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Autor Thema: Urteil gegen RapidShare  (Gelesen 5597 mal)

Hurz

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Urteil gegen RapidShare
« am: 30. Januar 2008, 19:04:40 »
Mal wieder eines der Lieblingsthemen der "Internet ist Freiheit"- und "Urheberrechte sind für n00bs"-Fraktionen unter Beschuss:

http://www.4players.de/rendersite.php?world=cs&LAYOUT=dispnews&newsid=148358

"Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass der Dienst für die Verbreitung urheberrechtsgeschützter Inhalte "besonders gut geeignet" sei und deshalb auch "nicht hauptsächlich für legale Aktivitäten genutzt" werde. Rapidshare wiederum ziehe aus dieser Nutzung einen finanziellen Vorteil "in nicht unerheblicher Weise"." (golem.de)

Interessanter Ansatz für eine Begründung vor allem da eine ähnliche Begründung schon durch ein anderes Gericht aufgehoben wurde. Mal sehen wie es die obersten Bundesrichter sehen. Ist auf alle Fälle spannend (nicht nur vom juristischen Standpunkt aus).
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Re: Urteil gegen RapidShare
« Antwort #1 am: 30. Januar 2008, 20:39:01 »
Boah, irgendwie werd ich bei sowas richtig Sauer.
Illegales kopieren hin oder her, sicher macht sich das Rapidshare zu nutzen. ABER WOZU ZUM GEIER WERDEN DIE USERDATEN DENN NUN gespeichert, wenn sie dann doch nicht genuzt werden?
Verdammt noch mal die sollen die User die schice verzapfen und gegen gesetze verstossen haftbar machen, ermitteln und bestrafen, das wuerde viel mehr wirken, als immer nur eine bude nach der anderen zu schliessen, wärend die 'Meute' einfach weiterzeiht.

Warum zum geier tut man sich damit so schwer?
Kann es vlt sein, das da nicht viel zu hohlen ist? das es geld kostet gegen einzelne user vorzugehen? Die dann meistens selbst auch nicht viel besitzen.
Langfristig gesehn wuerde das doch aber die illegalen kopien arg runterfahren oder?
Übersehe ich da was?

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Sky

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Re: Urteil gegen RapidShare
« Antwort #2 am: 30. Januar 2008, 20:49:30 »
Ich hab nen ehemaligen Schulkameraden, der sowas ähnliches macht wie Rapidshare in klein.
Der hat erzählt, dass er darauf scheißt, was da für INhalte drauf sind und er nur aufpassen muss, dass ers innerhalb von 24h löscht, wenn sich jemand beschwert.
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Hurz

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Re: Urteil gegen RapidShare
« Antwort #3 am: 30. Januar 2008, 20:51:07 »
1. Bis zum Vorratsdatenspeicherungs-Gesetz war es nicht erlaubt die Verbindungsdaten zu speichern, erst wenn Verdacht bestand.

2. RapidShare macht Geld damit dass illegale Inhalte über die Seite getauscht werden, damit machen Sie sich jetzt auch straf- und haftbar.

3. Einzelne User greifen ist immer schwerer als die Verteilerplattformen und sofern die eben nicht neutral sind (wie das Urteil es eben jetzt festlegt) und sich nicht rauswinden können mit "wir sind nicht verantwortlich für den Scheiss unserer User" greift der Staat natürlich auch diese Verteiler (und im Nebenklageweg natürlich auch die Geschädigkten die Verteiler).


@Sky: nach dem Urteil wird ihm das wenig nützen ...
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Loki

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Re: Urteil gegen RapidShare
« Antwort #4 am: 30. Januar 2008, 23:14:39 »

Übersehe ich da was?

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Stell dir vor du betreibst eine Disco. Und innerhalb deiner Disco werden Drogen unters Volk gebracht. In dem Moment wo du das weißt und duldest bist du mit dran.

