Trident

Off Topic => Off Topic => Thema gestartet von: X am 11. Juli 2014, 16:38:41

Titel: Stechuhr
Beitrag von: X am 11. Juli 2014, 16:38:41
Wir haben nun an der arbeit eine elektronische stechuhr. Von der sache her gar nicht so schlecht, da sie auch uns jede menge schreibkrahm erspart, der nun elektronisch geregelt wird.
ABER, denn es gibt ja immer ein aber.
Wir haben normalerweise 15 min vor ud 15 min nachbereitungszeit vor und nach der regulaeren arbeitszeit. Da die meisten in arbeitsklamotten kommen und gehen.. hat das bisher kaum jemand in diesem umfang durchgefuehrt, hat bisher immer gereicht wenn man puenktlich am arbeitsplatz war.
NUn hat unser cheff angeordnet, das automatisch die ersten 15 und die letzten 15 min von der stechuhr abgezogen werden. also quasie morgens 15 min frueher kommen, einloggen... 15 min rumgammeln, abends nach der regulaeren dienstzeit 15 min rumgammeln.. dann ausloggen.

Jetzt will ich gar nicht wissen wie ihr das findet und ob hier der ein oder andere denkt das er das darf oder nicht darf. Ich moechte wissen wohin man sich bei soetwas wendet um eine aussage darueber zu erhalten mit der ich auch beim cheff vorstellig werden kann, falls sie zu meinen gunsten als arbeitnehmer ausfaellt.

Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: Hurz am 11. Juli 2014, 17:11:12
Kannst du dir meiner Meinung nach sparen beim Chef vorstellig zu werden:

Bundesarbeitsgericht: AZ 5 AZR 122/99 vom 11.10.2000 (http://lexetius.com/2000,4557)

Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit
1. Waschen und Umkleiden sind in der Regel, sofern nichts anderes vereinbart ist, keine Hauptleistungspflichten des Arbeitnehmers, für die der Arbeitgeber nach § 611 BGB eine Vergütung zu gewähren hätte.
2. Werden diese Tätigkeiten vom Arbeitnehmer verlangt, kann es sich zwar um Dienstleistungen nach § 612 Abs 1 BGB handeln, diese sind regelmäßig aber nicht nur gegen eine Vergütung zu erwarten.

Wer dir das vermutlich bestätigen kann ist jeder Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Gewerkschaften oder evt. der Betriebsrat (wenn vorhanden).
Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: Ronnie Drew am 11. Juli 2014, 17:27:19
Ist ja schön, Hurz, aber hier bestraft der Arbeitgeber ja mal eben alle MA, die diese Tätigkeiten gar nicht durchführen. Das kann man schon geschickter machen, z.B. Ein/Ausstempeln nach/vor den jeweiligen Tätigkeiten.
Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: Übelwind am 11. Juli 2014, 17:50:05
Ist ja schön, Hurz, aber hier bestraft der Arbeitgeber ja mal eben alle MA, die diese Tätigkeiten gar nicht durchführen. Das kann man schon geschickter machen, z.B. Ein/Ausstempeln nach/vor den jeweiligen Tätigkeiten.

Ist bei uns aber auch so, jedem werden 17 min wege- / duschzeit abgezogen. Da wird kein unterschied gemacht, ob der MA in der verwaltung oder in der produktion arbeitet. Mir isses egal, da meine (trotzdem reichlichen) überstunden halbjährlich gelöscht werden.

Was zulässig ist und ob es branchenspezifische reglungen gibt, kann dir deine zuständige gewerkschaft sagen. Wenn ihr nen betriebsrat habt, sollte das eigentlich auch mit diesem abgestimmt sein und er kann dir ebenfalls auskunft geben.
Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: Ronnie Drew am 11. Juli 2014, 17:52:04
Ist bei uns aber auch so, jedem werden 17 min wege- / duschzeit abgezogen. Da wird kein unterschied gemacht, ob der MA in der verwaltung oder in der produktion arbeitet. Mir isses egal, da meine (trotzdem reichlichen) überstunden halbjährlich gelöscht werden.

