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Autor Thema: Google Glass - Weiterverkauf soll verhindert werden  (Gelesen 6334 mal)

Necrowizard

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Re: Google Glass - Weiterverkauf soll verhindert werden
« Antwort #15 am: 18. April 2013, 23:40:37 »
Das erste mal das ich sowas für nen fertiges Produkt gesehen hab war beim Bugatti Veyron, also auch dort nix völlig neues...

Einen limitierten Sportwagen würde ein Weiterverkaufsverbot aber ziemlich entwerten oder?

wegen Google Glass: Wirklich mehr als eine Kamera an einer Brille ist es doch imho noch nicht. Ok, ein niedrig auflösenden Display ist noch dabei. Den großen Nutzen oder die Revolution erkenne ich wohl noch nicht.

Vielleicht kann man es zur Massenkontrolle von Jugendlichen einsetzten in dem man ihnen niedrig aufgelöste rautenförmige Wegpunkte in das Sichtfeld einblendet. Der Zwang denen zu folgen wurde ihnen ja in den letzten Shootergenerationen eingetrichtert.
« Letzte Änderung: 18. April 2013, 23:51:20 von Necrowizard »

Hurz

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Re: Google Glass - Weiterverkauf soll verhindert werden
« Antwort #16 am: 18. April 2013, 23:44:36 »
Oder aber das Gegenteil bewirken. Wer dann einen hat, wenn man den noch schwerer bekommt, der ist noch "exklusiver" ...
"Shooter mit Game-Pad spielen ist wie Suppe essen ohne Löffel. Geht auch irgendwie, aber danach ist man versaut." Hurz, 2014

tombs

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Re: Google Glass - Weiterverkauf soll verhindert werden
« Antwort #17 am: 19. April 2013, 01:22:36 »
für mich zum verstehen: es ist völlig in ordnung für euch, dass a) beta tester/early adopter 1.500 zahlen und quasi nur mieter ist b)google ne deaktivierungsfunktion eingebaut, die sie jederzeit ziehen können. und stoppt die bemühungen von dev-kit-vergleichen, das ist hier bestenfalls ne teilmenge und selbst da vermutlich schon ne ziemliche verrenkung.

Hurz

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Re: Google Glass - Weiterverkauf soll verhindert werden
« Antwort #18 am: 19. April 2013, 08:48:58 »
Es geht hier um eine Test- und Entwickler-Version die Vorab rein zu Testzwecken raus gegeben wird im Zuge eines Test- und Entwicklerprogramms. Und wenn du dir mal die Zeit nehmen würdest dich mehr als nur über den einen Artikel zu informieren was genau das Explorer Programm ist und wer primär daran teilnehmen konnte (denn das Programm war zuerst nicht für die Öffentlichkeit zugänglich, erst am Ende für sieben Tag), dann wüsstest du, dass der dev-kit Vergleich weder eine Teilmenge noch noch Verrenkung ist.

Und ja, ich halte es für völlig in Ordnung für den Entwickler von Hardware, wenn er Vorserien-Vorab-Test-Versionen (das ist die entscheidende Einschränkung) mit entsprechenden Einschränkungen nur heraus gibt und sich auch Möglichkeiten zurückhält sich gegen einen Missbrauch wehren zu können. Eine NDA bei z.B. Software, Musik oder Filmen ist da ebenso vergleichbar wie Verschwiegenheitsklausel für Leute die ein neues Auto, Kamera usw. gezeigt bekommen (auch auf Messen, oft muss man gesonderte Erklärungen unterschreiben um in die Hinter-Hinter-Zimmer schauen zu dürfen) und testen dürfen. Dort sind teils empfindliche Vertragsstrafen Teil der Überlassung und das Mittel der Wahl, so sind z.B. bei einem Spiel durchaus mal Summen von pauschal 500.000 Euro aufwärts plus Schadensersatz keine Seltenheit. Das ist also nicht wirklich etwas Neues oder ungewöhnliches, sondern absolut üblich und das in vielen Zweigen der Industrie und dient dem Schutz der eigenen Investition für die Entwicklung.


Es bleibt halt abzuwarten was Google sich für die Serienversion einfallen lässt, aber wie Blaukool schon richtig sagte enthalten die normalen terms of use keine solche Einschränkung wie die für das Explorer Programm. Von daher dürfte ab offiziellem Verkauf diese Klausel eben auch vom Tisch sein (soweit ich lesen konnte endet das Explorer Programm ja damit auch offiziell).


Edit: Abgesehen davon sind das ja nun keine Überraschungen die da drin stehen, das ganze ist ja schon lange bekannt und jeder der sich beim Explorer Programm beworben hat wusste das bzw. hätte das eigentlich wissen müssen. Und es steht auch nicht versteckt irgendwo zwischen den Zeilen, sondern gleich im zweiten Satz zum Explorer Programm.
« Letzte Änderung: 19. April 2013, 09:47:29 von Hurz »
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tombs

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Re: Google Glass - Weiterverkauf soll verhindert werden
« Antwort #19 am: 19. April 2013, 11:49:16 »
jupp, überleg mal für dich und deine geräte im haushalt, ob du weißt/nachliest, was im 2. absatz der produktspezifischen agb's steht. also nach den 10 absätzen der firmenspezifischen agbs.

und du magst noch ne ganze weile draufrumreiten, aber es geht mir weiterhin ganz im speziellen um den teil, den sie als vorabversion an endkunden zu nem höheren preis verticken (endgültiger preis wird wohl deutlich niedriger). vielleicht kann man die frage auch anders stellen, wieso machen sie nicht einfach nur ne ganz klare dev-version?

mehr info zum thema:
für die finale version gilt wohl, dass kommerzieller weiterverkauf verboten wird. klingt erstmal halb so wild. in der weiteren erläuterung heißt es dann nur, dass sie verschenken erlauben. scheint in die richtung zu gehen, dass ein normaler verkauf unter privatpersonen vermutlich nicht erlaubt ist.
Zitat
"You may not commercially resell any Device, but you may give the Device as a gift" the company explains.

