wie du siehst, hatte ich da schon längst wieder das von dir zitierte gestrichen, da es gezeigt hätte dass ich Unsinn geschrieben habe und keine Ahnung habe.
was zu einer ebenso hohen warscheinlichkeit einer indizierung führt, wie bei den jetzt von activision per steam blockierten versionen. es gibt da also keinen relevanten unterschied.
Computerspiele könnte man in den Bereich der "Kunst" stecken, wenn man nur will.
Können wir nicht einfach jeden Stumpf-Thread mit einem versehen und ignorieren?
Außerdem lässt mich mein Schaf nicht mehr ran
Es gibt nur eine relevante Version die von Steam im Auftrag von Activision/Blizzard blockiert wird und das ist die US/UK PEGI Version. Die A/CH PEGI Version wird über Steam aktivierbar sein und aller Voraussicht nach - wie bei MW2 - werden einmal aktivierte Versionen auch aktiv bleiben, auch wenn die A/CH PEGI Version auf Grund Jugenschutz (und nicht auf Grund Strafgesetz wie die US/UK PEGI Version) von der BPjM indiziert wird (ob auch auf der B-Liste ist fraglich, eher wohl A-Liste).
Aber auch das ändert nichts, so lange es zu keiner bundesweiten Beschlagnahme kommt und so wie das bei MW2 nicht passiert ist, dürfte es bei CoD7 auch unwahrscheinlich sein. Damit wird - wie bei MW2 - mit einmal aktivierten A/CH PEGI Versionen bei Steam genau gar nichts passieren.
Zitat von: Zidahya am 29. Oktober 2010, 13:27:16Können wir nicht einfach jeden Stumpf-Thread mit einem versehen und ignorieren?Wie wäre es anders herum: Wir machen Baumstumpf zum Mod Admin, überschreiben ihm die Domain und machen woanders weiter.
wenn einmal aktivierte versionen garantiert aktiv bleiben, auch wenn das spiel indiziert wird, dann könnten sie auch die uk/us versionen freigeben. ist also nichts weiter als ein billiger vorwand, die uk/us version mit dieser begrundung zu sperren..
soso, wie bei mw2? das ist doch das spiel, bei dem man nachträglich bereits aktivierte cd-keys gesperrt hatte, die aus den billiglohnländern importiert wurden, oder nicht? wer sagt denn, das dies nicht auch bei einer indizierung passieren könnte? ausser dir meine ich.
und wieder: wenn für beide das gleiche risiko einer indizierung besteht und es bei der ösi-version nicht zur sperrung kommen würde, warum wird dann die uk/us version gesperrt? mit irgendwelchen zensur-problemen kann es aller logik nach ja nichts zu tun haben. muß wohl doch am unterschiedlichen kaufpreis liegen, meinst du nicht auch?
bei beiden versionen ist das risiko gleich hoch, auch wenn die gründe verschieden sind. beide würden auf der b/d liste landen. die österreichische version wegen dem ragdollverhalten und wegen der belohnung des spielers durch tötungen (xp-einblendungen).
wie du aber schon richtig gesagt hast, ist es noch nicht einmal bei mw2 zu konsequenzen gekommen. ganz einfach weil die ganze geschichte mit dem internationalen steamnetzwerk und privat importierten spielen einfach eine grauzone ist.
das activision nun das gesetz vorschiebt, ist einfach nur ein lächerlich fadenscheiniger vorwand, um mehr geld aus den leuten pressen zu können.
Zitat von: Neranja am 29. Oktober 2010, 13:39:30Zitat von: Zidahya am 29. Oktober 2010, 13:27:16Können wir nicht einfach jeden Stumpf-Thread mit einem versehen und ignorieren?Wie wäre es anders herum: Wir machen Baumstumpf zum Mod Admin, überschreiben ihm die Domain und machen woanders weiter.Paypal-Link bitte.