Da graut's mir. Entweder habt ihr keinen BR oder der ist Scheisse.
Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: X am 11. Juli 2014, 17:56:46
wir sind keine 40 mann, keine BR.
Bueroarbeiter sind von diesen 15 min NICHT betroffen, nur alle aus der werkstatt. Zudem macht in diesen 15 min NIEMAND auch nur irgendetwas. Wir kommen in arbeitsklamotten vom auto das direkt vor der halle steht, gehen einloggen und dann 15 min kopf auf tisch, abends andersherum, weil alle in arbeitsklamotten heimfahren. Wir haben ja nichteinmal eine dusche, wo man das schon erledigen koennte. DIe moral der manschaft hat dadurch nicht wirklich zugenommen... und die bereitschaft mal was auser der reihe zu machen liegt nun bei nahe null. (montagen sind bei uns mehr oder weniger freiwillig, meistens findet sich jemand, aber aktuell dann sicher kaum noch)
Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: Übelwind am 11. Juli 2014, 18:06:16
Stehen den ausreichend spinde/umkleidemöglichkeiten zur verfügung?

@Ronni: Wir sind ca. 1200 produktionsmitarbeiter plus 200 verwaltung. Von den 200 sind nochmal ca. 1/3 ATler - also die bösen da "oben". Klar wie der betriebsrat die prios setzt.........
Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: Hurz am 11. Juli 2014, 18:18:29
Da graut's mir. Entweder habt ihr keinen BR oder der ist Scheisse.

Da kann auch der BR nix machen ... das ist gesetzlich so festgelegt und auch von der höchsten richterlichen Instanz für Arbeitsrecht bestätigt worden als wirksam.
Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: X am 11. Juli 2014, 18:19:14
spinde sind vorhanden, stehen im waschraum. ob ausreichend kann ich schlecht einschaetzen, da sie kaum benuzt werden.
Und selbst wenn, niemand braucht 15 min um sachen zu wechseln.

wie gesagt, eure aussagen  hier helfen so oder so kaum weiter, werde irgendwo "profis" befragen muessen.

wenn man mal rechnet, 30 min am tag, 2,5h die woche, ~110h im jahr, 160h hat ein normaler monat bei uns.
Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: Ronnie Drew am 11. Juli 2014, 18:25:14
Da graut's mir. Entweder habt ihr keinen BR oder der ist Scheisse.

Da kann auch der BR nix machen ... das ist gesetzlich so festgelegt und auch von der höchsten richterlichen Instanz für Arbeitsrecht bestätigt worden als wirksam.

Unfug, kein Arbeitsgericht hat festgelegt, dass Verwaltungsmitarbeiter zwangsweise Stunden für Duschen abgezogen kriegen und kein Arbeitsgericht hat höchstrichterlich blabla festgelegt, dass Überstunden regelmäßig unbezahlt gelöscht werden.
Sorry echt, aber red keinen Schmarrn, Hurz...
Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: Hurz am 11. Juli 2014, 18:33:19
Unfug, kein Arbeitsgericht hat festgelegt, dass Verwaltungsmitarbeiter zwangsweise Stunden für Duschen abgezogen kriegen und kein Arbeitsgericht hat höchstrichterlich blabla festgelegt, dass Überstunden regelmäßig unbezahlt gelöscht werden.
Sorry echt, aber red keinen Schmarrn, Hurz...

Man lese das Urteil und die dazu verlinkten Kommentare in der Literatur und Rechtsprechung und man stelle fest, dass der AG hier die Pflicht hat alle Arbeitnehmer gleich zu behandeln. Mit anderen Worten, sollte - Duschen ist ja nur ein Beispiel für eine Nachbearbeitungstätigkeit - ein Teil der Belegschaft von dieser (erlaubten) Regelung des Abzugs von gestempelter Zeit betroffen sein, so muss dies entsprechend für alle AN gelten. Ob das in allen Fällen die gleiche Tätigkeit ist (Duschen) oder unterschiedliche (Duschen, Akten aufräumen oder was auch immer es da gibt) ist hierbei nicht von Bedeutung. Es lebe der Gleichbehandlungsgrundsatz!
Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: X am 11. Juli 2014, 18:40:27
also erstens, ich habe NICHT vor , an der arbeit mit nem anwalt aufzulaufen. ICh komme eigentlich recht gut klar mit meinem cheff und so ein arbeitsverhaeltniss ist in meinen augen immer ein geben und nehmen. Manchmal muss dann halt die ein oder andere seite mal angestubst werden, das sie uebertreibt und das mit argumenten und vlt regelungen von gesetztestexten oder anderen rechten/pflichten untermauern.
Hier wird halt eine leistung verlangt, die keiner in anspruch nimmt. Die meisten fahren heim und werkeln dann dort weiter, also wozu arbeitsklamotten ausziehen? Abends die werkstatt saubermachen..... wir haben 5 azubis, die fangen 30 min VOR ende der arbeitszeit an und machen alles sauber, auserdem koennen die azubis ebenfalls ohne die 15 min morgens und abends gehen.


