Trident

Off Topic => Off Topic => Zeitgeschehen => Thema gestartet von: Avion Lore am 30. November 2010, 15:50:36

Titel: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Avion Lore am 30. November 2010, 15:50:36
Es geht um

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Blog-macht-wegen-neuem-Jugendschutzgesetz-dicht-Update-1144566.html


Braucht Trident bald einen "Ab 18" Aufkleber?


PS:
Thread-Titel ist [sic!] ;)
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: EdHunter am 30. November 2010, 16:02:56
Ich weiß nicht, ob ich den Vertrag komplett richtig überblicke. Erklärt mir das mal einer...

Jeder Blogger muss also jetzt alle seine Posts durchgehen und mit einem "Ab X Jahren"-Bildchen versehen? Und wer entscheidet, ob ein Beitrag ab X ist? Und wenn ich das nicht mache, kommt Grafenreuth aus seinem Grab und mahnt mich ab? 

Und wie sieht das aus, wenn Ab-18-Beiträge dabei sind? Wenn ich nach dem im Heise-Artikel verlinkten Beitrag von Koehtopp (http://blog.koehntopp.de/archives/2984-Offline-JMStV.html) gehe, muss man also irgendeine Alterszugangs-Software einbauen?

Mal ernsthaft... Geht's noch? Spinnen die? Wer ist für den Mist eigentlich verantwortlich?
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: X am 30. November 2010, 16:04:45
Du kannst auch "öffnungszeiten" fuer deine webseite einbauen..... :stupid:
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Sky am 30. November 2010, 16:15:40
Initialreaktion:

Hurensohnnazihitlerjugendfotzenabfuckatomschlagaf ghanistanbombenfickernuttenkinderkopfimarschspieß erwichserabinsKZ-Gesetz.

*räusper*

Jetzt muss ich erstmal lesen, wie das eigentlich gemeint ist.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: EdHunter am 30. November 2010, 16:21:24
*seufz* Du hast wie immer Recht, Sky ;)
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Hurz am 30. November 2010, 16:24:01
Kleine Anmerkung am Rande dazu:

Zitat
Frage 4: Welche Neuerung bringt das neue JMStV ab 2011?

Die Reform nimmt sich insbesondere der Telemedien, also der Internetangebote, an. Es wird versucht für alle Medien gleiche Regelungen zu schaffen, egal ob es sich um Fernsehen, Radio oder Blogs handelt (§ 2 Abs.1 JMStV-E).

Dabei ändert sich hauptsächlich, dass die Anbieter Angebote, „die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen“ nun eine Wahl bekommen:

Bisher mussten sie je nach Grad der Beeinträchtigung entweder

    * technische oder sonstige Zugangssperren einsetzen (z.B. Ausweisnummernkontrolle) oder
    * „Sendezeit“- Beschränkungen einführen (z.B. Website nur zwischen 20 und 6 Uhr zugänglich machen)

Nur haben die meisten Anbieter nicht auf das Gesetz geachtet, da die zuständigen Behörden Verstöße auch nicht  geahndet haben.

Neu ist nun die Möglichkeit, statt der obigen Sperren die Angebote nach Altersstufen zu kennzeichnen („ohne Einschränkung“, „ab 6“, „ab 12“, „ab 16“ oder „ab 18“ § 5 Abs.2 JMStV-E).

Ferner müssen Angaben zum Jugendschutzbeauftragten im Impressum aufgenommen werden.


Also besteht diese Pflicht eigentlich bereits schon länger (seit April 2003 genauer gesagt), nur frage ich mich gerade, warum nun die Aufregung jetzt so groß ist (war das 2003 auch der Fall?). Blogs, Foren, etc. sind bereits in der Fassung von 2003 mit erfasst von der Pflicht entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Ich frage mich was Anlass gibt zu vermuten, dass dies nun anders sein wird:

"Nur haben die meisten Anbieter nicht auf das Gesetz geachtet, da die zuständigen Behörden Verstöße auch nicht  geahndet haben."

Die Androhungen von Ordnungswidrigkeiten gab es auch schon in der alten Fassung (hier mal eine Gegenüberstellung beider Fassungen http://jmstv-wiki.de/index.php?title=Synopse (http://jmstv-wiki.de/index.php?title=Synopse)), von daher ist die nun dritte Option der Durchführung des Jugendschutzes (so nenne ich die nun drei Wahlmöglichkeiten mal) ja eine Erweiterung. Oder ist den Leuten erst jetzt aufgefallen, dass es diese Pflicht eigentlich schon länger gibt?
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: tombs am 30. November 2010, 16:33:41
interessante frage hurz, hau die doch mal den heise-leuten um die ohren. würde ich gern wissen.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Avion Lore am 30. November 2010, 16:35:18
Link bitte zu dem Quote, merci.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Sky am 30. November 2010, 16:41:21
Also ich habe jetzt durch bisheriges Lesen nichts gefunden über die Heise Links, wo steht, dass wirklich mit so krassen Abmahn-Wellen zu rechnen ist.

http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2010/june/article/ministerpraesidenten-unterzeichnen-in-berlin-den-14-rundfunkaenderungsstaatsvertrag/

Da steht doch was von freiwilliger Selbstkennzeichnung des Angebotes, damit die Eltern über ihre Schutzfilter-Programme einstellen können, was die Jugend so liest. das ist an sich ja gar nicht mal so blöd.

Probleme bleiben:

Wie ist "Angebot" definiert? Das stand in einem der Artikel, ich glaube hier, unten, http://www.heise.de/newsticker/meldung/Ministerpraesidenten-verabschieden-Jugendmedienschutzstaatsvertrag-1019953.html
Ich hab nichts gefunden, dass "Angebot" wirklich auf jedes Wort im Internet anzuwenden ist. Wenn das so gehandhabt wird, möchte ich zu meiner Initalaussage zurückkehren und besorge mir Ritalin.

Außerdem eins, was hier wahrscheinlich nicht so großen Anklang findet, nämlich ein prinzipielles. Was ist der Unterschied zwischen diesem Gesetz und dem Kinderporno-Stoppschild? Was einen damals gestresst hat, war die möglichkeit, dass das missbraucht werden könnte und die Beeinflussung dessen, was man im internet von sich gibt unter dem Einfluss eines höheren "Prinzips" (Schutz der Kinder). Also Zensur.

Und ein praktisches. Wenn die das rigoros durchziehen, dann müssen schutzmechanismen entwickelt werden, die jeden Menschen stören, irgendwelche Altersabfragen über Personalausweisnummern z.B. Wer will das?

Und noch eins. Wer kommt auf die Idee Rundfunk und Internet als gleichgesetzt zu behandeln? Das sind doch völlig verschiedene Medien. Was wieder auf die Frage nach dem "Anbieter" zurückgeht. Wo steht denn, dass sie "Anbieter" so breit fassen werden, wie das hier gesagt wird?
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: tombs am 30. November 2010, 16:50:38
zu den fragen nach anbieter, inhalte und internet=andere medien: vermutlich die laufende rechtssprechung und die begleittexte zu den gesetzen. es scheint ja so zu sein, dass genau dieses verständnis so vom gesetzgeber gewollt ist.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: EdHunter am 30. November 2010, 16:56:11
Also besteht diese Pflicht eigentlich bereits schon länger (seit April 2003 genauer gesagt), nur frage ich mich gerade, warum nun die Aufregung jetzt so groß ist (war das 2003 auch der Fall?). Blogs, Foren, etc. sind bereits in der Fassung von 2003 mit erfasst

Puh... Tatsächlich?
Private Blogs mussten schon immer ihre Inhalte für bestimmte Alter kennzeichnen und evtl. Zugangsmechanismen einbauen? Die Frage ist ernst gemeint... so weit ich jetzt mal ge-googlet habe, war inmer davon die Rede, dass genau das das Problem mit der Überarbeitung des Vertrags sei.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Hurz am 30. November 2010, 17:02:27
interessante frage hurz, hau die doch mal den heise-leuten um die ohren. würde ich gern wissen.

Würde ich auch gerne wissen, aber heise.de trifft das ja nicht.

Link bitte zu dem Quote, merci.

http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/

zu den fragen nach anbieter, inhalte und internet=andere medien: vermutlich die laufende rechtssprechung und die begleittexte zu den gesetzen. es scheint ja so zu sein, dass genau dieses verständnis so vom gesetzgeber gewollt ist.

