+- +-

Benutzer

Welcome, Guest.
Please login or register.
 
 
 
Forgot your password?

Autor Thema: Urteil gegen RapidShare  (Gelesen 5598 mal)

Loki

  • Trident Vollmitglied
  • Buchstabenmillionär
  • Beiträge: 1.349
    • Profil anzeigen
Re: Urteil gegen RapidShare
« Antwort #15 am: 31. Januar 2008, 21:55:42 »
erstmal mußt du beweisen das auch X am PC saß und das er auch wirklich die genannten Dateien vollständig verbreitet hat. Dann mußt du natürlich auch erstmal die IP zuordnen, was du einfach aus vollkommen richtigen Datenschutzlinien nicht darfst.

von diesen ganzen Problemen abgesehen hast du vor allem anderen das Problem, die Mehrheit der Bevölkerung erkennt hier keine Straftat. Und die Gesetze werden dem früher oder später auch Rechnung tragen.
Etwas umgekehrtes kann man beim rauchen beobachten. Das Rauchen war lange Zeit nicht nur gesellschaftlich geachtet, es war der Westen, Freiheit usw. Der Marlboromann war wohl die Ikone der westlichen Welt. Und mittlerweile? Ich warte eigentlich nur noch auf das Urteil, wo jemand wegen Körperverletzung im Knast landet.

Oder Schwul sein war auch mal gesetzlich verboten und mach einer würde das sicherlich auch heute noch gerne sehen. Aber die Gesellschaft verändert sich und damit auch die Gesetze.   
"Das Leben ist eine endlose Aneinanderreihung von demütigenden Niederlagen, bis man sich nur noch wünscht Flanders wäre tot"
Homer J. Simpson - Philosoph, Lebenskünstler, Vorbild

Hurz

  • Trident Vollmitglied
  • Boardmonster
  • Beiträge: 13.418
    • Profil anzeigen
    • WoWS Blog wirsinken.de
Re: Urteil gegen RapidShare
« Antwort #16 am: 01. Februar 2008, 00:37:38 »
von diesen ganzen Problemen abgesehen hast du vor allem anderen das Problem, die Mehrheit der Bevölkerung erkennt hier keine Straftat. Und die Gesetze werden dem früher oder später auch Rechnung tragen.

Glaube ich kaum, denn es geht um eines der ältesten Rechte: das Urheberrecht. Wenn du das kippst, dann kannst du gleich alle Patente usw. hinterherwerfen, denn die basieren in der Systematik genau auf dem gleichen Recht: Dem Recht am geistigen Eigentum.
"Shooter mit Game-Pad spielen ist wie Suppe essen ohne Löffel. Geht auch irgendwie, aber danach ist man versaut." Hurz, 2014

tombs

  • Junior BGame Lead Design Key Manager
  • Global Moderator
  • Boardmonster
  • Beiträge: 4.918
    • Profil anzeigen
Re: Urteil gegen RapidShare
« Antwort #17 am: 01. Februar 2008, 10:52:27 »
die gesetze werden sich diesbezüglich kaum pro-user ändern. da wird ja momentan gerade erstmal sowas wie ein rechtssystem geschaffen. in den nächsten jahren wird der handel von geistigen eigentum sich noch viel weiter ausbreiten. damit da aber auch eine masse von hochwertigen produkten entwickelt werden kann, brauchen die produzenten einfach die sicherheit vor raubkopien. was ansonsten passiert, sieht man ja zur zeit sehr schön mit den chinesischen industrieplagiaten.
was allerdings passiert ist, das bands/softwareentwickler/authoren unabhängiger vom publisher werden, sowohl die kleinen start-ups als auch die ganz großen.

 

Benutzer Online

331 Gäste, 0 Mitglieder
Powered by EzPortal