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Autor Thema: BGH untersagt Werbung in Onlinespielen für Kinder  (Gelesen 2186 mal)

EdHunter

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BGH untersagt Werbung in Onlinespielen für Kinder
« am: 18. Juli 2013, 12:56:41 »
http://www.golem.de/news/urteil-bgh-untersagt-werbung-in-onlinespielen-fuer-kinder-1307-100458.html

Das könnte noch interessant werden. Was da an Werbetext zitiert wird, ist so ziemlich in jedem F2P-Shop zu finden. Wo sie da den Unterschied ziehen zwischen "an Erwachsene" oder "an Kinder gerichtete" Werbung, erschließt sich mir noch nicht ganz.

Zitat
Schnapp dir die günstige Gelegenheit und verpasse deiner Rüstung & Waffen das gewisse 'Etwas'
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Hurz

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Re: BGH untersagt Werbung in Onlinespielen für Kinder
« Antwort #1 am: 18. Juli 2013, 13:26:03 »
Geht um die Formulierung und die Anrede "Dir", "deiner", ... und die generelle Aufmachung der Werbung (nach dem Motto "Deine Eltern müssen davon nichts wissen") und wohl auch die Weise wie bezahlt werden kann. Aber genauer kann man das erst bei Veröffentlichung des Urteils sagen, wenn die Begründung im Detail zu lesen ist.
"Shooter mit Game-Pad spielen ist wie Suppe essen ohne Löffel. Geht auch irgendwie, aber danach ist man versaut." Hurz, 2014

EdHunter

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Re: BGH untersagt Werbung in Onlinespielen für Kinder
« Antwort #2 am: 18. Juli 2013, 13:37:33 »
Geht um die Formulierung und die Anrede "Dir", "deiner",
Oh, echt? Daran machen die das fest? Puh... auch gewagt, finde ich.
Auch die Formulierung, dass die "Aufforderung an Kinder, (...) ihre Eltern oder andere Erwachsene dazu zu veranlassen" untersagt ist, klingt für mich hart. Ich meine, das macht doch jede Spielzeugwerbung, oder? Gut, natürlich ohne die Möglichkeit, per SMS zu zahlen, das stimmt.

Naja, wie gesagt... bin mal gespannt, ob das Auswirkungen hat.
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Baumstumpf

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Re: BGH untersagt Werbung in Onlinespielen für Kinder
« Antwort #3 am: 18. Juli 2013, 13:48:40 »
es geht nicht nur um das duzen, sondern darum, das es klar an kinder ausgerichtet ist. das wird an vielen dingen fest gemacht. zb auch daran, das man per sms bezahlen kann.

ich persönlich finde es klasse. war schon lange überfällig.

Hurz

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Re: BGH untersagt Werbung in Onlinespielen für Kinder
« Antwort #4 am: 18. Juli 2013, 13:56:10 »
Geht um die Formulierung und die Anrede "Dir", "deiner",
Oh, echt? Daran machen die das fest? Puh... auch gewagt, finde ich.

Die machen das nicht "nur" daran fest oder als Ankerpunkt, aber es ist, zusammen mit einigen anderen Faktoren ein Indiz und Hinweis auf die Zielgruppe und erfüllt eben in der Gesamtheit nach BGH Meinung den Verstoß. Du darfst nicht den Fehler machen aus A gleich B zu schließen bei so komplexen Dingen, sondern man muss hier sehr genau hinsehen, viele Faktoren berücksichtigen und exakt und umfassend arbeiten.

Auch die Formulierung, dass die "Aufforderung an Kinder, (...) ihre Eltern oder andere Erwachsene dazu zu veranlassen" untersagt ist, klingt für mich hart. Ich meine, das macht doch jede Spielzeugwerbung, oder? Gut, natürlich ohne die Möglichkeit, per SMS zu zahlen, das stimmt.

Da gibt es sehr feine Unterschiede die sehr klein aber ungemein wichtig sind. So wird in normaler Werbung für Spielzeug das Produkt vorgeführt (wie mit dem Lego gespielt wird, was die Puppe kann), aber (meist) fehlt der direkte Aufruf "hier kaufen" oder in der Art. Natürlich ist es im Prinzip unter der Oberfläche etwas, das mitschwingt und genau dazu ist ja Werbung da, aber es ist weniger offensichtlich (Kinder sagen dann nicht "Mama, kauf mir das, weil der im Fernsehen es gesagt hat." sondern "Mama, kauf mir das, das sieht cool aus.") - in den USA ist das z.B. völlig anders, da sind die Aufforderungen zum Kauf bzw. zum Eltern unter Druck setzen meist deutlich massiver.

Außerdem fehlt bei den üblichen Medien der direkte Zugriff auf den Kauf - Werbung und Kaufmöglichkeit werden da also getrennt. Das ist auch so ein Faktor der es - dann zusammen mit den Bezahlarten - durchaus zu einem Verstoß kommen lässt, verglichen mit normaler Werbung.


Aber wie gesagt, man sollte die komplette Begründung des BGH erst einmal abwarten, da das für die Urteilsfindung ganz relevant ist. Vor allem in solchen Fällen in denen es um Abwägungen und eher "schwammige" Themen geht. Insgesamt ein interessantes Urteil, das viele Fragen offen lässt und viel Raum für neue Betrugsmaschen gegenüber den Firmen durch clevere Eltern, aber auch das Potential für die Verhinderung für einige üble Maschen durch anbietende Firmen.
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Neranja

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Re: BGH untersagt Werbung in Onlinespielen für Kinder
« Antwort #5 am: 18. Juli 2013, 14:08:50 »
Geht um die Formulierung und die Anrede "Dir", "deiner", ... und die generelle Aufmachung der Werbung (nach dem Motto "Deine Eltern müssen davon nichts wissen") und wohl auch die Weise wie bezahlt werden kann. Aber genauer kann man das erst bei Veröffentlichung des Urteils sagen, wenn die Begründung im Detail zu lesen ist.

Naja, Capri-Sonne wird ja laut Hersteller auch an Erwachsene vermarket und nicht an Kinder.  ::)
Außerdem lässt mich mein Schaf nicht mehr ran

EdHunter

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Re: BGH untersagt Werbung in Onlinespielen für Kinder
« Antwort #6 am: 18. Juli 2013, 14:43:21 »
Du darfst nicht den Fehler machen aus A gleich B zu schließen bei so komplexen Dingen, sondern man muss hier sehr genau hinsehen, viele Faktoren berücksichtigen und exakt und umfassend arbeiten.
Ja, das ist ja mein Problem... der Artikel gibt da leider nicht viel her. Das einzige, was da steht, ist halt der zitierte Werbetext, aber der kann eigentlich nicht der Ausschlagspunkt sein, so generisch, wie der ist.

[Edit]
Ähm, falls das so rüberkommt... ich sage übrigens nicht, dass das "schlecht" ist. Ich bin da recht emotionslos erstmal. Aber das klingt für mich nach einem relativ harten Urteil, das unter Umständen einige Konsequenzen nach sich ziehen könnte und von daher fällt das bei mir erstmal unter die Kategorie "sehr interessant".
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