das fa geht da nicht auf die jagd nach spielern, sondern nach dienstleistern im wow-umfeld. kleiner, aber feiner unterschied. der normalspieler kann seinen account vermutlich sogar verkaufen, ohne damit eine steuerbare handlung zu vollführen. erst wenn da eine absicht zur teilnahme am wirtschafts-warenverkehr zu erkennen ist (was in diesem fall vermutlich an der wiederkehr solcher transaktionen festgemacht werden würde), wird es steuerbar. und dann wären auch entsprechende kosten (pc, strom, kauf-und abogebühren)absetzbar. bei max mustermann dürfte es sich da eher um ein verlustgeschäft handeln und das fa würde wohl liebhaberei (steuerfrei) unterstellen.