An welche gewerkschafft wendet man sich da? ka wozu ich gehoehre. Schaltschrankbau.
Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: Hurz am 11. Juli 2014, 18:53:14
Der AG macht das halt, weil er damit Geld spart bzw. Arbeitszeit nicht bezahlen muss, logisch. Er wird vermutlich damit argumentieren, dass er dafür ja entsprechende Räume, etc. bereit stellt (z.B. Duschen) und er nicht kontrollieren kann wer die nutzt und wer nicht und wer die 15 Minuten in der Firma braucht und wer nicht. Von daher sind die echten Argumente halt recht "dünn" die den AN zur Verfügung stehen in dem Fall.

Was aber nicht bedeutet, dass du das hinnehmen musst und nicht versuchen kannst nett mit dem AG zu reden ob er das nicht ändern kann. Wobei es, wenn es dich nicht stört, fraglich ist ob du dir das ans Bein binden solltest und damit potentiell dich als "Unruhestifter" beim Chef "beliebt" machst.

Ich nehme mal an Verdi oder IGM sind bei euch zuständig ... unter welchem Tarifvertrag steht ihr denn?
Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: Baumstumpf am 11. Juli 2014, 21:43:51
firma wechseln. solche kleinkarierten arschlöcher haben die lebenszeit der belegschaft nicht verdient.
Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: Blaukool am 11. Juli 2014, 22:23:03
Naja, nach meiner Erfahrung kommen auf 5 Leute die diese Zeit nicht nutzen einer der morgens kommt, anstempelt und erst mal 20 Minuten in der Umkleide/auf der Toilette verschwindet.

@X: Sprich mit nem Anwalt und mache einen RIESIGEN Bogen um die Mafia Gewerkschaft, du willst die Gruppenhaue von deinen Ex-Kollegen beim Harzen nicht haben ;)
Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: Ronnie Drew am 12. Juli 2014, 00:36:13
Man lese das Urteil und die dazu verlinkten Kommentare in der Literatur und Rechtsprechung und man stelle fest, dass der AG hier die Pflicht hat alle Arbeitnehmer gleich zu behandeln. Mit anderen Worten, sollte - Duschen ist ja nur ein Beispiel für eine Nachbearbeitungstätigkeit - ein Teil der Belegschaft von dieser (erlaubten) Regelung des Abzugs von gestempelter Zeit betroffen sein, so muss dies entsprechend für alle AN gelten. Ob das in allen Fällen die gleiche Tätigkeit ist (Duschen) oder unterschiedliche (Duschen, Akten aufräumen oder was auch immer es da gibt) ist hierbei nicht von Bedeutung. Es lebe der Gleichbehandlungsgrundsatz!

Oh mein Gott... der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt für sowas doch nur für gleichartige Tätigkeiten, nicht über alle Arbeitnehmer hinweg.

"Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet es dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer, die sich in einer vergleichbaren Lage befinden, bei Anwendung einer selbst geschaffenen Regelung gleich zu behandeln. Er verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung."
http://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/arbeitsrechtlicher-gleichbehandlungsgrundsatz.html

oder auch

"Der Rechtssatz, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind (Art. 3 Abs. 1 GG), ist ein fundamentaler Grundsatz unserer Rechtsordnung. Er verbietet jede Ungleichbehandlung gleichliegender Fälle.
Damit wird nicht der allgemeinen Gleichmacherei das Wort geredet. Das Grundgesetz fordert vielmehr, dass Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart nach ungleich zu behandeln ist. "
http://www.betriebsrat.de/portal/lexikon-fuer-die-taegliche-betriebsratsarbeit.html/do/lexikondetail/letter/G/shortlink/gleichbehandlungsgrundsatz

