Ich habe gerade nur einen Link parat der Slashdotted ist, aber prinzipiell hat wohl Blizzard seine zwei dicken Claims gewonnen:
1. Das das Kopieren des Spiels ins RAM eine unberechtigte Kopie darstellt.
2. Das der Verkauf von Glider einen unberechtigten Eingriff in das Vertragsverhältnis zwischen Blizzard und seinen Kunden darstellt.
Ich sehe das mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Zum einen kriegen die endlich die Hersteller von Cheat-Bots auf die Mütze, so daß diese zumindest wieder in den Untergrund gehen müssen und ihr Zeug nicht mehr öffentlich jedem für Geld anbieten können. Zum anderen kann ich Punkt 1 wirklich nicht ganz nachvollziehen.
Ich glaube worauf es wirklich hinausläuft ist, das der Bot versucht der Entdeckung (und dem folgenden Ban) zu entziehen indem er eine zweite Kopie von WoW in den Hauptspeicher lädt. Das Anti-Cheat-Programm von Blizzard untersucht nun diese zweite Kopie (die ja sauber ist) während der Bot fröhlich mit der ersten, wirklich ausgeführten weiterspielt.
Diese zweite Kopie soll wohl die Urheberrechtsverletzung darstellen, schon allein deswegen weil diese zweite Kopie nicht durch die Lizenz von Blizzard gedeckt ist: Ihr dürft mit der Software spielen, aber nicht an ihr herumspielen.
So lange ich allerdings die Urteilsbegründung nicht gesehen habe ist das natürlich nur Spekulation.
Ach ja, der Link. Viel Glück:
http://virtuallyblind.com/2008/07/14/blizzard-wins-sj-mdy/