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Autor Thema: EA fordert: nieder mit der USK!  (Gelesen 4796 mal)

Baumstumpf

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EdHunter

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Re: EA fordert: nieder mit der USK!
« Antwort #1 am: 20. August 2009, 21:21:45 »
*shrug* Ich finde, die USK passt schon. Die Jahresabgrenzungen, die die verteilen, sind im Schnitt schon ok.
.:: tehK.de :: #easilyamused ::.

Baumstumpf

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Re: EA fordert: nieder mit der USK!
« Antwort #2 am: 20. August 2009, 21:24:50 »
wer redet denn von den jahresabrenzungen? die deutschen versionen kommen stark geschnitten und extrem vielen anpassungen auf den markt. das ist schon kein juggendschutz mehr, das ist zensur für mündige bürger.

abye

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Re: EA fordert: nieder mit der USK!
« Antwort #3 am: 20. August 2009, 21:57:50 »
Die Spiele werden von den Herstellern geschnitten und nicht von der USK

Baumstumpf

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Re: EA fordert: nieder mit der USK!
« Antwort #4 am: 20. August 2009, 21:59:41 »
ja, weil sie wegen der usk in deutschland nicht so durchkommen würden, wie im restlichen europa. das ist indirekte zensur.

grave_digga

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Re: EA fordert: nieder mit der USK!
« Antwort #5 am: 20. August 2009, 22:14:39 »
Nein, sie wären eben nur dann ab 18 freigegeben. Da dann aber zu wenig potentielle Kunden in der Zielgruppe ereichbar wären wird eben zensiert bis ne 16er oder niedrigere Freigabe gegeben werden kann. Somit ist die USK nicht Schuld sondern der böse Hersteller der soviel Einheiten wie möglich verkaufen will...

Baumstumpf

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Re: EA fordert: nieder mit der USK!
« Antwort #6 am: 20. August 2009, 22:16:16 »
Nein, sie wären eben nur dann ab 18 freigegeben.
das stimmt nicht. es gibt auch viele titel die ungeschnitten überhaupt nicht in deutschland erscheinen dürften. ganz aktuelles beispiel: wolfenstein.

Hurz

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Re: EA fordert: nieder mit der USK!
« Antwort #7 am: 20. August 2009, 22:33:35 »
das stimmt nicht. es gibt auch viele titel die ungeschnitten überhaupt nicht in deutschland erscheinen dürften. ganz aktuelles beispiel: wolfenstein.

Und daran würde ein PEGI System auch nichts ändern, denn wenn hier eine Einstufung verweigern oder eine ab 18 gemacht wird, dann würde das automatisch in Deutschland den Weg für den Staat frei machen selber ein Verbot auszusprechen. Einem einmal durch die USK eingestuftes Spiel kann das nicht passieren (außer über gerichtlichen Weg und auch dann nur schwer), das ist der Vorteil der USK.

Das PEGI System ist zwar europäisch und damit einheitlich, aber hat auch ein großes Problem: es ist vom guten Willen der Publisher abhängig, da diese die Einstufung jeder für sich vornimmt (und diese dann bestätigt wird oder selten auch nicht). Damit ist es nicht so konsequent wie eine einheitliche Einstufung durch ein Gremium und außerdem würde mit dem PEGI der verwaltungsrechtliche Charakter einer Einstufung fehlen, was eben wie oben zur Folge hat, dass der Staat an nichts gebunden ist.

Wenn das Innenminister spitz bekommen würden, dass sie durch Aufgabe der Bindung an die USK nicht Macht abgeben sondern mehr Möglichkeiten bekommen könnten, dann würden die mit Freude die PEGI akzeptieren und dann einfach jedes Spiel was ihnen nicht passt verbieten und sei es nur in ihrem Bundesland (denn das ist Teil der Kultur und damit Länderhoheit).
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Baumstumpf

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Re: EA fordert: nieder mit der USK!
« Antwort #8 am: 20. August 2009, 23:10:23 »
was sie aber wegen des grundgesetzes nicht dürften: eine zensur findet nicht statt. die jugendschutz ausrede wäre dann ja nicht mehr anwendbar, da es ja die vereinheitlichten einstufungen gibt. so leicht ließe sich die zensur dann nicht anbringen ;)

Hurz

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Re: EA fordert: nieder mit der USK!
« Antwort #9 am: 21. August 2009, 00:22:28 »
was sie aber wegen des grundgesetzes nicht dürften: eine zensur findet nicht statt. die jugendschutz ausrede wäre dann ja nicht mehr anwendbar, da es ja die vereinheitlichten einstufungen gibt. so leicht ließe sich die zensur dann nicht anbringen ;)

Falsch, denn der Jugendschutz würde wie er ist weiter bestehen, nur dass die Bindung an die USK (bzw. die Verwaltungsakte die die Einstufungen darstellen) wegfiele und damit wäre z.B. die Anwendung der Straftgesetze zum Verbot von Gewaltdarstellung im Sinne des § 131 StGB direkt gegeben.