Das steht direkt im Staatsvertrag drin:

Zitat
§ 2 Geltungsbereich
(1) Dieser Staatsvertrag gilt für Rundfunk und Telemedien im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages.

und

§ 3 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Staatsvertrages sind

    * 1. „Angebote“ Inhalte im Rundfunk oder Inhalte von Telemedien im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages,

    * 2. „Anbieter“ Rundfunkveranstalter oder Anbieter Telemedien.

Die Definitionen im RStV (13. Fassung) finden sich dort (http://www.alm.de/fileadmin/Download/Gesetze/RStV_aktuell.pdf) im §2 (nur ein Auszug, da folgen noch eine Menge Unterscheidungen - und sogar eine Einschränkung am Ende unter Abs 3 für kleine Medien):

Zitat
Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.

Puh... Tatsächlich?
Private Blogs mussten schon immer ihre Inhalte für bestimmte Alter kennzeichnen und evtl. Zugangsmechanismen einbauen? Die Frage ist ernst gemeint... so weit ich jetzt mal ge-googlet habe, war inmer davon die Rede, dass genau das das Problem mit der Überarbeitung des Vertrags sei.

Da sich auf den RStV bezogen wird und dessen Ausnahmen (§2 Abs 3) nicht ausgeschlossen werden verstehe ich die Aufregung bisher nicht wirklich. Ich habe beim schnellen Überfliegen der beiden Versionen keine wirklich Änderung gefunden, die man werten könnte als: "So Blogger, nun seid ihr endlich fällig." ... daher bin ich gerade noch ein wenig ratlos ob der (erneuten?) Aufregung.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: EdHunter am 30. November 2010, 17:13:53
Da sich auf den RStV bezogen wird und dessen Ausnahmen (§2 Abs 3) nicht ausgeschlossen werden verstehe ich die Aufregung bisher nicht wirklich. Ich habe beim schnellen Überfliegen der beiden Versionen keine wirklich Änderung gefunden, die man werten könnte als: "So Blogger, nun seid ihr endlich fällig." ... daher bin ich gerade noch ein wenig ratlos ob der (erneuten?) Aufregung.

Ist der Bezug auf den RStV nicht gerade die Änderung?

In dem Link von Dir für die Gegenüberstellung der beiden Versionen liest sich das irgendwie so. Unter Geltungsbereich steht da:
Zitat
alt:
(1) Dieser Staatsvertrag gilt für elektronische Informations- und Kommunikationsmedien (Rundfunk und Telemedien).

neu:
(1) Dieser Staatsvertrag gilt für Rundfunk und Telemedien im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages.

Komplett gestrichen werden dagegen die Ausnahmen aus Absatz 2 (die aber hier wohl eh keine Rolle spielen).

Natürlich weiß ich jetzt wieder nicht, was im Rundfunkstaatsvertrag steht bzw. ob da mit dem Zusatz "im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages" Medien dazugekommen sind.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Hurz am 30. November 2010, 17:25:35
Komplett gestrichen werden dagegen die Ausnahmen aus Absatz 2 (die aber hier wohl eh keine Rolle spielen).

Das betrifft nur die reinen Zugangsanbieter, die davon ausgenommen wurden. Die Ausnahme wird beibehalten, da diese auch im RStV vorhanden ist, auf den nun verwiesen wird.

Natürlich weiß ich jetzt wieder nicht, was im Rundfunkstaatsvertrag steht bzw. ob da mit dem Zusatz "im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages" Medien dazugekommen sind.

Eigentlich steht da genau das drin, was auch vorher in der Fassung von 2003 steht, denn die neue Formulierung ist nur ein Verweis auf den RStV in dem das (sozusagen "zentral") genau definiert ist. Soll im Zuge der Vereinheitlichung der Regelungen für alle Medien (Funk, Fernsehen, Netz, Radio, Print, ...) wohl eine einheitliche Definitionsgrundlage schaffen.

Da den keiner zu lesen scheint, hier der komplette §2 des RStV:

Zitat
§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und
zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder
Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen. Der Begriff schließt
Angebote ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind. Telemedien
sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste
nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung
von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste nach
§ 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.


(2) Im Sinne dieses Staatsvertrages ist
1. Rundfunkprogramm eine nach einem Sendeplan zeitlich geordnete Folge von Inhalten,
2. Sendung ein inhaltlich zusammenhängender, geschlossener, zeitlich begrenzter Teil eines Rundfunkprogramms,
3. Vollprogramm ein Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Information, Bildung,
Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden,
4. Spartenprogramm ein Rundfunkprogramm mit im Wesentlichen gleichartigen Inhalten,
5. Satellitenfensterprogramm ein zeitlich begrenztes Rundfunkprogramm mit bundesweiter Verbreitung
im Rahmen eines weiterreichenden Programms (Hauptprogramm),
6. Regionalfensterprogramm ein zeitlich und räumlich begrenztes Rundfunkprogramm mit im Wesentlichen
regionalen Inhalten im Rahmen eines Hauptprogramms,
7. Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Be
rufs, die im Rundfunk von einem öffentlich-rechtlichen oder einem privaten Veranstalter oder einer
natürlichen Person entweder gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung oder als Eigenwerbung
gesendet wird, mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen,
einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen, gegen Entgelt zu fördern. § 7
Abs. 9 bleibt unberührt,
8. Schleichwerbung die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken
oder Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Sendungen,
wenn sie vom Veranstalter absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und mangels
Kennzeichnung die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zweckes dieser Erwähnung oder
Darstellung irreführen kann. Eine Erwähnung oder Darstellung gilt insbesondere dann als zu Werbezwecken
beabsichtigt, wenn sie gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erfolgt,
9. Sponsoring jeder Beitrag einer natürlichen oder juristischen Person oder einer Personenvereinigung,
die an Rundfunktätigkeiten oder an der Produktion audiovisueller Werke nicht beteiligt ist, zur
direkten oder indirekten Finanzierung einer Sendung, um den Namen, die Marke, das Erscheinungsbild
der Person oder Personenvereinigung, ihre Tätigkeit oder ihre Leistungen zu fördern,
10. Teleshopping die Sendung direkter Angebote an die Öffentlichkeit für den Absatz von Waren oder
die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen
gegen Entgelt in Form von Teleshoppingkanälen, -fenstern und spots,
11. Produktplatzierung die gekennzeichnete Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen,
Namen, Marken, Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen
in Sendungen gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung mit dem Ziel der Absatzförderung.
Die kostenlose Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen ist Produktplatzierung, sofern
die betreffende Ware oder Dienstleistung von bedeutendem Wert ist,
12. Programmbouquet die Bündelung von Programm und Diensten, die in digitaler Technik unter einem
elektronischen Programmführer verbreitet werden,
13. Anbieter einer Plattform, wer auf digitalen Übertragungskapazitäten oder digitalen Datenströmen
Rundfunk und vergleichbare Telemedien (Telemedien, die an die Allgemeinheit gerichtet sind) auch
von Dritten mit dem Ziel zusammenfasst, diese Angebote als Gesamtangebot zugänglich zu machen
oder wer über die Auswahl für die Zusammenfassung entscheidet; Plattformanbieter ist nicht, wer
Rundfunk oder vergleichbare Telemedien ausschließlich vermarktet,
14. Rundfunkveranstalter, wer ein Rundfunkprogramm unter eigener inhaltlicher Verantwortung anbietet,
15. unter Information insbesondere Folgendes zu verstehen: Nachrichten und Zeitgeschehen, politische
Information, Wirtschaft, Auslandsberichte, Religiöses, Sport, Regionales, Gesellschaftliches, Service
und Zeitgeschichtliches,
16. unter Bildung insbesondere Folgendes zu verstehen: Wissenschaft und Technik, Alltag und Ratgeber,
Theologie und Ethik, Tiere und Natur, Gesellschaft, Kinder und Jugend, Erziehung, Geschichte
und andere Länder,
17. unter Kultur insbesondere Folgendes zu verstehen: Bühnenstücke, Musik, Fernsehspiele, Fernsehfilme
und Hörspiele, bildende Kunst, Architektur, Philosophie und Religion, Literatur und Kino,
18. unter Unterhaltung insbesondere Folgendes zu verstehen: Kabarett und Comedy, Filme, Serien,
Shows, Talk-Shows, Spiele, Musik,
19. unter sendungsbezogenen Telemedien zu verstehen: Angebote, die der Aufbereitung von Inhalten
aus einer konkreten Sendung einschließlich Hintergrundinformationen dienen soweit auf für die jeweilige
Sendung genutzte Materialien und Quellen zurückgegriffen wird und diese Angebote thematisch
und inhaltlich die Sendung unterstützend vertiefen und begleiten, ohne jedoch bereits ein eigenständiges
neues oder verändertes Angebot nach § 11f Abs. 3 darzustellen,
20. ein presseähnliches Angebot nicht nur elektronische Ausgaben von Printmedien, sondern alle
journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote, die nach Gestaltung und Inhalt Zeitungen oder Zeitschriften
entsprechen.

