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Autor Thema: Stechuhr  (Gelesen 14302 mal)

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Stechuhr
« am: 11. Juli 2014, 16:38:41 »
Wir haben nun an der arbeit eine elektronische stechuhr. Von der sache her gar nicht so schlecht, da sie auch uns jede menge schreibkrahm erspart, der nun elektronisch geregelt wird.
ABER, denn es gibt ja immer ein aber.
Wir haben normalerweise 15 min vor ud 15 min nachbereitungszeit vor und nach der regulaeren arbeitszeit. Da die meisten in arbeitsklamotten kommen und gehen.. hat das bisher kaum jemand in diesem umfang durchgefuehrt, hat bisher immer gereicht wenn man puenktlich am arbeitsplatz war.
NUn hat unser cheff angeordnet, das automatisch die ersten 15 und die letzten 15 min von der stechuhr abgezogen werden. also quasie morgens 15 min frueher kommen, einloggen... 15 min rumgammeln, abends nach der regulaeren dienstzeit 15 min rumgammeln.. dann ausloggen.

Jetzt will ich gar nicht wissen wie ihr das findet und ob hier der ein oder andere denkt das er das darf oder nicht darf. Ich moechte wissen wohin man sich bei soetwas wendet um eine aussage darueber zu erhalten mit der ich auch beim cheff vorstellig werden kann, falls sie zu meinen gunsten als arbeitnehmer ausfaellt.


Hurz

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Re: Stechuhr
« Antwort #1 am: 11. Juli 2014, 17:11:12 »
Kannst du dir meiner Meinung nach sparen beim Chef vorstellig zu werden:

Bundesarbeitsgericht: AZ 5 AZR 122/99 vom 11.10.2000 (http://lexetius.com/2000,4557)

Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit
1. Waschen und Umkleiden sind in der Regel, sofern nichts anderes vereinbart ist, keine Hauptleistungspflichten des Arbeitnehmers, für die der Arbeitgeber nach § 611 BGB eine Vergütung zu gewähren hätte.
2. Werden diese Tätigkeiten vom Arbeitnehmer verlangt, kann es sich zwar um Dienstleistungen nach § 612 Abs 1 BGB handeln, diese sind regelmäßig aber nicht nur gegen eine Vergütung zu erwarten.

Wer dir das vermutlich bestätigen kann ist jeder Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Gewerkschaften oder evt. der Betriebsrat (wenn vorhanden).
"Shooter mit Game-Pad spielen ist wie Suppe essen ohne Löffel. Geht auch irgendwie, aber danach ist man versaut." Hurz, 2014

Ronnie Drew

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Re: Stechuhr
« Antwort #2 am: 11. Juli 2014, 17:27:19 »
Ist ja schön, Hurz, aber hier bestraft der Arbeitgeber ja mal eben alle MA, die diese Tätigkeiten gar nicht durchführen. Das kann man schon geschickter machen, z.B. Ein/Ausstempeln nach/vor den jeweiligen Tätigkeiten.

Übelwind

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Re: Stechuhr
« Antwort #3 am: 11. Juli 2014, 17:50:05 »
Ist ja schön, Hurz, aber hier bestraft der Arbeitgeber ja mal eben alle MA, die diese Tätigkeiten gar nicht durchführen. Das kann man schon geschickter machen, z.B. Ein/Ausstempeln nach/vor den jeweiligen Tätigkeiten.

Ist bei uns aber auch so, jedem werden 17 min wege- / duschzeit abgezogen. Da wird kein unterschied gemacht, ob der MA in der verwaltung oder in der produktion arbeitet. Mir isses egal, da meine (trotzdem reichlichen) überstunden halbjährlich gelöscht werden.

Was zulässig ist und ob es branchenspezifische reglungen gibt, kann dir deine zuständige gewerkschaft sagen. Wenn ihr nen betriebsrat habt, sollte das eigentlich auch mit diesem abgestimmt sein und er kann dir ebenfalls auskunft geben.
.....am Ende bin ich nur ich selbst.

