ich formuliere mal neu: welche folgen hat eine abmahnung der verbraucherzentrale? soweit ich das lese, handelt es sich nicht um anwaltliche/gerichtliche geschichte. correct me?
Spannend .. die Verbraucherzentrale mahnt etwas an was der BGH bereits gegenteilig entschieden hat. Und das ist ja auch gar nicht der eigentliche Aufhänger der Abmahnung, sondern das ist der Teil über die Weitergabe erhobener persönlicher Daten an Dritte. Und nun im Zuge dessen die Accountbindung vorschieben könnte es Valve leicht machen da der Verbraucherzentrale einen Strick daraus zu drehen - meine Meinung nach unklug. Vor allem auch direkt die Accountbindung jetzt wieder anzumahnen (siehe Urteil 2010, da bereits unterlegen) ist unter Umständen für den anderen Teil (Datenweitergabe) nachteilig.
Also wird Valve vermutlich den bemängelten Teil nachbessern (oder eine opt-in oder opt-out Funktion einbauen) und dann war es das auch schon. Evt. verweisen sie aber auch nur auf das Urteil von 2010 (BGH, Urt. v. 11.02.2010 - Az.: I ZR 178/08) bei dem die Verbraucherzentrale auf der Seite des Klägers bereits unterlag. Da ist das einzige Schlupfloch der Verbraucherzentrale, dass es damals um die Accountbindung von Spielen ging die auf DVD/CD erworben wurden und hier um die AGB-Änderungen. Wobei das Aussperren von Usern die AGB-Änderungen nicht zustimmen an sich absolut rechtens ist (was als unstrittig gilt, aber ich bin nicht sicher ob es dazu schon ein BGH Urteil gibt).
Mein Tipp: Wir brauchen in der Zukunft alle häufiger mal Hotspot Shield...
Auch eine Möglichkeit ... Valve sagt einfach "Auf Wiedersehen" und dann war es das ... Das würde ich ja zu gerne erleben wie dann die ganzen "Recht so Verbraucherzentrale!"-Jubler auf einmal zu "Ihr Arschlöcher!"-Brüllern werden.