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Autor Thema: stfu  (Gelesen 16675 mal)

Hurz

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Re: stfu
« Antwort #45 am: 15. April 2011, 11:46:39 »
Und niemand hat etwas dagegen, wenn Mercedes-Benz sich als Name für eine Automobilmarke sichern lässt.
Aber wenn Leute auf die Idee kommen, sich Allgemeinbegriffe sichern zu lassen, muss man irgendwo die Grenze ziehen, bevor "Sonne" copyright by BP ist.

Würdest du dich nur ein wenig vorab informieren, wüsstest du dass eine Zulassung von "Sonne" keinen Erfolg hätte. Erst einmal gilt der Grundsatz: "Gleiches Recht für alle" und nicht "Mehr Recht für die Großen" ... Ein Großteil von Marken basiert auf Namen, Orten, bekannten Zeichen, Wörtern oder Wortfolgen, die auch allgemein verwendet werden - einfach weil sich Marken der Sprache bedienen. Nehmen wir beispielsweise den Fall, dass eine weltweite alte Firma STFU als Firmenname hat (weil die Inhaber Stefan, Theo und Frank heißen und Unterwäsche herstellen - STFU). Was wäre wenn die sich nun STFU haben schützen lassen und den T-Shirt Shop abmahnen, weil die STFU für Bekleidung verwenden? Würden wir dann hier auch drüber diskutieren?

Herr X lässt sich einen durchaus bekannten Begriff patentieren, weil im Patentamt nur Dödel sitzen.

Das ist die Frage ob STFU weit verbreitet genug ist um nicht geschützt werden zu können. Genau dafür gibt es ja die entsprechenden Verfahren und wenn du dir die Mühe gemacht hättest dich zu informieren, dann wüsstest du, dass eine abschließende Prüfung bei z.B. Zeichen nicht vorab stattfindet (und auch nicht stattfinden kann - sonst würden die Verfahren Jahre brauchen).

Er fängt an, andere Online-Händler abzumahnen, schadet diesen wirtschaftlich und macht damit ggf. sogar noch Geld.
Die anderen wehren sich, wie getdigital, und bekommen vielleicht Recht, der Markenname wird gelöscht.
Der entstandene Schaden für die anderen wird jedoch höchstwahrscheinlich nicht ersetzt im Nachgang.
Herr X hat also für seine Sauerei einen Teilerfolg erzielt und kommt ungestraft davon.

Du gehst davon aus, dass STFU bekannt genug ist um nicht als Marke durchzugehen und das ist deine gute Meinung, aber ebenso darf man der Meinung sein, dass das Gegenteil der Fall ist - eine Klärung dieser Frage steht nun aus und zwar auf die dafür vorgesehen Art und Weise. Da ist jeder weiter gehende Schritt völlig unverhältnismäßig.

Und ich frage mich wie du darauf kommst, dass Herr X einen Teilerfolg erzielt wenn er verliert ... Sollte er unterliegen hat er in keinem Punkt einen Erfolg, im Gegenteil: Er verliert seine Marke, hat seine Gebühren über Jahre umsonst gezahlt, muss seine Anwälte bezahlen, die der Gegenseite auch und die Prozesskosten. Und für den Ausfall oder mögliche nicht erstattet Kosten der Gegenseite gibt es Versicherungen - und wer sich nicht absichert gegen das Risiko welches er wissentlich eingeht wenn er geschäftlich unterwegs ist, der ist selber schuld.

Btw. kann es mehrere Gründe für Herrn X geben, erst jetzt tätig zu werden:
Vielleicht hat sich STFU im T-Shirt-Markt erst jetzt soweit durchgesetzt, dass man schön viele Shops abmahnen kann.
Vielleicht ist Herr X jetzt in Geldnot und versucht so, ein wenig Kohle zusammen zu bekommen.
Vielleicht hat Herr X seinen Onlineshop in den Sand gesetzt und ist jetzt stinkig auf Gott und die Welt und will es anderen Shops ein wenig zeigen.

