Ablieferungspflicht für Netzinhalte tritt in Kraft Rechteinhaber müssen ihre Internetinhalte der Nationalbibliothek übermitteln Die "Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek" ist in Kraft getreten. Danach müssen Rechteinhaber ab sofort der Nationalbibliothek auch Onlinepublikatonen zur Archivierung zur Verfügung stellen.
[Quelle:
Golem]
Aaaaaber:
Private Websites sind ausdrücklich von der Archivierung ausgeschlossen.