Auch wenn du das gerne hören würdest: Der EuGH hat nichts zum Thema Accountbindung gesagt.
Man kann auch so argumentieren das du den Dienst "Steam" den du von "Valve" in Anspruch nimmst umverschiedene Optionspakte ("Modern Warfare 3", "Wallhack 27.5", "MW3 DLC Megapack 2" sowie "Rosa Glitzerpony Avatar") gegen einmalige Gebühr erweitert hast. Damit wäre das ganze nur ein einzelnens Gesamtpaket das du auch nur als solches verkaufen darfst.