Völlig richtig, das sind alles mögliche Motive, allerdings sind diese für die Frage ob er es darf völlig unerheblich. Sie mögen moralisch verwerflich sein und von einem schlechten Charakter zeugen usw. aber rechtlich relevant ist das für die eigentlich Frage hier in keiner Weise. Und nur weil einem die Einstellung oder der Charakter von jemanden nicht passt gleich die "Ziviler Ungehorsam" Keule oder gar den Selbstjustiz Knüppel raus holen ist schon selber ein ziemlich zweifelhafter Charakterzug.

Gerade ist mein heutige Beitrag zum zivilen Ungehorsam angekommen, die PEGI-Fassung von Fallout New Vegas, mit der ich mich gemeinerweise als mündiger Bürger über die unsinnige deutsche Gesetzeslage hinwegsetze...

Das ist doch kein ziviler Ungehorsam - nicht mal ansatzweise: "Handlungen, die Partikularinteressen oder gar eigenen, individuellen politischen oder ökonomischen Interessen dienen, werden damit nicht als ziviler Ungehorsam bezeichnet." (wie Skeltem schon zitierte). Und die Frage ob eine Aufhebung des Jugendschutzes dem öffentlichen Wohl dient müssen wir wohl nicht ernsthaft diskutieren.
"Shooter mit Game-Pad spielen ist wie Suppe essen ohne Löffel. Geht auch irgendwie, aber danach ist man versaut." Hurz, 2014

Ronnie Drew

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Re: stfu
« Antwort #46 am: 15. April 2011, 12:31:03 »
Wer spricht denn von Aufhebung des Jugendschutzes bei Freigabe von nicht jugendfreien Spielen für Erwachsene?
Dass diese Spiele nicht für u18 sein sollten, ist ein verständliches Anliegen des Gesetzes. Nur dass man sich als ü30er keine Originalspiele kaufen darf, ist eine staatliche Bevormundung ohne erkennbaren Sinn. Und gegen diese darf man sich natürlich auch wehren, wenn man denn möchte.
Ich persönlich hätte ja kein Problem mit einem zusätzlichen FSK 21, wenn ich dadurch wieder in der Lage wäre, entsprechende Spiele legal zu erwerben.

Eine ganz andere Frage - die jetzt nicht wirklich mit dem bisherigen Thema zu tun hat - ist hier auch die unnötige Kriminalisierung von Computerspielern über 18. Jahrelang bzw. Jahrzehntelang war es erlaubt, ungeschnittene Originalspiele zu spielen, die dann halt FSK 18 waren. Dies wurde durch Änderung der Gesetzeslage geändert und ungeschnittene Fassungen sind nur noch auf nicht legalem Weg aus dem Ausland zu beziehen. D.h. Personen werden in ihren (Käufer)Rechten beschnitten, die sie zuvor völlig legal ausgeübt haben, sie werden also von jetzt auf gleich kriminalisiert, wenn sie weiter ungeschnittene Spiele erwerben.
Wenn dann auch noch die Begründung nicht wirklich stichhaltig ist, z.B. durch politische Schnellschüsse durch Amokläufe Minderjähriger motiviert, wir kennen die Fälle ja alle zur Genüge, wird das Verbot für die erwachsenen Käufer nicht gerade nachvollziehbarer.
Es gibt zu solchen Vorgängen recht interessante kriminologische Ansätze, z.B. und v.a. als Teil der Anomie-Theorie. Diese beschäftigt sich u.a. mit den Auswirkungen, wenn Leute plötzlich und ohne wirklich erkennbaren Grund in die kriminelle Ecke abgeschoben werden. Wobei sich Anomie-Theorie nicht hauptsächlich mit Kriminalisierung beschäftigt, dort geht es um einen viel größeren gesellschaftlichen Ansatz, aber Kriminalisierung ist ein Teilaspekt davon.
Ein gutes Beispiel zur "überraschenden" Kriminalisierung und der mangelnden Akzeptanz durch die Bürger  ist das Kopieren von Musik. Früher war das Kopieren auf MCs ja nicht illegal. Mit dem Erscheinen der CD-R haben viele das Verhalten einfach beibehalten, nur dass das dan plötzlich illegal war. Als Grund für die mangelnde Akzeptanz dieses Verbotes wir hier u.a. gesehen, dass viele Leute nicht einsehen, warum ihr Verhalten plötzlich illegal wird, nur weil sie das Speichermedium gewechselt haben (u.a. natürlich weil viele den Unterschied zwischen Analog- und Digital-Kopie nicht kennen).
Das berührt nun gar nicht die Frage, ob es richtig ist, sich Musik zu kopieren und ich will das auch gar nicht diskutieren, es geht nur um den angesprochenen Teilaspekt.
« Letzte Änderung: 15. April 2011, 13:11:41 von Ronnie Drew »

