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Autor Thema: Unschuldsvermutung ade  (Gelesen 9736 mal)

tombs

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Re: Unschuldsvermutung ade
« Antwort #15 am: 19. April 2007, 18:25:59 »
Auch das ist heute schon möglich und wurde schon gemacht, und es läuft weiterhin unter "Amtshilfe" - sofern die Polizei bei Luftwaffe oder Heeresfliegern anfragt.

Die Gründungsväter der Bundesrepublik Deutschland haben sich schon etwas dabei gedacht, als Sie den einzelnen Teilen des Staates entsprechende Aufgabenbereiche in das Grundgesetz geschrieben und strikt voneinander getrennt haben. So zum Beispiel die Trennung von Geheimdienst, Verfassungsschutz und Polizei. Damals scheinen die Erinnerungen wohl noch recht frisch gewesen zu sein was passiert, wenn man diese Organe miteinander kombiniert.

http://www.infolinks.de/cilip/ausgabe/70/bundeswehr.htm

würde zwar alles andere abnicken, was du gesagt hast, aber die aussage, dass die erwähnten beispiele heute schon durch die amtshilfe möglich sind, ist meines verständnis nach falsch. es gibt die technische amtshilfe wenn es um die gestellung von experten, mahlzeiten, unterbringung und so nen kram geht, aber darüber hinaus ist das GG zurecht extrem restriktiv. wie gesagt, imho gibt es einige weitere, sehr begrenzte, ausnahmefälle, in denen die BW mit ihrer kompetenz und ausrüstung ruhig zum einsatz sollte.

Joekanone

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Re: Unschuldsvermutung ade
« Antwort #16 am: 20. April 2007, 03:12:53 »
Auch mal wieder unwissend in die Materie einsteigend......

....der Einsatz von C-Waffen oder die reine Bedrohungslage wird mit Sicherheit das Ausrufen des Katastrophenfalls zur Folge haben und somit den Einsatz der Bundeswehr rechtfertigen.
Die Entscheidung den Katastrophenfall auszurufen basiert immer auf einer Abwägung der zur Verfügung stehenden Ressourcen in Relation zur Schadenslage und der Zeit in der diese abgearbeitet werden kann -und natürlich den Kosten  :eh:
Und polizeiliche Aufgaben durch die Bundeswehr wahrnehmen zu lassen, wo schon unsere Herren Profis manchmal Schwierigkeiten haben sich im Rahmen unserer Verfassung zu bewegen halte ich für mehr als fragwürdig.
Nee nee, die Gewaltenteilung macht schon Sinn.
Zitat
meinungsfreiheit hat hier nur begrenzt anwendung

tombs

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Re: Unschuldsvermutung ade
« Antwort #17 am: 20. April 2007, 09:54:52 »
klar, wenn leverkusen bayer explodiert, dann ist das ne katastrophe. wenn aber die polizei/der geheimdienst vergleichsweise vage hinweise (und ich nehme an, dass dürfte der regelfall sein) auf anschläge oder vorbereitung (um mal bei den c-waffen zu bleiben) dergleichen hat, reicht das heute meines verständnisses nach nicht aus, um sich geräte oder spezialisten beim bund auszuleihen. allerdings reicht mein wissen dazu auch nicht über eine kurze abhandlung des wissenschaftlichen dienstes der regierung (oder war es des bundestages) und der antimilitaristen aus neras link hinaus. *shrug*

Ulk

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Re: Unschuldsvermutung ade
« Antwort #18 am: 23. April 2007, 16:12:11 »
aber...aber....das steht doch in den UN-menschenrechtspakten von 1966...


nene, is nich, sonst mach ich ne "mitteilung" an den ausschuss für menschenrechte!



bin mal wieder am referat... ;)

 

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