Ich bin aus dem Thread raus, Hurzens psychotische Rechthaberei hält ja keiner aus...
Aber vielleicht müssen bei ihm in der Arbeit ja auch alle mit Haarnetzen rumlaufen, weil das die Kantinenbelegschaft muss, wegen Gleichbehandlung und so, jaja.
Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: Itchy am 12. Juli 2014, 01:12:36
Hurz hat in diesem Falle leider wahrscheinlich Recht. Ein Arbeitgeber hat die Möglichkeit, solche Tätigkeiten anzuordnen und pauschal abzuziehen, muss aber darlegen, wann diese Tätigkeiten zu erfolgen haben und was genau da gemacht werden muss. Das ist offenbar erfolgt, es soll sich vor und nach der Arbeit umgezogen und gewaschen werden und die Viertelstunde erscheint zumindest mir auch nicht unverhältnismäßig hoch angesetzt.

Analog verhält es sich übrigens auch mit Pauschalen für z.B. Frühstückspausen. Auch hier darf ein Arbeitgeber pauschal 15 Minuten abziehen, wenn er z.B. festlegt, dass zwischen 9 und 10 Uhr eine Viertelstunde Pause zu machen ist. Dabei ist es unerheblich, ob der einzelne Mitarbeiter diese Pause (die über die gesetzlichen Regelungen hinausgeht) in Anspruch nehmen möchte oder nicht oder auch nur 5 Minuten statt 15 Minuten Pause macht.



 
Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: Hurz am 12. Juli 2014, 01:19:29
Lies einfach das Urteil des Bundesarbeitsgerichts und die Kommentare dazu ... Fakt ist, dass ein AG für Nachbereitungen eine angemessene Pauschale von der registrierten Arbeitszeit seiner AN abziehen darf. Du kannst das gerne anders sehen, die Rechtsprechung sieht das anders.

Am Rande ... gerade deine erstes Beispiel unterstützt gerade diese Rechtsprechung wunderbar.
Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: Ronnie Drew am 12. Juli 2014, 10:19:03
Es geht ja hier um X, also ignorier ich Hurzens Unsinn einfach.
@Itchy: Auch Du liegst hier falsch, denn der AG zieht hier einfach Zeit ab, ohne eine konkrete Vorgabe zu machen, d.h. alle MA, die sich zu Hause umziehen und duschen und alle MA, die in der Verwaltung arbeiten, werden hier benachteiligt, weil sie 2x15 Minuten nutzlos herumsitzen.

Um die Stechuhr und eine optimale Gleichbehandlung aller MA unter einen Hut zu bringen (ja das ist hier möglich), muss der AG nur folgende Festlegungen treffen (nicht wörtlich, sondern sinngemäß):
Umziehen und Duschen gehören nicht zur Arbeitszeit.
Der Mitarbeiter soll einstempeln, wenn er sich für die Arbeit vorbereitet hat.
Der Mitarbeiter hat am Ende seiner Arbeit auszustempeln.
Hierdurch wird eine echte funktionierende Gleichbehandlung erreicht, ohne dass Arbeitnehmer sich beschweren können, sie würden benachteiligt. Und der AG ist auf der sicheren Seite, denn wenn ein AN z.B. erst einstempelt und dann umzieht, begeht er direkten Arbeitszeitbetrug und spielt mit einer fristlosen Kündigung.

Das heißt, durch sinnvolle Umformulierung und sinnvolle Abänderung des Stempelzeitpunkts kann hier relativ simpel Abhilfe geschaffen werden. Im schlimmsten Fall muss die Stempeluhr umpositioniert werden.


@X: Diese Vorgehensweise wäre zwar optimal, aber das heißt nicht, dass der AG mit seiner Anordnung so sehr daneben liegt, dass er wirklich angreifbar wäre. Dies wäre er wiederum eineindeutig nur, wie auch bei Übelwind, wenn hier völlig andere AN-Typen sinnloserweise über einen Kamm geschoren werden, also auch eure Verwaltung unter der "Dusch-Regel" leiden muss. Das kann dir ein Anwalt für Arbeitsrecht genauer darlegen (ich kenne da zwar ne gute Kanzlei, aber die sind sehr teuer, gibt sicher auch kostenlose Beratungen irgendwo).
Wenn ein gutes Arbeitsverhältnis besteht, kann man den AG ja auch mal einfach freundlich hinweisen, wie man die Stechuhr optimieren könnte, ohne dass MA nutzlos herumsitzen müssen - und ohne auf etwaige Rechtslagen zu verweisen (damit der AG da nicht gleich allergisch reagiert).

