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Autor Thema: Blizzard gewinnt gegen Glider-Bot  (Gelesen 2019 mal)

Neranja

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Blizzard gewinnt gegen Glider-Bot
« am: 15. Juli 2008, 11:13:59 »
Ich habe gerade nur einen Link parat der Slashdotted ist, aber prinzipiell hat wohl Blizzard seine zwei dicken Claims gewonnen:

1. Das das Kopieren des Spiels ins RAM eine unberechtigte Kopie darstellt.
2. Das der Verkauf von Glider einen unberechtigten Eingriff in das Vertragsverhältnis zwischen Blizzard und seinen Kunden darstellt.

Ich sehe das mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Zum einen kriegen die endlich die Hersteller von Cheat-Bots auf die Mütze, so daß diese zumindest wieder in den Untergrund gehen müssen und ihr Zeug nicht mehr öffentlich jedem für Geld anbieten können. Zum anderen kann ich Punkt 1 wirklich nicht ganz nachvollziehen.

Ich glaube worauf es wirklich hinausläuft ist, das der Bot versucht der Entdeckung (und dem folgenden Ban) zu entziehen indem er eine zweite Kopie von WoW in den Hauptspeicher lädt. Das Anti-Cheat-Programm von Blizzard untersucht nun diese zweite Kopie (die ja sauber ist) während der Bot fröhlich mit der ersten, wirklich ausgeführten weiterspielt.

Diese zweite Kopie soll wohl die Urheberrechtsverletzung darstellen, schon allein deswegen weil diese zweite Kopie nicht durch die Lizenz von Blizzard gedeckt ist: Ihr dürft mit der Software spielen, aber nicht an ihr herumspielen.

So lange ich allerdings die Urteilsbegründung nicht gesehen habe ist das natürlich nur Spekulation.

Ach ja, der Link. Viel Glück: http://virtuallyblind.com/2008/07/14/blizzard-wins-sj-mdy/
Außerdem lässt mich mein Schaf nicht mehr ran

Mongrel

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Re: Blizzard gewinnt gegen Glider-Bot
« Antwort #1 am: 15. Juli 2008, 11:39:06 »
Das Urteil finde ich Müll. Eigentlich zwar schön, dass die cheater eins auf die Mütze kriegen, aber als jemand der selber gerne hobbymässig in fremden Programmen rumschnüffelt und (harmlose) Third-Pary-Programme schreibt, macht es mir irgendwie Angst.

Ich kann eher Punkt 2 nicht nachvollziehen. Wo soll da der Sinn sein? Wie greift der Verkauf in das Vertragsverhältnis ein? Beziehungsweise, warum sollte das in irgendeiner Form relevant sein. Nur weil Blizzard sowas in seinen AGBs stehen hat?

Hurz

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Re: Blizzard gewinnt gegen Glider-Bot
« Antwort #2 am: 15. Juli 2008, 20:34:36 »
Der Trick dabei ist: Glider kopiert WoW in den RAM (bzw. Teile davon) und das ist nicht gedeckt von der Lizenz von Blizzard in deren Rahmen die Software (also WoW) betrieben werden kann. Damit stellt diese Kopie eine nicht legitimierte Kopie dar und damit ist das Copyright von Blizzard verletzt und damit hat Blizzard daraus Ansprüche. Die Frage war wohl: Ist das Kopieren von Software in den RAM (also absehbar temporär) eine Kopie die Copyright relevant ist oder nicht.

Und ja, das sollte dir Angst machen, denn des Eingreifen in den Code fremder Software ist in der Regel immer ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Ob das Hobby ist oder harmlos ist dabei egal.

Zum zweiten Punkt: Glider fordert seine Nutzer auf gegen die Nutzungsbedingungen von WoW / Blizzard zu verstoßen und das ist ein Eingriff (unerlaubter solcher) in das Verhältnis Kunde zu Blizzard. Daher ist dieser Punkt wohl eigentlich nicht schwer zu verstehen. Und ja, natürlich ist es relevant was Blizzard in seinen Nutzungsbedingungen stehen hat, die du beim Einloggen in das Online-Spiel akzeptierst (bei Online-Verbindungen/Spielen ist die Gültigkeit der Nutzungsbedingungen relativ unumstritten).



Zum Urteil: Diese Richtung war eigentlich schon absehbar und bis hier nicht anders zu erwarten. Interessant werden die zweite und dritte Runde, denn das geht dann vor entsprechende Gerichte und nicht allgemeine Gerichte.
"Shooter mit Game-Pad spielen ist wie Suppe essen ohne Löffel. Geht auch irgendwie, aber danach ist man versaut." Hurz, 2014

 

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