar zu machen das die Seite in der Form wie sie heute ist weggeschloßen gehört, dann gehört dem Anwalt die Lizenz entzogen...

Würde ich so nicht 100% zustimmen, aber darüber kann man Jahre debattieren und dazu hab ich keine Lust eigentlich. Wo ich absolut zustimme ist, dass von der klagenden Partei Argumente wie ".rar" als Endung sei ein Indiz für eine Filmdatei kommen.
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Baumstumpf

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Re: Urteil - Rapidshare ist nicht haftbar für illegale Inhalte
« Antwort #35 am: 06. Mai 2010, 02:54:24 »
Wo ich absolut zustimme ist, dass von der klagenden Partei Argumente wie ".rar" als Endung sei ein Indiz für eine Filmdatei kommen.

ja, da stimme ich auch zu. tun das alle anderen kläger auch, wird sich in den nächsten jahren nichts nachteiliges für die szene entwickeln  :mrgreen:  :bleh1:  :mrgreen:

 

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