Mit BR könnte man sowas in einer BV regeln, ohne BR... gute Frage. Jedenfalls haben wir momentan auch noch ne Stechuhr (wechseln bald auf ESS/Cats), da ist alles geregelt, wann man ein- und ausstempeln muss, allerdings haben wir keine Ankleide/Duschzeiten.

Edit:
Um eins noch mal klar zu stellen, einen kritischen Punkt sehe ich hier: Der AG definiert Umkleiden/Duschen nit zur Arbeitszeit (ok), aber mischt sich durch die Stempelregelung massiv in die Nichtarbeitszeit seiner MA ein, weil er so quasi erzwingen würde, dass jeder AM seine Vor- und Nachbereitung am Arbeitsplatz zu erbringen hat. Und wenn ihr nicht gerade Biowaffen herstellt, sollte der AG sich nicht einmischen, wo Du duschst.
Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: Accipiter am 12. Juli 2014, 10:52:22
Einen ähnlichen Abzug gab es bei dieser Burger King Geschichte von Wallraff/RTL. Dort war der Grundton von den Rechtsberatern auch, dass man gegen sowas so gut wie nie was machen kann.
Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: Blaukool am 12. Juli 2014, 11:05:26
@Ronnie: Auch wenn der klare Menschenverstand dir recht gibt, kenne ich auch mehrere Unternehmen die das für alle (inkl. Büro) durch setzten und das trotz Arbeitsplatzvernichter und Betriebsrat im Haus.
Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: Hurz am 12. Juli 2014, 11:12:49
Lustig wie Ronnie Drew hier ganz klar bereits geregelte Rechtslage und entschiedene Rechtsprechung einfach ausblendet und meint seine gegenteilige Ansicht wäre richtig und das Handeln des AG falsch.

Noch mal, ganz einfach: BAG sagt im Einklang mit dem Gesetz, dass der pauschale Abzug durch den AG von angemessener Zeit für Nachbereitsarbeit von der erfassten Zeit des AN in Ordnung ist, egal ob der AN diese nutzt oder nicht.

Klar kann der AG das anders machen, komplizierter für ihn und aufwendiger, aber wenn er dazu keine Lust hat, dann muss er das nicht. Abgesehen davon gibt es mit späterem Ein- und früherem Ausstempeln immer auch gleich Probleme im Bereich Versicherungen auf dem Betriebsgelände, Krankenversicherungen im Falle von Unfällen (ausrutschen auf der Dusche) usw. denn man unterscheidet ja zwischen Arbeitszeit und bezahlter Arbeitszeit. Aber das ist ein anderes Thema.
Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: Ronnie Drew am 12. Juli 2014, 11:18:25
Kann sein, es gibt auch sehr schlechte BRs, das darf man nicht vergessen, Leute die unfähig sind, oder nur BR werden wollten, ums zu sehen, was andere so verdienen.

Aber auf der anderen Seite, gibt es auch überraschend viele AGs, die an guten regelungen und gutem Betriebsklima interessiert sind, vor allem, wenn dies billig zu bekommen ist.

Als BR hat man natürlich ne bessere Absicherung, wenn man sich mit dem AG auseinandersetzt, aber zumindest der hilöfreiche Vorschlag einer besseren Lösung steht auch jedem AN offen.
Als BR, der ich ja bin, würde ich auch zuerst das normale Gespräch mit dem AG suchen, ihn auf die Problematik und die Unzufriedenheit in der Belegschaft hinweisen und ihm dann so eine einfach funktionierende Lösung präsentieren. Viele AGs sagen da dann nicht nein.

Als nächster Schritt könnte dann eine Drohkulisse kommen, ala "wir prüfen dann mal rechtliche Schritte", denn viele AGs (vor allem kleinerer Betriebe) machen einfach irgendwas, kennen aber die Rechtslage nicht zu 100% und knicken dann sofort ein.

Wenn das nicht hilft, guten Anwalt suchen, prüfen und dann weitere Schritte einleiten. Gerade wenn der Gleichbehandlungsgrundsatz betroffen ist, weil eben verschiedene AN-Bereiche sinnlos über einen Kamm geschoren werden, kann man die Regelung als solche vermutlich schnell kippen. Aber auch sonst sehe ich da einiges an Rechtsspielraum, wie schon angeführt.