Die Frage ist halt ob hier rapidshare nachgewiesen werden kann, das sie es bewußt dulden oder im schlimmsten Fall noch fördern. Also in der nächsten Instanz. Ich geh mal davon aus, dass hier entsprechend der Rechtsweg wirklich bis zum Ende gegangen wird. Wobei ja auch immer noch das Urteil des Oberlandesgericht Kölns im Raum steht. Was ja schon eine andere Hausnummer ist wie so ein "popeliges" Landesgericht.

Am Ende läufts aber eh darauf hinaus, dass rapidshare.de geschloßen wird und rapidshare.com halt problemlos im Ausland weiterläuft, siehe youpr0n und Co.
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Gray

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Re: Urteil gegen RapidShare
« Antwort #5 am: 30. Januar 2008, 23:58:32 »
rapidshare löscht ja durchaus wenn sie davon wind bekommen. afaik kann man jedes file kommentieren und entsprechend wird daraufhin die datei auch gelöscht.

man kann also wie bei foren arguementieren dass ab einer gewissen größe das einzelne überprüfen nicht mehr vertretbar ist und sie es entfernen sobald kenntnis. aber wie loki schon sagte wirds im zweifelsfall auf hosting im ausland laufen.



Kent Brockman

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Re: Urteil gegen RapidShare
« Antwort #6 am: 31. Januar 2008, 08:52:21 »
Stell dir vor du betreibst eine Disco. Und innerhalb deiner Disco werden Drogen unters Volk gebracht. In dem Moment wo du das weißt und duldest bist du mit dran.

ist das wirklich so einfach?
ich meine: ich WEISS, dass in deutschland drogen unters volk gebracht werden. ist jetzt der staat dran? kann ich ihn verklagen?
hat es nicht auch noch was damit zu tun, ob man etwas dagegen tut oder nicht? (ob nun diese massnahme 100% erfolgreich ist, ist ne andere sache, in etwa so zB wie die pornoseitenbetreiber auch wissen, dass minderjährige mitschauen, und dann auf der ersten seite diesen ich-in-über-18-ja-nein-knopf einführen...

Hurz

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Re: Urteil gegen RapidShare
« Antwort #7 am: 31. Januar 2008, 09:43:58 »
Kent: Es ist immer ein Unterschied zwischen Staat und Privatperson - vor allem wenn die Privatperson durch die Drogendealer indirekt noch verdient (weil viele Leute in die Disco kommen und Eintritt+Getränke kaufen). Das mit dem Pornoseiten-Ja-bin-18-Knopf ist derzeit ein Streitpunkt, denn nach deutschem Recht reicht das nicht.
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Re: Urteil gegen RapidShare
« Antwort #8 am: 31. Januar 2008, 19:56:09 »
Ok, ich hab meinen ansatz vlt nicht deutlich genug dargelegt.
Das Rapidshare 'nicht unschuldig ist' (um es mal vorsichtig auszudruecken) ist schon klar. Darum geht es mir aber gar nicht.
Was ist denn das ziel? Rapidshare zu schliessen und x andere, am besten vorher noch kohle von denen abziehen?!
Oder ist das ziel, langfristig diese illegalen datentransfers zu minimieren?

Im 2ten Ansatz denke ich dann darueber nach, was mich als privatperson davon abhalten wuerde solche daten zu ziehen und selber auch bereitzustellen.
Das der Webanbieter geschlossen wurde, oder aber das man den einzelnen personen ein schnellverfahren an den hals hängt. Nicht gleich knast aber immwerhin vorstrafe und  Geldbusse, wäre es mir das wert?


PS, wie verdient Rapidshare damit eigentlich geld?

Hurz

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Re: Urteil gegen RapidShare
« Antwort #9 am: 31. Januar 2008, 20:05:03 »
RapidShare verdient an Werbung und Vermarktung und payed services.

