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Autor Thema: SpOn: Diebstahl in Metin2  (Gelesen 2118 mal)

Estefan

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SpOn: Diebstahl in Metin2
« am: 30. Januar 2009, 08:25:25 »
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,604334,00.html

Einem Metin2-Spieler sind Itemz im Wert von "1000 Euro" "gestohlen" worden.

Deshalb ermittelt wohl tatsächlich die Polizei.

Etwas kompliziert ist die Rechtsgrundlage der Ermittlungen:

Dreht es sich um Diebstahl?
Zitat von: SpOn
Paragraph 242 Abs. 1 StGB definiert den Diebstahl als Entwendung einer fremden beweglichen Sache. Das wird bei Pixelschuhen ziemlich schwer.

Aber unsere Gesetze scheinen doch was in dieser Angelegenheit herzugeben:
Zitat von: SpOn
Was aber durchaus vorliegen könnte, glaubt man bei der Bochumer Polizei, ist ein Computervergehen auf der Linie von Datenausspähung und -veränderung. Laut Paragraph 303a StGB ein Vergehen, für das ein Täter mit Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden könnte.

Und letztlich gehe es ums Prinzipelle:
Zitat von: SpOn
Außerdem: Bestehe wirklich ein Unterschied darin, ob jemand bei einem Online-Pokerspiel um Geld betrogen wird oder in einem Fantasy-Spiel um geldwerte virtuelle Gegenstände? Abgesehen davon, dass letzteres legal ist, ersteres als Geldspiel nicht.

Mein erster Gedanke war, OMG Metin2! Wie kann man dafür nur 1000 Euro ausgeben, für miese Grafik und stupiden Grind. Der hats nicht anders verdient.

Aber letztlich... der Typ wurde bestohlen, und wenn dürftige Pixel für den den gleichen Stellenwert haben, wie etwa die Stereoanlage, dann scheint es tatsächlich Diebstahl zu sein. Bisher halt nicht im Sinne des Gesetzes. Von daher denke ich, dass die Polizei da schon ermitteln kann, schonmal um ein Zeichen zu setzen, dass es neue Herausforderungen an den Rechtsstaat gibt.
radiation... too much radiation...

Hurz

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Re: SpOn: Diebstahl in Metin2
« Antwort #1 am: 30. Januar 2009, 10:05:06 »
Nun, die Sache ist rein von der Grundlage so betrachtet:

Spieler A kauft für 1000 Euro "Leistungen" im Spiel (ob die nun 1000 Euro objektiv wert sind, das ist egal, für ihn waren sie es)

Spieler B verschafft sich diese "Leistungen" von Spieler A gegen dessen Willen oder ohne dessen Wissen

Spieler A ist entreichert, während Spieler B bereichert ist und das ohne Rechtsgrund

Hier kommt der alte Spruch "Was nicht sein kann, das nicht sein darf." ins Spiel und schlaue Juristen versuchen nun den passenden Tatbestand zu finden. Diebstahl trifft weniger zu, da es an dem Begriff "beweglichen Sache" scheitert, der recht klar definiert ist. Da liegt es nur nahe eine "Computerstraftat" zu vermuten und in die Richtung zu ermitteln ... letzten Endes ist das Ausspähen von Logindaten (egal ob für Online Banking oder etwas anderes) ja schon mal strafbar §202a StGB. Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft wird also hier nicht wirklich wegen Diebstahls ermitteln sondern wegen anderer Vergehen die im Zusammenhang mit dem "Diebstahl" stehen bzw. diese ungerechtfertigte Leistungsübertragung ermöglicht haben.
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perry2

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Re: SpOn: Diebstahl in Metin2
« Antwort #2 am: 30. Januar 2009, 13:07:59 »
mhmm wie waere es den mit erschleichung von leistungen ?
vor kurzem gab es doch diesen fall mit den LKW-gebuehren ?
da kannte eine unternehmerin irgendeinen weg oder trick ,um weniger gebuehren fuer ihre flotte zu zahlen.
fragt mich nicht wie die sache ausging ...
aber der staat laesst sich da sicher nicht die butter vom brot nehmen.

perry2
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Hurz

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Re: SpOn: Diebstahl in Metin2
« Antwort #3 am: 30. Januar 2009, 14:47:33 »
Leistungserschleichung wäre es, wenn jemand eine Leistung anbietet, diese genutzt wird, aber nicht bezahlt wird. Der Spieler A der sich die Dinge gekauft hat, der hat ja nicht die Leistung (Gegenstand gegen Geld) angeboten. Die Leistung angeboten hat ja der Betreiber und der hat für seine Leistung ja bekommen was er verlangt hat. Damit ist er aus der Betrachtung draußen. Die Straftat die der Spieler B begangen hat nach der derzeitigen Gesetzeslage ist in der Tat "nur" das Verschaffen des Zugangs ohne Berechtigung und eine ungerechtfertigte Bereicherung.
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