(3) Kein Rundfunk sind Angebote, die
1. jedenfalls weniger als 500 potenziellen Nutzern zum zeitgleichen Empfang angeboten werden,
2. zur unmittelbaren Wiedergabe aus Speichern von Empfangsgeräten bestimmt sind,
3. ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen,
4. nicht journalistisch-redaktionell gestaltet sind oder
5. aus Sendungen bestehen, die jeweils gegen Einzelentgelt freigeschaltet werden.


Vielleicht ist irgendwo die entscheidende Änderung versteckt, aber bisher konnte ich keine entsprechende Passage finden und auch in keinem Artikel dazu konnte ich einen entsprechenden Verweis finden. Ich habe das Gefühl, das ist einfach bisher unter gegangen.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: retuar am 30. November 2010, 17:32:01
Hier schreibt ein Betroffener über die Konsequenzen:

http://blog.koehntopp.de/archives/2984-Offline-JMStV.html
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Avion Lore am 30. November 2010, 17:33:22
Hier schreibt ein Betroffener über die Konsequenzen:

http://blog.koehntopp.de/archives/2984-Offline-JMStV.html


Und genau diese Reaktion versteh ich nicht so ganz ... denn da Gesetz gibt es schon seit 2003 und nicht erst ab dem kommenden Jahr.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: EdHunter am 30. November 2010, 17:45:23
Da den keiner zu lesen scheint, hier der komplette §2 des RStV:
(...)
Hehe, so war das nicht gemeint. Ich meinte das eher in die Richtung "Oh gott... jetzt muss ich wieder woanders nachschauen..."

Danke Dir auf jeden Fall für die Mühe. Also sieht das jetzt so aus, dass sich da prinzipiell gar nichts ändert und eigentlich alle Blogs schon seit 2003 eine Kennzeichnungspflicht haben und es bis jetzt nur deswegen noch keiner gemacht hat, weil niemand entsprechende Verstöße geahndet hat? Irgendwie hakt das noch bei mir. Ich meine... das kann doch nicht sein. Da haben sich 7 Jahre lang keine Abmahn-Anwälte draufgestürzt? ;)

*shrug*
Vieleicht finde ich ja was Aufschlußreicheres, wenn ich daheim bin. Ich hab auf jeden Fall keine Lust drauf, Wikipedia und Skeltem's Miszellen nur noch von 22:00 - 06:00 lesen zu dürfen... das ist so meine Panik momentan.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Hurz am 30. November 2010, 17:49:52
Danke Dir auf jeden Fall für die Mühe. Also sieht das jetzt so aus, dass sich da prinzipiell gar nichts ändert und eigentlich alle Blogs schon seit 2003 eine Kennzeichnungspflicht haben und es bis jetzt nur deswegen noch keiner gemacht hat, weil niemand entsprechende Verstöße geahndet hat? Irgendwie hakt das noch bei mir. Ich meine... das kann doch nicht sein. Da haben sich 7 Jahre lang keine Abmahn-Anwälte draufgestürzt?

Das genau ist es auch was mich so wundert gerade ...

Vieleicht finde ich ja was Aufschlußreicheres, wenn ich daheim bin. Ich hab auf jeden Fall keine Lust drauf, Wikipedia und Skeltem's Miszellen nur noch von 22:00 - 06:00 lesen zu dürfen... das ist so meine Panik momentan.

Manche Dinge sind davon ja ausgenommen ... Wikipedia dürfte ohne Zweifel dazu zählen, aber ob die Mieszellen auch ...
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Sky am 30. November 2010, 18:19:20
Hurz, wenn ich das richtig verstanden habe, dann wird also das, was ich im Internet schreibe, behandelt, als würde es im Fernsehen ausgestrahlt oder im Radio gesendet? Und das ist schon seit 2003 so?
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Hurz am 30. November 2010, 18:30:59
Hurz, wenn ich das richtig verstanden habe, dann wird also das, was ich im Internet schreibe, behandelt, als würde es im Fernsehen ausgestrahlt oder im Radio gesendet? Und das ist schon seit 2003 so?

So ist der Staatsvertrag (http://www.artikel5.de/gesetze/jmstv.html) in der aktuell gültigen Fassung (seit April 2003) wohl zu verstehen:

Zitat
§ 2 Geltungsbereich

(1) Dieser Staatsvertrag gilt für elektronische Informations- und Kommunikationsmedien (Rundfunk und Telemedien).

§ 3 Begriffsbestimmungen

(2) Im Sinne dieses Staatsvertrages sind

    1. "Telemedien" Teledienste im Sinne des Teledienstegesetzes und Mediendienste im Sinne des Mediendienste-Staatsvertrages (http://www.netlaw.de/gesetze/mdstv.htm), soweit sie nicht Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages sind,

    2. "Angebote" Rundfunksendungen oder Inhalte von Telemedien,

    3. "Anbieter" Rundfunkveranstalter oder Anbieter von Telemedien.


Wie gesagt, ich bin auch gerade etwas erstaunt und ratlos warum das hier so besonders hervorgehoben wird. Ich sage ja, evt. versteckt sich irgendwo der Trick, aber bisher konnte den keiner aufzeigen. Alle sage nur "es ändert sich und das ist schlecht und ich bin weg", aber wo und wie sich das nun ändert sagt keiner. Ich glaube die meisten wissen gar nicht, dass es diesen Staatsvertrag schon gibt.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Sky am 30. November 2010, 19:17:12
Ich kann mich düster erinnern, dass es soetwas schon mal gab, deswegen haben wir uns damals doch auch kurz Gedanken gemacht über Adminrechte usw.

Das Fernsehen mit dem Internet einfach gleichzusetzen ist ja beknackt. *g*
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Estefan am 30. November 2010, 19:29:10
Setzen wir halt alle ein Ü 18 in die Signatur?
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Hurz am 30. November 2010, 19:50:04
Ich kann mich düster erinnern, dass es soetwas schon mal gab, deswegen haben wir uns damals doch auch kurz Gedanken gemacht über Adminrechte usw.

Haben wir?

Das Fernsehen mit dem Internet einfach gleichzusetzen ist ja beknackt. *g*

Kann ich nur teilweise zustimmen, da damit unter anderem auch Computerspiele (zumindest die Online-Vertreter) auf eine Ebene mit Film/Fernsehen/Radio/Büchern usw. gestellt werden. Was die Chancen für Sonderbehandlungen ("böse Onlinespiele, böse Killerspiele) deutlich senkt, da die Annäherung der verschiedenen Medien jeden Teil davon in seiner Bedeutung doch insgesamt stärkt. Im Prinzip ist es ein wenig das "Erwachsenwerden" des Internets könnte man sagen. Natürlich bleibt die Frage offen (das sieht man gerade gut an der Angst der kleinen Blogger jetzt) wie den Besonderheiten des jeweiligen Medium Rechenschaft geschuldet wird.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: X am 30. November 2010, 20:36:58
ein kommentar den ich dazu gefunden habe

Zitat von: Kai
Also ich frage mich, warum wir die Pferde heutzutage immer von hinten aufzäumen. Was spricht gegen eine Software, die eine Positivliste beinhaltet. Wenn Eltern zum Schutze Ihres Nachwuchses diese installieren möchte, können doch Webseitenbetreiber ihre Inhalte in eine bestimmte Altersklasse nach Prüfung einordnen und in eine Datenbank eintragen lassen, auf welche diese Software zugreift. So kann das Kind nur in den für sein Alter zertifizierten Webseiten surfen. Warum muss hier wieder Hinz und Kunz sich 5 mal im Kreise drehen aufgrund eines handwerklich und intellektuell schlecht erstellten Gesetzes? Wofür benötigt es überhaupt ein Gesetz? Verantwortungsvolle Eltern sollten in der Lage sein, selbst zu entscheiden, ob Sie diese Software mit Erleichterung für Sie nutzen möchten oder selbst einen familiären Riegel für "entwicklungsbeeinträchtigende Angebote" entwerfen. Die Tatsache, daß dieses dann auch noch -so wie es momentan aussieht- durchgewunken wird, spricht Bände über die Verfassung unserer politischen Gesellschaft. Von denen kann doch entweder keiner mit gesundem Menschenverstand gesegnet sein oder die Entscheider haben es sich noch nicht einmal mehr durchgelesen und sind zu Fraktionsrobotern und Diätenempfängern verkommen. cheers
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Sky am 01. Dezember 2010, 00:33:09
Das Fernsehen mit dem Internet einfach gleichzusetzen ist ja beknackt. *g*