Der wichtigste Punkt ist, gerade bei einfachen sinnvollen Lösungen muss man nie so weit gehen.
Mit nem fähigen BR kann man vieles erleichtern.
Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: Ronnie Drew am 12. Juli 2014, 11:33:52
@Hurz: Du hast dich gestern um 17:33 schon genug disqualifiziert, mit deiner völligen Falschbetrachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, was Du, wie bei dir üblich, dann einfach übergangen bist. Warum sollte man mit jemandem wie dir, der an der Grundlagen schon scheitert, weiter diskutieren.

Lustig auch das billige Ablenken mit Unfallregelungen, insbesondere weil dies (Arbeitswegeunfälle, Unfälle auf den Arbeitsgelände, etc.) bereits alles geklärt ist und gar kein wirklicher Problemfall.
Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: Hurz am 12. Juli 2014, 11:47:29
Es streitet ja keiner ab, dass man mit dem AG reden kann, nur sollte man auch handfeste Argumente haben und von rechtlicher Seite hat X die nun mal nicht. Er kann natürlich immer mit dem sinkenden Betriebsklima drohen, aber als einfacher AN würde ich mir das echt gut überlegen ob ich mich da zur Zielscheibe mache (vor allem wenn es noch dazu mich persönlich nicht stört). Als BR hat man da - gewisse Zeit zumindest - einen Schutz, aber beliebt macht man sich bei AG damit eh nicht.

Gerade wenn der Gleichbehandlungsgrundsatz betroffen ist, weil eben verschiedene AN-Bereiche sinnlos über einen Kamm geschoren werden, kann man die Regelung als solche vermutlich schnell kippen. Aber auch sonst sehe ich da einiges an Rechtsspielraum, wie schon angeführt.

Noch mal, lies das Urteil, die Kommentare und die (wegen dem Urteil nicht zur Revision zugelassenen) Folgeurteile nachrangiger Gerichte und du wirst feststellen: Die Regelung wurde schon versucht zu kippen und es wurde von AN bzw. deren Anwälten Rechtsspielraum gesehen, aber alle sind gescheitert. Von daher irrst du dich hier leider.


Zum Gleichbehandlungsgrundsatz: "Am Rande ... gerade deine erstes Beispiel unterstützt gerade diese Rechtsprechung wunderbar." Dazu muss ich mich nicht weiter äußern, denn in dem Falle hast du dir selber ein Bein gestellt. Es ist immer wieder erschreckend, dass BRs sich offenbar nur so oberflächlich mit dem Arbeitsrecht auskennen (du offenbar auch und auf dem Standpunkt zu stehen scheinst "Was der AG macht ist unrecht."), aber zeigt warum Jura ein Studium ist.

Dein Denkfehler ist, dass du deinen Blick auf eine Tätigkeit fixierst, was aber falsch ist bei einem pauschalen Abzug. Nachbereitstungszeit kann als Pauschale abgerechnet werden und muss dazu nicht im ganzen Betrieb jeweils die gleiche Tätigkeit beinhalten. So verbietet der Gleichbehandlungsgrundsatz sogar, dass Nachbereitsänhliche Tätigkeiten einmal als Arbeitszeit und einmal nicht als Arbeitszeit zu werten sind.
Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: X am 12. Juli 2014, 13:08:14
also nochmal fuer alle, das buro ist von diesen 15 min NICHT betroffen, die haben auch einen anderen arbeitsvertrag mit anderen konditionen.
Duschen gibt es keine bei uns. Wir haben ein wc mit nem "waschraum" mit 3 waschbecken und den spinden.
Wir sind eine kleine firma, keine 50 mann insgesammt und ich habe hier einen gangz guten job. Ich arbeite im osten, Tarifvertrag? HAE? Ich verdienen fuer ostverhaltnisse sehr gut hier :) etwas mehr als der ein oder andere aus dem Buro :P
Ueber BR gruenden habe ich schonmal nachgedacht, gehöhrt aber jetzt nicht in dieses topic.
KAcken geht NIEMAND waerend der 15 min... das machen die leute wenn die regulaere arbeistzeit laeuft.
Wir sitzen rum, kopf auf tisch und warten das die zeit rumgeht
Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: Hurz am 12. Juli 2014, 13:44:12
Wenn du dich (wie gesagt, ich würde es nicht unbedingt tun) da für die Kollegen aus dem Fenster lehnen willst, dann würde ich den Chef fragen was genau er sich vorstellt, was in der Zeit getan werden sollte, wenn es offenbar wenig gibt was man tun kann. Und ob er sich nicht vorstellen könnte diese Pauschale einfach fallen zu lassen, weil eh faktisch alle jetzt 15 Minuten vorher kommen (bzw. später gehen) und 15 Minuten rumsitzen. Wenn er stur bleibt, dann ist das halt so, dann nimm in Zukunft Schafkopf- oder Skat-Karten mit und spiel ne Runde mit den Kollegen in der Zeit.
Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: Blaukool am 12. Juli 2014, 16:22:05
also nochmal fuer alle, das buro ist von diesen 15 min NICHT betroffen, die haben auch einen anderen arbeitsvertrag mit anderen konditionen.