Hurz

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Re: Google Glass - Weiterverkauf soll verhindert werden
« Antwort #20 am: 19. April 2013, 12:26:04 »
jupp, überleg mal für dich und deine geräte im haushalt, ob du weißt/nachliest, was im 2. absatz der produktspezifischen agb's steht. also nach den 10 absätzen der firmenspezifischen agbs.

Wenn ich mich für ein Beta-Test-Produkt bewerbe (nicht normal im Laden kaufe!) und dabei gesonderte Konditionen akzeptiere wie z.B. dass ich das Gerät zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort persönlich abholen muss und es klar ist, dass dies eine Testphase ist und ich mir dann nicht die Konditionen dieses Sonderprogramms ansehe (nicht mal die ersten zwei Sätze), dann sollte man nicht überrascht sein.

vielleicht kann man die frage auch anders stellen, wieso machen sie nicht einfach nur ne ganz klare dev-version?

Das ist die dev-Version und zu Testzwecken um eine breitere Basis zu bekommen für feedback wurde das dann erweitert. Außerdem sollen damit die kleinen ein-Mann-Entwickler von Apps unterstützt werden, da dies eine wichtige Quelle ist bei Apps für Innovationen und vor allem eine Flut an Apps.

für die finale version gilt wohl, dass kommerzieller weiterverkauf verboten wird. klingt erstmal halb so wild. in der weiteren erläuterung heißt es dann nur, dass sie verschenken erlauben. scheint in die richtung zu gehen, dass ein normaler verkauf unter privatpersonen vermutlich nicht erlaubt ist.
Zitat
"You may not commercially resell any Device, but you may give the Device as a gift" the company explains.

Schön, dass du das Wort "commercially" einfach mal wörtlich übersetzt, denn das ist die relevante Einschränkung und bedeutet hier "gewerblich" und nicht das im Deutschen weiter greifende "kommerziell". Damit ist nur der gewerbsmäßige Weiterverkauf damit gemeint und nicht der normale Verkauf unter Privatpersonen. Und wann ein Verkauf als gewerbsmäßig bei uns gilt ist recht klar festgelegt und im US-Recht ebenso, von daher, weiterhin ein Sturm im Wasserglas.
« Letzte Änderung: 19. April 2013, 12:33:39 von Hurz »
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Baumstumpf

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Re: Google Glass - Weiterverkauf soll verhindert werden
« Antwort #21 am: 19. April 2013, 12:38:25 »
mal so eingeschmissen: in der EU ist so eine regelung vor gericht nicht haltbar. keine firma darf ein verbot für den weiterverkauf von handelsgütern aufstellen. wenn man ein produkt kauft, darf man es auch weiter verkaufen. das einzige was die regulieren dürfen, ist an wen sie ihre produkte selbst ausliefern. nicht aber den weiterverkauf durch ihre kunden. auch dann nicht, wenn diese kunden das gewerblich betreiben.

Blaukool

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Re: Google Glass - Weiterverkauf soll verhindert werden
« Antwort #22 am: 19. April 2013, 14:29:44 »
Da es sich hierbei um ein spezielles Vorserien-Modell handelt, für dessen Kauf du ein US-Bürger (1. Satz) sein musst ist europäisches Recht ja mal sowas von gleichgültig das gibt es gar nicht.
Das Ding gab es tatsächlich für jederman zu kaufen? Ich dachte das es das nur für die Leute die an der (Android?) Entwicklerkonferenz bei Google teilgenommen haben und ausgewählte Künstler verkauft werden sollte.

@Tombs: Bei den Geräten in meinem Haushalt tue ich das nicht. Wenn ich bis heute Vorserienhardware besorgt hab war es auf der Arbeit. Da hab ich die AGBs von einem Juristen lesen lassen und mir dann nur die relevanten/kritischen Dinge in seiner/ihrer Zusammenfassung angesehen. Lizenzvereinbarungen von OSS lese ich auch selbst vorher, da finde ich die ganz bösen Dinge selbst. Das macht man so wenn es um Business geht.
Ich gebe dir aber recht, in sofern das Angebot wirklich frei verfügbar war ist es nicht unbedingt der richtige Ort um darauf hinzuweisen. Dann sollte es auch auf der Produktseite stehen.
 
@Necro: Bei Bugatti hat man es damit begründet das der Wagen nur von der "angemessenen" Kundengruppe gefahren werden soll und z.B. Zuhälter den Wagen nicht haben sollen. Es war auch kein generelles Verbot, sondern Bugatti muss erst zustimmen. Was aber dein Recht trotzdem stark einschränkt.


Hurz

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Re: Google Glass - Weiterverkauf soll verhindert werden
« Antwort #23 am: 19. April 2013, 14:49:31 »
Das Ding gab es tatsächlich für jederman zu kaufen? Ich dachte das es das nur für die Leute die an der (Android?) Entwicklerkonferenz bei Google teilgenommen haben und ausgewählte Künstler verkauft werden sollte.

Es konnte sich am Ende dann jeder um den Kauf bemühen, musste dabei aber a) einige Kriterien erfüllen (US Bürger, etc.) und b) auch ausgewählt werden (war also nicht "Wer zuerst kommt ..."). Und die Konditionen waren eigentlich vorab jedem bekannt, die haben sich ja seit der Bewerbung nicht geändert.
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