Der Ansatz ist eigentlich recht banal und einfach: Es geht darum die Möglichkeiten der Verbreitung von illegalen Inhalten zu minimieren (auf Null zu setzen wird nie gehen). Dazu legt man z.B. Verteilzentren wie RapidShare lahm bzw. zwingt sie zu einer Überwachung die so sein muss, dass illegale Inhalte darüber nicht verteilt werden können (oder die Chance nahe 0 ist - bei Verstoß muss RapidShare zahlen)). Damit sind andere ähnliche Dienste indirekt auch verpflichtet so zu handeln, da auf Grundlage der ersten Entscheidung ähnliche Fälle schnell ähnlich entschieden würden.

Jede Firma die in Zukunft in dem Feld tätig sein will - und nur Firmen haben die nötigen Ressourcen für so was - wird sich also überlegen ob sich das lohnt. Wenn illegale Inhalte wegfallen ist die Besucherzahl geringer (bei RapidShare sicher um geschätzte 80%) und damit die Verdienstmöglichkeiten. Damit wird das nicht mehr interessant.

Damit ist eine Verteilform abgewürgt und es werden daher einige Alternativen geben, aber in jedem Fall in dem eine zentrale Stelle etwas bereit stellt für die Verbreitung, wird gegen diese vorgegangen werden. Das ist der Trick dahinter, man zwingt die User von den zentralen Diensten. Damit bleiben P2P Netzwerke und hier können dann die User direkt angegangen werden. Denn wer selber hostet, der ist auch aufspürbar über kurz oder lang und damit über Verbindungsdaten identifizierbar.
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Re: Urteil gegen RapidShare
« Antwort #10 am: 31. Januar 2008, 20:12:21 »
Dein letzter satz trifft doch auch jetzt schon auf Rapidshare zu.
Also warum nicht gleich die verantwortlichen USer angehn?


Wird nie funzen, alleine schon weil die verschiedenen anbieter in aller welt rumsitzen. Die USer werden einfach von einem zum nächsten weiterziehen, solange sie nicht selber belangt werden.


Premiumservice?
Ich verweigere mich also fuer eine datei geld zu bezahlen, nur um dieses Geld dann nem webhoster in den rachen zu werfen? Sicher nicht. Wieso auch, kann auch ohne Premium ohne probs alles dort ziehen was ich mag.

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Re: Urteil gegen RapidShare
« Antwort #11 am: 31. Januar 2008, 20:34:38 »
Dein letzter satz trifft doch auch jetzt schon auf Rapidshare zu.
Also warum nicht gleich die verantwortlichen USer angehn?

Nicht ganz, denn bisher lädst du als User bei RS was hoch und viele können es runterladen - ohne dass du online sein musst (wie bei P2P Netzwerken). Das ist der Unterschied.

Wird nie funzen, alleine schon weil die verschiedenen anbieter in aller welt rumsitzen. Die USer werden einfach von einem zum nächsten weiterziehen, solange sie nicht selber belangt werden.

Wenn Hoster wie RS dafür belangt werden für die Dinge die bei ihnen liegen, dann wird diese Art wegfallen. Bei einem "einmal hochladen und dann nie wieder gesehen"-System wie bei RS hast du praktisch und faktisch keine Möglichkeit gegen den Uploader vorzugehen. Abgesehen davon geht es hier nicht um praktische Vorgehensweisen sondern um die rein juristische Frage ob ein Hoster wie RS für den Inhalt der bei ihm gehosteten Dinge verantwortlich ist bzw. für deren Legalität.

Premiumservice?
Ich verweigere mich also fuer eine datei geld zu bezahlen, nur um dieses Geld dann nem webhoster in den rachen zu werfen? Sicher nicht. Wieso auch, kann auch ohne Premium ohne probs alles dort ziehen was ich mag.

Du ja, andere mögen die Vorteile sehen und bezahlen. Ich klicke auch auf keine Werbebanner und dennoch bezahlen Firmen dafür dass dort ihr Banner zu sehen ist.
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Re: Urteil gegen RapidShare
« Antwort #12 am: 31. Januar 2008, 21:09:53 »
Die konkurenz von RS wird sich freuen, besonders wenn sie in ländern sitzen, in denen die Regierung die rechtliche auffasung in anderen ländern einen shice interesiert und sie selbst auch kein gesteigertes interesse haben dagegen vorzugehn.
Diese User sind cleverer und vorallem eines, schneller als jede bürokratie.(was auch nicht weiter schwer ist ;) )
Solange du diese leute nicht direkt angehst, werden die immer etwas finden.


