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Autor Thema: da bekommt ...  (Gelesen 3975 mal)

perry2

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da bekommt ...
« am: 07. November 2008, 10:40:26 »
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Zidahya

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Re: da bekommt ...
« Antwort #1 am: 07. November 2008, 14:11:56 »
Wuah! Erster in einem Perry2 Thread! Jetzt muss  Stumpf nur noch schnell was dazu tippen und hat eine neue BB Schlagzeile!

Hurz

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Re: da bekommt ...
« Antwort #2 am: 07. November 2008, 15:01:24 »
Die News ist schon (3 Tage) alt  :uralt:
"Shooter mit Game-Pad spielen ist wie Suppe essen ohne Löffel. Geht auch irgendwie, aber danach ist man versaut." Hurz, 2014

perry2

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Re: da bekommt ...
« Antwort #3 am: 09. November 2008, 11:01:09 »
und keiner hats bemerkt ...
ihr lasst nach ;)

perry2  ;)
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perry2

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Re: da bekommt ...
« Antwort #4 am: 16. November 2008, 19:38:49 »
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Baumstumpf

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Re: da bekommt ...
« Antwort #5 am: 16. November 2008, 20:15:44 »

Zidahya

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Re: da bekommt ...
« Antwort #6 am: 16. November 2008, 23:30:59 »
Ich finde das eigentlich ziemlich bedenklich wenn der Staat auf diese Tätigkeit Steuern verlangt. Bisher war das verkaufen von inGame Items die rechtlich dem Betreiber des Spiels gehören und laut EULA nicht außerhalb des Spiels gehandelt werden dürfen, eine eindeutig illegale Handlung.

Jetzt kommt der Staat und sagt: "So, wenn damit Geld gemacht wird, will ich auch was haben." Da drängt sich mir der Verdacht auf das der Staat quasi belegt das er diese Art von Geschäften eine gewisse Billigung zuspricht und so den Anschein auf legalität gewährt. Drogendealer zahlen ja auch keine Steuern und das aus gutem Grund, auch wenn der Staat vermutlich auch dort zulangen könnte.

Ich hoffe nur das andere Regierungen diesem Beispiel nicht folgen, denn dann brauchen die Spielebetreiber gar nicht mehr versuchen die Goldfarmer irgendwie einzudämmen, da brechen dann die letzten Dämme. Was natürlich im Endeffekt wieder dazu führt, das man sich völlig neue inGame Systeme ausdenkt (Geld als BoP z.B.) die ähnlich wie beim Kopierschutz nur den ehrlichen Spieler gängeln.

Gray

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Re: da bekommt ...
« Antwort #7 am: 17. November 2008, 01:44:17 »
erste hürde ist eh das umrechnen. du kaufst das item ja nicht für 5€ oder so, sondern nur per guthaben. wo soll man da ansetzen? beim guthaben aufladen? beim itemkauf?
und was ist mit den spielen die NICHT das asiatische model verfolgen mit itemshop? soll ich dann in lotro bei nem npc-kauf 5s als ingamesteuer abgeben? :stupid:

ich seh das erstmal als nichts anderes als heiße luft. "mmos" "hohe umsätze, steigende zahlen" gefolgt von dem "hey, wo können wir uns dazwischen klemmen um da kohle abzugreifen?!" führt halt zu so nem bullshit. ;)



Zidahya

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Re: da bekommt ...
« Antwort #8 am: 17. November 2008, 15:36:38 »
Na ja der Umrechnungskurs ist halt der gängige Kurs bei Tauschbörsen wie Ebay oder so. Zumindest in unserer Wirtschaft bestimmt ja die Nachfrage den Preis. Ist ja eh ein illegales Geschäft, also brauchst du auch keinen allgemeinen Umrechnungskurs, musst nur zusehen das du die Tauschbörsen bzw. die Goldhändler direkt angehst und da ne Steuer eintreibst auf die Preise die sie nehmen. Kann dem Staat ja egal sein wie der reelle Kurs ist, wichtig ist was die Händler für Preise nehmen.

tombs

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Re: da bekommt ...
« Antwort #9 am: 17. November 2008, 16:14:28 »
ihr spekuliert hier über china und ich bin mir fast sicher, dass hier keiner die dortige rechtslage sauber einschätzen kann. es wird wohl kaum jemand wissen, wie die eula von wow in china lautet noch wie dort das allgemeine rechtsverständnis zum thema virtuelle güter aussieht (bitte, ihr lasse mich gerne eines besseren belehren).
was das thema kurse von ingameitems angeht: ganz allgemein sind dem staat sogar die händlerpreise egal, den interessiert nur der gewinn/verlust des einzelnen. und den wird der einzelne spieler im normalfall ganz gut berechnen können.

Rom

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Re: da bekommt ...
« Antwort #10 am: 17. November 2008, 16:25:29 »
[X] Onlinespieler ->bitte Anlage 533I ausfüllen mit detaillierten Angaben über Realwerterlöse bzw. alternativ ingamevorteile. (für jede Transaktion ist ein gesonderter Bogen auszufüllen der Name / Anschrift des Spieleinhabers sowie Accdaten mit Passwort enthält anzugeben!)

Neuer §§ im STGB
§§ 343c Online Spiele
(1) Wer Onlinespiele von Anbietern auf den Cayman-Inseln oder Liechtenstein spielt wird nicht mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr bestraft. (Ha ein Verbrechen, wollen wir doch mal sehen ob das abschreckt!).

Also, wählt mich zum Politiker :D

X

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Re: da bekommt ...
« Antwort #11 am: 17. November 2008, 16:29:59 »
Ich glaub gar nicht das das so schwierig ist.
Wwelches Spiel du spielst ist dem staat dabei glaube auch voellig late.
Wirst einfach angeben muessen woher die eigehenden Guthaben auf deinem bankkonto kommen. Das ganze als "onlinespiele-whatever" deklarieren und ne steuer drauf zahlen.

Aber vlt bringt das ja was positives.
Vlt kommen 1 2 entwickler auf den trichter, das es spieler gibt die gerne ohne "soetwas" auskommen wuerden. Wenn dann doch jemand farmt, verstoesst er nicht nur gegen die eula sondern wenn er keine steuern zahlt auch noch dagegen, und wenn er doch welche bezahlt koennte man ihn vlt wegen des verstosses gegen die eula drankriegen?

Ach verdammt ich glaub ich schlafe noch und traeume zuviel....

 

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