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Autor Thema: Telekom und DSL  (Gelesen 6026 mal)

Itchy

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Re: Telekom und DSL
« Antwort #15 am: 22. Januar 2013, 22:13:25 »
Somit wird das wohl ein lustiger Fall und ich werde alle Abbuchungen nun zurück gehen lassen und werde auch meinen Mobilvertrag kündigen. Den Rest dürfen die Anwälte unter sich aus machen.

Aus den Telekom-AGBs.

Zitat
Wenn wir Ihnen am neuen Wohnsitz die bisherige vertraglich vereinbarte Leistung nicht anbieten können, können Sie Ihren Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats vorzeitig kündigen.

Kündigen ja, fristlos nein.

Blaukool

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Re: Telekom und DSL
« Antwort #16 am: 22. Januar 2013, 22:16:40 »


Aus den Telekom-AGBs.

Zitat
Wenn wir Ihnen am neuen Wohnsitz die bisherige vertraglich vereinbarte Leistung nicht anbieten können, können Sie Ihren Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats vorzeitig kündigen.


Kündigen ja, fristlos nein.

Ich würde in Kombination mit

Die Kernproblematik ist halt, dass die darauf bestehen dass am Umzugstag wohl das 16000er verfügbar gewesen wäre

eher sagen: Kündigen nein, fristlos sowieso nie.

Hurz

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Re: Telekom und DSL
« Antwort #17 am: 22. Januar 2013, 23:13:42 »
Das mit den 3 Monaten geht auf das TKG und die Änderungen vom Mai 2012 zurück - inwieweit diese Änderung hier eine Bedeutung hat und es 3 Monate und nicht fristlos ist, das ist zweitrangig.

Die Frage ist ob die Telekom sich darauf berufen darf, dass am Tag des Umzuges etwas möglich gewesen wäre, was vorher so nicht kommuniziert wurde bzw. vorher nicht verfügbar war (@Blaukool, entsprechende Unterlagen liegen vor bzw. die Telekom müsste mir nachweisen, dass sie es mir auf meine Anfrage hin angeboten haben). Die Literatur gibt dazu einiges her, auch wenn exakt dieser Fall (natürlich) nicht zu finden ist, aber in vielen anderen Fragen wird auf den Antragstag und nicht den Umstellungstag verwiesen.

Es ist ja nicht zumutbar, dass man erst umziehen muss, einen schlechter Anschluss in Kauf nehmen muss (bei gleichbleibender Bezahlung) und dann erst beginnen darf seinen neuen Anbieter zu wechseln, wenn die Telekom einem den Segen dazu gibt. Wenn die Telekom mir garantiert hätte auf meine Anfrage: "Am 19.12.2012 haben Sie in der neuen Adresse die alte Leistung zu 100% sicher, wenn nicht dann zahlen wir den Ausfall.", dann hätte ich damit kein Problem gehabt - aber genau das tun sie ja nicht bzw. haben sie nicht getan.

Es kann und darf nicht zu Lasten des Kunden gehen, dass die Telekom ihre Planungen für den Ausbau intern nicht oder falsch kommuniziert bzw. sich darauf nicht festlegen lassen will (oder selber nicht daran glaubt?). Das ist analog den (neuen) Regelungen, dass bei einem Anbieterwechsel die Leitung nicht länger als einen Tag ausfallen darf, sofern alle nötigen Anträge, etc. fristgerecht gestellt wurden. Auch hier darf ein mögliches Unvermögen, schlechte Arbeitseinteilung oder eine unzureichende Terminplanung der Anbieter nicht zu Lasten des Kunden gehen.


Und mit dem Geld habe ich keine Probleme und wenn die da einen vollstreckbaren Titel haben wollen, dann müssen sie das vor Gericht erklären, denn anders kommen die nicht an so einen Titel und da kann ich dann entsprechend Einspruch einlegen und muss als Gegenseite gehört werden.
« Letzte Änderung: 22. Januar 2013, 23:18:52 von Hurz »
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Re: Telekom und DSL
« Antwort #18 am: 22. Januar 2013, 23:17:39 »
also wenn ich eines gelernt habe, dann das die telekom bei fragen des geldes für geleistete dienste bisher noch IMMER ihr geld eingeklagt und bekommen hat. Denn dabei zaehlt dein besonderer umstand ersteinmal gar nicht.
Selbst wenn du  in deinem fall recht bekommst, hast du kein recht das geld einzubehalten, ich wuerde mich da nicht auf zu dünnes eis begeben an deiner stelle.

Hurz

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Re: Telekom und DSL
« Antwort #19 am: 22. Januar 2013, 23:33:28 »
also wenn ich eines gelernt habe, dann das die telekom bei fragen des geldes für geleistete dienste bisher noch IMMER ihr geld eingeklagt und bekommen hat.

Sie leistet ja keinen Dienst mehr und kann mir keine Leistung mehr liefern (eine Montage der Endgeräte und des Hausanschlusses bzw. dessen Freischaltung ist nie erfolgt am neuen Wohnort), daher steht ihr auch kein Geld mehr zu und der Grund dafür liegt im Zweifel an einem Kommunikationsfehler auf der Seite der Telekom (bzw. bei denen intern) und nicht bei mir. Und die Telekom hat genug Fälle verloren und eine Tochter der Telekom hat auch schon mal bei mir auf Granit gebissen und musste unberechtigte Rechnungen stornieren.

Selbst wenn du  in deinem fall recht bekommst, hast du kein recht das geld einzubehalten, ich wuerde mich da nicht auf zu dünnes eis begeben an deiner stelle.

Ob ich das rückwirkend betrachtet durfte oder nicht muss im Zweifel ein Gericht klären, aber prinzipiell musst du nicht auf einen Vertrag bezahlen und dann das Geld zurück fordern, wenn den Anspruch strittig ist. Auch nicht bei der Telekom, auch wenn die gerne sehr selbstsicher auftritt.
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Blaukool

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Re: Telekom und DSL
« Antwort #20 am: 22. Januar 2013, 23:43:24 »
wenn nicht dann zahlen wir den Ausfall.

Genau dieser Satzteil greift meines Wissens nur bei Business, nicht aber bei Privatanschlüssen...

Hurz

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Re: Telekom und DSL
« Antwort #21 am: 23. Januar 2013, 02:11:22 »
Das ist so nicht ganz richtig, vor allem da es sich um eine Mischnutzung handelt. Aber abgesehen davon, es wurde mir gegenüber noch nicht mal erwähnt, dass da ein Ausbau geplant ist (geschweige denn zu wann). Und den Fehler lasse ich mir nun mal nicht zurechnen.


Edit: Weil es hier rein passt: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bgh-urteil-schadensersatz-bei-internet-ausfall-vom-provider-a-879481.html
« Letzte Änderung: 24. Januar 2013, 18:15:11 von Hurz »
"Shooter mit Game-Pad spielen ist wie Suppe essen ohne Löffel. Geht auch irgendwie, aber danach ist man versaut." Hurz, 2014

 

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