Das Riskio für ein Verbreitungsverbot ist eben nicht gleich hoch, denn bei der A/CH müsste es bis zur bundesweiten Beschlagnahme kommen (ein Prozess der dauern kann), bei der US/UK ist von Beginn an der Verkauf in oder nach Deutschland strafbar für den Verkäufer. Das ist der Unterschied.
Für MW2 wurde nie eine bundesweite Beschlagnahme erwogen oder ein Antrag dazu eingereicht, da es dazu auch keinen Anlass und Grund gab.
Ich bestreite nicht, dass es natürlich einen für den Hersteller positiven Effekt hat und das gerne mitgenommen wird, aber von Vorschieben von rechtlichen Gründen oder fadenscheinig kann da nicht die Rede sein.
nö. bis jetzt ist es noch nie dazu gekommen. ist ja nicht der erste titel den sie oder andere mit hakenkreuzen herstellen und den man als importversion erwerben kann. also kein grund, nur ein vorwand.
in der importversion gibts auch nazisymbole. also ist es das gleiche. wenn das keine folgen hatte, wird es beim neuen titel auch keine haben.
doch. das du das anders sieht, liegt ja nur daran das du gerne bullshitargumente ins feld führst und einfach etwas zum dagegen-sein brauchst. nichts neues.
Natürlich ist es schon dazu gekommen, Wolfenstein wäre da ein Beispiel dafür aus der Spielebranche (übrigens auch gegen einige Leute die das Spiel zum Download angeboten hatten) und andere Fälle bei denen auf Grund von § 86a StGB eine Strafe verhängt wurde gibt es viele. Daneben gibt es noch die Urteile zu den ganz üblen Nazi-Spielen, bei denen auch § 86a StGB als Tatbestand erfüllt war.
Zitat von: Baumstumpf am 29. Oktober 2010, 22:24:02in der importversion gibts auch nazisymbole. also ist es das gleiche. wenn das keine folgen hatte, wird es beim neuen titel auch keine haben.MW2 und Hakenkreuze ..., ich glaube das verwechselst du mit CoDWaW und dem eingebauten Zombie Mod und da unterscheiden sich die US und A/CH Versionen ebenfalls (so wie es bei CoD7 auch ist). Denn ob du es glaubst oder nicht, auch in Österreich ist die Darstellung von Hakenkreuzen verboten und unter Strafe gestellt (§ 3g VG) und daher fehlen bei der Version (die einzige PEGI Version, denn die A/CH PEGI ist mit der UK PEGI identisch, daher auch EU PEGI genannt) auch die entsprechenden Symbole beim Zombie Mod.
Zitat von: Baumstumpf am 29. Oktober 2010, 22:24:02doch. das du das anders sieht, liegt ja nur daran das du gerne bullshitargumente ins feld führst und einfach etwas zum dagegen-sein brauchst. nichts neues.Das Vermeiden einer glasklaren strafbaren Handlung und damit die Vermeidung von strafrechtlichen Folgen und Geldbußen sehe ich nicht wirklich als fadenscheinige oder vorgeschobene Argumente. Das sind handfeste, reale und in der Konsequenz kostspielige Strafdrohungen und kein vernünftig denkendes Unternehmen wird sich diesem sehr realen Risiko aussetzen.
wir reden hier über importversionen, die mans ich aus dem ausland bestellt. das ist etwas anderes als der heimische vertrieb.
komisch nur das man waw als uk import immer noch kaufen und zocken kann. meine version läuft ebenfalls noch
wie gesagt müssen englische firmen für den verkauf in england keine an deutschland angepasste ware anbieten. über das internet kauft man in england. nicht in deutschland.
die firmen verkaufen nicht in deutschland, sondern ich kaufe in england ein. das ist der entscheidende unterschied. die lieferadresse (die zb auch von der anschrift des käufers abweichen kann) spielt dafür keine rolle.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder 2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.