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Autor Thema: geschützte namen  (Gelesen 4439 mal)

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geschützte namen
« am: 16. Juli 2013, 14:35:15 »
da ist also diese firma fuer haustechnik (gas, wasser, abwasser/ Bad , kueche...) welche auch eine internetseite unter einem bestimmten namen betreibt (nicht der name der firma) und auf ihren autos, anhaengern und wohnwagen auch werbung fuer diese seite betreibt.

Nun kommt da ein schrieb eines anwaltes hereingeflattert, das sich jemand diesen namen hat schuetzen lassen.... mit allem drum und dran, was so ein anwalt dazu halt auf papier bannen kann. U.a. wurde gefordert das die werbung fuer diesen namen untersagt wird.
Vom internetauftritt war bisher keine rede.

Meine frage ist nun, kann der anwalt auch den gebrauch der internetseite irgendwie anfechten/unterbinden ?

Als zusatzinfo, der anwalt hat angemerkt das man sich im zweifelsfall^^ ja irgendwie mit seinem mandanten einig werden koennte und dieser den schutz des namen s  an die firma veräussern koennte ;). Ihr seht also worum es eigentlich geht, der typ will nur geld machen.

Hurz

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Re: geschützte namen
« Antwort #1 am: 16. Juli 2013, 14:58:23 »
Nur ein Rat an der Stelle (und das ist der einzig seriöse Rat): Fachanwalt für Markenrecht aufsuchen und beauftragen und ja nicht selber versuchen hier was zu machen. Markenrecht ist eine komplexe Sache bei der man viele Kleinigkeiten beachten muss und ein Feld bei dem es auch viele Entscheidungen gibt und man nur mit Hilfe von Kommentaren und Fachliteratur weiter kommt.
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Neranja

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Re: geschützte namen
« Antwort #2 am: 16. Juli 2013, 16:31:42 »
Meine frage ist nun, kann der anwalt auch den gebrauch der internetseite irgendwie anfechten/unterbinden ?

Überblick: Wer zuerst kommt mahlt zuerst gilt im Domainrecht, es sei denn der Domaininhaber nutzt die Marke nicht selbst und will sie als Domain nur mutwillig blockieren und damit Kohle machen. Ausnahmen: generische Worte und Gattungsbezeichnungen wie "Auto", "Gas" etc. die keine Marke sein können. Es gibt aber internationale Schiedsgerichte die man bei .com/.net/.org o.ä. anrufen kann - je nach Domain.

Wenn die Firma A den Namen als Marke verwendet hat ohne ihn ins Markenregister einzutragen, ihn aber trotzdem im Geschäftsverkehr nutzt kriegt sie trotzdem eine simple Art von Schutzrecht hin - muss das aber vor Gericht halt auch beweisen können.

Eventuell kriegt ein guter Anwalt es auch hin die Eintragung der Marke des Gegenpartei als mutwillig hinzustellen und die Löschung derselben durchzukriegen. Das kommt drauf an für welche Klassen (sprich welche Dinge/Geschäfte) die Marke eingetragen worden ist. So gibt es Linux als Betriebssystem und auch als Vollwaschmittel, jeweils mit anderen Klassen eben.

Markenrecherche hier:
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger

Für wirklich detaillierte Auskünfte, und weil die Scheiße wirklich unglaublich kompliziert ist sollte man möglichst schnell einen Fachanwalt für Markenrecht suchen. Allein das man keine 300 Euro für die Anmeldung der eigenen Marke ausgegeben hat zeigt das man sich nicht mit der Materie beschäftigt hat :)
Außerdem lässt mich mein Schaf nicht mehr ran

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Re: geschützte namen
« Antwort #3 am: 16. Juli 2013, 16:47:11 »
markenname ist eigentlich viel zu hoch gegriffen
es ist die simple zusammensetzung eines verbes welches uns taeglich millionenmal von werbung durch die ohren geblasen wird und eines begriffes der sowas von gebraeuchlich ist das er unter deine aufgeführten ausnahmen faellt.
Die firma hat natuerlich einen anwalt, ob der sich nun mit dieser materie auskennt... ka. Die auflagen wurden umgehend umgesetzt (werbung von autos entfernt) und dem gegnerischen anwalt mitgeteilt das man nicht gewillt ist geld fuer diesen mist zu bezahlen. Damit ist erstmal ruhe.
Frage war halt nur, ob die wegen der domain nochmal irgendwas machen koennen.

Hurz

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Re: geschützte namen
« Antwort #4 am: 16. Juli 2013, 17:12:53 »
markenname ist eigentlich viel zu hoch gegriffen

es ist die simple zusammensetzung eines verbes welches uns taeglich millionenmal von werbung durch die ohren geblasen wird und eines begriffes der sowas von gebraeuchlich ist das er unter deine aufgeführten ausnahmen

So wie du es beschreibst ist es das nicht. Marke kann viel sein und muss nicht gleich hochgegriffen sein (Hoch Tief ist auch eine Marke und besteht aus zwei alltäglichen Worten).
faellt.

Die firma hat natuerlich einen anwalt, ob der sich nun mit dieser materie auskennt... ka.

Im Zweifel nein, daher: Fachanwalt für Markenrecht fragen. UNBEDINGT ... evt. einen der noch in einer Kanzlei mit einem zusammen arbeitet für Domain/IT Recht.
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Ronnie Drew

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Re: geschützte namen
« Antwort #5 am: 16. Juli 2013, 17:17:32 »
Wenn es allgemeingültige Begriffe sind, hätte ich nichtmal die Werbung entfernt, sondern mir gleich nen Anwalt geholt.

Diese ganzen Geldgeilen Spinner, die bei irgendeiner geistig minderbemittelten Behörde durchkriegen, sich Namen wie "Autos-kaufen" schützen zu lassen, gehören eh geschlagen.

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Re: geschützte namen
« Antwort #6 am: 16. Juli 2013, 17:34:39 »
werbung von autos entfernen - kostenlos
Alles andere haette in irgendeiner art und weise geld gekostet, daher wurde dieser weg eingeschlagen.

 

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Carfesch
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