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Geht um die Formulierung und die Anrede "Dir", "deiner",
Zitat von: Hurz am 18. Juli 2013, 13:26:03Geht um die Formulierung und die Anrede "Dir", "deiner", Oh, echt? Daran machen die das fest? Puh... auch gewagt, finde ich.
Auch die Formulierung, dass die "Aufforderung an Kinder, (...) ihre Eltern oder andere Erwachsene dazu zu veranlassen" untersagt ist, klingt für mich hart. Ich meine, das macht doch jede Spielzeugwerbung, oder? Gut, natürlich ohne die Möglichkeit, per SMS zu zahlen, das stimmt.
Geht um die Formulierung und die Anrede "Dir", "deiner", ... und die generelle Aufmachung der Werbung (nach dem Motto "Deine Eltern müssen davon nichts wissen") und wohl auch die Weise wie bezahlt werden kann. Aber genauer kann man das erst bei Veröffentlichung des Urteils sagen, wenn die Begründung im Detail zu lesen ist.
Außerdem lässt mich mein Schaf nicht mehr ran
Du darfst nicht den Fehler machen aus A gleich B zu schließen bei so komplexen Dingen, sondern man muss hier sehr genau hinsehen, viele Faktoren berücksichtigen und exakt und umfassend arbeiten.