Hm, RapidShare muss also für alle durch mit bei ihnen runtergeladene Dateien getötet Menschen haften.
Irgendwie seh ich die Analogie von der du da seit 170000 Wörtern redest nicht...
Alle Dinge die da "beschädigt" (beeinträchtigt wäre korrekter formuliert) werden können sind Rechtsgüter (Gesundheit wie Sachen), wie es auch das Urheberrecht, Markenschutzrecht, etc sind. Diese werden durch das fehlerhafte Produkt eines Herstellers beeinträchtigt und dieser ist alleine daraus schon zum haftbar (geht hier um zivilrechtliche Ansprüche, nicht um Strafrecht) und Ersatz des Schadens beim Geschädigten verpflichtet, weil er das Produkt in den Umlauf gebracht hat.
Die analoge Anwendung besteht in zwei Punkten: erstens wird das Produkt durch eine Dienstleistung ersetzt (und der Hersteller durch den Dienstleister), das ist logisch, da hier kein Produkt im Sinne einer Sache besteht sondern eine Dienstleistung. Der zweite Teil ist, dass Verletzung auch nicht sachlicher Rechtsgüter (was unzweifelhaft vorliegt, da ja das nicht erlaubte Übertragen von urheberrechtlich geschützten Inhalten auf alle Fälle eine Verletzung der Rechte des Urhebers darstellt) einen Schaden darstellen kann (kann, nicht muss - ein explodierender fehlerhafter Toaster kann auch keinen Schaden verursachen - dann besteht auch kein Anspruch aus der Produkthaftung) im Sinne der Gefährdungshaftung.
Der Gedanke dahinter ist, dass digitale Sachen oder Gütern (Daten, etc.) immer mehr Bedeutung erlangen, das wissen wir hier alle nur zu gut. Ebenso steigt der Wert von digitalen Gütern an und über kurz oder lang kann es durchaus dazu kommen, dass die Produkthaftung sich vom materiellen Sachbegriff loslösen muss. Es widerspräche dem Gleichheitsprinzip, wenn - bei gleichem Schadenspotential (nein, Daten werden nicht töten, aber es kann dennoch ein materieller Schaden entstehen bei Verlust, etc.) - die Hersteller von materiellen und immateriellen Produkten unterschiedlich behandelt würden. Das wäre auch und vor allem am Ende für Verbraucher nachteilig.
Weiter ist es Realität, dass der Umgang mit Daten oft im Zuge einer Nutzung eines Produktes, also einer Dienstleistung einhergeht (Rapidshare ist ein Produkt (die Software dahinter), die Nutzung aber einer Dienstleistung). Der aktuelle Stand lässt solche Dienstleistungen unbeachtet, auch wenn sie das eigentliche Produkt darstellen. Wie gesagt wird die Bedeutung immer weiter steigen in unserer mehr und mehr digitalen Welt und die aktuelle Produkthaftung geht nun mal auf den Beginn des 20Jh. zurück und ist daher (noch?) am "klassischen" Produkt-(meine damit Sach-)Begriff verankert.
Ist etwas schwer das einem Nichtjuristen nahe zu bringen, aber vielleicht ist der Gedanke dahinter jetzt etwas verständlicher. Ich denke nicht, dass sich in den nächsten 10 Jahren hier massiv etwas tun wird - gerade jetzt wo es wirklich andere Probleme gibt. Aber da nun langsam aber sicher sich diese Probleme dem BGH und auch BVerfG nähern, dürfte es zumindest erste Impulse in die eine oder andere Richtung geben. Wie das Urteil über die Einstweilige Verfügung vom OLG Düsseldorf zeigt, ist sich die Rechtsprechung derzeit sehr uneins in diesem (und vielen anderen neuen) Themenbereichen.