Ronnie Drew

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Re: Stechuhr
« Antwort #4 am: 11. Juli 2014, 17:52:04 »
Ist bei uns aber auch so, jedem werden 17 min wege- / duschzeit abgezogen. Da wird kein unterschied gemacht, ob der MA in der verwaltung oder in der produktion arbeitet. Mir isses egal, da meine (trotzdem reichlichen) überstunden halbjährlich gelöscht werden.

Da graut's mir. Entweder habt ihr keinen BR oder der ist Scheisse.

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Re: Stechuhr
« Antwort #5 am: 11. Juli 2014, 17:56:46 »
wir sind keine 40 mann, keine BR.
Bueroarbeiter sind von diesen 15 min NICHT betroffen, nur alle aus der werkstatt. Zudem macht in diesen 15 min NIEMAND auch nur irgendetwas. Wir kommen in arbeitsklamotten vom auto das direkt vor der halle steht, gehen einloggen und dann 15 min kopf auf tisch, abends andersherum, weil alle in arbeitsklamotten heimfahren. Wir haben ja nichteinmal eine dusche, wo man das schon erledigen koennte. DIe moral der manschaft hat dadurch nicht wirklich zugenommen... und die bereitschaft mal was auser der reihe zu machen liegt nun bei nahe null. (montagen sind bei uns mehr oder weniger freiwillig, meistens findet sich jemand, aber aktuell dann sicher kaum noch)

Übelwind

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Re: Stechuhr
« Antwort #6 am: 11. Juli 2014, 18:06:16 »
Stehen den ausreichend spinde/umkleidemöglichkeiten zur verfügung?

@Ronni: Wir sind ca. 1200 produktionsmitarbeiter plus 200 verwaltung. Von den 200 sind nochmal ca. 1/3 ATler - also die bösen da "oben". Klar wie der betriebsrat die prios setzt.........
.....am Ende bin ich nur ich selbst.

Hurz

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Re: Stechuhr
« Antwort #7 am: 11. Juli 2014, 18:18:29 »
Da graut's mir. Entweder habt ihr keinen BR oder der ist Scheisse.

Da kann auch der BR nix machen ... das ist gesetzlich so festgelegt und auch von der höchsten richterlichen Instanz für Arbeitsrecht bestätigt worden als wirksam.
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Re: Stechuhr
« Antwort #8 am: 11. Juli 2014, 18:19:14 »
spinde sind vorhanden, stehen im waschraum. ob ausreichend kann ich schlecht einschaetzen, da sie kaum benuzt werden.
Und selbst wenn, niemand braucht 15 min um sachen zu wechseln.

wie gesagt, eure aussagen  hier helfen so oder so kaum weiter, werde irgendwo "profis" befragen muessen.

wenn man mal rechnet, 30 min am tag, 2,5h die woche, ~110h im jahr, 160h hat ein normaler monat bei uns.

Ronnie Drew

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Re: Stechuhr
« Antwort #9 am: 11. Juli 2014, 18:25:14 »
Da graut's mir. Entweder habt ihr keinen BR oder der ist Scheisse.

Da kann auch der BR nix machen ... das ist gesetzlich so festgelegt und auch von der höchsten richterlichen Instanz für Arbeitsrecht bestätigt worden als wirksam.

Unfug, kein Arbeitsgericht hat festgelegt, dass Verwaltungsmitarbeiter zwangsweise Stunden für Duschen abgezogen kriegen und kein Arbeitsgericht hat höchstrichterlich blabla festgelegt, dass Überstunden regelmäßig unbezahlt gelöscht werden.
Sorry echt, aber red keinen Schmarrn, Hurz...

Hurz

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Re: Stechuhr
« Antwort #10 am: 11. Juli 2014, 18:33:19 »
Unfug, kein Arbeitsgericht hat festgelegt, dass Verwaltungsmitarbeiter zwangsweise Stunden für Duschen abgezogen kriegen und kein Arbeitsgericht hat höchstrichterlich blabla festgelegt, dass Überstunden regelmäßig unbezahlt gelöscht werden.
Sorry echt, aber red keinen Schmarrn, Hurz...

