quark. den naheliegendsten vergleich 1:1 auf etwas anzuwenden, was ganz offensichtlich keine 1:1 kopie ist, grenzt an arbeitsverweigerung der richter.
Da irrst du dich, es ist nur die Frage wo man die Gemeinsamkeit und wo die Unterschiede festlegt und dann entscheidet ob diese Unterschiede so relevant sind, dass sie eine Differenzierung ermöglichen bzw. erzwingen.
Wir werden sicher nicht streiten, dass ein Blog eine Veröffentlichung im Medium Internet ist und auch ein öffentlich zugängliches mit nahezu unbeschränkter Reichweite. Damit steht es in diesem wesentlichen Punkt den Zeitungen, Radiosendungen und Fernsehshows in keinster Weise nach (die Frage ob und wie oft ein Blog aufgerufen wird ist nicht relevant an dieser Stelle, es geht um die reine Frage ob).
Aus dieser Eigenschaft der öffentlichen Zugänglichkeit und der daraus erwachsenden meinungsbildenden Kraft - und aus keiner anderen - erwächst für eine Veröffentlichung die Verantwortung für den Veröffenlicher für den veröffentlichten Inhalt. Auch darüber wird man schwerlich streiten können - wer etwas veröffentlicht muss dies mit besten Wissen und Gewissen tun, dass es nicht der Unwahrheit entpsricht und nicht sittenwidrig ist.
Bei einem Blog kommt naturgemäß zusammen, dass der Schreiber meist auch der Verleger ist - sprich der Verantwortliche für den Inhalt und auch für die Webseite. Wir stimmen alle überein, dass jemand der eine Webseite betreibt eine Verantwortung dafür trägt, was auf seiner Seite steht, zu sehen ist oder zu hören ist.
Nachdem wir also geklärt haben, dass ein Blog ein öffentliches meinungstragendes oder meinungsbildendes Medium ist und auch der Betreiber/Schreiber/Verleger eine entsprechende Verpflichtung hat kommen wir zu dem interessanten Schritt: Wie weit reicht die Verpflichtung? Und an dieser Stelle kommen wir zu dem oben genannten: Wo ist der Unterschied zur Zeitung und ist dieser relevant?
Der Unterschied von Blog zu Zeitung könnte sein:
- Reichweite: Hier hat das Blog die theoretisch größere Reichweite als z.B. eine Regional- oder Lokalzeitung. Ob es die tatsächlich hat ist egal für die juristische Bemessung welche Pflichten sich aus dem Betreiben eines Blogs ergeben.
- Hobby vs. Beruf: Ein Blog ist meist ein Hobby, eine Zeitung nicht. Aber nur weil etwas nicht zum Gelderwerb betrieben wird darf es nicht deshalb alleine schon ohne Einschränkung oder Verpflichtung sein. Sicher wird man bei der Bemessung von Strafgeldern (bei z.B. falschen Aussagen in Blogeinträgen) oder der Pflicht wie weit eine Aussage geprüft werden muss oder wie weit Quellen geprüft werden müssen zwischen einem Blogger und einem Berufsredakteur unterscheiden (hier zu Gunsten des Bloggers, der zwar nicht blind was schreiben darf, aber sicher Quellen nicht so eingehend prüfen muss wie ein "Profi"), aber die grundsätzlichen Pflichten nicht die Unwahrheit zu sagen (oder gar nicht zu nach zu forschen) oder nicht sittenwidrig zu handeln bleiben bestehen.
- Trägermedium: Ob Internet oder Papier oder Radiowellen - der Unterschied ist hier für die juristische Betrachtung egal. Das Trägermedium muss nur geeignet sein eine nicht strikt abgegrenzte Zahl von Personen zugänglich zu machen - sprich der Faktor Öffentlichkeit ist relevant.
Die Unterschiede sind also erstmal nicht wirklich da, wenn man es auf die Grundprinzipien reduziert - und das muss man machen, sonst würden Gesetze keinen Sinn machen. Im Grundprinzip unterscheidet sich ein Blog in keiner Weise von einer Zeitung bzw. eher von einer Zeitung die nur unregelmäßig erscheint und nur immer aus einem Artikel besteht.