Kann ich nur teilweise zustimmen, da damit unter anderem auch Computerspiele (zumindest die Online-Vertreter) auf eine Ebene mit Film/Fernsehen/Radio/Büchern usw. gestellt werden. Was die Chancen für Sonderbehandlungen ("böse Onlinespiele, böse Killerspiele) deutlich senkt, da die Annäherung der verschiedenen Medien jeden Teil davon in seiner Bedeutung doch insgesamt stärkt. Im Prinzip ist es ein wenig das "Erwachsenwerden" des Internets könnte man sagen. Natürlich bleibt die Frage offen (das sieht man gerade gut an der Angst der kleinen Blogger jetzt) wie den Besonderheiten des jeweiligen Medium Rechenschaft geschuldet wird.

Das stimmt, also die Einbettung der vormaligen Medienopfer in den mainstream ist möglich und das wäre gut.

Aaaaber, vom Prinzip her ist doch das Fernsehen etwas völlig anderes als das Internet. Ich akzeptiere es doch beim Fernsehen und beim Radio viel eher, dass da gesetze gemacht werden, was ausgestrahlt werden darf. Weil es eben einen passiven Empfänger gibt, uns, und den Anbieter. Das heißt, es macht Sinn, das Angebot durch (Jugendschutz)gesetze zur regeln.

Das dann alles pauschal aufs Internet zu überschreiben, wo doch jeder Nutzer ein Mit-Anbieter-Täter ist, macht einfach vom Prinzip her schon keinen Sinn.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: tombs am 01. Dezember 2010, 00:44:59
Im Prinzip ist es ein wenig das "Erwachsenwerden" des Internets könnte man sagen. Natürlich bleibt die Frage offen (das sieht man gerade gut an der Angst der kleinen Blogger jetzt) wie den Besonderheiten des jeweiligen Medium Rechenschaft geschuldet wird.
im prinzip erwachsenwerden ist nur zum teil richtig. erwachsene sollten schon ernster genommen werden und das netz ist "the big thing" und wird aller voraussicht nach die nächsten jahre noch mehr an bedeutung gewinnen. da ist ein simples drüberziehen von "fernsehvorschriften" dumm, realitätsfern, unzureichend, blind, rückwärtsgewandt, dumm (ja, es ist doppelt dumm).
und reiht sich nebenbei ein in eine ganze reihe dummer gesetze von offensichtlich lustlosen oder überforderten politikern.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Baumstumpf am 01. Dezember 2010, 00:56:37
"erwachsenwerden des internets"? das ist einzig und allein der bevormundungsdrang der deutschen politiker, oder besser gesagt in dem fall der SPD, aber sicher nicht ein "reifen des internets" oder ähnlicher schwachsinn. deutsche zwangsbürokratie für themen, die für gewisse politiker unbegreiflich sind. sonst nichts.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: tombs am 01. Dezember 2010, 01:03:16
hurz meinte vermutlich auch nicht ein "reifen des netzes", sondern dessen fortschreitende anerkennung. was diese aktuelle anerkennung taugt, da sind wir uns vermutlich weitestgehend einig.
es ist ja auch richtig, dass sich unsere führer n kopp zum jugendschutz im netz machen (bzw auch schon gemacht haben), nur was dabei rauskommt ist halt unsäglich.
und dass die 20%-partei spd sowas allein bewerkstelligt bekommt, darf bezweifelt werden.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Baumstumpf am 01. Dezember 2010, 01:09:04
das problem besteht in den kommunalen koalitionsverträgen, die zb die grünen dazu zwingen so ein gesetz mit zu tragen. dann wird aus den 20% nämlich schnell eine mehrheit. unser land hat daher nicht nur mit der dummheit populistischer und ungebildeter parteien wie der SPD zu kämpfen, sondern auch mit der machtgier von kleinen parteien wie den grünen, die eigentlich alles für den erhalt und ausbau ihres machtanspruches begraben würden.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: tombs am 01. Dezember 2010, 01:21:54
das problem besteht in den kommunalen koalitionsverträgen, die zb die grünen dazu zwingen so ein gesetz mit zu tragen. dann wird aus den 20% nämlich schnell eine mehrheit. unser land hat daher nicht nur mit der dummheit populistischer und ungebildeter parteien wie der SPD zu kämpfen, sondern auch mit der machtgier von kleinen parteien wie den grünen, die eigentlich alles für den erhalt und ausbau ihres machtanspruches begraben würden.
willst du im ernst spd und grüne in ihrer art politik zu betreiben von den anderen drei großen parteien unterscheiden? mach dich nicht lächerlich(er)
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Baumstumpf am 01. Dezember 2010, 01:26:12
nein. ich sage nur das die chancen für die spd, mit diesem vorhaben durch zu kommen, leider nicht schlecht stehen. dank den grünen.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Itchy am 01. Dezember 2010, 01:28:41
Für Trident ist dies mehr oder weniger irrelevant, da der gesamte Inhalt hier "user generated content" ist. Damit bin ich als Betreiber erst dafür verantwortlich, wenn ich darauf aufmerksam gemacht werde, z.B. über die "Beitrag melden" Funktionalität. Wenn ich da nicht flugs drauf reagiere, dann bin ich dran, ansonsten gottseidank nicht.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: tombs am 01. Dezember 2010, 01:31:46
mal back to topic, kann mir einer erklären, wo das problem für die blogger ist, ihre inhalte entsprechend einzustufen? teure/komplizierte software? betrifft doch eh nur betreiber von kommerziellen seiten mit kinderinhalten, oder müssen "mischseiten" auch den user generated content klassifizieren?
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Baumstumpf am 01. Dezember 2010, 01:38:13
Für Trident ist dies mehr oder weniger irrelevant, da der gesamte Inhalt hier "user generated content" ist. Damit bin ich als Betreiber erst dafür verantwortlich, wenn ich darauf aufmerksam gemacht werde, z.B. über die "Beitrag melden" Funktionalität. Wenn ich da nicht flugs drauf reagiere, dann bin ich dran, ansonsten gottseidank nicht.
ja? ich dachte das bezieht sich auch auf die verlinkung weiterführender inhalte und dem allgemeinen postverhalten.

wenn ich zum beispiel jetzt etwas über meine sexualpraktiken, meinen dicken schwanz und meine enormen ejakulationsfähigkeit bei diesen praktiken erzähle, würde dieser beitrag doch sicher in den 18er bereich zugeordnet werden müssen. oder nicht?  :mrgreen:

mal back to topic, kann mir einer erklären, wo das problem für die blogger ist, ihre inhalte entsprechend einzustufen? teure/komplizierte software? betrifft doch eh nur betreiber von kommerziellen seiten mit kinderinhalten, oder müssen "mischseiten" auch den user generated content klassifizieren?
entspechend einzuordnen? da beginnt es doch schon. WAS genau ist denn JURISTISCH entsprechend eingeordnet? also so, das man nciht durch einen schmierigen abmahnanwalt vor gericht gezerrt werden kann? wodurch bekommt man rechtssicherheit? wie schafft man sie? was muß man alles in seinen kleinen blog einbauen, damit man sich nicht plötzlich einer klage von zig tausend euro gegenüber sieht?

angesichts solcher fragen sehen sich die leute - zu recht!!!! - genötigt ihre seiten gleich ganz aufzugeben, was die internetlandschaft deutschsprachiger seiten extrem negativ beeinflußt. derartige bevormundung durch den staat gibt es eigentlich nur in china und im iran.  
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: EdHunter am 01. Dezember 2010, 02:10:25
mal back to topic, kann mir einer erklären, wo das problem für die blogger ist, ihre inhalte entsprechend einzustufen? teure/komplizierte software? betrifft doch eh nur betreiber von kommerziellen seiten mit kinderinhalten, oder müssen "mischseiten" auch den user generated content klassifizieren?