Hurz

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Re: stfu
« Antwort #47 am: 15. April 2011, 13:14:08 »
Nur dass man sich als ü30er keine Originalspiele kaufen darf, ist eine staatliche Bevormundung ohne erkennbaren Sinn.

Wie kommst du zu der Aussage, denn die ist völlig falsch. Informiere dich doch bitte erst einmal über die Rechtsfolgen für ein Medium welches auf der "A-Liste" landet. Von Verkaufsverbot an Erwachsene steht dort nichts, im Gegenteil, es  steht explizit drin, dass es nur an Personen über 18 verkauft werden darf (§ 15 JuSchG) - also sozusagen eine explizite Aussage, dass es verkauft werden darf.

Zu dem Rest kann man nur sagen: Was immer du dir angehört hast war wohl eher eine Märchenstunde ... Weder war das Kopieren + Weitergeben von Musik je legal noch war und ist es heute illegal wenn man sich nur eine "Privatkopie" macht (entsprechende Entschädigungsabgaben sind und waren bei Leerspeichermedien immer schon dabei). Ebenso falsch ist die angebliche große Änderung durch die Gesetzesänderung, denn beim Wechsel von JÖSchG + GjS (das Gesetz vergessen die meisten leider) zu JuSchG hat sich kaum etwas geändert - hauptsächlich wurden die modernen Medien explizit erwähnt, die Arbeit der FSK für Spiele ausgelagert auf die USK und einige Dinge wurden anders eingestuft (z.B. menschenverachtende Gewalt als schwer jugendgefährdend). Auch schon zu JÖSchG + GjS Zeiten konnten nur nicht geprüfte Filme/Medien indiziert werden - genauso wie es heute auch ist (weit vor JuSchG Zeiten indiziert: Blue Max und Barbarian um zwei bekannte Spiele zu nennen). Ebenso konnte die FSK auch damals die Einstufung eines Mediums verweigern (oder musste es sogar in einigen Fällen), was wiederum das vorher genannte ermöglichte.

Dieses "überraschende" Kriminalisieren ist also eigentlich gar keine Überraschung, außer, dass die Täter nun überrascht feststellen, dass sie schon eigentlich immer etwas getan haben, was sie nicht hätten tun dürfen. Und dazu kommt, dass es viel einfacher, schneller, billiger und vor allem anonymer geht als vorher und damit die Menge der "Privatkopien" über den "Schulhof" hinaus ins unermessliche wächst. Damit rückt das Tun viel mehr in den Mittelpunkt als bisher und bekommt deutlich mehr Aufmerksamkeit - ebenso wie die möglichen Folgen oder die Tatsache der Illegalität.
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Shadowcaster

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Re: stfu
« Antwort #48 am: 15. April 2011, 14:02:47 »
Es ging Ronnie wohl eher dadrum, daß man in D teilweise auch als Ü18 auch nur geschnittenes USK-Zeug bekommt, obwohl das ganze nicht gegen irgendwelches deutsches Recht (z.B. Svastikas) verstößt und daher zu ner PEGI-Version aus der Alpenrepublik greifen muß, wenn man nix geschnittenes haben will.


Skeltem

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Re: stfu
« Antwort #49 am: 15. April 2011, 14:09:53 »
Zur Anomie hätte ich auch ein paar interessante Zitate. Aber ich belasse es bei:

 Wenn die Gesellschaft den Individuen vorschreibt, was sie für die Teilhabe an der Kultur benötigen,
und
 die Gesellschaft diese Mittel (ungerecht) reglementiert, d.i. nicht jeder hat gleichwertige Möglichkeiten an jene Mittel zu gelangen,
kann
 es bei den deprivierten (Mangel oder scheinbaren Mangel leidenden) Individuen (Gruppen, Schichten) zu einer Abwendung von den ungerecht empfundenen gesellschaftlichen Regeln (Regulierungen) kommen.

