Mir geht immer nicht in den Kopf, wie körperlich/geistig erwachsene Menschen mit dem schwachsinnigen Argument ankommen können, dass sie ja schließlich nichts wirklich "klauen", weil dem Anbieter ja kein direkter Schaden entstehe. Die DVD stehe ja schließlich noch im Laden.
§ 242 Abs. 1 StGB definiert einen Diebstahl wie folgt:- Der Begriff der Sache ist als körperlicher Gegenstand zu verstehen, gleichgültig in welchem Aggregatzustand er steht (vgl. § 90 BGB). Das Gegenstück bilden unkörperliche Gegenstände und Rechte. Dies gilt etwa für die elektrische Energie, deren Entziehung jedoch in einem eigenen Straftatbestand geregelt ist (§ 248c StGB)....
Gut, dass deine Argumente immer so schön im Netz zu finden sind und man sie nur immer C&P muss.
Außerdem lässt mich mein Schaf nicht mehr ran
Und? Kommt irgendwann nochmal was eigenes von dir? Oder ist außer Trollen und Verlinken nicht viel da außer warmer Luft?
Das Arbeitsplatzargument........ Rettet die Kutschenbranche vor den Autos !!!!!111einseinself
Meine Prognose wäre, dass beim Wegfall von Rechteverwertern und damit Geldgebern und Risikoträgern das Angebot ziemlich schnell weg von professionellen Künstlern, die ihren Lebensunterhalt vom Geschmack und der Moral des Publikums abhängig machen, hin zu einem weltweiten Überfluss an Hobbyangeboten gehen würde. Und das ist nicht wirklich das, was ich gerne hätte.