da ist also diese firma fuer haustechnik (gas, wasser, abwasser/ Bad , kueche...) welche auch eine internetseite unter einem bestimmten namen betreibt (nicht der name der firma) und auf ihren autos, anhaengern und wohnwagen auch werbung fuer diese seite betreibt.
Nun kommt da ein schrieb eines anwaltes hereingeflattert, das sich jemand diesen namen hat schuetzen lassen.... mit allem drum und dran, was so ein anwalt dazu halt auf papier bannen kann. U.a. wurde gefordert das die werbung fuer diesen namen untersagt wird.
Vom internetauftritt war bisher keine rede.
Meine frage ist nun, kann der anwalt auch den gebrauch der internetseite irgendwie anfechten/unterbinden ?
Als zusatzinfo, der anwalt hat angemerkt das man sich im zweifelsfall^^ ja irgendwie mit seinem mandanten einig werden koennte und dieser den schutz des namen s an die firma veräussern koennte
. Ihr seht also worum es eigentlich geht, der typ will nur geld machen.