Es geht hier nicht um Überwachung von Tätigkeiten sondern um die Verfolgung bereits beganener Taten. Es wird von allen Seiten immer gefordert, dass die Gesetze mit der Zeit gehen müssen ... nun da es im Internet keine Fingerabdrücke, Zeugen usw. weiter gibt, die in der Regel eine Ermittlung aus machen müssen auf die digitalen Äquivalente zurückgegriffen werden: IP und Logfiles. Wie wäre es denn wenn auf einmal der Fingerabdruck dem Datenschutz unterliegen würde oder die DNS für den DNS-Test ... sähe sicher ziemlich scheisse aus wenn auf einmal ein Einbruch oder Hausfriedensbruch nicht mehr verfolgt werden dürfte, weil ja der Fingerabdruck dem Datenschutz unterliegt.
nach dem wunsch der musikindustrie ist das ein schaden. in der wirklichen welt ist es kein schaden.
Aber der Fingerabdruck unterliegt doch dem Datenschutz. Wie kommst du darauf, dass dem nicht der Fall ist? Genauso deine DNS?
Was du hier forderst geht ganz klar gegen die Grundsätze unseres Rechtsystems.
Wenn das durchgeht (Karlsruhe wirds ja dann wieder einkassieren) bedeutet das im Umkehrschluß auch, dass die MI bei dir zuhause einbrechen darf, bzw. dein Hausmeister denen deinen Schlüßel geben muß, weil sie glaubt das du gebrannte CDs zu Hause hast. Wie kommst du darauf, dass solch ein Verhalten auch nur ansatzweise mit unserem Rechtsverständnis vereinbar ist geschweige den in Ordnung?
Aber es kann und darf nicht Aufgabe des Staates sein, die Pfründe einer Lobbyorginasation, die mit den Geldkoffern nicht zu knapp wedelt, zu beschützen.
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Zitat von: Baumstumpf am 09. April 2008, 21:19:14nach dem wunsch der musikindustrie ist das ein schaden. in der wirklichen welt ist es kein schaden.War schon klar, dass dir mal wieder die Unterscheidung zwischen wirtschaftlichen Schaden und rechtlichem Schaden nicht klar sein würde. Schaden ist nicht immer gleich ein wirtschaftlicher Verlust - also ein Minus. Schaden kann durchaus alleine dadurch vorhanden sein, dass auf einer Seite ein Plus ohne dass auf der anderen Seite ein Minus vorhanden ist. Du kannst immer in deinen Rechten verletzt sein ohne dass damit ein wirtschaftlicher Schaden einhergeht.
Ein Schaden ist ein Nachteil durch Minderung oder Verlust an materiellen oder immateriellen Gütern.
ZitatEin Schaden ist ein Nachteil durch Minderung oder Verlust an materiellen oder immateriellen Gütern.kopieren führt NICHT zu schaden.
@Loki: Du hast nicht verstanden was der Unterschied zwischen deinem Beispiel und der Absicht der Gesetzesvorlage ist. Keiner spricht davon dass jemandem Dritten Zugriff auf dein Eigentum oder direkt in dein privates Umfeld gegeben werden soll.
Es geht einzig und alleine um die Identifizierung von Personen (die auf andere Weise nicht möglich ist) unter gewissen Vorausetzungen und unter richterlicher Kontrolle.
Wo du falsch liegst ist diese Aussage:"Es gibt numal keinerlei rechtlichen Anspruch eines Drittens gegenüber den vertraulichen Daten zweier Vertragspartnern."Du hast bei berechtigtem Interesse z.B. das Recht das Grundbuch einzusehen. In dem Grundbuch sind verzeichnet rein privatrechtliche Dinge zwischen zwei anderen Personen. Dazu zählen Grunschulden (du kannst damit also sehen ob jemand eine Hypothek auf dem Grundstück/Haus hat, wie hoch diese ist, bei welcher Bank, von wann usw.), Wegerechte (wer hat wem welche Rechte das Grundstück z.B. zu befahren gegeben), usw. Das sind alles Dinge die zwischen z.B. dem Grundstückseigentümer und der Bank bestehen und die zu erfahren du (bei ausreichendem Interesse, was aber sehr niedrig angesetzt ist, z.B. eine Bank die einen weiteren Kredit bewähren will oder ein potentieller Käufer, usw.) ein Recht hast.
