Bei uns in der Behörde! (bin selber noch erstaunt^^) gabs eine Rundmail zum Thema:
Open Access "Wissenschaft und Forschung – Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen"
Das Thema dürfte ja allen so halbwegs bekannt sein und wir hatten ja auch schon Randgebiete beackert. Hier mal der Inhalt der Mail von "Der Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behördenbibliotheken"
beim Deutschen Bundestag ist eine Petition zu Open Access "Wissenschaft und Forschung – Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen" eingereicht worden. Diese öffentliche Petition kann online mitgezeichnet werden. Wenn 50.000 Mitzeichnungen bis zum 22. Dezember erreicht werden, muss der Bundestag sich öffentlich mit der Petition beschäftigen.
Angesichts der Preisentwicklung von Büchern und Zeitschriften einerseits und dem Zustand der öffentlichen Haushalte ist es von großer Wichtigkeit, dass wissenschaftliche Literatur zumindest zu einem Teil in einem kostenfreien Zugriff zur Verfügung steht und von Behördenbibliotheken in die Informationsvermittlung aufgenommen werden kann.
Diese Petition wir vom DBV
http://www.bibliotheksverband.de/dbv/themen/open-access.html als auch von Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behördenbibliotheken unterstützt.
Wir bitten, die Online-Petition als Person zu unterzeichnen. Sie ist unter folgender Adresse zu erreichen:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=7922Falls Sie auch Benutzer darauf ansprechen wollen: Hier steht ein Flyer des "Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" zum Download zur Verfügung.
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/aktiv.html.de#publTechnischer Hinweis: Wenn Sie den DIN-A4 Flyer einseitig ausdrucken, haben Sie zwei Blätter. Wenn er doppelseitig ausgedruckt wird, muss er in der Mitte durchgeschnitten werden. Sie haben dann pro DIN-A4 Seite 2 Flyer in DIN-A5
Mit freundlichen Grüßen
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Hier noch der PetiText für die Linkfaulen:
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass wissenschaftliche Publikationen, die aus öffentlich geförderter Forschung hervorgehen, allen Bürgern kostenfrei zugänglich sein müssen. Institutionen, die staatliche Forschungsgelder autonom verwalten, soll der Bundestag auffordern, entsprechende Vorschriften zu erlassen und die technischen Voraussetzungen zu schaffen.