Das nennt Merton im Anschluss an Dürkeheim Anomie.

Anomie ist
 die Dissoziation (Ablösung) von Individuen oder Gruppen von gesellschaftlichen Werten oder Zielen, die als nicht mehr erreichbar betrachtet werden.
Anomie führt zu
 Abwendung von der Gesellschaft
 oder
 Entwicklung eigener, von der Gesellschaft abweichender Normen
 oder
 Depressionen bis zu Suizid (Dürkheim)
 oder
 strikte Leugnung der Anomie
 oder
 eigene Auslegung der gesellschaftluichen Normen.

(Soziologie Grundstudium)


Hurz

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Re: stfu
« Antwort #50 am: 15. April 2011, 14:13:59 »
Es ging Ronnie wohl eher dadrum, daß man in D teilweise auch als Ü18 auch nur geschnittenes USK-Zeug bekommt, obwohl das ganze nicht gegen irgendwelches deutsches Recht (z.B. Svastikas) verstößt und daher zu ner PEGI-Version aus der Alpenrepublik greifen muß, wenn man nix geschnittenes haben will.

Dann hat er es äußerst umständlich formuliert.

Den Rest überlasse ich den Sozialstudierten ... Anomie klingt schon furchtbar. ;)
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Skeltem

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Re: stfu
« Antwort #51 am: 15. April 2011, 14:16:14 »
Ja, die blöden und unverständlcihen Regeln, die den Zockern von irgendwelchen Politikern, die keine Ahnung vom Hobby haben vorgeschrieben werden, führen eindeutig zu Anomie, wie man gut an diesem Forum dokumentieren könnte.

 

Shadowcaster

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Re: stfu
« Antwort #52 am: 15. April 2011, 14:43:34 »
Dann hat er es äußerst umständlich formuliert.

Also, ich tippe zumindest. Bitte um Bestätigung..  :angel2:


Ronnie Drew

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Re: stfu
« Antwort #53 am: 15. April 2011, 15:40:03 »
Ich habe mich z.B. auf Fallout New Vegas bezogen, das bekanntermaßen in D als geschnittene FSK 18-Version vorliegt, im Vergleich zur ungeschnittenen PEGI, was daran umständlich sein soll, ist mir ein Rätsel.
Und früher hat man indizierte Versionen (z.B. Halflife afair) in D noch bekommen, die durften halt nicht im Regal stehen, sondern man musste an Tresen danach fragen. Auch damit wäre ich weiterhin zufrieden gewesen.
Und seit wann ist es legal, sich von einem Bekannten ne CD auszuleihen und zu kopieren?


Genau, Skeltem, das ist alles basierend auf Anomie nach Dürkheim und Merton, aber weiter thoretisiert mit der Frage, ob und wie abweichendes Verhalten und Normverlust von außen oktroiert werden können, speziell durch Gesetzesänderungen und Änderungen der moralischen Werte. Also, wenn ein Individuum, das sich zum Zeitpunkt X noch nichts hat zu Schulden kommen lassen, plötzlich kriminalisiert oder als abweichend definiert wird.
Um es ganz kurz zu machen, ist ein Teilansatz hier

Personen(gruppen) werden kriminalisiert (durch Gesetzesänderungen oder geänderte Moralvorstellungen)
fühlen sich dadurch in die kriminelle Ecke gestellt
die Schwelle, andere kriminelle Handlungen zu vollführen, sinkt dadurch ("bin ja eh schon kriminalisiert")
es tritt ggf. eine Regellosigkeit (~Anomie) ein
Personen, die eigentlich zuvor keine kriminellen Ziele verfolgen geraten in eine kriminelle Karriere.

so ganz grob formuliert und ohne es nochmal nachgeschlagen zu haben.
Und nein, daraus schließt sich im Allgemeinen nicht, dass Leute als Raubkopierer anfangen und als Mörder enden, bevor jemand behauptet, das wäre meine Aussage. ;)

Ach... um so ausführlich zu schreiben, wie ich es müsste, fehlt mir die Zeit und Lust, also ziehe ich mich so langsam hieraus zurück. Danke für ihre Aufmerksamkeit.