Also falls man nach den Blogs geht, die da auf Heise verlinkt waren, dann heißt das ab sofort:
- Kennzeichne alle deine Beiträge (nach welchen Richtlinien steht da auch nirgends)
- Falls ein Beitrag Ü16 oder Ü18 ist, muss eine Alterserkennungssoftware installiert werden oder die Seite darf nur zu den vorgeschriebenen "Sendezeiten" online sein.
Das Ganze gilt dann für jeden Blog - egal, ob privat, geschäftlich, sonstwas...

Die Betonung liegt dabei auf falls.

So, wie Hurz das hier aufgezeigt hat, war das eigentlich schon seit 2003 so, aber keinen hat's gestört. Das klingt zwar zugegebenermaßen ziemlich seltsam, aber ich habe auch noch nichts anderes dazu gefunden. Zugegeben... ich hab heute nach der Arbeit auch keine Lust mehr gehabt, großartig zu suchen ;)
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Zidahya am 01. Dezember 2010, 06:56:50
Setzen wir halt alle ein Ü 18 in die Signatur?

Das wird wohl nicht funktionieren, da man sich ja die Sigs nicht anzeigen lassen muss.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Estefan am 01. Dezember 2010, 07:24:38
Grad so gesehen:

(http://blog.pantoffelpunk.de/wp-content/themes/bla/imgs/anschlag.png)
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Hurz am 01. Dezember 2010, 09:13:08
- Falls ein Beitrag Ü16 oder Ü18 ist, muss eine Alterserkennungssoftware installiert werden oder die Seite darf nur zu den vorgeschriebenen "Sendezeiten" online sein.

Da liegt ein großer Irrtum, denn diese Software von der überall die Rede ist, soll Eltern zur Verfügung gestellt werden (von den ISPs), die dann eine entsprechende Kennzeichnung der Seite (in der Gesamtheit - nicht jeden einzelnen Beitrag) erkennen soll und dann Zugang gibt oder nicht. Selber auf der Seite muss keine Software installiert werden, nur eine Kennzeichnung erfolgen. Als Betreiber hat man drei (früher zwei) Varianten:

1. "Sendezeitenregelung"
2. Zugangskontrollen mit Altersverifikation (Ausweisnummer, PostIdent, ..)
3. (neu) Alterskennzeichnung wie bei Film/Spielen (auch auslesbar für "Eltern"-Software)

Dabei gilt, dass die Kennzeichnung die Gesamtseite bewerten sollte und nicht jeden Beitrag einzeln. Wer ganz sicher gehen will, der sagt halt ab sofort: ab 18 Jahren (wie weit das sinnvoll ist lassen wir mal dahingestellt). Bis auf die neue Option drei sollte das schon seit 2003 so geregelt werden ... wurde es nur nie.

Nach der Begründung für den Staatsvertrag soll user generated content erst einmal nicht mit erfasst sein, aber der Anbieter (Forenbetreiber) hat eine zumindest passive Aufsichtspflicht. Sprich, wenn er etwas findet, dass jugendgefährdend ist, dann muss er reagieren, sonst macht er sich angreifbar.


Ich akzeptiere es doch beim Fernsehen und beim Radio viel eher, dass da gesetze gemacht werden, was ausgestrahlt werden darf. Weil es eben einen passiven Empfänger gibt, uns, und den Anbieter. Das heißt, es macht Sinn, das Angebot durch (Jugendschutz)gesetze zur regeln.

Die von dir genannte Begründung warum es beim Fernsehen viel mehr akzeptiert wird ist nicht griffig, denn ob ich nun einen Blog lese oder Beiträge in einem Forum oder Artikel ist ebenso passiver Konsum wie das Ansehen einer Fernsehsendung oder eines Videos. Viel mehr wird es beim Fernsehen eher akzeptiert, weil es "schon immer" so war und wir es anders nicht kennen, ganz im Gegensatz zum Internet, in dem es so was nicht gibt. Vom reinen Konsum her ist es absolut egal wie ich die Inhalte aufnehme oder diese technisch verbreitet werden.

Das dann alles pauschal aufs Internet zu überschreiben, wo doch jeder Nutzer ein Mit-Anbieter-Täter ist, macht einfach vom Prinzip her schon keinen Sinn.

Das aber ist ein wesentlicher Unterschied, da hier eine Interaktion stattfinden kann und eine Beteiligung Dritter (oder von einem selber) die einen signifikanten Unterschied zwischen den beiden Medien darstellt. Nur ist die Frage was man aus diesem Umstand macht. Einen Freibrief für den Zugang/Kennzeichnung oder eine Erleichterung der Anbieter im Umgang mit den Inhalten die von ihnen nicht erstellt, aber auf ihren Plattformen erzeugt und verbreitet werden? Man hat den zweiten Schritt gewählt (nur passive Aufsichtspflicht, keine aktive (also Prüfung jedes Beitrags vor Veröffentlichung)), da dies dem Grundgedanken des Jugendschutzes und dem Gleichheitsprinzip (gleiches Recht (und gleiche Pflicht damit auch) für alle (Medien)) gerecht wird. Das ist sozusagen die Kehrseite der Medaille, dass das Internet erwachsen wird - es erhält mehr Aufmerksamkeit und auch mehr Sicherheit (vor Sperren, etc.) und Rechte, aber das geht einher mit mehr Pflichten.


Einen Unterschied (den meiner Meinung nach wichtigsten) hast du aber ausgelassen und das ist die Globalität des Netzes und die Tatsache, dass die Regelung natürlich nur für deutsche Betreiber/Anbieter gelten kann und damit natürlich (egal wie gut gemeint, gut gemacht es wäre) zu kurz greifen muss. Nur eine (utopische) international einheitliche Lösung mit einheitlichen Standards (alleine daran würde es schon scheitern) würde eine auch lokal wirksamen Jugendschutz bieten. Nun stellt sich die Frage ob man deshalb das Handtuch wirft und sagt "kann man eh nichts machen" oder ob man zumindest in seinem "Netzbereich" versucht etwas zu bewegen. Schon 2003 hat man sich hier zu Lande von politischer Seite entschlossen etwas zu tun.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: EdHunter am 01. Dezember 2010, 09:46:37
Da liegt ein großer Irrtum, denn diese Software von der überall die Rede ist, soll Eltern zur Verfügung gestellt werden (von den ISPs), die dann eine entsprechende Kennzeichnung der Seite (in der Gesamtheit - nicht jeden einzelnen Beitrag) erkennen soll und dann Zugang gibt oder nicht. Selber auf der Seite muss keine Software installiert werden, nur eine Kennzeichnung erfolgen.

Deswegen sage ich ja, die Betonung liegt auf "falls". Denn auf dem (bei heise verlinkten) Blog stand zu lesen:

Zitat
Für die Inhalte, die ab 16 oder ab 18 eingestuft sind (und das ist das Default-Label) müßte ich außerdem einen wirksamen Zugangsschutz mit Alterskontrolle implementieren.

Ich hab aber jetzt im Update gesehen, dass es eine FAQ der FSM (http://www.fsm.de/de/jmstv-2011) zu dem Thema gibt. Und da steht's genau so, wie Du sagst, Hurz: Sobald man Inhalte mit drin hat, die entweder ab 12 und nicht von anderen Inhalten getrennt sind oder erst ab 16 oder ab 18 sind, hätte man auch bisher schon für eine Alterskontrolle sorgen müssen. Neu kommt jetzt dieses System der Kennzeichnung hinzu, das von Filtern oder Jugenschutzprogrammen ausgelesen wird, für das es aber (Zitat) "noch gar keine Jugendschutzprogramme und keine Kennzeichnungsstandards" gibt.

Damit finde ich nicht mehr den neuen JMStV bescheuert, sondern auch schon den alten, weil dabei in keinster Weise auf die Besonderheiten des Internets eingegangen wird. Eine Zugangskontrolle oder eine Kennzeichnungspflicht für den normalen privaten Blogger halte ich für Blödsinn. Ich weiß auch nicht so richtig, was mit Microblogs passieren soll... jeder Tweet wird gekennzeichnet? Also wenn man den Vertrag schon überarbeitet, dann hätte man das mal richtig machen sollen.