Bleibt noch eine Frage: Was ist dann ein Kommentar? Ein Kommentar ist eine Antwort bzw. Reaktion eines Leser auf einen Artikel. Das ist also absolut identisch mit einem Leserbrief, denn das ist ein Leserbrief auch. Aber es gibt zwei Unterschiede:
1. Ein Kommentar erscheint typischerweise sofort und ungefiltert und das entspricht der Eigenart des Mediums Internet. Ein Leserbrief erscheint erst in der nächsten Ausgabe und wird automatisch von einer Redaktion gelesen und dabei geprüft, das ist typisch für das Medium Zeitung.
2. Ein Kommentar kann - auf Grund der Eigenart des Internets - auch ein Kommentar zu einem anderen Kommentar sein oder eine Antwort auf einen Kommentar zum eigentlichen Artikel. Ein Leserbrief der einen Leserbrief kommentiert ist glaub ich sehr selten.
Es ist also die Eigenart des Mediums Internet, dass ein Kommentar sich in zwei Punkten unterscheidet von einem Leserbrief, aber sind diese auch juristisch relevant? Der zweite Punkt ist es nicht, denn auch wenn es selten sein sollte, so ist es dennoch möglich dass eine Zeitung einen Leserbrief abdruckt, der einen Leserbrief kommentiert. Bleibt also der erste Punkt: Die Direktheit des Internets.
Da sind wir also angelangt beim Kern des Problems: erlischt die Verantwortung des Bloggers für die Kommentare bzw. deren Inhalt dadurch, dass das Internet ein schnelles und direktes Medium ist, weil es auf Grund seiner Beschaffenheit technisch etwas erlaubt, dass einer Zeitung technisch nicht möglich ist?Vergleich: Würde es technisch gehen, dass jede Person ohne Filter einen Leserbrief in eine Zeitung bringt ohne dass dieser vorher gelesen wird und diese Zeitung jederzeit in der aktuellsten Form verfügbar ist: wäre dann die Zeitung von der Verpflichtung befreit für den Inhalt der Leserbriefe? Sicher nicht, denn immerhin ist es die Zeitung die es erst ermöglicht hat dem Inhalt des Leserbriefes eine Plattform und Verbreitung zu finden.
Zäunen wir das Pferd von hinten mal auf: Wenn jemand etwas schreibt das nicht stimmt in seinem Blog und damit jemandem schadet, dann ist er natürlich straf- und haftbar. Darüber sind wir uns sicher einig.
Nun ändern wir nur die Plattform in der exakt der gleiche Text steht: von einem eigenen Blog in den Kommentar zu einem anderen Blog. Ändert sich dadurch die rechtliche Relevanz dessen was geschrieben wurde? Nein, der Verfasser bleibt weiter straf- und haftbar. Auch da wird man kaum streiten können.
Nun kommt aber eine zweite Person ins Spiel und das ist die Person die dem Schreiber (mit seiner Webseite und seinem Blog und seinem Kommentarsystem) erst die Plattform geliefert hat. Ist diese Person eine juristisch neutrale Person die nichts tut außer ein Medium zur Veröffentlichung anzubieten oder ist Sie - indirekt aber kausal - Teil der Veröffentlichung? Ja, das ist er. Ob er es will oder nicht, damit trägt er auch - indirekt - eine Mitverantwortung für das Geschriebene.
du hältst vermutlich den superbowl und die oskarverleihung für repräsentativ. bei der einfachen diskussionsrunde im radio oder fernsehen sitzt da vielleicht ein aufnahmeleiter, dessen juristische bildung nicht viel besser ist als unsere
Bei Radiosendungen etc. werden Anrufe auch nicht ohne vorher geprüft zu werden durchgestellt, sondern immer von min. einer Person geprüft. Dieser ist dann dafür verantwortlich. Baut der Mist ist er evt. im Verhältnis Arbeitsverhältnis belangbar durch den Sender, aber im Außenverhältnis ist der Sender haft- und strafbar.