Zitat von: Baumstumpf am 22. Dezember 2010, 20:52:59in einem arbeitsvertrag werden die arbeitszeiten angegeben. sollte die geleistete arbeit das erheblich überschreiten, muß die arbeit vergütet oder zeitlich verrechnet werden. darauf besteht ein rechtsanspruch.Mit dem Spruch kannst du ja mal deinem Arbeitgeber in einem mittelständischen Betrieb während der Probezeit kommen.
in einem arbeitsvertrag werden die arbeitszeiten angegeben. sollte die geleistete arbeit das erheblich überschreiten, muß die arbeit vergütet oder zeitlich verrechnet werden. darauf besteht ein rechtsanspruch.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hält formularmäßige Klauseln in Arbeitsverträgen, wonach durch den (arbeitsvertraglich vereinbarten) Wochen-/Monatslohn alle anfallende Mehrarbeit abgegolten sein soll, für unwirksam, weil der Arbeitnehmer nicht erkennen kann, in welcher Höhe er Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung hat.Urteil vom 11. Juli 2008, Az. 9 Sa 1958/07
Zitat von: Necrowizard am 22. Dezember 2010, 20:56:38Zitat von: Baumstumpf am 22. Dezember 2010, 20:52:59in einem arbeitsvertrag werden die arbeitszeiten angegeben. sollte die geleistete arbeit das erheblich überschreiten, muß die arbeit vergütet oder zeitlich verrechnet werden. darauf besteht ein rechtsanspruch.Mit dem Spruch kannst du ja mal deinem Arbeitgeber in einem mittelständischen Betrieb während der Probezeit kommen.jetzt sind wir schon bei der probezeit, um eure wackeligen ansichten zu stützen?
Ich finds nicht in Ordnung, das ändert aber nichts daran dass es leider Realität ist.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hält formularmäßige Klauseln in Arbeitsverträgen, wonach durch den (arbeitsvertraglich vereinbarten) Wochen-/Monatslohn alle anfallende Mehrarbeit abgegolten sein soll, für unwirksam, weil der Arbeitnehmer nicht erkennen kann, in welcher Höhe er Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung hat.
Zitat von: Baumstumpf am 22. Dezember 2010, 20:36:57wenn mehrarbeit nicht bezahlt wird, muß sie mit einem zeitausgleich verrechnet werden. so lauten die gesetze in deutschland. wer sich dabei verarschen läßt, ist selber schuld.Das ist eine rein vertragliche Angelegenheit und nicht gesetzlich vorgeschrieben, denn einen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenvergütung gibt es seit 1994 nicht mehr. In der Regel enthalten Arbeitsverträge entsprechende Passagen wie "betriebsübliche zumutbare Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten". Die Grenze für solche Vereinbarungen wird durch § 612 Abs. 1 BGB (= übliche Vergütung), § 242 BGB (Treu und Glauben) und § 138 BGB (Sittenwidrigkeit) gezogen, aber eine gesetzliche Regelung, dass zumutbare Überstunden auszugleichen oder zu bezahlen sind gibt es nicht.
wenn mehrarbeit nicht bezahlt wird, muß sie mit einem zeitausgleich verrechnet werden. so lauten die gesetze in deutschland. wer sich dabei verarschen läßt, ist selber schuld.
vor einem deutschen gericht hätten solche methoden wie die von rockstar dennoch keinen bestand.
aber es ist für uns relevant, beim lesen solcher meldungen. verharmlosende kommentare sind daher also eher unangebracht
davon abgesehen ist das in deutschland nur für diejenigen realität, die sowas mit sich machen lassen.
Zitat von: Baumstumpf am 22. Dezember 2010, 22:58:03aber es ist für uns relevant, beim lesen solcher meldungen. verharmlosende kommentare sind daher also eher unangebracht Habe ich vor in die USA zu gehen und bei Rockstart anzuheuern? Nein. Ergibt sich nur aus der Tatsache, dass er und ich beides Angestellte sind ein Grund für eine Solidarisierung? Nein. Bin ich in irgendeiner Weise direkt oder indirekt von der Tatsache betroffen, dass angeblich (!) Rockstar einen ehemaligen (!) Mitarbeiter schlecht behandelt haben soll? Nein (höchsten von der Tatsache, dass Rockstar nicht den Preis für Spiele anhebt, weil sie mehr Leute einstellen oder länger entwickeln, weil sie ihre Angestellten ausbeuten). Direkte Relevanz der Meldung für mich: Null, abgesehen vom allgemeinen Interesse an dem was so in der Welt passiert. Die Meldung ist also weniger relevant als interessant, spannend oder unterhaltend.
Man könnte natürlich als ehrlicher Gamer und Käufer von Rockstar Produkten einen Aufruf starten im Sinne von "guter Lohn für gute Codes" und den armen unterdrückten, ausgebeuteten und in der ausweglosen Situation gefangenen Entwicklern in den Entwicklerkerkern beistehen. Die haben ja wirklich keine andere Wahl als bei Rockstar zu schuften wie irre, daher zitiere ich mal dich (mit einer kleinen Streichung):Zitat von: Baumstumpf am 22. Dezember 2010, 21:20:30davon abgesehen ist das in deutschland nur für diejenigen realität, die sowas mit sich machen lassen.
ja, da fällt die maske mal wieder. ich glaube du würdest dich auch neben einen kleinen 5 jährigen inder in einem steinbruch hinstellen, mit dem finger auf ihn zeigen und laut "haha!" rufen, bevor du dich in einem klimatisierten mercedes wegkutschieren läßt....
nö, denn in amerika gibt es keine brauchbaren auffangmechanismen, die es dem angestellten erlauben würden anschließend wieder auf die beine zu kommen.