Ein anderes Beispiel wäre der Handelsregister, in dem auch einige Details stehen, die eigentlich nur z.B. Geschäftsführer und Gesellschafter und die Firma angehen (Beteiligungen, Daten, usw.), die aber frei einsehbar sind (du brauchst nicht mal nen Grund anzugeben, du kannst das einfach einsehen). Grund dafür ist, dass hier die Sicherung des Geschäftsverkehr (Sicherung von Schulden, usw.) höher wiegt als der Schutz der persönlichen Daten. Allerdings ist dieser Register natürlich schon lange da und keiner hinterfragt mehr dessen Existenzberechtigung oder datenschutzrechtliche Relevanz.
Du siehst also, es gibt sehr wohl Daten die zwischen zwei Personen getauscht werden, die einzusehen aber Dritte ein Recht haben.
Doch genau darum gehts. Um nichts anderes. Das hat auch das Verfassungsrecht ziemlich eindeutig in ihrem Grundrecht formuliert.
1. es gibt keinerlei richterliche Kontrolle2. du weißt aber schon was eine IP ist oder? Mich beschleicht das Gefühl, dass du von der technischen Seite wenig bis garkeine Ahnung hast.
Nein niemand hat einfach so das Recht, nur weil er es möchte, ins Grundbuch zu schauen? Da reicht nochnichhtmal ein Kaufinteresse aus.
Mir scheint wirklich, dass du das technische Prinzip einer IP überhaupt nicht verstanden hast und was hier erlaubt werden soll.
Zu dieser Frage speziell hat das Verfassungsgericht nicht nichts gesagt. Was es bisher gesagt hat ist, dass die Datenspeicherung (auch die Vorratsdatenspeicherung) zulässig ist und auch die Herausgabe zulässig ist. "Nur" wurde die zu offene und unbestimmte Formulierung in welchen Fällen als verfassungswidrig erachtet und muss nachgebessert werden. Dabei hat das BVerfG sogar nicht das Gesetz kassiert (also gänzlich für ungültig erklärt) sondern das Gesetz gilt, aber eben mit der Eischräkung, dass bis zur Nachbesserung die Daten nicht herausgegeben werden dürfen (gespeichert werden müssen sie aber - der Teil des TKG bleibt voll bestehen).
Wenn du schon Artikel liest und zitierst und dich über ein Thema aufregst und so umfassend wissend tust, dann sollte dir das nicht entgangen sein:"Anders als von der Musikindustrie gefordert bedarf es allerdings einer richterlichen Verfügung, wenn auf Verkehrsdaten zugegriffen werden soll."
Da ich annehme dass eher du keine Ahnung hast worüber du dich aufregst, solltest du evt. erst einmal die Begrifflichkeiten kennen und lernen. Jedem ist klar, dass eine IP-Adresse zusammen mit den Verkehrsdaten die Identifizierung des Anschlussinhabers erlaubt - sprich die Zuordnung von IP-Adresse zu einer Person.
Nach § 12 GBO (Grundbuchordnung) darf jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Grundbuchblatt eines Grundstücks einsehen. Ein berechtigtes Interesse hat zum Beispiel derjenige, der in Kaufverhandlungen über ein Grundstück steht oder ein Grundstück geerbt hat. Einmal nur in Google suchen und du hättest dir diese Peinlichkeit sparen können.
Erlaubt werden soll, dass jeder der einen begründeten Tatverdacht auf eine Urheberrechtsverlzung voweisen kann von dem Provider, zu dem die für die Verletzung verwendete IP-Adresse "gehört", die Daten des Nutzers/Vertragspartners bekommt, der zum Zeitpunkt der Verletzung diese IP-Adresse zugewiesen bekommen hatte. Etwas anderes bekommen die Rechtinhaber heute auch nicht wenn sie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen und was anderes bekommt der Staatsanwalt von den Providern auch nicht, "nur" die Identifizierung wer ist es der zum Zeitpunkt X die IP-Adresse Y verwendet hat. Mehr würde ein Staatsanwalt auch nicht bekommen, wenn er bei einem Telefonanbieter erfragen wollen würde, wer zum Zeitpunkt X die Nummer Y angerufen hat.