Übrigens gilt dabei wirklich:
Zitat
Der JMStV geht davon aus, dass Anbieter selbst einschätzen müssen, ab welcher Altersstufe ihr Angebot freizugeben ist. Dies gilt auch nach der derzeit geltenden Rechtslage.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Baumstumpf am 01. Dezember 2010, 10:24:10
ihr beide überseht einfach die probleme die dabei entstehen. auf der grundlage des neuen JMStV können betreiber eine webseite abgemahnt werden, wenn einstufungen fehlen, oder diese falsch eingeschätzt und gesetzt wurden. die lösung wäre pauschal die seite auf 16 oder 18 zu setzen und ein identifikationsverfahren davor zu schalten. natürlich gab es das auch schon vorher, doch ohne den rechtlichen zwang dahinter, weil eben genau die dafür nötige beurteilung der inhalte fehlte. nun ist der betreiber dazu verpflichtet sich seinen strick selbst zu drehen. fehlt die alterkennzeichnung kann nun einfacher abgemahnt werden. ab 16/18 und kein spezielles anmeldeverfahren? abmahnung. ab 0-12 und doch mal irgendwo einen link mit drin, oder etwas was man als laie falsch eingestuft hat? abmahnung. dazu kommen dann noch die probleme, die dadurch mit der zielgruppe entstehen.

das ist es was den leuten kopfzerbrechen bereitet.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Avion Lore am 01. Dezember 2010, 10:33:14
FAQ der FSM (Freiwillige Selbskontrolle Multimedia-Diensteanbieter)

http://www.fsm.de/de/jmstv-2011
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Hurz am 01. Dezember 2010, 10:40:58
Für die Inhalte, die ab 16 oder ab 18 eingestuft sind (und das ist das Default-Label) müßte ich außerdem einen wirksamen Zugangsschutz mit Alterskontrolle implementieren.

Die Software meinst du, ein Zugangssystem mit Username/Passwort bei dem das Alter über z.B. eine Ausweisnummerprüfung erfolgt oder etwas, dass die Seite nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr online gehen lässt (bei ab 18 Inhalten). Technisch beides (wie VZlog auch sagte im Eingangslink oben) sehr wenig aufwendig.

Neu kommt jetzt dieses System der Kennzeichnung hinzu, das von Filtern oder Jugenschutzprogrammen ausgelesen wird, für das es aber (Zitat) "noch gar keine Jugendschutzprogramme und keine Kennzeichnungsstandards" gibt.

Das hatte ich auch gelesen und wundere mich, warum die Standards wie eine Seite gekennzeichnet sein sollte nicht gleich mit beschlossen wurden.

Damit finde ich nicht mehr den neuen JMStV bescheuert, sondern auch schon den alten, weil dabei in keinster Weise auf die Besonderheiten des Internets eingegangen wird. Eine Zugangskontrolle oder eine Kennzeichnungspflicht für den normalen privaten Blogger halte ich für Blödsinn.

Also technisch dürfte die Kennzeichnung für solche "Programme" wenig aufwendig sein - vermutlich ein Eintrag in der index-Datei und gut ist. Das würde ja ausreichen für ein Programm dort einen flag "Jugendfreigabe" auszulesen und danach zu handeln. Zugangskontrollsoftware gibt es kostenlos schon überall, allerdings widerspricht das natürlich dem (bisherigen) Verständnis eines Blogs. Im RStV gibt es aber auch die Ausnahmen und soweit ich den neue JMStV gelesen habe werden diese Ausnahme nicht berührt - von daher könnte es also für private Blogs nicht erheblich sein was da geregelt wird.

Ich weiß auch nicht so richtig, was mit Microblogs passieren soll... jeder Tweet wird gekennzeichnet? Also wenn man den Vertrag schon überarbeitet, dann hätte man das mal richtig machen sollen.

Da hat man es sich einfach gemacht und die gleich mit erfasst durch den sehr weit gefassten Begriff.

Übrigens gilt dabei wirklich:
Zitat
Der JMStV geht davon aus, dass Anbieter selbst einschätzen müssen, ab welcher Altersstufe ihr Angebot freizugeben ist. Dies gilt auch nach der derzeit geltenden Rechtslage.

Das ist für alle Anbieter gleich - beim Fernsehen (auch bei freien Kanälen) oder Radio muss das auch der Anbieter machen.


Man muss zwei Dinge unterscheiden bei der Diskussion: Inhalte vom Anbieter und Inhalte von Dritten auf der Plattform des Anbieters. In erster Betrachtung relevant sind die Inhalte die vom Anbieter kommen bzw. denen er bewusst in erster Linie eine Plattform bietet (also Artikel, Blogs, etc.). Die Frage die man stellen muss ist: Warum sollten Anbieter von solchen Inhalten im Netz keine Verantwortung dafür übernehmen müssen (dazu zählt auch die Verantwortung für den Jugendschutz), während Anbieter von z.B. Fernsehsendungen dies tun müssen? In beiden Fällen wird etwas an eine unbestimmte Zahl von Nutzern übertragen oder bereit gestellt - im Netz sogar dauerhafter/länger/nachhaltiger als beim Fernsehen, also vermeintlich "gefährlicher" - welches von den Nutzern passiv konsumiert wird (man schaltet den Fernseher ein sieht etwas <-> man ruft die Seite auf, liest/sieht etwas). Einen ausschlaggebenden Unterschied stellt das also erst einmal nicht dar.

Bleibt die Interaktivität und die Frage, wie weit der Anbieter hier in der Verantwortung steht. Entweder er ist voll von Beginn an für alle möglichen Dinge verantwortlich und muss genau prüfen was da auf seiner Plattform passiert (die s.g. aktive Aufsichtspflicht, also Prüfung aller Beiträge vor Veröffentlichung - ein Unding ohne Zweifel) oder er wird in die passive Aufsichtspflicht genommen (was derzeit wohl gewollt ist) und muss, sobald etwas strafrechtlich oder eben jugendgefährdendes verbreitet wird auf seiner Plattform und ihm das bekannt wird, entsprechend reagieren. Das ist eigentlich ein fairer Kompromiss, sofern (und da kommen wir zum wirklich wichtigen Unterschied) eine Bewertung möglich ist.

Und da wären wir bei dem Punkt, der die Unterscheidung nötig macht: Privatpersonen ohne entsprechende Ausbildung oder Unterstützung haben keine Möglichkeiten eine fundierte Bewertung vorzunehmen was die Einstufung von jugendgefährdenden Inhalten angeht. Das ist der Unterschied gegenüber eine Fernsehsender, der entsprechende Ressourcen zur Verfügung hat - bzw. zur Verfügung haben muss. Und genau an dieser Stelle ist die riesige Lücke und das was den JMStV so angreifbar macht und dem Medium "Internet" nicht gerecht wird. Im Gegensatz zur Verbreitung per Fernsehen ist keine große Technik usw. nötig um Inhalte zu erstellen und zu verbreiten und genau das ist ja das tolle am Netz (auch wenn 99,99% der Beiträge eher für den Müll sind wenn man ehrlich ist ;) ) und hier würde der JMStV unverhältnismäßig einschneiden (wobei ich explizit Blogs, etc. von Privatpersonen meinen und nicht solche kommerziellen Anbieter die das nur als privat tarnen aber damit ihren Lebensunterhalt verdienen).

An dieser Stelle müssten entsprechende Maßnahmen definiert sein, die es Privatpersonen erlauben ihre Inhalte (auch wenn diese beliebt sind und viele Leute konsumieren/nutzen) zu verbreiten ohne dass vorher eine Bewertung stattfinden muss, die eine Privatperson nicht leisten kann. Hier wäre z.B. denkbar, dass es eine Schonfrist für privat erstellte Inhalte gibt, bevor Strafen wegen der Ordnungswidrigkeiten erfolgen können oder klare verbindliche Richtlinien (was aber schwer ist) für die Einordnung von Inhalten usw. Hier sehe ich das Problem und die Unzulänglichkeit des JMStV und nicht bereits vorher in der allgemeinen Eingliederung des Mediums "Internet" in die Reihe der erfassten Medien.

natürlich gab es das auch schon vorher, doch ohne den rechtlichen zwang dahinter, weil eben genau die dafür nötige beurteilung der inhalte fehlte. nun ist der betreiber dazu verpflichtet sich seinen strick selbst zu drehen. fehlt die alterkennzeichnung kann nun einfacher abgemahnt werden.

Das ist alles schon seit 2003 so ... lies dir den die Texte vergleichenden Link weiter oben durch. Beurteilung der Inhalte durch den Anbieter, Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis 500.000 Euro ... alles schon seit 2003 Teil des JMStV. Daher ändert sich an dieser Stelle eben genau nichts und das ist ja das, warum ich die Aufregung nicht wirklich verstehe. Primär neu ist nur diese Kennzeichnung die von Programmen ausgelesen werden kann (sofern es mal solche geben wird).

