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Autor Thema: LG Offenburg: Providerdaten auch ohne Gerichtsbeschluss  (Gelesen 1573 mal)

Loki

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War ja klar und ich könnt ja auch sagen: ich habs ja gesagt. Aber ich sags nicht. Mal gespannt wie die üblichen Verdächtigen das jetzt noch schön reden wollen.

Zitat
Mit der Änderung der Rechtslage bei der Telekommunikationsüberwachung zum 1. Januar 2008 haben Staatsanwaltschaften und Polizei die Möglichkeit bekommen, von ISPs die Herausgabe von Nutzerdaten zu IP-Adressen auch ohne Gerichtsbeschluss zu verlangen. Das hat das Landgericht Offenburg anlässlich einer staatsanwaltschaftlichen Beschwerde festgestellt.

http://www.golem.de/0804/59394.html
"Das Leben ist eine endlose Aneinanderreihung von demütigenden Niederlagen, bis man sich nur noch wünscht Flanders wäre tot"
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Hurz

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Re: LG Offenburg: Providerdaten auch ohne Gerichtsbeschluss
« Antwort #1 am: 05. Mai 2008, 16:52:15 »
Interessante Argumentation des LG, aber nicht wirklich verwunderlich beim LG Offenburg ... die vertreten schon immer (ähnlich wir das OLG Hamm in Strafsachen) komische Mindermeinungen.

Relevant in dem Falle ist, dass die Unterscheidung zwischen Bestandsdaten und Verkehrsdaten gemacht wird und da scheint ein wenig der Schreiber des Artikels den Wurm drin zu haben.

"Es stellt sich zudem die Frage, ob denn bei der Internetnutzung überhaupt noch Verkehrsdaten im Sinne des Telekommunikationsgesetzes anfallen können, wenn dynamische IP-Adressen schon als Bestandsdaten zu gelten haben."

Die Antwort ist "Ja", denn die Verkehrsdaten sind die komplette Aufzeichnung aller Vorgänge der letzten 6 Monate. Sprich, wann hat sich der User an- und abgemeldet. Wann hatte er welche IP und wie lange hat er mit welchem Datenvolumen wohin gesurft (obwohl das wohin ja angeblich nicht gespeichert wird *hust*). Die Bestandsdaten sind eine Momentaufnahme für einen ganz bestimmten Zeitpunkt (Wer hat am XX.XX.XXXX um XX:XX Uhr die IP Y zugewiesen bekommen und wie ist seine Post-Adresse?) und da kann man der Argumentation folgen, denn die Staatsanwaltschaft bekommt ja nur diese Momentaufnahme zur Identifizierung einer Person und nicht deren gesamter "IP-Lebenslauf" (um z.B. weitere Straftaten zu verfolgen die zu anderen Zeiten mit anderen IPs begangen wurden).

Allerdings könnte diese Diskussion bald eh obsolet werden, falls der Vorschlag zur Vereinfachung der Verfolgung von zivilrechtlichen Ansprüchen aus Urheberrechtsverletzungen greift, weil dann wäre die Staatsanwaltschaft (egal ob über den Tisch eines Richters oder nicht) eh nicht mehr gefragt.
"Shooter mit Game-Pad spielen ist wie Suppe essen ohne Löffel. Geht auch irgendwie, aber danach ist man versaut." Hurz, 2014

 

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