Danke an Shadow, dass er meine Texte, die ich in der Arbeit so schnellschnell zwischen drin schreibe, versteht. :)

Hurz

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Re: stfu
« Antwort #54 am: 15. April 2011, 16:11:42 »
Und früher hat man indizierte Versionen (z.B. Halflife afair) in D noch bekommen, die durften halt nicht im Regal stehen, sondern man musste an Tresen danach fragen. Auch damit wäre ich weiterhin zufrieden gewesen.

Nochmal: woher nimmst du dir den (sorry) Schwachsinn, es wäre heute nicht mehr so? Bitte informiere dich erst einmal anständig über die aktuelle Rechtslage, bevor du solchen Unsinn verbreitest (das JuSchG findest du hier).

Und seit wann ist es legal, sich von einem Bekannten ne CD auszuleihen und zu kopieren?

Gemäß § 53 I 1 UrhG, der das alleine Vervielfältigungsrecht des Urhebers (§ 15 UrhG) einschränkt, sind - in Verbindung mit der gängigen BGH Rechtsprechung - sind nicht mehr sieben Kopien für den engen privaten Kreis erlaubt (wobei wichtig ist: gilt für Speichermedien und nicht digitalen "Vertrieb" (also bezieht sich nicht auf filesharing); außerdem ist nur mehr als sieben nicht erlaubt - ob damit auch bis zu sieben gemeint ist hat der BGH (bewusst) offen gelassen). Die Kopie darf nicht aus einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten oder öffentlich zugänglich gemachten Vorlage entstehen und natürlich nur für den engen privaten Gebrauch (keine öffentliche Nutzung usw.) sein.

Vorsichtig muss man sein mit "ich leihe mit von Freund eine CD aus und kopiere sie" ... das kann unter Umständen nicht unter die Privatkopie fallen (wobei § 53 I 2 UrhG die Grenze sehr weit fasst). Richtig wäre (sofern sich der Freund im Rahmen der BGH Rechtsprechung bewegt), dass er die CD kopiert oder es dir ausdrücklich "erlaubt". In Österreich ist diese "Herstellung durch Dritte" generell umstritten.
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Baumstumpf

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Re: stfu
« Antwort #55 am: 16. April 2011, 01:08:35 »
Ziviler Ungehorsam

Zitat
In Anlehnung an die Fundierung des zivilen Ungehorsams im individuellen Gerechtigkeitsempfinden durch Thoreau beschreiben John Rawls wie auch Jürgen Habermas Akte zivilen Ungehorsams als kalkulierte Regelverletzungen symbolischen Charakters, die durch ihre Illegalität auf die Dringlichkeit des vertretenen Anliegens hinweisen sollen. Ziel sei es, die Mehrheit durch Appelle an deren Gerechtigkeitssinn und die Einsichtsfähigkeit aufzurütteln. Der zivile Ungehorsam stehe damit aus „guten Gründen in der Schwebe zwischen Legitimität und Legalität“. Um eine Wirkung als ziviler Ungehorsam zu entfalten, müsse die jeweilige Handlung moralisch gerechtfertigt und auf das öffentliche Wohl gerichtet sein. Handlungen, die Partikularinteressen oder gar eigenen, individuellen politischen oder ökonomischen Interessen dienen, werden damit nicht als ziviler Ungehorsam bezeichnet.

willkommen auf der dunklen seite der macht!  :evil3:

dgalien

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Re: stfu
« Antwort #56 am: 24. April 2011, 00:38:08 »
Sagt mal, bockt bei Euch unter IE8 das Board auch so? Sobald ich mehr Text schreiben will, als im Textfeld ohne scrollen reingeht, muss ich blind weiterschreiben, weil der Scrollbalken immer wieder hoch springt.
Wieso surfst du mit dem IE8? Musst du .Net only Seiten beruflich nutzen? ;)

 

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