Eigentlich nicht zu erwarten, vor allem mit dem Blick darauf, dass es Möglichkeiten das zu unterbinden gibt. Auch der Zusatz zu den widerrechtlichen Bildern ist so mehr oder weniger in der Linie zu bisherigen Verfahrensweisen bzw. Entscheidungen des BGH. Wichtig an dem Urteil ist, dass die Künstlerin selber und ohne Schutz die Bilder originär ins Netz gestellt hat, daher ist die Entscheidung auf viele andere Fälle nicht übertragbar.