Die Neufassung des Staatsvertrags verpflichtet unter anderem Anbieter im Internet dazu, ihre Inhalte mit einer Altersklassifikation zu versehen. Ist das Angebot nur für Jugendliche ab 16 Jahren geeignet, so muss sich ihre "Ausstrahlung" auf "Sendezeiten" zwischen 22:00 und 6:00 Uhr beschränken. Blog-Betreiber, Zeitungsverlage, Vereine oder Privatpersonen sollen dem Entwurf nach nicht von diesen Regelungen ausgenommen sein. Für diese Anbieter entsteht so ein erhebliches Haftungs- und Abmahnrisiko, vor dem viele zurückschrecken werden. Falls die altersgerechte Sperrung von Inhalten nicht umgesetzt wird, können auch die Internetzugangsanbieter zur Sperrung der entsprechenden Internetseiten gezwungen werden. Von ausländischen Anbietern dürften sich nur einige wenige große auf die geplanten deutschen Regelungen einlassen. Alle übrigen wären künftig im deutschen Internet nur nach 22 Uhr erreichbar.
Ist das technisch überhaupt realisierbar? Die einzige zeitliche Einschränkung hatte ich mal beim ZDF, aber da haben die ihren Service vermutlich selbst eingeschränkt. Wie aber wollen die ausländische Seitenbetreiber dazu kriegen?
Eine Ausweitung der Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) auf Internet-Zugangsprovider und Plattformbetreiber ist nach Angaben der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei erst einmal vom Tisch.
Im neuesten Entwurf sei man zum "ursprünglichen Anbieterbegriff" zurückgekehrt, der ein abgestuftes Haftungsregime vorsieht, hieß es aus der Staatskanzlei.
Der Entwurf wird in der kommenden Woche von Rundfunkreferenten und Staatskanzlei-Vertretern abschließend diskutiert. Am 25. März soll der novellierte Staatsvertrag von den Ministerpräsidenten der Länder verabschiedet und im Juni oder Juli umgesetzt werden. Noch keinen Hinweis gab es aus der Staatskanzlei, ob und wann Unternehmen und Bürgerrechtler den Entwurf vor dem 25. März noch einmal zu Gesicht bekommen.
Etwas irritiert zeigt sich allerdings Julia Reda, Mitglied des Bundesvorstands der JuPis, nach dem Treffen mit Roland Koch: »Offensichtlich hat sich die Regierung bisher wenig Gedanken darum gemacht, dass Sendezeitbegrenzungen im internationalen Medium Internet weder sinnvoll noch wirklich durchführbar sind.« Die 23-jährige Studentin hatte dem 51-jährigen hessischen CDU-Ministerpräsidenten zuvor die Probleme erklärt, die die geplante Haftung privater Anbieter für fremdgenerierte Inhalte auf ihren Webseiten mit sich bringt.