Sollte bei mir auch mehr heißen, wenn die das für Leute die sich nicht mal schmutzig machen durch drücken dann gehts für die anderen sicher auch ;) Stihl als recht großes Unternehmen hat diese Regel afaik auch.

Und jetzt höre auf hier rum zu gammeln und lies die gelben Seiten unter Anwalt...
Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: Kent Brockman am 14. Juli 2014, 19:36:06
ich will auch mal :D
wenn ich alles richtig verstanden habe ist es so, dass du sagen wir 8 std am tag arbeitest.
dann kommt der AG und sagt: hey, ihr müsst euch waschen und umziehen usw, das dauert, also ziehe ich euch morgens und mittags 15 minuten ab.
de facto müsst ihr dadurch 30 minuten länger arbeiten, damit ihr wieder auf die 8 std kommt.
an sich glaube ich auch, dass es gewisse pauschalregelungen gibt, die diese abzüge dem AG zugestehen. 2 sachen verstehe ich aber nicht:

(1) warum gammelt ihr morgens 15 min rum und abends auch nochmal? ich persönlich würde sofort anfangen und zb 30 min länger mittagspause machen.
(2) wenn es keine duschräume gibt, könnte man ggfs über die verhältnismässigkeit diskutieren. ein argument wäre, dass umziehen und waschen keine 15 minuten dauert, soll doch der AG mit der stoppuhr dastehen. denn: pauschalabzug: ja, jedoch nicht unverhältnismässig.
argument nr 2 wäre noch gemeiner: du könntest darauf pochen, dass du nach der arbeit unbedingt duschen möchstest. waschen reicht dir aus hygienischen gründen nicht. da dies aber in der firma mangels duschkabinen nicht möglich ist, bist du gezwungen diese "nachbereitung" zuhause durchzuführen. so kannst du ggfs den spieß drehen und gegen den AG vorgehen.

aber nur ein paar ideen mit senf, bei uns gibt es das vertrauensarbeitszeitmodell. meine abteilung macht also was sie will und wann sie will :/

Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: X am 14. Juli 2014, 19:43:27
1 waerend der pausen muessen wir uns ausloggen... ergo zaehlt die zeit nicht. und wieder einloggen und trotzdem weiter pause machen.... aehm, moechte ich jetzt so nicht probieren.

2. WENN es bei uns duschen geben wuerde >> wuerde niemand duschen, weil der ag zu geizig waere und wir nur kaltes wasser haetten ;)

Ich muss noch dazu sagen, das der AG nur ein eingesetzter geschaeftsfuehrer ist, wir sind eine Co KG.


Heute war schon sehr interesant, "in stein gemeisselt" sind die 30 min noch nicht. In den naechsten tagen wird sich da noch etwas ergeben. Zur not bleibt mir die option mit BR gruenden, die hatte ich vor einigen monaten schonmal, dann aber fallen lassen weil sich einiges getan hatte. Wenn nun "alte zeiten" einschlagen..
Titel: Re: Stechuhr
Beitrag von: Kent Brockman am 14. Juli 2014, 19:58:14
einloggen und trotzdem weiter pause machen.... aehm, moechte ich jetzt so nicht probieren.
machst du das nicht jeden morgen und abend beim kopf-auf-die-bank quasi auch? ;o)

2. WENN es bei uns duschen geben wuerde >> wuerde niemand duschen, weil der ag zu geizig waere und wir nur kaltes wasser haetten ;)
ging ja nur ums prinzip...

auf jeden fall viel erfolg!