FAQ der FSM (Freiwillige Selbskontrolle Multimedia-Diensteanbieter)

http://www.fsm.de/de/jmstv-2011

Danke für den Link. Wenn man das so liest, dann ist das also mal wieder ein Sturm im Wasserglas und die relevanten Teile sind schon seit 2003 gültig. Nur hat es bisher wohl einfach keinen interessiert ... irgendwie aber dennoch seltsam.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Baumstumpf am 01. Dezember 2010, 10:57:09

natürlich gab es das auch schon vorher, doch ohne den rechtlichen zwang dahinter, weil eben genau die dafür nötige beurteilung der inhalte fehlte. nun ist der betreiber dazu verpflichtet sich seinen strick selbst zu drehen. fehlt die alterkennzeichnung kann nun einfacher abgemahnt werden.
....Primär neu ist nur diese Kennzeichnung die von Programmen ausgelesen werden kann (sofern es mal solche geben wird).

diese kennzeichnung ist somit ein neuer und für abmahnabwälte eine wesentlich einfachere möglichkeit webseitenbetreiber abzumahnen.

ganz davon abgesehen ist auch die zunehmende regulierungswut unserer regierung sehr bedenklich. immer ein stücken mehr, bis irgendwann gar nichts mehr erlaubt ist. eine entwicklung die es anzuprangern und zu stoppen gilt. deine akzeptanz dieser entwicklung ist daher nichts anderes als deren befürwortung.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: EdHunter am 01. Dezember 2010, 11:01:23
Danke für den Link. Wenn man das so liest, dann ist das also mal wieder ein Sturm im Wasserglas und die relevanten Teile sind schon seit 2003 gültig. Nur hat es bisher wohl einfach keinen interessiert ... irgendwie aber dennoch seltsam.

So... und warum liest Du seinen Link und meinen nicht, den ich vorher gepostet hatte und der genau auf die selbe Seite zeigt?  :Hurz:
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Hurz am 01. Dezember 2010, 11:17:52
diese kennzeichnung ist somit ein neuer und für abmahnabwälte eine wesentlich einfachere möglichkeit webseitenbetreiber abzumahnen.

Das ist Schwachsinn, denn ob Kennzeichnung fehlt oder der Zugang zur Seite ohne Altersprüfung ist oder ob die Seite 24/7 online ist, das ist gleich einfach festzustellen. Dadurch entsteht keine "Arbeitserleichterung" für die Anwälte.

deine akzeptanz dieser entwicklung ist daher nichts anderes als deren befürwortung.

Ich bin der Meinung, dass jemand der Dinge verbreitet auch dafür Verantwortung trägt und das bezieht sich auf alle möglichen Bereiche - unter anderem auch auf den Jugendschutz. Da das selten freiwillig erfolgt kann ein gewisser Druck nötig sein, das ist aber auch in vielen anderen Bereichen des Lebens so. Und sofern dies unter Berücksichtigung der besonderen Umstände passiert - was ich derzeit beim JMStV nicht ganz erfüllt sehe, wie ich oben schon schrieb - kann ich damit leben, das ist korrekt. Freiheiten und Möglichkeiten die das Netz bietet sind wunderbar und auch durchaus wichtig, aber meiner Meinung nach erwachsen daraus eben nicht nur Rechte und Ansprüche, sondern auch Pflichten und Verantwortungen.

So... und warum liest Du seinen Link und meinen nicht, den ich vorher gepostet hatte und der genau auf die selbe Seite zeigt?  :Hurz:

Öhm .. ok .. mein Fehler .. ich dachte du hast da auf das andere FAQ verwiesen, dass ich da vorher mal gelinkt hatte.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: tombs am 01. Dezember 2010, 11:26:32
hmm, ich seh noch kein so großes problem für blogger, aber mal soll das wirklich dazu führen, dass sich die Leser bei jedem besuch auf 4players, taketwo(deutschland) mit ihrer ausweisnummer identifizieren müssen? halleluja
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Hurz am 01. Dezember 2010, 11:37:28
hmm, ich seh noch kein so großes problem für blogger, aber mal soll das wirklich dazu führen, dass sich die Leser bei jedem besuch auf 4players, taketwo(deutschland) mit ihrer ausweisnummer identifizieren müssen? halleluja

Es gibt ja schon immer die Ausnahmen für die "großen" Nachrichten und andere Inhalts-Anbieter und da hat sich auch nichts geändert (da ja auch den RStV verwiesen wird an der Stelle) - zumindest lese ich an der Stelle nichts dazu. Und danach wäre eine Altersverifikation auch nur einmal nötig in Verbindung mit einer entsprechenden Zugangskontrolle (sprich: Username+Passwort+ einmalige Alterskontrolle - sozusagen wie bei der Disko bei der man einmal den Ausweis vorzeigen muss und dann einen Stempel bekommt).

Wie gesagt es kommt darauf an wie weit die kleinen privaten Angebote geschützt werden vor nicht tragbaren finanziellen Folgen oder Auflagen. Rein vom Text her (auch wenn die Begründungen das relativieren) ist da der JMStV etwas wenig aussagekräftig und eher unbrauchbar. Aber das eben schon seit 2003.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: EdHunter am 01. Dezember 2010, 12:22:53
Mal völlig zusammenhanglos ein juristisches Statement dazu:

http://blog.beck.de/2010/11/30/jugendmedienstaatsvertrag-und-altersfreigabe-im-internet

Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Hurz am 01. Dezember 2010, 12:35:07
Mal völlig zusammenhanglos ein juristisches Statement dazu:

http://blog.beck.de/2010/11/30/jugendmedienstaatsvertrag-und-altersfreigabe-im-internet

Hihihihi .. und dabei ist er noch nicht mal auf die Grammatik- und Rechtschreibfehler eingegangen.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Sky am 01. Dezember 2010, 12:49:56
Zitat
Und da wären wir bei dem Punkt, der die Unterscheidung nötig macht: Privatpersonen ohne entsprechende Ausbildung oder Unterstützung haben keine Möglichkeiten eine fundierte Bewertung vorzunehmen was die Einstufung von jugendgefährdenden Inhalten angeht. Das ist der Unterschied gegenüber eine Fernsehsender, der entsprechende Ressourcen zur Verfügung hat - bzw. zur Verfügung haben muss. Und genau an dieser Stelle ist die riesige Lücke und das was den JMStV so angreifbar macht und dem Medium "Internet" nicht gerecht wird. Im Gegensatz zur Verbreitung per Fernsehen ist keine große Technik usw. nötig um Inhalte zu erstellen und zu verbreiten und genau das ist ja das tolle am Netz (auch wenn 99,99% der Beiträge eher für den Müll sind wenn man ehrlich ist  ) und hier würde der JMStV unverhältnismäßig einschneiden (wobei ich explizit Blogs, etc. von Privatpersonen meinen und nicht solche kommerziellen Anbieter die das nur als privat tarnen aber damit ihren Lebensunterhalt verdienen).

Das finde ich, haben sie verhauen. Also erstens einzugrenzen, was ein Anbieter ist und Privatpersonen z.B. davon auszunehmen. Und das liegt IMO an der einfachen Übertragung von dem Gesetz vom Fernsehen her, wo innerhalb des Mediums alles Angebot ist.

Ansonsten glaube ich der FAQ entnehmen zu können, dass man seine Seite nicht klassifizieren muss.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Zidahya am 01. Dezember 2010, 16:36:12
Wir haben doch jetzt den neuen elektronischen Personalausweis. Damit sollte eine Alteridentifikation recht einfach sein.

Ja ich weiss ist utopisch, weil die Leute den sowieso boykottieren solange sie können und selbst dann hat nicht jeder einen Kartenscanner zu Hause und dann bräuchte man immer noch eine Software auf der Webseite die das ausliest und dann ist der Datenschutz nicht mehr sichergestellt, weil man sofort alle privaten Daten des Betreffenden hat und dann...

Ach das wird doch sowieso nichts... die Jugendschützer wollen mehr Sicherheit für die lieben kleinen und die Datenschützer wollen mehr Sicherheit für alle. Können die sich nicht erstmal Zanken bevor sie uns damit belästigen. -.-
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Hurz am 01. Dezember 2010, 16:47:18
Also erstens einzugrenzen, was ein Anbieter ist und Privatpersonen z.B. davon auszunehmen.