Man lese das Urteil und die dazu verlinkten Kommentare in der Literatur und Rechtsprechung und man stelle fest, dass der AG hier die Pflicht hat alle Arbeitnehmer gleich zu behandeln. Mit anderen Worten, sollte - Duschen ist ja nur ein Beispiel für eine Nachbearbeitungstätigkeit - ein Teil der Belegschaft von dieser (erlaubten) Regelung des Abzugs von gestempelter Zeit betroffen sein, so muss dies entsprechend für alle AN gelten. Ob das in allen Fällen die gleiche Tätigkeit ist (Duschen) oder unterschiedliche (Duschen, Akten aufräumen oder was auch immer es da gibt) ist hierbei nicht von Bedeutung. Es lebe der Gleichbehandlungsgrundsatz!
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Re: Stechuhr
« Antwort #11 am: 11. Juli 2014, 18:40:27 »
also erstens, ich habe NICHT vor , an der arbeit mit nem anwalt aufzulaufen. ICh komme eigentlich recht gut klar mit meinem cheff und so ein arbeitsverhaeltniss ist in meinen augen immer ein geben und nehmen. Manchmal muss dann halt die ein oder andere seite mal angestubst werden, das sie uebertreibt und das mit argumenten und vlt regelungen von gesetztestexten oder anderen rechten/pflichten untermauern.
Hier wird halt eine leistung verlangt, die keiner in anspruch nimmt. Die meisten fahren heim und werkeln dann dort weiter, also wozu arbeitsklamotten ausziehen? Abends die werkstatt saubermachen..... wir haben 5 azubis, die fangen 30 min VOR ende der arbeitszeit an und machen alles sauber, auserdem koennen die azubis ebenfalls ohne die 15 min morgens und abends gehen.


An welche gewerkschafft wendet man sich da? ka wozu ich gehoehre. Schaltschrankbau.

Hurz

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Re: Stechuhr
« Antwort #12 am: 11. Juli 2014, 18:53:14 »
Der AG macht das halt, weil er damit Geld spart bzw. Arbeitszeit nicht bezahlen muss, logisch. Er wird vermutlich damit argumentieren, dass er dafür ja entsprechende Räume, etc. bereit stellt (z.B. Duschen) und er nicht kontrollieren kann wer die nutzt und wer nicht und wer die 15 Minuten in der Firma braucht und wer nicht. Von daher sind die echten Argumente halt recht "dünn" die den AN zur Verfügung stehen in dem Fall.

Was aber nicht bedeutet, dass du das hinnehmen musst und nicht versuchen kannst nett mit dem AG zu reden ob er das nicht ändern kann. Wobei es, wenn es dich nicht stört, fraglich ist ob du dir das ans Bein binden solltest und damit potentiell dich als "Unruhestifter" beim Chef "beliebt" machst.

Ich nehme mal an Verdi oder IGM sind bei euch zuständig ... unter welchem Tarifvertrag steht ihr denn?
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Baumstumpf

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Re: Stechuhr
« Antwort #13 am: 11. Juli 2014, 21:43:51 »
firma wechseln. solche kleinkarierten arschlöcher haben die lebenszeit der belegschaft nicht verdient.

Blaukool

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Re: Stechuhr
« Antwort #14 am: 11. Juli 2014, 22:23:03 »
Naja, nach meiner Erfahrung kommen auf 5 Leute die diese Zeit nicht nutzen einer der morgens kommt, anstempelt und erst mal 20 Minuten in der Umkleide/auf der Toilette verschwindet.

@X: Sprich mit nem Anwalt und mache einen RIESIGEN Bogen um die Mafia Gewerkschaft, du willst die Gruppenhaue von deinen Ex-Kollegen beim Harzen nicht haben ;)

 

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