Werbung? die kann ich genauso ausblenden wie ich das im RL auch mache(n muss). ODer gibt es demnächst auch Städte 2.0, mit 'ohne öffentliche Werbung' aber dafuer höhere Preise bei grundstuecken und versorgung?
Und ausser keiner Werbung hat doch Prem keine vorteile.

Loki

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Re: Urteil gegen RapidShare
« Antwort #13 am: 31. Januar 2008, 21:15:10 »
Wird nie funzen, alleine schon weil die verschiedenen anbieter in aller welt rumsitzen. Die USer werden einfach von einem zum nächsten weiterziehen, solange sie nicht selber belangt werden.

Wenn Hoster wie RS dafür belangt werden für die Dinge die bei ihnen liegen, dann wird diese Art wegfallen. Bei einem "einmal hochladen und dann nie wieder gesehen"-System wie bei RS hast du praktisch und faktisch keine Möglichkeit gegen den Uploader vorzugehen. Abgesehen davon geht es hier nicht um praktische Vorgehensweisen sondern um die rein juristische Frage ob ein Hoster wie RS für den Inhalt der bei ihm gehosteten Dinge verantwortlich ist bzw. für deren Legalität.


Hier passt auch wieder der Drogenvergleich. Klar werden die Konsumenten auch bestraft aber eben vorallem versucht man die Dealer auszuschalten.
Auf der anderen Seite hast du bei den Raubkopierern ein riesiges Imageproblem seitens der Contentvertreiber. Auf Dauer kann sich die Industrie nicht leisten alleinerziehende Mütter, Renter deren WLan angezapft wurden, die örtliche "Sportskanone" oder die örtliche "Jugend forscht Gewinnerin" zu verklagen.

Und natürlich sind wir hier im Forum alle ganz brave Konsumenten von geistigem Eigentum... wobei die seit Jahren steigenden Zahlen zu dem Thema sagen halt irgendwo was anderes.

Im Grunde ist es eh zu spät für die Contentindustrie. Die goldenen Zeiten in denen man z.B. bei FIlmen, also pro Produkt pro Land einmal im Kino, dann im Verleih, dann im Verkauf und abschließend im TV abkassieren konnte sind vorbei. Aber ich denke das einfach hier einige Studios, Verwertungsgesellschaft und sonstige COntentanbieter erstmal Pleite gehen müßen ehe sich alternativen durchsetzen werden. Den Trend aufzuhalten, sprich das Internet grundlegend zu ändern dürfte wohl nicht mehr möglich sein.

 
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Re: Urteil gegen RapidShare
« Antwort #14 am: 31. Januar 2008, 21:39:43 »
Auf der anderen Seite hast du bei den Raubkopierern ein riesiges Imageproblem seitens der Contentvertreiber. Auf Dauer kann sich die Industrie nicht leisten alleinerziehende Mütter, Renter deren WLan angezapft wurden, die örtliche "Sportskanone" oder die örtliche "Jugend forscht Gewinnerin" zu verklagen.
 

Zum einen, wer gegen gültige gesetze verstösst, muss mit einer strafe rechnen, da muss der soziale hintergrund völlig nebensächlich sein, auch für image.
Zum anderen sollen sie dann eben keine 2 mrd dollar Schau(schow)anklagen durch di medien pushen. Sondern ebend schnelle Prozesse.

X hat montag morgen daten illegal bereitgestellt. Mittwoch wurde das erkannt, 2 wochen später prozess, urteil am selben Prozesstag. Strafmass: Geldbusse im 3 stelligen bereich + Prozesskosten. ende.


Ja ich weiss, ich träume ;)

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