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Autor Thema: Games, Gerichte und Wirtschaft > Grundrechte  (Gelesen 3431 mal)

Baumstumpf

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Games, Gerichte und Wirtschaft > Grundrechte
« am: 11. Mai 2015, 13:07:04 »
http://de.gamesindustry.biz/articles/2015-05-11-online-games-auch-bannen-auf-verdacht-meist-zul-sssig

Zitat
"Und in verschiedenen Fällen haben Gerichte bereits entschieden, dass es ausreicht, wenn der Spieleanbieter vorträgt, dass und weshalb alles für einen Regelverstoß spricht, auch wenn er diesen streng genommen nicht voll beweisen kann - so lange der ausgeschlossene Spieler den bestehenden Verdacht nicht durch eine plausible Erklärung entkräften kann."

nun muss also der verteidiger seine unschuld beweisen und nicht mehr ungekehrt?

Itchy

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Re: Games, Gerichte und Wirtschaft > Grundrechte
« Antwort #1 am: 11. Mai 2015, 13:28:15 »
Hausrecht ist halt was anderes als Strafrecht. Und ein Ban in einem Spiel was anderes als Freiheitsentzug, auch wenn das so manchnes LoL-Kiddie anders sieht.

Baumstumpf

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Re: Games, Gerichte und Wirtschaft > Grundrechte
« Antwort #2 am: 11. Mai 2015, 13:52:45 »
Hausrecht in einem gekauften produkt, bzw einer dienstleistung?

tombs

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Re: Games, Gerichte und Wirtschaft > Grundrechte
« Antwort #3 am: 11. Mai 2015, 14:15:51 »
willst du hurz beschwören/trollen oder was soll das? anbieter und kunde haben ne vereinbarung, kunde verletzt diesen (aus sicht des anbieters), vereinbarung wird beendet. war nie anders.

Baumstumpf

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Re: Games, Gerichte und Wirtschaft > Grundrechte
« Antwort #4 am: 11. Mai 2015, 14:20:46 »
1. dem kauf nachgereichte agbs und konstant veränderte agbs sind kaum rechtskräftig
2. geht es hier nur um den verdacht der agb verletzung, was scheinbar von der firma nicht mal als vertragsverletzung nachgeweisen werden muss. sie braucht blos behaupten, das der vertrag verletzt wurde. in etwa so wie in den ganzen kameltreiber ländern, wo der tobende mob blos schreien muß, das jemand den koran verbrannt hat und schon regnet es steine auf den beschuldigten.

tombs

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Re: Games, Gerichte und Wirtschaft > Grundrechte
« Antwort #5 am: 11. Mai 2015, 16:18:33 »
wirklich, das ist deine entrüstungsschwelle? lern französich und heuer bei der gamestar als nachrichtenschreiberling an. bei der leserschaft kannste dann auch mit kameltreiber-plattitüden punkten

Baumstumpf

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Re: Games, Gerichte und Wirtschaft > Grundrechte
« Antwort #6 am: 11. Mai 2015, 19:08:23 »
ich bin beeindruckt, das du da houellebecq heraus gelesen hast  :eek1:

Itchy

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Re: Games, Gerichte und Wirtschaft > Grundrechte
« Antwort #7 am: 11. Mai 2015, 22:54:38 »
1) Das Ganze ist eine Scheindiskussion. Wer glaubt, Spielebetreiber würden willkürlich unbescholtene Spieler bannen, hat keine Ahnung von Wirtschaft.

2) Du darfst Verträge (es handelt sich hierbei in der Regel NICHT um AGBs) sehr wohl ändern, sofern sich die vertragsändernde Seite das Recht dazu im Vertrag eingeräumt hat, die Änderungen verhältnismäßig sind (d.h. der Verbraucher wird nicht unverhältnismäßig benachteiligt), nicht sittenwidrig sind, eine angemessene Frist eingeräumt wird und dem Verbraucher die entsprechenden Rechte wie Sonderkündigungsrecht samt Erstattung der im Voraus entrichteten Beträge eingeräumt werden.

3) Ich bin mir nicht sicher, welches "Grundrecht" Du da verletzt siehst, ich vermute aber "In dubio pro reo". Das trifft aber nicht. Ein Gericht kann nämlich einem Zeugen auch einfach glauben. Beispiel aus dem Verkehrsrecht: wenn ein Polizist vor Gericht aussagt, dass Du bei Rot über die Ampel gefahren bist, es ansonsten keine Zeugen gibt und Du behauptest "Nö, stimmt gar nicht, war noch grün", dann wird sehr wahrscheinlich dem Polizisten geglaubt werden, auch ohne dass er ein Video vorlegen kann. Wenn der Polizist dagegen Dein Ex-Partner/in ist und möglicherweise einen Groll gegen Dich hegt, dann könnte der Richter Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen haben und Dich nach dem Grundsatz freisprechen.

 

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