Juristisch sauberer wäre es die Privatpersonen mit zu Erfassen als Anbieter (was sie ja auch sind), aber dann für Ausnahmen zu sorgen, so wie es ja schon im RStV der Fall ist (und auf den wird ja für den Anbieterbegriff verwiesen).

Ansonsten glaube ich der FAQ entnehmen zu können, dass man seine Seite nicht klassifizieren muss.

Ich sehe gegenüber der Regelung von 2003 auch keinen Änderungsbedarf hier.

Wir haben doch jetzt den neuen elektronischen Personalausweis. Damit sollte eine Alteridentifikation recht einfach sein.

Dafür gebührt dir ein dickes :bruhaha:
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Aviarium am 01. Dezember 2010, 16:52:23
Man könnte doch statt des elektronischen Ausweises direkt nen RFID Chip in die Kuppe des rechten Daumens einpflanzen. Die wird dann zusammen mit dem Fingerabdruck von einem Lesegerät ausgelesen.
Aus der Kombination wird dann ein Hashwert gebildet, der an die Webseite weitergeleitet wird. Diese kann dann mit dem Hash und der Altersfrage an einer staatlichen Schnittstelle das Alter bestätigen lassen.
Die Webseite weiß danach nicht mehr als vorher und umgehen kann man das auch nicht... so einfach :D
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Hurz am 01. Dezember 2010, 16:57:40
Wie wäre es ganz banal und einfach mit einem Netzhaut oder Daumenabdruck-Scanner für jeden Haushalt? Dazu eine zentrale DB in der alle Personen erfasst sind und beim Zugang wird nur geprüft - anonym - ist die Person über dem Alter X oder nicht. So einfach wäre das. *hust*
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Yat am 01. Dezember 2010, 17:16:00
Wie wäre es ganz banal und einfach mit einem Netzhaut oder Daumenabdruck-Scanner für jeden Haushalt? Dazu eine zentrale DB in der alle Personen erfasst sind und beim Zugang wird nur geprüft - anonym - ist die Person über dem Alter X oder nicht. So einfach wäre das. *hust*

Du arbeitest nicht zufällig in Pullach ?

Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Hurz am 01. Dezember 2010, 17:28:47
Du arbeitest nicht zufällig in Pullach ?

Nein, aber wenn wir schon bei abstrusen Ideen angekommen sind ... :)
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: tombs am 01. Dezember 2010, 17:45:35
dann müßte er ja nach berlin ziehen.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Necrowizard am 01. Dezember 2010, 18:15:30
Das machen die doch nicht mehr. Seit wie vielen Jahren wollen die schon umziehen? Wenn man da jetzt anfängt, sind die bis zur eigenen Rente sicher immer noch in Pullach.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Hurz am 01. Dezember 2010, 18:16:27
Die können nicht umziehen, da das neue BND Gelände/Gebäude noch lange nicht fertig ist. Außerdem werden die wohl nie ganz umziehen.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: tombs am 01. Dezember 2010, 18:34:07
Das machen die doch nicht mehr. Seit wie vielen Jahren wollen die schon umziehen? Wenn man da jetzt anfängt, sind die bis zur eigenen Rente sicher immer noch in Pullach.
ich fahr an dem neuen gebäude öfter mal vorbei, haben schon gut was geschafft. war witzig, das erste was da aufgestellt wurde (vor baucontainern, kränen und sonstigem kram) waren dutzende kameras und n 3 Meter hoher zaun. sieht so als aus, als könnten irgendwann nächstes jahr die ersten rein
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Necrowizard am 01. Dezember 2010, 18:38:44
Das machen die doch nicht mehr. Seit wie vielen Jahren wollen die schon umziehen? Wenn man da jetzt anfängt, sind die bis zur eigenen Rente sicher immer noch in Pullach.
ich fahr an dem neuen gebäude öfter mal vorbei, haben schon gut was geschafft. war witzig, das erste was da aufgestellt wurde (vor baucontainern, kränen und sonstigem kram) waren dutzende kameras und n 3 Meter hoher zaun. sieht so als aus, als könnten irgendwann nächstes jahr die ersten rein

Ah ok. Ich fahren immer mal wieder am aktuellen Gebäude vorbei. Da siehts noch nicht so nach Umzugs-Hektik aus. Wobei da der Zustand des neuen Gebäudes wohl aussagekräftiger ist.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Hurz am 01. Dezember 2010, 18:42:26
ich fahr an dem neuen gebäude öfter mal vorbei, haben schon gut was geschafft. war witzig, das erste was da aufgestellt wurde (vor baucontainern, kränen und sonstigem kram) waren dutzende kameras und n 3 Meter hoher zaun. sieht so als aus, als könnten irgendwann nächstes jahr die ersten rein

Mein Schwager war in der ersten Bauphase als Architekt beteiligt an dem Projekt und was der so erzählt wie die planen ... da sind die ersten in 10 Jahren nicht drin. Naja ok, das war etwas übertrieben. Aber schon lustig so zu hören wie das so abgeht auf der Baustelle dort - nur offizielles Material darf verwendet werden (Laptop, Handy, etc.) und muss alles beim Verlassen abgegeben werden. Jeder Ziegel und Zementsack wird durchleuchtet auf Wanzen usw. und dauernd will noch jemand in der Planung mitreden. Man könnte sagen, ein typisches Bauprojekt der öffentlichen Hand aber multipliziert mit dem Faktor Wahnsinn hoch 10.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Avion Lore am 02. Dezember 2010, 18:47:33
Achtung, tl;dr Gefahr, aber dennoch sehr interessant:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/12/01/warum-blogger-gelassen-bleiben-konnen/
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Baumstumpf am 02. Dezember 2010, 20:40:35
die einfachste lösung für diese ganzen probleme wäre, das internet öffiziell erst ab 18 jahren frei zu geben. dann haben die mündigen bürger ihre ruhe und die politiker könnten eltern abmahnen, die ihrer aufsichtspflicht nicht nachkommen.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: EdHunter am 02. Dezember 2010, 21:22:36
Achtung, tl;dr Gefahr, aber dennoch sehr interessant:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/12/01/warum-blogger-gelassen-bleiben-konnen/

Sehr schön. Mal eine ausführliche und konkrete Erläuterung.
Und nach meiner quasi standardmäßigen ersten Panik, komme ich mittlerweile auch zum selben Fazit. ;)
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Zidahya am 02. Dezember 2010, 22:01:13
die einfachste lösung für diese ganzen probleme wäre, das internet öffiziell erst ab 18 jahren frei zu geben. dann haben die mündigen bürger ihre ruhe und die politiker könnten eltern abmahnen, die ihrer aufsichtspflicht nicht nachkommen.

Bin ich dabei... aber dann gleich noch einen Elternführerschein, bevor sie anfangen mit Kindern um sich zu werfen.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Tholld am 15. Dezember 2010, 12:48:39
Hat sich anscheinend erledigt (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,734765,00.html)

Wieder einmal haben die blinden und tauben Idioten, denen die Mehrheit der Einwohner ihre Stimme gegeben hat, sich einen Schwachsinn ausgedacht - und gottseidank haben es noch welche rechtzeitig gemerkt.

Ich fordere IT-Kurse für Personen, die ein öffentliches Amt bekleiden - bei Nichtbestehen Nicht-Job.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: X am 15. Dezember 2010, 13:52:36
geisterte ja schon seid einigen tagen durchs netzt.

Ist mir trozdem absolut schleierhaft, wie ausgerechnet die parteien, die den bockmist verzapft haben, ihn auf einmal ablehnen. Nur weil sie nun in der opposition sind?
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: EdHunter am 15. Dezember 2010, 17:32:46
Ist mir trozdem absolut schleierhaft, wie ausgerechnet die parteien, die den bockmist verzapft haben, ihn auf einmal ablehnen.
Mein erster Gedanke.

Das blöde ist ja... jetzt tritt der alte Vertrag wieder in Kraft und der ist ja eigentlich "strenger", da er die Möglichkeit zur Kennzeichnung nicht bietet.
Titel: Re: "Das ist ja hochgradig bechissen für alle, die ein Blog machen."
Beitrag von: Zidahya am 15. Dezember 2010, 17:49:55
Nur weil sie nun in der opposition sind?

Natürlich deswegen. Am Ende könnte sich noch eine der anderen Parteien dafür auf die Schulter klopfen. Seid wann wird Politik fürs Volk gemacht?