Außerdem lässt mich mein Schaf nicht mehr ran
damit kann nur gemeint sein, dass du in Frage stellst, dass der Staat (Überwacher) seine Arbeit nicht ordentlich macht und selber bewacht werden muss
Gewaltenteilung ist einer der Grundpfeiler unserer Demokratie. Warum wohl?
Zu der Forderung von Internet-Sperren zur Bekämpfung von Kinderpornographie erklärt Vorstandsmitglied Alvar C.H. Freude für den FITUG e.V.:„Sexueller Missbrauch von Kindern und die Verbreitung von Kinderpornographie müssen konsequent verfolgt werden. Internet-Sperren sehen auf den ersten Blick sinnvoll aus, sind in diesem Zusammenhang aber nicht nur wirkungslos, sondern kontraproduktiv. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen erinnert mich mit ihren Sperr-Vorhaben an meine zweijährige Tochter: Sie hält sich die Augen zu, und schon ist für sie die Welt außen herum verschwunden.Aus anderen Ländern mit Internet-Sperren gegen Kinderpornographie ist bekannt, dass fast alle gesperrten Seiten aus USA, Kanada, Australien und Europa einschließlich Deutschland kommen. Die Bundesregierung muss sich fragen, wieso auf einschlägigen Sperrlisten dutzende Webseiten aufgelistet sind, deren Server in Deutschland stehen. Warum werden diese Webseiten nicht vom Netz genommen, wenn sie illegales Material verbreiten? Oder verbreiten sie gar kein illegales Material – und werden somit zu Unrecht gesperrt?In der Mehrheit enthalten die Sperr-Listen keine Webseiten mit illegaler Kinderpornographie. Zudem entfernen die Hosting-Provider nach entsprechenden Hinweisen tatsächliche kinderpornographische Inhalte in der Regel schneller, als aktualisierte Filter-Listen verteilt werden. Letztendlich geht es nicht um Kinderpornographie. Es geht um die Etablierung eines umfangreichen Filter-Systems für beliebige Inhalte. Weitergehende Sperren wurden schon ins Gespräch gebracht, beispielsweise für (vermeintliche und tatsächliche) Urheberrechtsverletzungen, ausländische Anbieter von Online-Glücksspiel, islamistische Propaganda, jugendgefährdende Inhalte sowie Verletzungen von Marken- und Persönlichkeitsrechten. Die Vergangenheit zeigt, dass das Missbrauchspotential nicht nur groß ist sondern auch genutzt wird. Kinderpornographie wird als Vorwand benutzt, um Filtersysteme politisch durchzusetzen.In Deutschland hat aus gutem Grund die Rezipientenfreiheit Verfassungsrang (Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz). Dies bedeutet, dass sich jeder aus allen öffentlichen Quellen ungehindert unterrichten darf. Wir dürfen Grundrechte nicht aufgeben für ein bisschen Wahlkampfgetöse und unwirksame Sperren gegen Webseiten, die den Straftatbestand der Kinderpornografie in den meisten Fällen nicht erfüllen – wie die Erfahrung mit den Sperrlisten betroffener Länder zeigt.Kinderpornographie wird – sei es zum privaten Tausch oder aus kommerziellen Gründen – hauptsächlich im Geheimen und über andere Dienste als das World Wide Web verbreitet. Die Verbreitung findet vornehmlich außerhalb von (einfach) sperrbaren Transportwegen statt. Der Betrieb eines sperrbaren Webservers ist für die Anbieter viel zu gefährlich, da ein solcher mit einfachen Mitteln schnell aufgespürt und abgeschaltet werden kann.Eine Sperre kann auch von technisch nicht versierten Nutzern leicht umgangen werden, aber ein abgeschalteter Server kann keine Inhalte mehr verbreiten. Daher müssen die Ermittlungsbehörden mit mehr kompetentem Personal ausgestattet und die Verfolgung der Täter intensiviert werden. Der FITUG e.V. fordert die Bundesregierung auf: Verfolgen Sie die Täter, nicht das Internet!“
Ohne Zweifel ist die Gewaltenteilung wichtig und richtig, aber um was es hier geht ist kein Gesetz, sondern ein Vertrag zwischen einer Ermittlungsbehörde (BKA) und juristischen Personen.
Und die genaue Ausgestaltung der Verträge ist nicht bekannt, was zwar durchaus logisch ist aber natürlich nicht wirklich geeignet ist Vertrauen zu schaffen.
Da das BKA aber nicht frei von sich heraus ermitteln darf wie es lustig ist.
Allerdings hast du auch nicht bei jeder polizeilichen Aktion vorher eine richterliche Kontrolle - Festnahmen oder Einweisungen müssen nicht vorher, sondern können nachträglich genehmigt werden (allerdings dann zwingend und mit Fristen), ebenso andere polizeiliche Sicherungsmaßnahmen gegen die man dann später Einspruch einlegen kann (vor Gericht).
Ernsthaft kann doch niemand für den Schwachsinn sein, den sich unsere Quotenministerin da ausgedacht hat. Noch nichtmal Hurz, obwohl er das wohl nie zugeben wird
Du bist also im Umkehrschluss dafür, dass kinderpornographische Angebote bzw. Seiten die das anbieten fröhlich weiter "senden" dürfen?
und eine richterliche Kontrolle wird sicher nicht lange auf sich warten lassen.
Warum darf die Exekutive Verträge mit Privaten Firmen welche das Fernmeldegeheimnis betreffen aushandeln? Sorry, das ist Aufgabe der Legislative und braucht eben einen gesetzlichen Rahmen. Ansonsten könnte Zumwinkel ja auch sagen "Hey, ich hab nur einen Vertrag mit meinem Steuerberater ausgehandelt!"
Wow, Geheimverträge, demnächst wohl auch noch Geheimgesetze? Ich glaube undemokratischer geht es bald nicht mehr.
Hast Du eine Ahnung...
Es gibt bei fast allen Dingen die der Staat seinen Bürgern schickt eine Rechtsbehelfsbelehrung ob und wie Du gegen einen Bescheid Einspruch erheben kannst. Bei dieser komischen Filterliste da wird einem aber nicht mal nicht gesagt das man gesperrt wird, sondern es wird GAR NIEMANDEM gesagt was da draufgesetzt wird. Sorry, aber so funktioniert das nicht - keine Bescheide, keine Einspruchswege, keine Fristen: reine Willkür vom BKA ohne richterliche Kontrolle.
Es existieren bereits Gesetze welche die Verfolgung und Einbuchtung derjenigen ermöglichen die solches Material anbieten.
Zitat von: Hurz am 17. April 2009, 14:29:38und eine richterliche Kontrolle wird sicher nicht lange auf sich warten lassen. Mir fehlen die Worte um zu beschreiben wie abgrundtief dämlich und naiv Du bist. Du bist Baumstumpf!
Hurz, du bist lächerlich. Hauptsache dagegen.