Somit wird das wohl ein lustiger Fall und ich werde alle Abbuchungen nun zurück gehen lassen und werde auch meinen Mobilvertrag kündigen. Den Rest dürfen die Anwälte unter sich aus machen.
Wenn wir Ihnen am neuen Wohnsitz die bisherige vertraglich vereinbarte Leistung nicht anbieten können, können Sie Ihren Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats vorzeitig kündigen.
Aus den Telekom-AGBs.ZitatWenn wir Ihnen am neuen Wohnsitz die bisherige vertraglich vereinbarte Leistung nicht anbieten können, können Sie Ihren Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats vorzeitig kündigen.Kündigen ja, fristlos nein.
Die Kernproblematik ist halt, dass die darauf bestehen dass am Umzugstag wohl das 16000er verfügbar gewesen wäre
also wenn ich eines gelernt habe, dann das die telekom bei fragen des geldes für geleistete dienste bisher noch IMMER ihr geld eingeklagt und bekommen hat.
Selbst wenn du in deinem fall recht bekommst, hast du kein recht das geld einzubehalten, ich wuerde mich da nicht auf zu dünnes eis begeben an deiner stelle.
wenn nicht dann zahlen wir den Ausfall.