Und nein du musst nicht gleich noch einmal "Zensur gibt es nicht" brüllen, denn Art 5 I 3 GG wird damit nicht verletzt, denn auch dieser unterliegt den Schranken der anderen Grundrechte (z.B. Art 1 GG Menschenwürde, wozu auch die so genannte abstrakte Menschenwürde zählt - im Falle des §131 StGB relevant) und der eigenen Schranken (Art 5 II GG). Das Prinzip der Schranken und Schranken Schranken im Grundgesetz und bei den Grundrechte wurde dir ja schon öfter versucht nahe zu bringen, leider hast du es wohl noch immer nicht verstanden.
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Baumstumpf

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Re: EA fordert: nieder mit der USK!
« Antwort #10 am: 21. August 2009, 00:41:00 »
was sie aber wegen des grundgesetzes nicht dürften: eine zensur findet nicht statt. die jugendschutz ausrede wäre dann ja nicht mehr anwendbar, da es ja die vereinheitlichten einstufungen gibt. so leicht ließe sich die zensur dann nicht anbringen ;)

Falsch, denn der Jugendschutz würde wie er ist weiter bestehen, nur dass die Bindung an die USK (bzw. die Verwaltungsakte die die Einstufungen darstellen) wegfiele und damit wäre z.B. die Anwendung der Straftgesetze zum Verbot von Gewaltdarstellung im Sinne des § 131 StGB direkt gegeben.
wäre es nicht, weil es dann über die neue regelung laufen würde.

Und nein du musst nicht gleich noch einmal "Zensur gibt es nicht" brüllen, denn Art 5 I 3 GG wird damit nicht verletzt, denn auch dieser unterliegt den Schranken der anderen Grundrechte (z.B. Art 1 GG Menschenwürde, wozu auch die so genannte abstrakte Menschenwürde zählt - im Falle des §131 StGB relevant) und der eigenen Schranken (Art 5 II GG). Das Prinzip der Schranken und Schranken Schranken im Grundgesetz und bei den Grundrechte wurde dir ja schon öfter versucht nahe zu bringen, leider hast du es wohl noch immer nicht verstanden.
da dem jugendschutz schon durch die kennzeichnung rechnung getragen wird, trifft das nicht zu.

Hurz

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Re: EA fordert: nieder mit der USK!
« Antwort #11 am: 21. August 2009, 01:50:25 »
wäre es nicht, weil es dann über die neue regelung laufen würde.

Nein, wie gerade das BVerfG im Zuge der Lissabon verlangt hat, das (und das gilt für das Strafrecht, Kultur und Jugendschutz gehört auch dazu) die Hoheit von solchen Dingen bei den Ländern bleibt.

da dem jugendschutz schon durch die kennzeichnung rechnung getragen wird, trifft das nicht zu.

Es geht nicht um die Kennzeichnung die die Industrie oder eine Organisation der Industrie (ISFE in dem Falle) auf ein Spiel auf bringt oder vergibt (bei PEGI eher das was die Industrie meint bestätigen). Bei der USK sitzen Länder in den ausführenden Organen mit Vertretern drin und segnen das was die USK festlegt ab - daher der bindende Charakter. Dies wäre bei PEGI eben genau nicht der Fall, denn die Übernahme in das nationale Rechtsgefüge von PEGI Einstufungen erfolgt freiwillig (!) vom jeweiligen Land. Es besteht keine Bindung an die Kennzeichnung oder den Ausschluss entsprechender Maßnahmen.

Im Einzelfall könnte das (im Gegensatz zum USK-System) bedeuten, dass ein Spiel nicht auf den deutschen Markt darf obwohl die PEGI es z.B. 12+ eingestuft hat. Wäre es USK 12 eingestuft, dann wäre das nicht möglich auch wenn eine Beschwerde über die Einstufung erfolglos gewesen wäre.
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Baumstumpf

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Re: EA fordert: nieder mit der USK!
« Antwort #12 am: 21. August 2009, 03:40:58 »
das bildest du dir nur ein.

Zidahya

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Re: EA fordert: nieder mit der USK!
« Antwort #13 am: 21. August 2009, 06:57:36 »
das bildest du dir nur ein.

Ah... wir haben den "Du bist doof!  :blll:" Punkt erreicht. Und das schon auf der ersten Seite. Stumpf wird alt glaube ich. Können wir uns den Rest der Diskussion nicht einfach schenken und alle mit dem vertrauten Gefühl nach Hause gehen, das Stumpf ein ignoranter Idiot und Hurz ein Klugscheißer ist?

Rom

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Re: EA fordert: nieder mit der USK!
« Antwort #14 am: 21. August 2009, 10:16:17 »
böa Zid, wegen dir wird jetzt mein Popcorn schlecht! Spielverderber.

 

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