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Autor Thema: Der Abmahnbeantworter  (Gelesen 6111 mal)

Avion Lore

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Der Abmahnbeantworter
« am: 24. August 2016, 09:49:32 »
Noch hatte es mich bisher nicht getroffen, aber man weiß ja nie. Im Moment kursiert der Link zum Abmahnbeantworter vom CCC durch die Medien, daher erwähne ich diesen hier auch noch einmal.

http://abmahnbeantworter.ccc.de/

Eine gute Hilfe gegen diesen Abmahnwahn. Allerdings will es mir nicht in den Kopf rein, wieso diese Abmahnwellen bei uns in DE so offensichtlich erfolg haben. Steckt da eine Anwalts-Lobby dahinter oder wieso wird das in dieser Form vom Gesetzgeber geduldet?

abye

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Re: Der Abmahnbeantworter
« Antwort #1 am: 25. August 2016, 20:26:39 »
Die Abmahnung ohne Richterliche Einwirkung ist eine recht deutsche Sache

Hurz

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Re: Der Abmahnbeantworter
« Antwort #2 am: 25. August 2016, 20:37:08 »
Die Abmahnung ohne Richterliche Einwirkung ist eine recht deutsche Sache

Was veranlasst dich denn zu dieser (falschen) Annahme? Eine Abmahnung ist eine rein zivilrechtliche Sache zwischen zwei Parteien und ist ja kein anhängiges Verfahren. Das ist in anderen Ländern, auch bei Wettbewerbs-Verstößen, nicht anders.
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abye

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Re: Der Abmahnbeantworter
« Antwort #3 am: 25. August 2016, 21:03:08 »
Dass es in solchen Massen eine automatisierte Abmahnungen bei denen der Anwalt nicht einmal selbst unterschreibt und dann dafür Fantasiebeträge für seinen Aufwand verlangt habe ich noch nicht von aus anderen Ländern gehört.

Blaukool

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Re: Der Abmahnbeantworter
« Antwort #4 am: 25. August 2016, 23:23:02 »
Ich sach mal Amerika, die haben jedes Scheißgesetz das man sich vorstellen kann. Und in China geht sowas sicher auch, also von Parteifunktionär zu anderen.

Hurz

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Re: Der Abmahnbeantworter
« Antwort #5 am: 26. August 2016, 00:15:57 »
Dass es in solchen Massen eine automatisierte Abmahnungen bei denen der Anwalt nicht einmal selbst unterschreibt und dann dafür Fantasiebeträge für seinen Aufwand verlangt habe ich noch nicht von aus anderen Ländern gehört.

So .. USA .. 2014 .. 200.000 Abmahnungen in weniger als zwei Monaten .. Gibt es in so gut wie jedem Land, da eine Abmahnung durchaus ein gängiges Rechtsmittel ist.
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Itchy

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Re: Der Abmahnbeantworter
« Antwort #6 am: 26. August 2016, 23:34:48 »
Wobei allerdings in den USA die Kosten für die Erstellung der Abmahnung nicht in Rechnung gestellt werden können und deswegen nicht, wie hierzulande, rechtsmissbräuchlich ganze Gewerbe damit aufgebaut werden können.

Hurz

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Re: Der Abmahnbeantworter
« Antwort #7 am: 27. August 2016, 01:08:47 »
Wobei allerdings in den USA die Kosten für die Erstellung der Abmahnung nicht in Rechnung gestellt werden können und deswegen nicht, wie hierzulande, rechtsmissbräuchlich ganze Gewerbe damit aufgebaut werden können.

Das ist so nicht ganz richtig, da Abmahnungen dafür mit entsprechenden Zahlungen versehen werden können. Sonst würden die ja nicht Urheberrechtsverletzungen bei End-Usern abmahnen. ;)
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abye

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Re: Der Abmahnbeantworter
« Antwort #8 am: 27. August 2016, 16:14:21 »
In Deutschland wurde der eigentliche Abwahnwert schon kräftig gedeckelt deswegen gehen die Abmahnkanzleien über die Gebühren.

 

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