Im Gegensatz dazu was einige Schreiber von Artikel zu dem Thema von sich geben ist es nicht Teil des Entwurfs, dass die gesamten Daten der entsprechenden Person herausgegeben werden (also alle Verkehrsdaten von den z.B. letzten 6 Monaten). Es geht "nur" um die Identifizierung einer Person zu einem bestimmten Zeitpunkt X.
Die MI behauptet 127.0.0.1 hat Straftat X begangen.
Doch Karlsruhe hat sehr eindeutig genau das Definiert, was du hier wieder jeder Person absprechen willst. Entsprechend gespeicherte Daten dürfen nur im Rahmen der Frage nach Leben und Tod herausgegeben werden, aber nicht weil es der xyz Industrie irgendwo am linken Ei zupft.
Verfügung != Kontrolle. Verfügung bedeutet nur, das der Antragssteller den Antrag gesetzeskonform gestellt hat.
Genau das funktioniert eben nicht. Wüßtest du wie eine IP Adresse funktioniert und welches Prinzip dahinter steckt, dann würdest du hier auch nicht solchen Unsinn erzählen.
hättest du mal google angeworfen oder wenigstens einen Blick in wiki gesetzt. Kaufinteresse ist kein Grund ungefragt und ohne Zustimmung des Besitzers ins Grundbuch schauen zu dürfen.
Ist diese Schuld nachgewiesen gehts an die Ermittlung des Beschuldigten.
Und nein der MI wird die Identität nicht mitgeteilt. Sie kann im Anschluß an das Verfahren Akteneinsicht einfordern und über diese Hintertür die Daten herausbekommen, aber das wars schon.
Mit dem neuen Gesetz wird der Grundsatz allerdings umgedreht. Man geht dann nämlich davon aus, der der Beschuldigte Schuldig ist und er müßte in einem anschließenden Verfahren seine Unschuld beweisen.
und genau dieses "nur" hat niemanden (Staatsanwaltschaft mal abgesehen) etwas anzugehen und erst recht nicht eine private Orginisation.
Oh du hast wikipedia gefunden .. schön .. dann wäre evt. mal der Hinweis nötig, dass es da weitere Links gibt, z.B. diesen hier (http://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensschaden) und da lernen wir, dass Vermögenschaden auch bewirkt werden (kann) mit Vereitelung oder Minderung von Wertschöpfung oder Zugewinn, z. B. durch Betriebsstörungen, Produktionsausfälle oder durch Verwertung geistigen Diebstahls, Raubkopien, Imitation von Markenware (Fälschung oder Produktpiraterie). Und gemäß §97 UrhG kann für diesen Schaden auch Ersatz gefordert werden
ein letztes Mal, wenn du es dann nicht erkennst... Es ist noch nicht mal einen Monat her, dass das Bundesverfassungsgericht folgendes in einem Eilverfahren angeordnet hat:“Anbieter von “Telekommunikationsdiensten haben die verlangten Daten zwar zu erheben und zu speichern. Sie sind jedoch nur dann an die Strafverfolgungsbehörde zu übermitteln, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat […] ist” Es soll jetzt ein Gesetz verabschiedet werde, bzw. es wird morgen durchgewunken werden, dass der Contentindustrie etwas erlaubt, das Karlsruhe ganz eindeutig verboten hat. Der Contentindustrie soll nämlich Zugriff auf die Verkehrsdaten, die innerhalb der Vorratsdatenspeicherung eroben werden, gewehrt werden ohne Staatsanwaltschaft einschalten zu müßen geschweige den eine Strafanzeige stellen zu müßen. Ist das wirklich so schwer zu verstehen, das das nicht in Ordnung ist?